Recht auf Herausgabe Tekturplanung an Bauherren
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Recht auf Herausgabe Tekturplanung an Bauherren

Geschätzte Experten,

eine Immobilienfirma hat ein Grundstück gekauft, aufgeteilt, Baugenehmigung für 6 Doppelhaushälfte beantragt (wurde genehmigt) und an 6 Parteien verkauft. Die Firma ist ggü. der Behörde als öffentlicher Bauherr eingetragen.

Im Rahmen der Bautätigkeit sind die Eigentümer darauf gekommen, dass es Fehler in der Eingabeplanung (und damit der erteilten Baugenehmigung) gab. Bspw. falscher Geländeverlauf, falsche Bauhöhe, Die Immobilienfirma hat daraufhin eine Tektur eingereicht, die man uns als Eigentümer und privatem Bauherr nicht zur Kenntnis schicken will. Begründung: man würde keine Zwischenstände, sondern nur die genehmigte Tektur schicken. Wir haben also keine Ahnung welche Änderungen dort eingereicht wurden und haben Sorge, dass da noch mehr eingereicht wurde von dem wir nichts wissen sollen und mit der Genehmigung vor vollendete Tatsachen gestellt werden sollen.

Kann die Immo-Firma uns Eigentümern (im Grundbuch eingetragen) die mit eigenem Bauunternehmer bauen, die Einreichungsunterlagen verweigern?

Danke für einen Expertenrat.

Beste Grüße AC

  • Name:
  • Acotam
  1. alles ungültig?

    Solange die Firma als Eigentümerin eingetragen ist, kann sie das machen. Ab dem Tag ab dem Sie eine Eigentumsvormerkung eingetragen haben, ist das nicht mehr möglich. Jede Änderung im Grundbuch ist nur mit Ihrer Zustimmung möglich. Stellt sich nun heraus, dass Änderungen im Grundbuch notwendig sind, geht das nur mit Zustimmung des Eigentümers und das sind nun 6 Parteien. Änderungen im Grundbuch gehen nur über den Notar, also freiwillig. Man kann Sie nicht mit der Pistole im Rücken zum Notar zwingen. Folglich muss die Firma wieder Gesamteigentümer werden um Pläne und Grundbuch zu korrigieren oder Sie stimmen gegen Kostenerstattung der Änderung zu. Und das wird teuer, denn Sie sind Eigentümer. Bei einem Streit kann das zur Rückabwicklung des formbedürftigen Rechtsgeschäfts führen.
  2. Paragrafenreiterei bringt keine Lösung ...

    Natürlich kann der Erschließungsträger die Möglichkeit ggf. vorhandene "Fehler" in den Begenehmigungsunterlagen zu korrigieren, auch wenn die Grundstücke mittlerweile verkauft sind. Ob sich aus diesen "Korrekturen" Rechtsfolgen und/oder Belastungen für die jetzigen Eigentümer der Grundstücke ergeben, ist dann wohl separat zu prüfen.

    Worum geht es denn nun im Einzelnen? Ist Ihnen mit Bauplan eine andere Geländenivellierung versprochen worden, deren Ausbildung (Erdarbeiten/Auffüllung etc.) der Grundstücksverkäufer sich durch nachträgliche Änderungen der Pläne ersparen will?

    Gehen Sie unbedingt selbst zum Bauamt und weisen Sie darauf hin, dass der Verkäufer mittlerweile nicht mehr Eigentümer ist und Sie solchen nachträglichen Planänderungen nicht zugestimmt haben.

    Ünbrigens: Wer ist denn aktuell für das Bauvorhaben der beim Bauamt gemeldete bauüberwachende Architekt/Bauingenieur?  -  immer noch der Verkäufer der Grundstücke  -  oder Ihr eigener Architekt bzw. der Architekt Ihrer Baufirma?

  3. Paragrafenreiterei bringt Sicherheit

    Wenn hier die Formalitäten eines formbedürftigen Rechtsgeschäftes nicht eingehalten werden ist die erste Hürde der Eintrag ins Grundbuch bzw. deren Änderung, vor allem scheitert ein späterer Verkauf. Sicherlich kommt es auf Details an, die hier unbekannt sind, aber schon die Weigerung über die Info der Tektur ist bedenklich. Die Folge kann nur sein, der Änderung nicht zuzustimmen.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN