Hatte für einen Altbau nach VOBAbk. ein barrierefreies Bad ausgeschrieben. Die Richtlinien bzgl. Abdichtung wurden extra zitiert:
DIN 18 195 - Bauwerksabdichtungen, Teil 5: Abdichtungen gg. Nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen, Bemessung und Ausführung
DIN 18 336 - Abdichtungsarbeiten
IVD-Merkblatt Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitärräumen
ZDB-Merkblatt "Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich (Innenbereich, Außenbereich)" für Feuchtigkeitsbelastungsklasse II, Ausgabe August 2000
BAKT Info Technik - Bäder im Trockenbau
Merkblatt "Bodenbeläge für barfußbelastete Bodenbereiche"
und eine "Allgemeine technische Vorbemerkung zu Abdichtungsarbeiten" vorangestellt:
Es können Abdichtungssysteme nach DINAbk. 18195-5 oder alternative Abdichtungssysteme für Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse II nach ZDBAbk.-Merkblatt nach den anerkannten Regeln der Technik (z.B. PCI Seccoral, Schönox ...) angeboten werden; die entsprechenden Merkblätter der Fachverbände und die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind strengstens zu befolgen.
Ausschnitte aus ZDB-Merkblatt "Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen ... "
"Gemäß DIN 18195-5 ist "bei häuslichen Bädern ... mit feuchtigkeitsempfindlichen Umfassungsbauteilen (z.B. Holzbau, Trockenbau, Stahlbau) " der Schutz gegen Feuchtigkeit besonders zu beachten ... Es kommen nur die unter der Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse II genannten Verlegeuntergründe in Betracht.
Bei feuchtigkeitsunempfindlichen Umfassungsbauteilen und feuchtigkeitsunempfindlichen Verlegeuntergründen ist, sofern nur die Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse I vorliegt, eine Abdichtung nicht zwingend erforderlich.
Das Aufbringen einer Verbundabdichtung wird jedoch auch in einem solchen Falle empfohlen, um Durchfeuchtungen zu vermeiden"
Badewannen und Duschwannen:
Die Flächenabdichtung soll unter und hinter der Wanne und Duschwanne durchgeführt werden. Bei feuchtigkeitsempfindlichen Umfassungsbauteilen oder Verlegeuntergründen ist eine solche Abdichtung zwingend erforderlich. Die Ausführung einer elastischen Fuge stellt keine ausreichende Abdichtung dar. "
Im LVAbk. stand u.a.
- Gefälle- Ausgleichsschicht auf bestehenden Estrich
- Bodengleicher Dusche mit Illbruck-Element in best. Estrich versenken
- Abdichtungsebene nach DIN oder alternativ.
- Alternativ hatte ich drin den gesamten Estrich zu entfernen und neuen Gefälleestrich auf Dämmung einzubauen.
- Eventualpos Aufpreis für versenkte Montage der Wanne/Wannenträger auf Rohdecke (nur bei Belassung des sonstigen Estrichs anzurechnen, d.h. nicht bei kompletter Estricherneuerung).
- Wandverkleidung/Innendämmung mit Verbundplatten.
Alles wurde auch angeboten. Zwischenzeitlich wurde entschieden, auch eine Fußbodenheizung an RTL-Ventil einzubauen.
Nun berichtet der AN von eventuellen Probs mit der Abdichtung Übergangsfuge Estrich<> Poresta. Zusätzlich könnte es mit dem Porestaträger Probleme mit dem Ablauf <> Deckenträcher (Hohlkörperdecke) geben. Wozu anzumerken ist, dass auch die Deckenin der allg. Baubeschreibung beschrieben und angegeben wurde, dass die (sichtbaren, da freigelegten) Träger keinesfalls beeinträchtigt und dass eine Besichtigung vor Angebotsangabe unerlässlich sei. Was NICHT geschah!
Er empfiehlt den gesamten Boden INCL. Duschbereich mit Gefälleestrich zu versehen, auf das Porestaelement zu verzichten und unter den Estrich eine zusätzliche (dritte) Dichtungeebene aus Schweißbahnen zu ziehen. Für letzteres verlangt er einen Aufpreis.
Fragen:
1. Lösung besser?
2. Aufpreis berechtigt? (wie hätte er die Abdichtung unter der versenkten Wanne gemacht ...?)
Sorry nochmal für die Länge, aber wie soll man alle ggf. relevanten Tatsachen kürzer schildern?