Grenzbebauung Mansarddach
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Grenzbebauung Mansarddach
wir haben ein Haus mit Satteldach gekauft, das sehr dich am Nachbarn steht, die Traufen berühren sich fast.
Jetzt möchten wir wegen Platzmangel gerne ein Mansarddach mit steiler Neigung bauen (80 °), es gibt keinen Bebauungsplan.
Könnte das Probleme mit der Traufe wegen der Grenzbebauung geben?
Vielen Dank im Voraus,
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Umnutzung Dachgeschoss?
Guten Abend,ich nehme mal an dass Sie das jetzige Dachgeschoss als Wohnraum nutzen möchten und deshalb zwecks des erhöhten Platzbedarfs auf ein Mansarddach tendieren. Ganz unabhängig von der engen Bebauung sollten Sie im Vorfeld mit dem zuständigen Bauamt abklären ob diese Dachform überhaupt genehmigt werden würde. Einen Bauantrag müssen Sie auf jeden Fall stellen da Sie eine Umnutzung vornehmen und zusätzlich noch das Dachtragwerk komplett verändern. Ich hoffe Ihnen mit diesem Hinweis weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
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Hallo, danke für Ihre Antwort Mansarddach sollte ...
Hallo, danke für Ihre Antwort Mansarddach sollte Hallo,danke für Ihre Antwort Mansarddach sollte laut Gemeinde kein Problem sein. Ich habe nur bedenken mit der Traufe aber die sind ja jetzt auch schon dicht aneinander, oder?
Gruß
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Gebäudeabstände bleiben Sonderfall
Guten Tag, ja die Traufen bleiben ein Sonderfall. Ich würde die Überstände aber nicht größer wählen wie bereits vorhanden.Mit freundlichen Grüßen