Schaden in Schmutzwasserleitung  -  wer zahlt?
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

Schaden in Schmutzwasserleitung  -  wer zahlt?

Hallo,
im Zuge einer Rohrreinigung haben wir festgestellt, dass die Schmutzwasserleitung zw. Übergabeschacht und Straßenkanal anscheinend ein Loch hat, durch welches wohl Sand hereingespült wird und immer wieder zu Verstopfungen führt. Die Frage ist nun, wer ist für die Behebung des Schadens (sprich: Aufgraben, Reparatur) verantwortlich  -  ich oder die Gemeinde?
Hintergrund: Das Baugebiet ist älter, unser Haus in rückwärtiger Bebauung vor 16 Jahren gebaut. Ich kann nicht feststellen, wer die Leitung bis zum Übergabeschacht gebaut und bezahlt hat. Der Schacht sitzt ca. 3 m von der Grenze entfernt auf dem Grundstück. Der Schaden in der Leitung aber nur ca. 2 m vom Schacht entfernt, Richtung Straße. Also liegt er noch auf unserem Grund.
Die Abwassersatzung der Stadt sagt folgendes aus:
' ... Die Reinigung und Beseitigung von Verstopfungen im Bereich der Grundstücksanschlussleitungen zwischen dem Hauptkanal und dem ersten Kontrollschacht hinter der Grundstücksgrenze obliegt der Stadt. Die dafür entstehenden Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen. Dieses gilt nicht, wenn die Verstopfung durch vom Anschlussnehmer nicht zu vertretende Schäden an der Grundstücksanschlussleitung entstanden ist ... '
Hm, wer bestimmt, ob ich den Schaden zu vertreten habe? Oder die Baufirma, die die Leitung damals verlegt hat? Oder die Gemeinde, da sie Eigentümerin ist? ... sooo einfach ist das alles also nicht.
Wer hat hier Erfahrungen auf dem Gebiet und kann mir ein paar Tipps oder Infos geben, bevor ich mit den Anwälten der Stadt anlege?
Vielen Dank im Voraus.
Carsten B. aus A. (Schleswig-Holstein)
  • Name:
  • Carsten B.
  1. Wird eine spannende Sache,

    nur wenn der Schaden IN ihrem Grundstück liegt, dann würde ich mal sagen, dass die Ursachache auf bei Ihnen liegt. Ob das wirklich so ist, ist eine ganz andere Sache.
    Ich kenne einen Fall, da war der Schaden genau an der Grundstücksgrenze (und die Satzung zieht hier auch die Grenze). Der Fall liegt nun beim Verwaltungsgericht und wenn der Kläger (Bauherr) mit Erfolg durchkommt, könnte das für einige Kommunen zukünftig schlecht aussehen.
    Nur da kommt immer drauf an wie die Satzung ist. In obigem Fall war die Satzung wohl anders als bei Ihnen, deswegen auch der Gang vors Gericht, weil hier eine Diskrepanz zw. veröffentlichter Satzung und der bei der Kreisverwaltung hinterlegten Satzung gab.

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