Gas, Strom, Wasser: Durchschnittliche Kosten für ein Einfamilienhaus (185m²) - Vergleichswerte?
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Gas, Strom, Wasser: Durchschnittliche Kosten für ein Einfamilienhaus (185m²) - Vergleichswerte?
in unserem alten, aber mit neuen isolierverglasten Fenstern ausgerüsteten Einfamilienhaus- 185 m² Wohnfläche- bescheren sich die Mieter über ihre hohen Energiekosten, für die sie nun eine Monatspauschale von € 300 entrichten müssen.
Wir haben in dem von uns bewohnten Haus, das 150 m² Wohnfläche hat, eine ähnliche Pauschale doch würden mich die Erfahrungen der Eigenheimbesitzer interessieren, bevor ich mich mit den Mietern anlege.
Vielen Dank für Erfahrungswerte!
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Die Energiekosten für ein Einfamilienhaus (EFHAbk.) hängen von vielen Faktoren ab, wie z.B. der Größe des Hauses, dem energetischen Zustand, dem Heizsystem und dem individuellen Verbrauchsverhalten. Eine Monatspauschale von 300 € für ein 185 m² großes Haus kann je nach den genannten Faktoren angemessen oder zu hoch sein.
Um die Angemessenheit der Pauschale zu beurteilen, empfehle ich folgende Schritte:
- Vergleichswerte recherchieren: Online-Vergleichsportale bieten Orientierungswerte für durchschnittliche Energiekosten pro Quadratmeter.
- Energieausweis prüfen: Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand des Hauses und den zu erwartenden Energieverbrauch.
- Eigenen Verbrauch analysieren: Die Abrechnungen der letzten Jahre geben Aufschluss über den tatsächlichen Verbrauch von Gas, Strom und Wasser.
👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie die tatsächlichen Verbrauchswerte mit den Durchschnittswerten und dem Energieausweis, um die Angemessenheit der Pauschale zu überprüfen. Bei Unklarheiten sollten Sie einen Energieberater hinzuziehen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Energieausweis
- Der Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet. Er enthält Informationen über den Energieverbrauch und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Wärmedämmung, Heizungsanlage - Heizkostenabrechnung
- Die Heizkostenabrechnung ist eine jährliche Abrechnung der Heizkosten, die der Vermieter dem Mieter vorlegt. Sie muss transparent und nachvollziehbar sein.
Verwandte Begriffe: Nebenkostenabrechnung, Betriebskosten, Heizkostenverordnung - Nebenkosten
- Nebenkosten sind alle Kosten, die neben der Kaltmiete für eine Wohnung oder ein Haus anfallen. Dazu gehören z.B. Heizkosten, Wasserkosten, Müllabfuhr und Grundsteuer.
Verwandte Begriffe: Betriebskosten, Warmmiete, Kaltmiete - Energieeffizienz
- Energieeffizienz bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Nutzen und dem Energieaufwand. Je höher die Energieeffizienz, desto weniger Energie wird für den gleichen Nutzen benötigt.
Verwandte Begriffe: Energiesparen, Wärmedämmung, erneuerbare Energien - Heizkostenpauschale
- Eine Heizkostenpauschale ist ein fester Betrag, den Mieter monatlich für die Heizkosten zahlen, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch.
Verwandte Begriffe: Vorauszahlung, Heizkostenabrechnung, Betriebskosten - Wärmedämmung
- Wärmedämmung bezeichnet Maßnahmen, die den Wärmeverlust eines Gebäudes reduzieren. Eine gute Wärmedämmung senkt den Heizenergiebedarf und die Energiekosten.
Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Dämmstoffe, Isolierung - Vergleichsportal
- Ein Vergleichsportal ist eine Webseite, auf der man Preise und Leistungen verschiedener Anbieter vergleichen kann, z.B. für Strom, Gas oder Versicherungen.
Verwandte Begriffe: Preisvergleich, Tarifrechner, Online-Vergleich
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wie kann ich meine Energiekosten senken?
