Gewährleistungsmängel im Bau: Rechte, Fristen & Vorgehen bei Baumängeln?
BAU-Forum: Wer hat Erfahrung mit
Gewährleistungsmängel im Bau: Rechte, Fristen & Vorgehen bei Baumängeln?
Eine Pumpe mit einer Herstellergarantie von einem Jahr musste nach 2 Jahren ausgetauscht werden sowie verschiedene Fühler der Klimatechnik.
Kann die Firma solche Repaturen nun abrechnen oder nicht.
Ein Wartungsvertrag wurde für kein Gewerk abgeschlossen.
Sollte die ausführdene Firma in Zukunft bei Angebotsabgabe, wenn eine Gewährleistung von 5 Jahren verlangt wird, den Abschluss eines Wartungsvertrages Verlagen, sollte dieser eventuell gleich mit in die Ausschreibungen übernommen werden?
Was ist mit Bauteilen die gar nicht gewartet werden müssen und defekt werden?
Wer muss bezahlen?
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
GoogleAI-Analyse
Ich verstehe, dass in Ihrem Bauvorhaben, für das Sie die Planung übernommen haben, Gewährleistungsmängel aufgetreten sind, obwohl im Bauvertrag mit der Installationsfirma eine Gewährleistung von 5 Jahren vereinbart wurde.
Wichtig: Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden waren, aber sich erst später zeigen. Die Beweislast liegt zunächst beim Auftragnehmer (Installationsfirma). Nach der Abnahme kehrt sich die Beweislast um, dann müssen Sie als Auftraggeber beweisen, dass der Mangel bereits bei Abnahme vorhanden war.
Ich empfehle Ihnen:
- Mängelanzeige: Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige an die Installationsfirma. Beschreiben Sie die Mängel detailliert und setzen Sie eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
- Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Mängel mit Fotos und ggf. Gutachten.
- Rechtliche Beratung: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich bezüglich der Mängelanzeige und der Fristsetzung rechtlich beraten, um Ihre Gewährleistungsansprüche zu sichern.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an seinem Werk einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden waren. Die Gewährleistungsfrist beträgt im Bauwesen in der Regel 5 Jahre. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Rechtsmangel.
- Mängelanzeige
- Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, in der Mängel am Bauwerk gerügt werden. Sie muss detailliert sein und eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Verwandte Begriffe: Rügepflicht, Mängelrüge, Beanstandung.
- Abnahme
- Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Auftraggeber. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Beweislast für Mängel kehrt sich um. Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Inbesitznahme.
- Beweislastumkehr
- Die Beweislastumkehr bedeutet, dass nach der Abnahme nicht mehr der Auftragnehmer beweisen muss, dass das Werk mangelfrei ist, sondern der Auftraggeber beweisen muss, dass ein Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden war. Verwandte Begriffe: Beweisführung, Beweislast, Beweismittel.
- Selbstvornahme
- Die Selbstvornahme ist das Recht des Auftraggebers, Mängel am Bauwerk durch eine andere Firma auf Kosten des ursprünglichen Auftragnehmers beseitigen zu lassen, wenn dieser die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt. Verwandte Begriffe: Ersatzvornahme, Drittbeauftragung, Mängelbeseitigung.
- Minderung
- Die Minderung ist das Recht des Auftraggebers, den Werklohn herabzusetzen, wenn das Bauwerk Mängel aufweist. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Wert des Mangels. Verwandte Begriffe: Preisminderung, Kaufpreisminderung, Wertminderung.
- Schadensersatz
- Der Schadensersatz ist der Anspruch des Auftraggebers auf Ausgleich des Schadens, der ihm durch die Mängel am Bauwerk entstanden ist. Der Schadensersatz kann z.B. die Kosten für die Mängelbeseitigung oder den entgangenen Gewinn umfassen. Verwandte Begriffe: Schaden, Entschädigung, Ausgleich.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers für Mängel, die bereits bei der Abnahme vorhanden waren. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die über die Gewährleistung hinausgeht und bestimmte Eigenschaften oder Funktionen für einen bestimmten Zeitraum zusichert. - Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist im Bauwesen?
