Benötige ich eine Baugenehmigung zum Schließen einer Loggia
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Benötige ich eine Baugenehmigung zum Schließen einer Loggia

Hallo zusammen,

ich habe eine Doppelhaushälfte (Eckgrundstück) in NRW aus den 70iger Jahren gekauft. Das Haus ist hat einen Keller, EGAbk., 1. OGAbk. und DGAbk.. Im 1. OG befindet sich ein Raum mit Loggia. Für uns ist die Loggia sinnlos und wir würden gerne den Raum vergrößern und die Loggia schließen, sodass die Hausfront bündig ist. (Die Hausfront zeigt nur in Richtung Garten. (300 m²) )

Brauche ich für die Schließung eine Baugenehmigung? Oder kann ich sie einfach fachgerecht schließen lassen?

Schönen Gruß

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Benötige ich eine Baugenehmigung zum Schließen einer Loggia" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Dirk
  1. baurechtlich nicht

    Baurechtlich brauchen sie keine Genehmigung. Durch die Umwandlung wird die Wohnfläche anders berechnet weil bisher nur 50 % der Loggia-Fläche als Wohnfläche angerechnet waren. Es könnte also sein, dass ihr Doppelhaus den Bestimmungen der WEGAbk. unterliegen und sie wegen der Fassadenänderung einen Beschluss benötigen.
  2. Beschluss?

    Guten Morgen Klaus,

    beim wem muss ich denn diesen Beschluss beantragen?

    Schönen Gruß Dirk

  3. Verwaltung

    Gibt es bei der Verwaltung des Doppelhauses WEGAbk.-Verträge oder sonstige gemeinschaftliche Anlagen? Wenn nicht, dann ist der Punkt erledigt.
  4. Verwaltung

    Soweit mir bekannt ist, gibt es keine WEGAbk.-Verträge oder gemeinschaftliche Anlagen.

    Somit kann ich mein Bauvorhaben ohne weitere Genehmigung vom Bauamt umsetzen.

    Danke für die Hilfe. :)

  5. Wenn

    die Grundstücke real geteilt sind und es keine gemeinsame Wohnanlage (WEGAbk. mit Sondernutzungsrecht bzw. Sondereigentum an Gebäuden) ist, dann können sie an dieser Stelle machen was Sie wollen.

    Bei Wegs gibt es oftmals Urheberrechte der Architekten, Gestaltungssatzungen usw. weshalb sie jede bauliche Änderung an der Gebäudehülle mit der HV bzw. der WEG abstimmen müssen.


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