Es gibt viele Möglichkeiten, die Energiekosten zu senken, z.B. durch energieeffizientes Heizen und Lüften, den Einsatz von Energiesparlampen und die Optimierung des Warmwasserverbrauchs. Eine energetische Sanierung des Hauses kann langfristig ebenfalls zu erheblichen Einsparungen führen. - Was ist der Unterschied zwischen einer Heizkostenpauschale und einer Vorauszahlung?
Bei einer Heizkostenpauschale zahlen Mieter einen festen Betrag pro Monat, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Bei einer Vorauszahlung werden die tatsächlichen Kosten am Ende des Abrechnungszeitraums mit den Vorauszahlungen verrechnet. - Wie oft muss der Vermieter die Heizkosten abrechnen?
Der Vermieter ist verpflichtet, die Heizkosten einmal jährlich abzurechnen. Die Abrechnung muss transparent und nachvollziehbar sein. - Was tun, wenn die Heizkostenabrechnung fehlerhaft ist?
Wenn die Heizkostenabrechnung fehlerhaft ist, sollten Mieter den Vermieter schriftlich auffordern, die Abrechnung zu korrigieren. Gegebenenfalls kann auch ein Mieterverein oder ein Anwalt hinzugezogen werden. - Welche Rolle spielt der Energieausweis bei den Energiekosten?
Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes und den zu erwartenden Energieverbrauch. Er hilft Mietern und Eigentümern, die Energiekosten besser einzuschätzen und Einsparpotenziale zu erkennen. - Wie beeinflusst die Isolierung die Energiekosten?
Eine gute Isolierung reduziert den Wärmeverlust und senkt somit den Heizenergiebedarf. Gut isolierte Häuser haben in der Regel deutlich niedrigere Energiekosten. - Was sind die größten Stromfresser im Haushalt?
Zu den größten Stromfressern im Haushalt gehören in der Regel alte Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Trockner und Unterhaltungselektronik. Der Austausch gegen energieeffiziente Geräte kann den Stromverbrauch deutlich senken. - Wie kann ich meinen Wasserverbrauch reduzieren?
Den Wasserverbrauch kann man durch den Einsatz von Sparduschköpfen, sparsamen Toilettenspülungen und das Vermeiden von unnötigem Wasserverbrauch beim Zähneputzen oder Abwaschen reduzieren.
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Eine Erläuterung der wichtigsten Kennzahlen und Informationen im Energieausweis. - Nebenkostenabrechnung prüfen
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Informationen über staatliche Förderprogramme für die energetische Sanierung von Gebäuden. - Stromspartipps für den Haushalt
Einfache Maßnahmen zur Reduzierung des Stromverbrauchs im Alltag.
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Energieverbrauch prüfen: Vorherige Werte analysieren
Sie müssen doch wissen
was in dem Haus früher verbraucht wurde? -
Gasheizung vorhanden: Ergänzende Information
Nachtrag..
das Haus hat eine Gasheizung. -
Früherer Verbrauch: DM 500 Pauschale bei alten Fenstern
Früherer Verbrauch ...
Wir haben das Haus selbst bewohnt, damals - bis vor 10 Jahren - hatten wir eine Pauschale von ca. DM 500 bei alten, nichtisolierten Fenstern. -
Heizkosten-Anhaltspunkt: 220 kWh/m²*a Gasbedarf
An wen haben Sie die Pauschale denn gezahlt?
Anhaltspunkt bei Wärmebedarf von 220 kWh/m²*a = 4000 m³/a Gas =150 €/mon Heizkosten
bei 5000 kWh/a Strom = 63 €/mon Stromkosten
Wasser? Da gibt's einfach eine zu große Spannweite bei den Preisen ...
zzgl. Schornsteinfeger, Wartung, und die ganzen ggf. anfallenden Nebenkosten -
Mietminderung droht: Hohe Nebenkosten für Mieter
Pauschale
Die Pauschalen, die dann jährlich abgerechnet werden, gehen an das Stromversorgungsunternehmen. Es sind die Kosten für Gas, Strom und Wasser. Unsere Mieter gedenken die Miete zu mindern, da ihnen die Kosten zu hoch sind. Ich hatte sie beim Vertragsabschluss darauf aufmerksam gemacht, dass ein großes Haus ziemlich Kosten verursacht. Zur Begründung ziehen die Mieter jetzt " ziehende" Fenster und Türen heran, was aber etwas seltsam ist, da 2002 überall sehr teure Holz-Isolierfenster und Türen eingebaut wurden. Das Haus war nach unserem Auszug bereits dreimal vermietet, Vormieter hatten sich auch über die hohen kosten beschwert, damals waren aber noch die alten Fenster im Haus, sodass wir diese dann ersetzen ließen. Mir kommt die Pauschale auch nicht so hoch vor, wie gesagt, vor 10 Jahren zahlten wir ja auch schon ca. 500 DM im Monat, aber da die Mieter erst seit letztem Mai eingezogen sind, will ich nicht sofort mit ihnen Streit anfangen. -
Energiekosten-Anstieg: Politische und wirtschaftliche Faktoren
Tja, leider hatten wir vor 10 Jahren noch keine rot-grüne ...
Tja, leider hatten wir vor 10 Jahren noch keine rot-grüne Regierung, oder besser gesagt, Gott sei Dank. Die Energiekosten sind deshalb exorbitant gestiegen, eine Abgabe hier, eine Abgabe da. Das betrifft alle Bereiche. Hinzu kommt, dass mit Einführung des € vieles 1:1 umgerechnet wurde. Ich bin jedenfalls froh, dass wir mit 47,00 €/Monat Heizkosten hinkommen ... Viele Grüße -
Nebenkosten-Schätzung: DM 5/m² als Richtwert
Warst schneller Jutta ...
Warst schneller Jutta in den alten Zeiten wurde immer mit 5,00 DM/m² an NKAbk. gerechnet. Bei 185 m² es ist eine Rechenaufgabe. Diesbezüglich ist es nicht zu hoch. Aber irgendwo gibt es sicherlich ein Urteil, was gegen einen Vasallen-Vermieter (Ausbeuter) gefällt wurde. Für mich deutet das Ganze mehr auf Zahlungsprobleme des Mieters hin ... -
Nebenkosten-Anteil: Richtlinien und Statistiken gesucht
Nebenkosten
Die 5 DM/m² interessieren mich sehr. Gibt es zum Anteil der Nebenkosten an den Gesamtmietkosten irgendwelche Richtlinien oder Statistiken? Unsere Mieter zahlen an uns weiterhin Nebenkosten von ca. 75 € für Grundsteuer, Müll , Versicherungen. ES würde dann aber ein Betrag von 5 DM /m² in keinem Fall überschritten ... Wo kann man sich denn da informieren? -
Empfehlung: Haus- und Grundstückseigentümerverein beitreten
Versuche es mal beim ...
Versuche es mal beim Haus- und Grundstückseigentümerverein. Als Vermieter würde ich beitreten. Die bieten für den Jahresbeitrag meist auch eine kostenlose Erstberatung an. Ach ja, die 5,00 DM sind natürlich regional abhängig. Aber als erste Hausnummer nicht schlecht. Viele Grüße aus Südschweden -
Nebenkosten-Info: Link zu pgha.de/wohnungen.htm
was
ich im World Wide Web (WWW) dazu gefunden habe - nur mal so als Anhaltspunkt ... -
Mietnebenkosten: 30% der Gesamtkosten als Vergleichswert
Liebe Frau Tussing,
die Site habe ich mir angeschaut und mir klingeln die Ohren. Die Mietnebenkosten sind ja meistens so um die 30 % der Gesamtkosten ... Da sind wir ja fast noch "billig", denn in unserem Fall lägen sie unter 20 %, da in der angegriffenen Pauschale ja noch die Stromkosten der Mieter enthalten sind.