Die Gewährleistungsfrist im Bauwesen beträgt in Deutschland in der Regel 5 Jahre, sofern im Bauvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Diese Frist beginnt mit der Abnahme des Bauwerks. - Was ist eine Mängelanzeige?
Eine Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, in der Mängel am Bauwerk gerügt werden. Sie muss detailliert sein und eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. - Was passiert, wenn die Installationsfirma die Mängel nicht beseitigt?
Wenn die Installationsfirma die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, haben Sie als Auftraggeber verschiedene Rechte, wie z.B. das Recht auf Selbstvornahme (Mängelbeseitigung durch eine andere Firma auf Kosten der ursprünglichen Firma), das Recht auf Minderung (Herabsetzung des Werklohns) oder das Recht auf Schadensersatz. - Was ist die Abnahme?
Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Auftraggeber. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Beweislast für Mängel kehrt sich um. - Was bedeutet Beweislastumkehr?
Beweislastumkehr bedeutet, dass nach der Abnahme nicht mehr der Auftragnehmer beweisen muss, dass das Werk mangelfrei ist, sondern der Auftraggeber beweisen muss, dass ein Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden war. - Kann ein Wartungsvertrag die Gewährleistung ersetzen?
Nein, ein Wartungsvertrag ersetzt nicht die Gewährleistung. Ein Wartungsvertrag dient der regelmäßigen Instandhaltung und Wartung des Bauwerks, während die Gewährleistung Mängel abdeckt, die bereits bei der Abnahme vorhanden waren. - Was sollte in einer Mängelanzeige enthalten sein?
Eine Mängelanzeige sollte eine detaillierte Beschreibung der Mängel, den Ort und die Zeit des Auftretens, eine Frist zur Mängelbeseitigung und den Hinweis auf mögliche Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung enthalten.
🔗 Verwandte Themen
- Bauvertrag
Grundlage für alle Bauleistungen und regelt Rechte und Pflichten von Bauherr und Auftragnehmer. - Architektenhaftung
Haftung des Architekten für Planungs- und Bauüberwachungsfehler. - Bauzeitverlängerung
Ansprüche bei Verzögerungen im Bauablauf. - Sicherungsmaßnahmen am Bau
Maßnahmen zur Absicherung von Bauleistungen und Ansprüchen. - Rechte des Bauherrn bei Insolvenz des Bauunternehmers
Vorgehen und Ansprüche bei Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers.
-
Gewährleistungsmangel Definition: Juristische vs. technische Aspekte
Was ist ein Gewährleistungsmangel?
Inwieweit ist die Frage juristisch und inwieweit technisch? -
Gewährleistung im Bau: Wartungsvertrag vs. Herstellergarantie
Hallo Herr Schwarz,
ich bekomme mittlerweile teilweise bei den technischen Gewerken gar keine 5 jährige Gewährleistung mehr, wenn ich keinen Wartungsvertrag abschließe. Außerdem gibt es die begrenzte Gewährleistung auf drehende, bewegliche und Elektroteile, die schon vom Hersteller vorgegeben wird. Wenn der verarbeitende Betrieb diese allerdings selbständig verlängert, ist er m.E. in der Haftung und muss auf eigene Kosten austauschen.
Es sei denn, er hat dies in eigenen AGB ausgeschlossen und diese sind in den Vertrag mit eingeflossen.
Bitte nicht als Rechtsberatung bewerten, da ich hierzu nicht befugt bin. -
Baumangel: Senkrechte Mauerfugen unter Fenster – Ausbesserung?
Mauerfugen 3-lagig übereinander
bei unserem Rohbau (morgen soll die Abnahme sein) habe ich gestern noch in der Brüstung unter dem Tr. Hausfenster jeweils seitlich re u. li. senkrecht unter dem Fensterloch hinuntergehend drei! Lagen Mauerfugen entdeckt, die übereinander stehen. der Architekt hat das offensichtlich übersehen (obwohl er tägl. auf der Baustelle war). wie kann man das noch ausbessern? danke f. Antwort
meier -
Heizungspumpe: Gewährleistung vs. Herstellergarantie – Knackpunkt!
die Sache mit der Heizungspumpe
ist oft ein strittiger Punkt zum Thema Gewährleistung.
