eine Bauherrin möchte ein Doppelhaus auf einem nicht geteiltem Grundstück errichten lassen und die Doppelhaushälfte später vermieten.
Die Gebäudehälften sind identisch und werden gleichzeitig errichtet.
Müssen wir den Bauantrag für beide Doppelhaushalten separat stellen oder wird das Gebäude als ein Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten betrachtet?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Viele Grüße