Sind Rückstauklappen erlaubt und/oder erforderlich?
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Sind Rückstauklappen erlaubt und/oder erforderlich?
wir verwalten ein Mehrfamilienhaus, welches vor 6 Jahren gebaut wurde. Bei einem Starkregen im Juni 2021 und auch am 15.08.2022 ist aus den Duschabläufen der EGAbk.-Wohnungen Schmutzwasser ausgetreten. Jetzt gibt es u.a. Probleme mit den Versicherungen.
Die 3 Schmutzwasserleitungen, welche durch die Etagen bis in den Keller verlegt sind, führen einzeln aus verschiedenen Kellerräumen durch die Kelleraußenwände nach draußen. Es sind lediglich "Reinigungsöffnungen" eingebaut, unmittelbar bevor die Abwasserrohre durch die Kelleraußenwände gehen. Keine Rückstauklappen.
Das Haus liegt oberhalb der Rückstauebene, teilte mir gerade der seinerzeit mit dem Neubau beauftragte Klempner mit.
Meine Fragen:
- Sind Rückstauklappen dann nicht mehr erforderlich, wenn das Haus oberhalb der Rückstauebene steht?
- Darf man "günstige" Rückstauklappen einbauen in Abwasserleitungen, in denen auch Fäkalien vorhanden sind?
- Oder ist es verpflichtend, elektronische Rückstauklappen zu verwenden? Diese kosten mehrere tausend Euro / Stück.
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Grundlagenforschung betreiben...
... welche Voraussetzungen liegen vor. Sehr gut erklärt hier:Handbuch ist von Manfred Abt, muß glaube ich genannt werden als Autor wg. Urheberrecht
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Sehr schön erklärt
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oberhalb der Rückstauebene
sind keine Rückstauklappen erforderlich.Da es aber zum Rückstau kam sind entweder die Grundleitungen teilweise zugesetzt oder das Gebäude liegt nicht über der Rückstauebene.
Mal den zuständigen Abwasserbetrieb (oder wie die bei euch heißen) nach der Rückstauebene befragen.
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MFH 6 Jahre alt?
Da muss es doch eine Sanitärplanung gegeben haben oder durfte der HLSer mal wieder machen wie er wollte, weil der Planer/BL des GUAbk. sowieso keine Ahnung hatte und froh war, dass die WCs und Duschen an der richtigen Stelle waren?Kanaldeckel an der Straße gilt allgenmein als Rückstauebene. Wenn die Entwässerungsanschlüsse (z.B. Duschabläufe) im Haus niedriger liegen als dieser Kanaldeckel, dann läuft es im Falle eines vollen Kanals zuerst im Haus über und dann erst auf der Straße über. Das wäre dann ein Planungsfehler.
Rückstauklappe bringt bei einem MFH auch nur was in Verbindung mit einer akustische Warnung für den Fall, dass die Klappe schließt. Diese Warnung ist nötig, damit kein Nutzer im Haus während dieser Zeit Wasser in den geschlossenen Hausabfluss füllt.
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Jahrhundertereignis
Wenn der Starkregen so extrem war, dass es auch auf der Straße zu Überflutuungen gekommen ist, dann wurde in dem Bereich die Rückstauebene überflutet und trotz richtiger Sanitärplanung im Haus kann es dann zu Rückstau in die EGAbk.-Räume kommen. In der Situation könnte das Schmutzwasser aber auch an Haus- und Terrassentüre eindringen. Wenn die Haus- und Terrassentüre glücklicherweise hier dicht gehalten haben, hätte eine zusätzliche Rückstauklappe ggf. Schäden im Haus verhindert, je nach Lage aber ggf. auch außerhalb der Starkregenzeit bei anderen Szenarien evtl. Schäden verursacht. Am sinnvollsten wäre wohl eine Klappe ein paar Zentimeter über der offiziellen Rückstauebene, die also erst reagiert, wenn das Wetter "rechtswidrig" die offiziellen Annahmen überschreitet.Diese Rückstauklappe ist das aber eine weitergehende Anforderung (über den normalen Stand der Technik hinaus) der besonders zu planen wäre. Ob man dies vorhersehen konnte, ob eine Wiederholung dieser Situation zu erwarten ist und ob ein nachträglicher Umbau sinnvoll ist, muss jeder selber entscheiden.