Grundsätzlich spielt es keine Rolle, wie lange die Gewährleistung des Herstellers einer Pumpe läuft und grundsätzlich gilt die vereinbarte Gewährleistungsfrist, aber die der AN übernimmt eben die Gewähr, dass die Leistung
zurzeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat
und dass das nicht so war, muss der AG nachweisen. Das ist bei einer Pumpe nicht so einfach, zumal, wenn sich niemand zwischendrin um sie gekümmert hat. Die Frage des Wartungsvertrages steht ebenfalls im § 13 der VOBAbk., das gilt natürlich nur dann, wenn die Wartung irgendetwas an der Sache verändert hätte.
Vielleicht schreiben Sie mal, wie das Problem gelöst wurde. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Gewährleistungsmängel im Bau: Rechte, Fristen und Vorgehen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Abgrenzung von Gewährleistungspflichten bei Baumängeln, insbesondere im Hinblick auf Fristen, Herstellergarantien und die Notwendigkeit von Wartungsverträgen. Es wird erörtert, inwieweit Mängelansprüche geltend gemacht werden können und welche Nachweispflichten bestehen. Ein konkretes Beispiel sind senkrechte Mauerfugen unter einem Fenster, die als Baumangel identifiziert wurden. Die Frage der Gewährleistung bei Heizungspumpen wird ebenfalls thematisiert, wobei die Unterscheidung zwischen Herstellergarantie und vertraglicher Gewährleistung relevant ist.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Gewährleistung bei technischen Gewerken oft an den Abschluss eines Wartungsvertrags gekoppelt ist, wie im Beitrag Gewährleistung im Bau: Wartungsvertrag vs. Herstellergarantie erläutert wird. Dies kann die Gewährleistungsansprüche erheblich beeinflussen.
✅ Zusatzinfo: Die vereinbarte Gewährleistungsfrist ist grundsätzlich maßgeblich, aber der Auftragnehmer (AN) gewährleistet, dass die Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufweist. Der Auftraggeber (AG) muss jedoch nachweisen, dass dies nicht der Fall war, wie im Beitrag Heizungspumpe: Gewährleistung vs. Herstellergarantie – Knackpunkt! dargelegt wird.
🔴 Kritisch/Risiko: Die Abgrenzung zwischen juristischen und technischen Aspekten eines Gewährleistungsmangels ist entscheidend für die Durchsetzung von Ansprüchen, wie im Beitrag Gewährleistungsmangel Definition: Juristische vs. technische Aspekte hervorgehoben wird. Eine klare Definition des Mangels ist unerlässlich.
👉 Handlungsempfehlung: Bei Auftreten von Baumängeln sollte umgehend eine Mängelanzeige erfolgen, um die Gewährleistungsansprüche zu sichern. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die individuellen Vertragsbedingungen und die geltenden Fristen zu informieren. Bei Unsicherheiten sollte ein Baurechtsexperte konsultiert werden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Gewährleistung, Baumangel, Mängelanzeige, Frist". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Erdwärmepumpe: Zu- & Ablaufleitung nachträglich dämmen – Vorschriften, Kosten, Baumangel?
- … Ungedämmte Zu- & Ablaufleitungen? Infos zu Vorschriften, Kosten & ob ein Baumangel vorliegt. Jetzt informieren! …
- … Baumangel, Kosten, Neubau …
- … nachträglich dämmen – Vorschriften, Kosten, Baumangel? …
- … Baumangel festlege. Der Abnhametermin der Heizungsanlage ist nächste Woche - bitte …
- … Baumangel: Wenn die Dämmung der Zu- und Ablaufleitungen nicht gemäß den geltenden Vorschriften (GEG) ausgeführt wurde, liegt ein Baumangel vor. Sie sollten den Heizungsbauer auffordern, diesen Mangel im Rahmen …
- … der Gewährleistung zu beheben. …
- … BaumangelEin Baumangel ist ein Fehler oder eine Abweichung von den …
- … zu Schäden am Gebäude führen und die Nutzung beeinträchtigen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelbeseitigung, Sachverständiger. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigen: Gründe, Vorgehen & Kosten bei Bauverzögerung?
