Baustofflieferant hält sich (nach Lieferung) nicht ans Angebot?!
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Baustofflieferant hält sich (nach Lieferung) nicht ans Angebot?!

Hallo Zusammen,
ich weiß, dass dies jetzt fast eine juristische Fragestellung ist, aber ich versuche es trotzdem:
Hatte im Frühjahr kleines Bauvorhaben (Garage mit Nebenraum) angeleiert, der Architekt ließ über einen infrage kommenden Bauunternehmer von einem großen Baustoffhändler ein Angebot über die benötigten Baustoffe einholen. Zum Vergleich holte ich weitere Angebote ein.
Das Erstgenannte ist aber das Günstigste, der oben erwähnte Bauunternehmer für einen Teil des Gewerkes ebenfalls. Er ruft die Lieferung beim Baustoffhändler ab, bittet ihn, die Rechnung aber direkt an mich zu schicken.
Eine Woche "nach" Lieferung stellt der Baustoffhändler plötzlich fest, dass er die Preise nicht halten kann und schickt mir eine Auftragsbestätigung mit deutlich höheren Preisen, mit der Argumentation, er habe "mir" ja nie ein Angebot gemacht, und jetzt könne er die Preise einsetzen, die er für richtig halte.
Habe natürlich nur das bezahlt, was angeboten worden war, jetzt droht er mit Rechtsweg, Klage etc.
Wie ist meine Position dabei, muss ich was befürchten?
Gruß
ernst
  • Name:
  • Ernst
  1. Also einige Baustoffe sind ...

    Also einige Baustoffe sind vom Frühjahr bis jetzt recht kräftig gestiegen, das mal schon im Vorwege. Frage ist: wie ist der Auftrag erteilt worden? Vermutung: sie haben einer Firma xy ein Angebot gemacht liefern Sie mir das (zum gleichen Preis) heute? oder wie? Die Händler sichern sich eigentlich bei Angeboten dadurch ab, dass sie entweder "freibleibend" sind, oder sich an das Angebot xxx Wochen/Tage halten. das konnten sie natürlich nicht wissen, weil Sie ja kein Angebot hatten. Weiteres Problem: Sie haben vermutlicherweise einen Lieferschein bekommen/unterschrieben. Da steht normalerweise drauf: Sie erhielten von uns ... AGB Lieferbedingungen, blabla. Sie haben zumindest die Ware angenommen, verarbeitet (?). Einfach ausgedrückt: der Händler hat Ihnen kein Angebot gemacht, Sie haben aber bestellt, in der Annahme, den gleichen Kurs zu bekommen. Hier geht es jetzt um Beweislasten, was hier keiner Beurteilen kann. Die zentrale Frage wird sein: können Sie rechtssicher nachweisen, dass Sie die Ware zum Kurs x bestellt haben, der Händler Ihnen das so zugesagt hat hat. Momentan sehe ich den Händler auf der besseren Seite. Vorschlag zur Güte: treffen Sie sich in der Mitte ...
  2. NaJa, vielleicht sollte ich es etwas konkreter beschreiben: ...

    NaJa, vielleicht sollte ich es etwas konkreter beschreiben:
    Das an den Unternehmer gerichtete Angebot war weniger als 4 Wochen alt (es gab keine Angebotsbindefrist) und behandelte ganz konkret meinen Bedarf und meine Baustelle.
    Mit den steigenden Preisen hatten sie alle zu kämpfen, und der hier jetzt unseriös auftretende Lieferant hatte die Nase nur knapp vorn.
    Mit seinen jetzt angesetzten Preisen hätte er den Auftrag nie bekommen, d.h. auch beim "in der Mitte treffen" würde ich gegenüber den Konkurrenten kräftig draufzahlen.
    Zur Auftragsvergabe ist zu sagen, dass der Unternehmer, an den das Angebot gerichtet war, diesen Auftrag so "wie angeboten" mündlich abgerufen hat, halt nur mit der Bitte, die Rechnung direkt an mich zu verschicken. Dies hatte er auch im Vorfeld so mit dem Sachbearbeiter des Lieferanten abgesprochen.
    Und da in Lieferscheinen keine Preise angegeben werden, hatte ich auch keine Veranlassung, diese nicht zu unterschreiben, oder die Ware nicht anzunehmen. Erst als das Eisen in der Bodenplatte verschwunden und der Beton gegossen war, kam er ja mit den Preiserhöhungen.
    Es versteht sich von selbst, dass ich auf jede weitere Lieferung verzichtet habe.
    Also mein Bauchgefühl bestätigt mir, dass ich rechtlich auf der sicheren Seite bin, aber Richter nehmen auf Bäuche manchmal wenig Rücksicht ;-(
    Wer hat Erfahrung mit sowas?
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    • ernst
  3. Nachtrag  -  natürlich sind diese Angebote immer freibleibend,

    aber das bedeutet doch dann, dass er "vor" Lieferung bzw. Auftragsannahme vom Angebot zurücktreten kann, aber doch nicht nachher, oder?
    • Name:
    • ernst
  4. Nachtrag  -  natürlich sind diese Angebote immer freibleibend,

    aber das bedeutet doch dann, dass er "vor" Lieferung bzw. Auftragsannahme vom Angebot zurücktreten kann, aber doch nicht nachher, oder?
    • Name:
    • ernst
  5. Also gerade wenn es um Stahl geht ...

    Also gerade wenn es um Stahl geht wird Ihnen kein (!) seriöser einen Preis machen, der vier Wochen Gültigkeit hat. Das sind Tagespreise heute. Aber um zum Schluss zu kommen: vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand ...
  6. wenn es um Stahl geht lässt sich doch der ...

    wenn es um Stahl geht lässt sich doch der Weltmarktpreis zum Zeitpunkt des Angebotes und zum Zeitpunkt der Lieferung feststellen. Dreisatz und fertig!
  7. Ich versuche es mal:

    der Bauunternehmer holt ein Angebot ein, über Material zu seinen Konditionen.
    Jetzt kaufst aber DU beim Baustoffhandel (der Bauunternehmer ruft nur für dich an, die Rechnung geht direkt an dich)
    Warum sollst DU die gleichen Konitionen bekommen wie der Bauunternehmer?
  8. scheint wohl doch hier nicht das richtige Forum ...

    scheint wohl doch hier nicht das richtige Forum für diese juristische Fragestellung zu sein, habe soeben in einem Juraforum eine recht plausible Beantwortung erfahren.
    Trotzdem Danke für Eure Versuche, mir die Sache zu erklären!
    Gruß
    ernst
    • Name:
    • ernst
  9. die Lösung würde ich auch gerne mal nachlesen.

    bitte den Link bekanntgeben.
    • Ich tippe mal darauf dass die Rechnung ohne rechtsverbindliche Zusicherung nicht an dich gehen darf, sprich, der Unternehmer Rechnungsempfänger ist.

    Aber: Du hast teilweise gezahlt, das ändert die Sache u.U. gewaltig!
    Daneben gibt es sicher noch den einen oder anderen Sachverhalt, den auch ein Juraforum nicht auf die Distanz erahnen kann.
    Also bitte mal den Link.
    Danke

  10. Guckst Du hier

    • Name:
    • ernst

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