Kellerloses Ziegelsteinhaus im Erdbereich abdichten?
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Kellerloses Ziegelsteinhaus im Erdbereich abdichten?

Guten Tag,

wir haben ein Haus übernommen das um ca. 1930 erbaut wurde und über keinen Keller verfügt. So weit bekannt, ist das Fundament aus Bruchsteinen  -  darauf wurde mit roten Ziegeln gebaut, was genau hinter den sichtbaren Ziegeln ist kann ich so noch nicht genau sagen. Im so genannten "Erdnahen Bereich" (das Haus steht am Ende eines Hanges) ist nun bis ca. 10  -  20 cm Höhe an einigen Stellen Feuchtigkeit nach Innen gedrungen  -  einfach weil es selbst für mich als Laien an einer Art Sperre oder Drainage fehlt.

Es stellt sich nun die Frage, was ich als Laie mit überschaubaren Mitteln tun kann. Mit dem Spaten rundherum offen legen, dann verputzen (Teileweise sind die Außenwände mit einer Art ganz rauhem Putz versehen), darüber eine Art Grundierung (3 K?), dann "Dick und Dicht"? Drainage legen? Abflüsse sind ausreichend vorhanden und dürfen auch genutzt werden. Oder gibt es eine andere, einfache Möglichkeit? Immerhin hat das Haus bisher gute 85 Jahre dicht gehalten  -  ohne entsprechende Maßnahmen? Ggf. "nur" ausschachten und dann mit "irgendwas" verschmieren? Klingt vielleicht erst mal Laienhaft  -  aber ich kann viel selbst wenn ich genau weiß: Was und wie.

Fotos können ggf. nachgereicht werden, vielen Dank im Voraus ...

  • Name:
  • Jens
  1. Wie sieht denn der Boden aus?

    Ist der EGAbk.-Boden unmittelbar auf dem Erdreich gegründet?

    Welcher Boden liegt den unter dem Haus vor? Bindig (= Lehm) oder nicht bindig? (= Sand)

    Man hat früher die Feuchtigkeit durch Lüftung = undichte Fenster entweichen lassen. Jetzt wollen wir Energie sparen und schon haben wir die Feuchtigkeit im Haus.

    Es ist durchaus möglich, dass es bei einem Haus von 1930 sinnvoller ist, abzureißen als mühsam gegen Feuchtigkeit und Wärmeverluste zu dämmen und immer noch eine alte Hütte zu haben.

    Ein Energieberater sollte sich das mal vor Ort ansehen. Ein Teil der Kosten zahlt der Steuerzahler.


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