- … Prüfen Sie den Architektenvertrag: Welche Kündigungsfristen und -bedingungen sind vereinbart? …
- … Eine Kündigung kann aus wichtigem Grund fristlos erfolgen, beispielsweise wenn der Architekt seine Pflichten grob verletzt hat. …
- … Andernfalls ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Fristen möglich. Die Kosten für die bisher erbrachten Leistungen des Architekten müssen in der Regel bezahlt werden. Eventuell können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Architekt die Bauverzögerung oder Mängel verschuldet hat. …
- … Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist eine fristlose Kündigung, die nur bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes möglich …
- … so schwerwiegend sein, dass eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist.Verwandte Begriffe: Fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung, Vertragsbruch …
- … entspricht. Mängel können optischer, technischer oder funktionaler Natur sein.Verwandte Begriffe: Sachmangel, Baumangel, Gewährleistung …
- … Schadensersatzansprüche können bei Bauverzögerungen, Planungsfehlern oder mangelhafter Bauausführung entstehen.Verwandte Begriffe: Entschädigung, Gewährleistung, Mängelansprüche …
- … Frage: Welche Fristen muss ich bei der Kündigung eines Architektenvertrags beachten?Antwort: Die …
- … Kündigungsfristen sind im Architektenvertrag festgelegt. Fehlt eine Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. …
- … ist auch während der Bauphase möglich, entweder ordentlich unter Einhaltung der Fristen oder fristlos aus wichtigem Grund. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenfehler beim Dach: Was tun bei Planungsfehlern, Bauverzug & Kosten?
- … auf die Problematik hingewiesen und ihm 2 x per E-Mail eine Frist gesetzt. Bei der neuen statischen Berechnung sollten auf einmal Bodenproben entnommen …
- … Frist setzen: Setzen Sie dem Architekten schriftlich eine Frist zur Stellungnahme und Nachbesserung der Planung. …
- … Planung eines Bauwerks, der zu Mängeln oder Schäden führen kann.Verwandte Begriffe: Baumangel, Ausführungsfehler, Sachverständigengutachten …
- … oder eine Pflichtverletzung entstanden sind.Verwandte Begriffe: Minderung, Gewährleistung, Haftung …
- … Antwort: Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen Architekten beträgt in der Regel fünf Jahre …
- … Ja, Sie können den Architektenvertrag kündigen. Beachten Sie jedoch die Kündigungsfristen und -bedingungen im Vertrag. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Lichtschacht zu niedrig nach Pflasterarbeiten: Wer trägt die Kosten für Aufsätze in NRW?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Fehler beim Umbau: Fensterproportionen, nasse Mineralwolle & Bauüberwachung?
- … Fensterproportionen sind ein optischer Mangel. Die durchnässte Mineralwolle ist ein schwerwiegender Baumangel, der unbedingt behoben werden muss, bevor der Außenputz aufgebracht wird. Andernfalls …
- … Mängelanzeige: Setzen Sie den Architekten und die ausführende Firma schriftlich (am besten per Einschreiben) über die Mängel in Kenntnis und fordern Sie eine umgehende Beseitigung. Setzen Sie eine realistische Frist. …
- … Mängelanzeige …
- … Eine Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung eines Bauherrn an den Architekten oder …
- … an der Bauleistung. Sie muss die Mängel detailliert beschreiben und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen.Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Nacherfüllung. …
- … Baumangel …
- … Ein Baumangel ist eine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung oder den …
- … die Sicherheit oder die Ästhetik eines Gebäudes beeinträchtigen.Verwandte Begriffe: Mangel, Schaden, Gewährleistung. …
- … Frage: Was ist eine Mängelanzeige und wie schreibe ich sie richtig?Antwort: Eine Mängelanzeige ist eine …
- … in der die festgestellten Mängel detailliert beschrieben werden. Sie sollte eine Frist zur Mängelbeseitigung enthalten und am besten per Einschreiben versendet werden. Beweisfotos …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag Auflösen: Kosten, Risiken & Alternativen bei Planungsfehlern?