Tja, Herr Berg, in den Grundbesitzerverein brauche ich eigentlich nicht einzutreten, da ich selbst Anwältin bin. Bei Mietersachen hat das aber nur noch sehr wenig mit Recht zu tun, wir haben uns gerade auf einen Gerichtsvergleich der Vormieter einlassen müssen. Die waren - sehr begründet durch einen Wasserschaden- ausgezogen und verlangten für ihren im gleich Ort durchgeführten Privatumzug 25.000 €. Wir konnten es nicht fassen, aber der Richter riet uns, einem Vergleich über € 12.000 zuzustimmen. Dabei hatten die nur 10-12 Freunde "beschäftigt" und liehen sich für einen Tag einen Mietlaster. Wir mussten sogar den Ein- und Ausbau (Einbau, Ausbau) eines ohne unser Wissen angelegten Gartenteiches nebst Goldfischen bezahlen. Die Goldfische schwimmen jetzt in derem neuen Gartenteich.
Drum will ich mich mit den neuen Mietern auch nicht so gerne schon wieder anlegen. Tja, der Vermieter, der Ausbeuter. -
Politische Diskussion: Wer trägt die Verantwortung?
Wenn's hier politisch wird:
Wer hat denn den Karren 16 Jahre durch Aussitzen in den Dreck gefahren?
Suppa-Nobbi: "Die Rentn sind sischa! "
Und wer hat's geglaubt und sie immer wiedergewählt?
Und wer muss nun den Karren mit einem schmerzhaften Ruck rumreißen?
:-((
Bin ich froh dass ich kein Politiker sein muss - bei solchen Wählern ... -
Fenstereinbau: Undichtigkeiten trotz neuer Fenster möglich
Zum Thema:
Auch bei neuen Fenstern kann's ziehen - wenn beim Einbau gepfuscht wurde ... -
Geldknappheit vermutet: Nachbarschaftsvergleich empfohlen
trotzdem
hört es sich auch für mich nach Geldknappheit an ...
Frau Grimm, hören Sie sich doch mal in der Nachbarschaft und bei vergleichbaren Objekten um. Haus und Grund lohnt sich vielleicht doch, auch wenn Sie RAin sind, weil dort Insider-Infos geboten werden.
Oder gucken Sie doch mal an der Quelle - Gerichtsurteile oder sowas?!?
Viel Glück! -
Arbeitsplatzvernichtung: Kritik an der Regierungspolitik
Als Selbständiger Markus will ich das so nicht stehen lassen ...
Als Selbständiger Markus will ich das so nicht stehen lassen die Vernichtung von Arbeitsplätzen im Mittelstand durch diese Regierung ist beispiellos. Das war aber schon zu Zeiten Willi Weinbrands so. Aber ich wähne mich zu den 75 % normalen im Lande ... -
Ausgangsfrage: Verbrauch vs. Substanz und Nutzerverhalten
Zur Ausgangsfrage
300 € für 185 m², das ist natürlich auch eine ordentliche Fläche.
Wir hatten bei der Doppelhaushälfte, die wir früher gemietet hatten (165 m² Wohnfläche) einen Verbrauch von ca. 4300 l Heizöl.
Das erscheint mir im Vergleich mit unserem Haus (Einfamilienhaus) BJ 97 auch recht hoch.
Die Fragen sind dann wie ist die Substanz beschaffen und wie heizt, lüftet und nutzt der Mieter diese Fläche?
Gibt es Wärmebrücken, oder ist die Substanz (Mauerwerk, Dach, Keller oder EGAbk.-Fußboden) sehr schlecht gedämmt, ist das sicherlich ein Faktor. Heizt der Mieter auf 25 °C, lüftet wenig oder falsch sollte man dies auch mit einbringen.
Lassen Sie sich die Nebenkostenabrechnung kopieren und differenzieren Sie nach den einzelnen Positionen. Eigentlich ist nur das Gas (Öl) relevant und selbst da muss die Warmwasserbereitung berücksichtigt werden. Die ist auch abhängig von der Anzahl der Bewohner.
Lassen Sie den Schreiner doch die Fenster noch einmal nachjustieren, das kostet nicht die Welt und hätte sowieso passieren sollen, da das Holz nach dem Einbau noch arbeitet und sich auch in der Restfeuchte an die Umgebung anpasst.
