zu kleine Wohnfläche im Neubau
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen

zu kleine Wohnfläche im Neubau

nabend,
wir hatten gestern die Abnahme unserer ETW. Neben einigen kleinen Mängeln haben wir auch festgestellt, dass die Wohnung etwa 4 % (3,8 m²) zu klein ist.
In unserem Kaufvertrag steht, dass Abweichungen bis zu 3 % erlaubt sind und keine Minderung zur Folge haben. Wir haben erst mal vorbehaltlich die Wohnung abgenommen, aber die Frage ist nun, wieviel € können wir als Minderung geltend machen? KP 249.000 € WF 95 m².
Können wir anteilg am Kaufpreis die gesamte fehlende Fläche als Minderung fordern oder nur dass, was über 3 % hinaus geht.
Wer kennt sich da aus?
Danke schon mal ...
  • Name:
  • Hansi
  1. die gesamte Differenz

    Das entspricht allgemeiner Üblichkeit.

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