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  • Dachboden als Wohnraum nutzen NRW

Dachboden als Wohnraum nutzen NRW
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Dachboden als Wohnraum nutzen NRW 14.03.2021    

Guten Tag, ich hoffe es kann uns jemand helfen.

Wir haben vor ein paar Jahren ein Haus in NRW gekauft. Das Haus wurde in einem genehmigungsfreien Verfahren errichtet.

Der Dachboden hat von beiden Seiten einen Glasgiebel, welcher im Entwurf für die Behörde damals auch eingereicht wurde. Die Vorbesitzer haben den Dachboden bereits gedämmt und vertäfelt, da in einem Teil des Dachbodens die Heizzentrale errichtet wurde. Auf den Zeichnungen befindet sich die Heizzentrale aber nicht dort.

  • Gilt der Dachboden bereits als ausgebaut?
  • Hätten die Pläne mit der Heizung damals nochmal beim Amt eingereicht werden müssen? Wir wssen nicht, ob dies geschehen ist.
  • Müssen wir einen Bauantrag stellen, um in einem Teil ein Schlafzimmer zu errichten?

Der Rest bleibt Dachboden und Heizzentrale.

Name:

  • Mel
  1. Es kommt drauf an 15.03.2021    

    Wenn die Nutzung als Wohnraum ebenfalls genehmigungsfrei zulässig ist, muss nichts beantragt werden.

    Vermutlich liegt das Haus in einem B-Plangebiet. Einfach mal nachlesen. Im Zweifel einen Planer fragen.

    Name:

    • Volker Stöckel, Dipl.-Ing. (FH)
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. Dachausbau 15.03.2021    

    Durch Dämmung und Heizzentrale gilt der Dachboden nicht als ausgebaut. Anders wird es bei der Nutzung eines Teils als Schlafzimmer. Diese Umnutzung muss beantragt werden und zwar von einem Bauvorlageberechtigten Architekten. Der kennt die Baugenehmigung des Hauses und alle Randbedingungen des B-Planes und das Baugesetzbuch. Sie selbst sollten prüfen, wie sinnvoll ein Schlafzimmer neben einer Heizungszentrale ist.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  3. B-Plan 15.03.2021    

    Foto von

    Wenn das Gebäude genehmigungsfrei (bzw. freigestellt) errichtet wurde, ist eine Änderung grundsätzlich im selben Verfahren denkbar.

    Als Eigentümer können sie beim Amt in die Akten einsehen, was die damaligen Eigentümer eingereicht / nachgetragen haben.

    Bei der Gelegenheit können Sie auch beim Amt nachfragen, ob eine Erweiterung (Dachgeschossausbau) möglich ist. Es kann sein, dass dadurch die Geschossfläche überschritten wird und evtl. eine Befreiung erforderlich ist.

    Name:

    • Martin G. Halbinger
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.mh-bau.de/
  4. Dachboden nicht zum Daueraufenthalt 15.03.2021    

    Eine Genehmigungsfreie Errichtung mit ausgebautem Dachgeschoss wäre damals nicht durchgegangen. Deshalb ist nun wegen dem Schlafzimmer ein Bauantrag einzureichen. Dachboden mit Isolierung und Heizung ist ohne Genehmigung OK. Geprüft wird nach Baurecht, Bebauungsplan und Fluchtweg. Ganz kritisch würde es, wenn sich durch die Höhe die Gebäudeklasse ändert.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  5. Mischgebiet 15.03.2021    

    Danke schon mal für die vielen Antworten.

    Spielt es eine Rolle, dass das Haus in einem Mischgebiet erbaut ist?

    Name:

    • Mel
  6. Mischgebiet und Baurecht 24.03.2021    

    Die Einordnung Mischgebiet hat Einfluss auf die Nutzung und nicht auf das Baurecht. Folglich kann aus der Einordnung "Mischgebiet" keine Genehmigung für den Dachausbau hergeleitet werden.

    Name:

    • Klaus Kirschner

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