Sie könnten einen Energiepass erstellen lassen, die Substanz prüfen und die Schwachstellen ermitteln und dann nötigenfalls sanieren. Ob das für Sie wirtschaftlich ist müssen Sie selber prüfen. -
Mietspiegel: Preisspiegel von RDM und VDM nutzen
Noch nee Idee ...
Noch nee Idee RDM und VDM erstellen Preisspiegel für bestimmte Regionen. Evtl. gibt es sogar einen örtlichen Mietspiegel. Da sind doch auch NKAbk. genannt. Vielleicht kommen Sie da weiter -
Fenster-Nachjustierung: PAX Holzfenster von 2002 prüfen
Nachjustieren..
Also die Fenster sind allesamt im Februar 2002 eingebaut worden. Es sind PaX Holzfenster-Isolierglasfenster IV 68, DINAbk. 68121. Nachjustiert wurde da nie was, uns ist allerdings im letzten Winter-Jan/Febr. 03- als wir oft im Haus waren, um Sanierungsarbeiten zu überwachen bzw. zu renovieren, nichts aufgefallen. Meines Erachtens hat es das nirgends gezogen.
Die Fenster fallen noch unter die Gewährleistungsfrist, ich habe den Fensterbauer- eine sehr nette Firma- schon angerufen, aber die verfallen jetzt alle in rheinische Karnevalsfröhlichkeit, da kommt vorerst keiner und wir wohnen weit weg.
Kann es denn wirklich möglich sein, dass sich neue Holzfenster so verziehen?
Unsere Mieter schreiben: "Die Fenster sind maximal undicht. Die Weihnachtsdekoration vor dem Fenster im Wohnzimmer schwankte wie ein Wetterfähnchen bei geschlossene Fenstern im Wind. "
Wäre denn sowas möglich? -
Beweislast: Mieter muss Minderungsgrund darlegen
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Schwarzer Peter: Mieter argumentiert mit undichten Fenstern
Ach Herr Stubenrauch,
der Mieter beruft sich ja darauf, die Gaskosten seien durch die "völlig undichten" Fenster so hoch.. Damit hat er uns den Schwarzen Peter sehr geschickt zugeworfen. -
Mobile-Effekt: Warmluft als Ursache für 'Zug'
Mobile-Effekt
>Unsere Mieter schreiben: "Die Fenster sind maximal undicht. Die Weihnachtsdekoration vor dem Fenster im Wohnzimmer schwankte wie ein Wetterfähnchen bei geschlossene Fenstern im Wind. "
Ich habe's: Das kommt von der aufsteigenden Warmluft vom Heizkörper. Also zudrehen, nichts schwankt mehr und gleichzeitig gehen die Heizkosten in den Keller 😉
Im Ernst: Dachte bei falscher Fenstermontage eher an die Anschlussfugen! -
Beweislastumkehr: Eigentümer muss Mangel widerlegen
Nein nein Bruno ...
Nein nein Bruno wir haben hier die Umkehr der Beweislast: der Mieter behauptet einen Mangel, für den er die Miete mindern darf. Jetzt obliegt es dem Eigentümer zu beweisen, dass es nicht an dem ist. Also Gutachten beauftragen, welches vor Gericht nicht anerkannt wird, da Parteigutachten und endlose Scherereien. Und mit Chance haste in zwei Jahren ein Termin. Dazwischen noch ein "Gütetermin" welcher seitens der Mietpartei nicht angenommen wird, unabhängiges SV-Gutachten, sprich schlappe 10.000 Kosten. Der Vermieter soll bluten, so wollte es der Gesetzgeber ... -
Vermieterfreuden: Unterschiede zwischen EFH und MFH
Vermieterfreuden
Genau so ist es, Herr Berg. Ich muss aber zur Ehrenrettung der Mieter im Allgemeinen sagen, dass wir solches Vorgehen nur von den Mietern unseres Einfamilienhauses erleben. Kapitalisten, die wir sind, haben wir noch ein kleines Jugendstilmietshaus mit drei Wohnungen, das wir sehr mühevoll und unter großen Kosten bzw. Eigenleistung saniert haben bzw. immer noch sanieren. Und bei diesen drei Mietsparteien- das sind aber völlig normale Leute - gibt es so was nicht. Besteht irgendein Problem, dann rufen die an und man sucht gemeinsam eine Lösung. Vor ein paar Jahren haben wir alle Wasserleitungen und Rohre erneuern lassen, da ging es vier Wochen wie auf einer Baustelle zu. Die Mieter haben sich nicht nur nicht beschwert, sie haben im Gegenteil noch mitgeholfen und freiwillig sauber gemacht.
