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  • Bauplanung / Baugenehmigung

  • 15646: Bauantrag Doppelhaushalte auf einem gemeinsamen Grundstück

Bauplanung / Baugenehmigung

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im ges. Forum "Bauplanung / Baugenehmigung" - weitere Infos »

Bauantrag Doppelhaushalte auf einem gemeinsamen Grundstück 24.11.2020

Ich habe folgende Frage:

eine Bauherrin möchte ein Doppelhaus auf einem nicht geteiltem Grundstück errichten lassen und die DHH später vermieten.

Die Gebäudehälften sind identisch und werden gleichzeitig errichtet.

Müssen wir den Bauantrag für beide Doppelhaushalten separat stellen oder wird das Gebäude als ein Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten betrachtet?

Vielen Dank schonmal im Voraus

Viele Grüße

Name:

  • Stella
  1. Vielleicht ja mal von vorn.... 24.11.2020

    Es gibt zwei Eigentümer an Grund und Boden?
    Sie sind eine der beiden Eigentümerinnen?
    Es gibt schon einen Entwurf für die beiden gleichen oder ähnlichen Doppelhaushälften vom Architekten oder vom Generalübernehmer?
    Beide Doppelhaushälften sollen von der selben Firma zeitgleich errichtet werden?

    Also:
    Eine Realteilung ist nicht vorgesehen? Beide Parteien wollen zeitgleich bzw. "gemeinsam" ein Doppelhaus, also zwei Doppelhaushälten) bauen?

    Was wollen Sie eigentlich wissen? Sie werden mit einem gemeinsamen Bauantrag als Bauherrengemeinschaft für beide Doppelhaushälften einreichen und dazu eine Abgeschlossenheitsbescheinigungen einreichen um die WEG zu begründen.

    Aber erklärt Ihnen das nicht besser ihr Bauamt und Ihr Architekt?

    Langfristig steigen die beiden Bauherrinnen damit in eine 2-Parteien-WEG ein. Das kann der Beginn eines jahrelangen Grabenkrieges sein. Man sollte sich von vornherein überlegen, ob man nicht zusammen mit dem Bebauung eine Realteilung durchzieht.

    Bei WEG hab ich zwar ggf. das Sondernutzungsrecht für meinen gartenteil - ABER: Nur zur üblichen Gartennutzung. Wenn ich ein Gartenhäuschen aufstellen will, einen Pool anlegen möchte oder einen Baum fällen lassen will brauche ich auch für meine Sondernutzungsfläche immer die Zustimmung des Miteigentümers. Das kann (h)eiter werden...

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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