Dokumente zum Eintragungsantrag in Architektenkammer NRW
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Dokumente zum Eintragungsantrag in Architektenkammer NRW

Hallo!
Hat jemand Erfahrung damit, wie ich am erfolgreichsten und mögl. unkompliziert die Unterlagen für die Eintragung in die AK NRW zusammenstelle?
Schwierigkeit ist dabei, dass ich nicht einfach ein paar Arbeitszeugnisse vorlegen kann, sondern direkt nach dem Studium selbständig wurde (das war vor fast 3 Jahren).
Hat jemand ähnliche Erfahrung und vielleicht schon Musterformulare für die erforderlichen Nachweise?
Sprich:
was möchte die Kammer gerne in den Bestätigungen drin stehen haben? Sollten diese nur vom verantwortl. Architekt oder auch vom Bauherrn unterzeichnet werden?
Wird unterschieden, ob man dabei auf eigene Rechnung u. eigenen Namen tätig war?
Über Tipps und Erfahrungen hierzu wäre ich sehr dankbar!
Danke und viele Grüße
Mike
  • Name:
  • Mike
  1. Zwei blöde Fragen ...

    1) Als was waren Sie selbstständig

    2) Warum fragen Sie nicht die Kammer selbst? Schließlich sind die an zahlenden Mitgliedern immer interessiert.

  2. Zwei Antworten

    1) War/bin als Architekt selbständig

    2) Die Auskünfte der Kammer sind sehr dürftig, um es mal so auszudrücken.
    Habe soweit ja auch alles beisammen. Es geht jetzt nur noch um die Form, wie ich das alles der Kammer vorlege und ob vielleicht jemand das auch schon so hat machen müssen. Es kann ja nicht sein, dass alle aus dem Angestelltenverhältnis heraus die Mitgliedschaft beantragt haben.
    Danke + Gruß,
    Mike

  3. Gemach, gemach, ...

    Gemach, gemach, junger Freund!
    Mag sein, dass Sie als alles mögliche tätig waren. Vielleicht als Bäcker oder Metzger, vielleicht als Elektriker oder gar als Dachdecker ... wer weiß.
    Ganz sicher jedoch nicht als Architekt!
    Denn wenn, gibt es da ein winzig kleines  -  fast nicht erwähnesnswertes Problem  -  Sie haben dann nämlich den Titel zu Unrecht geführt!
    Auf solche Dinge stehen wir  -  bin selber Architekt- ganz besonders! Und die Kammer wird sicher sicher auch gar sehr freuen. Willkommen im Club!
    Klar ... man bastelt ein wenig so herum und muss deswegen auch wahrlich nicht weniger qualifiziert sein ... aber als "Architekt selbständig" ... naja ... vorsicht der Herr!
    Thomas
  4. Ahnt ich es doch ...

    => War/bin als Architekt selbständig <=
    Deswegen auch die Zurückhaltung bei der AK!
    Mei Gutster, da würd ich mal ganz kleine Brötchen backen. Die unberechtigte Führung des Architektentitels kann heftig teuer werden. Und in dem Pkt gibt es so was wie Auslegungspielraum  -  aab wann man als "Architekt" tätig war.
  5. Eintragung in die AK

    Hallo Mike,
    bei uns in Bayern gibt es Formulare dafür, habe ich von der AK bekommen. Steht auch drin, was und wieviel du schon gemacht haben musst um Eingetragen zu werden. Aufgabe an dich, du wirst deine ganze Bauherrschaft abklappern müssen, um dir deine Projekte bestätigen zu lassen.
    Habe ich jedenfalls so gemacht.
    MfG aus dem Süden
  6. Auch so gemacht

    ich habe das so in der Art auch gemacht:
    Direkt nach Studium (wegen der tollen Aussicht auf Arbeitsplätze und zig Absagen) mich selbstständig als INGENIEUR gemeldet. Habe dann 3 Jahre lang als Freier Mitarbeiter in diversen Büros und als Bauleiter für Bauvorhaben gearbeitet, aber halt als INGENIEUR, nicht als Architekt! .
    In Rücksprache mit der AK (Saarland) habe ich von allen Büros, für die ich irgendwelche Leistungen erbracht habe, Arbeitszeugnisse bzw. Bestätigungen über die getätigten Leistungen erhalten.
    Als Nichtbauvorlageberechtigter war eine Zusammenarbeit mit Architekturbüros sowieso notwendig, und diese Leistungen wurden auch von diesen Büros bestätigt. Eine Bestätigung von Privaten Personen wäre nicht in Frage gekommen.
    Das Ganze in die dafür vorgesehenen Formblätter eingetragen, alle Projekte (Pläne) als Nachweis zur Ansicht beigefügt, zwei dicke Ordner zusammengebaut und diese dann abgegeben.
    Das war dann bei der AK kein Problem.
  7. Aufklärung

    Moin!
    Also: Aufklärung tut not! Ich bin natürlich NICHT als Architekt, sondern als Ingenieur tätig. Diese Antwort auf die erste (auch nicht ganz eindeutige) Frage von Herrn Dühlmeyer zielte auf die "grobe inhaltliche Einordnung", sprich: ich war eben nicht als Bäcker oder Metzger selbständig.
    Nirgendwo habe ich den Titel unberechtigt geführt. Von daher also alles im grünen Bereich, d.h. Zusammenarbeit mit Architekturbüros wo nötig, Selbständigkeit als Ingenieur wo möglich.
    Quasi wie der Werdegang von Herrn Gleser. Ich habe mir das Formular aus Bayern mal als Vorlage besorgt. Und um die ordnerdicke Belegführung ist dann offenbar kein Herumkommen :-)
    Vielen Dank für die Infos!
    Mike

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