Nein, nichts gegen Mieter. Man sollte nur nie ein Einfamilienhaus vermieten, das geht jedenfalls bei uns dauernd schief. -
Mieterqualität: Sinkt proportional zum Mietzins?
Wir kommen ja ursprünglich aus dem Gebrauchtimmobilien-Bereich ...
Wir kommen ja ursprünglich aus dem Gebrauchtimmobilien-Bereich und da sagten wir immer: die Qualität der Mieter sinkt proportional zur Höhe des zu zahlenden Mietzinses. Nein, Ernst bei Seite, wir hatten auch mal überlegt, bei unseren Möglichkeiten zu vermieten. Angesichts der derzeitigen Rechtsprechung und Gesetzgebung jedoch, haben wir es nachgelassen. Viele Grüße -
Beweislast: Wo ist die Umkehr verankert?
ich glaub es nicht
In welchem Gesetz ist denn die Umkehr der Beweislast verankert? Ich dachte, der einzige Fall wäre der § 476 BGBAbk.. Dass die Fenster undicht sind ist bis jetzt nur eine Behauptung. Die kann die Beweislast nicht umdrehen. Zugerscheinungen können viele Ursachen haben. Auch die muss ich als Vermieter bestimmt nicht aufzählen und beweisen. -
Dreifacher Einbehalt: Bauherr vs. Unternehmer
Bruno, das ist wie mit dem dreifachem Einbehalt: ...
Bruno, das ist wie mit dem dreifachem Einbehalt: Bauherr behauptet Mangel, und der Unternehmer muss das Gegenteil beweisen. Aber solange behält er für ein angeblich knarrendes Fenster erst Mal 3.000 ein ... -
Beweislast im Mietrecht: Ratgeberrecht.de als Quelle
Moment
Das mit dem Einbehalt gilt vor (!) der Abnahme. So lange der Unternehmer was will, nämlich die Abnahme, muss er nach dem o.g. Rechtsgrundsatz den Beweis antreten, dass kein Mangel vorliegt. Nach der Abnahme ist es umgekehrt, da will der Bauherr was, nämlich Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Zum Mietrecht habe ich gefunden:Daran ändert auch folgende Feststellung des BGH nichts: "Der Vermieter muss darlegen und beweisen, dass die Ursache des Mangels nicht aus seinem Pflichten- und Verantwortungsbereich stammt" (BGH, XII ZR 272/97).
Der feine Unterschied: es geht nicht um das Vorliegen eines Mangels, sondern um die Ursache eines bereits unbestrittenen Mangels. Den Beweis für das Vorliegen des Mangels "undichte Fenster" hat der Mieter in unserem Fall noch nicht angetreten. -
Nebenkosten-Schätzung: Hausbank nach fiktiver Finanzierung fragen
Hallo Frau Grimm
lassen Sie sich doch von Ihrer Hausbank bestätigen, wie hoch diese bei einer fiktiven Finanzierung die Nebenkosten ansetzt. Ich kenne aus DM-Zeiten z.B. 4,50/m².