- … beispielsweise durch fehlerhafte Berechnungen, unzureichende Detailplanung oder mangelhafte Koordination entstehen.Verwandte Begriffe: Baumangel, Bauverzögerung, Schadensersatz …
- … Schadensersatz beispielsweise bei Planungsfehlern oder Baumängeln geltend gemacht werden.Verwandte Begriffe: Mangelbeseitigung, Gewährleistung, Haftung …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt haftbar machen: Baumängel, Kostenüberschreitung & Pflichtverletzung?
- … Architekt, Haftung, Baumängel, Kostenüberschreitung, Pflichtverletzung, Baurecht, Gewährleistung, Schadensersatz …
- … BaumangelEin Baumangel ist eine Abweichung vom Sollzustand eines Bauwerks, die dessen Wert …
- … beeinträchtigt. Baumängel können durch Planungsfehler, Ausführungsfehler oder Materialfehler verursacht werden.Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Bauschaden …
- … oder der Pflicht zur Koordination der Gewerke sein.Verwandte Begriffe: Vertragsbruch, Schadensersatz, Gewährleistung …
- … GewährleistungDie Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Haftung des Architekten oder Bauunternehmers …
- … für Mängel am Bauwerk. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Schadensersatz, Verjährung …
- … MängelanzeigeWie man Mängel richtig anzeigt und seine Rechte wahrt. …
- … Verjährung von AnsprüchenFristen für Gewährleistungsansprüche im Baurecht. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Fertigstellungsbericht: Welche Unterlagen sind notwendig? Prüfung durch Sachverständigen?
- … auf Mängel geprüft und ein Abnahmeprotokoll erstellt. Verwandte Begriffe: Übergabe, Mängelprotokoll, Gewährleistung. …
- … Nutzbarkeit, die Sicherheit oder den Wert des Gebäudes beeinträchtigen. Verwandte Begriffe: Baumangel, Sachmangel, Gewährleistung. …
- … vor späteren Mängeln und Schäden. Er ist auch wichtig für die Gewährleistung und die Versicherung. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Deckenhöhe im Neubau: Toleranzen, Architektenfehler & Rechte bei Abweichung vom Vertrag?
- … Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Deckenhöhe führt, stellt einen Mangel dar.Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Schadensersatz, Baurecht …
- … auf seine Kosten zu beseitigen. Die Nachbesserung muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen.Verwandte Begriffe: Mangel, Gewährleistung, Schadensersatz, Baurecht …
- … der Deckenhöhe zu beurteilen und Ihre Rechte zu wahren.Verwandte Begriffe: Gutachten, Baumangel, Schadensfeststellung, Bauplanung …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt unstrukturiert: Bauverzögerung, Planungsfehler & Vorgehen bei Baumängeln?
- … 3. Mängelanzeige: Setzen Sie den Architekten schriftlich über die festgestellten Mängel und Verzögerungen …
- … in Kenntnis. Fordern Sie ihn auf, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen. …
- … Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer regelt. Er enthält unter anderem Regelungen zu Bauzeit, Vergütung und Gewährleistung.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOBAbk./B, BGBAbk. …
- … Ein Baumangel liegt …
- … der Technik entspricht. Baumängel können zu Schäden am Gebäude führen.Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelanzeige, Bausachverständiger …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Gewährleistung, Baumangel, Mängelanzeige, Frist" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Gewährleistung, Baumangel, Mängelanzeige, Frist" oder verwandten Themen zu finden.
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Gewährleistung, Baumangel, Mängelanzeige, Frist" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Gewährleistung, Baumangel, Mängelanzeige, Frist" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Gewährleistungsmängel im Bau: Rechte, Fristen & Vorgehen bei Baumängeln?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Gewährleistung: Rechte & Fristen bei Baumängeln
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Gewährleistung, Baumängel, Mängelanzeige, Fristen, Baurecht, Bauvertrag, Gewährleistungsansprüche, Bauvorhaben
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