Und die sich bewegenden Teile am Fenster kommen auch nach meiner Ansicht von der aufsteigenden Warmluft der Heizkörper. -
Gerichtspraxis: Oft 'blind' bei Mieter-Prozessen
Lieber Herr Stubenrauch
in der Theorie haben Sie mit der Beweislast des Mieters schon Recht, aber leider nur in der Theorie. Wenn es nämlich in der Praxis um einen Mieter geht, dann sind die Gerichte inzwischen blind. Bei dem Prozess gegen die vorherigen Mieter, an die wir vergleichsweise für einen ganz gewöhnlichen Umzug 12.000 € zahlen mussten - das ist erst drei Monate her - war ich auch dieser Ansicht. Nun war das Haus durch einen schlimmen Wasserschaden wirklich unbewohnbar, doch den Wasserschaden - Platzen verschiedenster Warmwasserleitungen , die auf der Festplatte lagen - hatten wir keineswegs verursacht, das heißt , es traf uns nicht das geringste Verschulden. Nun muss man normalerweise nur haften, wenn Verschulden gegeben ist, doch das interessierte den Richter wenig. Er stellte in der Vergleichsverhandlung kühl fest, dass einem Mieter solche Zustände nicht zuzumuten seien - was ja gar nicht bestritten wurde- und meinte, wir hätten für die Umzugskosten aufzukommen. Nun müsste man annehmen, dass die der Mieter wenigstens hätte nachweisen müssen. Das wäre ihm nämlich schwer gefallen, da er de facto durch den Einsatz seines Freundeskreises höchstens Kosten von ca. 5000 € hatte. Das sah der Riochter auch anders, er meinte, 25.000 € wären schon etwas viel, die Hälfte aber möglich. Wie gesagt, das war in der Güteverhandlung, doch damit war klar, wie ein Urteil - dem verschiedenste Sachverständigengutachten vorausgehen würden - ausgegangen wäre. Nein, als Vermieter ist man aufgeschmissen.
Wir haben die Nase gestrichen voll, falls irgendwie möglich, werden wir verkaufen und nach Kanada auswandern. -
Bank befragen: Guter Tipp für Nebenkosten-Einschätzung
Bank befragen..
Herr Jähn, das ist ein guter Tipp, dem werde ich nachgehen! -
Abnahme verweigern: Bauherr vs. Unternehmer-Realität
Moment Bruno, genau das ist der Punkt ...
Moment Bruno, genau das ist der Punkt der Bauherr darf die Abnahme verweigern, als Unternehmer darfst Du Ihm aber den Schlüssel nicht verwehren. Sprich: Der Kunde nimmt die Sache in Gebrauch (zieht ein), und zahlt nicht. Das ist leider die traurige Realität, die von den 68er Richtern heute bestätigt wird. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Gas, Strom, Wasser: Durchschnittliche Kosten im Einfamilienhaus – Vergleichswerte
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit einer monatlichen Pauschale von 300 € für Gas, Strom und Wasser in einem 185 m² großen Einfamilienhaus. Dabei werden verschiedene Aspekte wie der frühere Verbrauch, die Bausubstanz, das Nutzerverhalten der Mieter sowie regionale Unterschiede und aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Ein wichtiger Punkt ist die Frage der Beweislast bei Mietminderungen aufgrund angeblich undichter Fenster.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Beweislastumkehr: Eigentümer muss Mangel widerlegen wird darauf hingewiesen, dass der Eigentümer in der Pflicht steht, einen vom Mieter behaupteten Mangel zu widerlegen, was mit Kosten und Aufwand verbunden sein kann.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Empfehlung: Haus- und Grundstückseigentümerverein beitreten rät Vermietern, einem Haus- und Grundstückseigentümerverein beizutreten, um von Beratungsleistungen und regionalen Informationen zu profitieren.
💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Nebenkosten-Schätzung: DM 5/m² als Richtwert wird ein Richtwert von ca. 5 DM/m² für Nebenkosten genannt, der jedoch regional variieren kann.
👉 Handlungsempfehlung: Um die Angemessenheit der Nebenkosten zu beurteilen, sollten Vermieter den früheren Verbrauch prüfen (siehe Energieverbrauch prüfen: Vorherige Werte analysieren), Vergleichswerte aus der Nachbarschaft einholen (Geldknappheit vermutet: Nachbarschaftsvergleich empfohlen) und sich bei der Hausbank nach üblichen Nebenkostenpauschalen erkundigen (Nebenkosten-Schätzung: Hausbank nach fiktiver Finanzierung fragen). Zudem ist es ratsam, die Fenster auf Dichtigkeit zu überprüfen (Fenster-Nachjustierung: PAX Holzfenster von 2002 prüfen).
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