Art. 2 Abs. 5 BayBO
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Art. 2 Abs. 5 BayBO
(5) Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.
wie ist denn dieser Artikel auszulegen?
wenn ich eine Haus baue mit einer Raumhöhe von 2,25 m im Obergeschoss ... zählt das dann als E+I oder als E+D?
wie ist denn dieser Artikel auszulegen?
wenn ich eine Haus baue mit einer Raumhöhe von 2,25 m im Obergeschoss ... zählt das dann als E+I oder als E+D?
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rein rechtlich
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Aber
wenn ich dich nen Kniestock habe von 100 cm habe, ist doch die Raumhöhe auch unter 2,40? -
Auszug aus BayBo
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was steht
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Da
steht E+D drin. Ohne irgendwelche Angaben. -
Aus meiner Sicht
ist ein DGAbk. ein DG, wenn Dachschrägen in den Zimmern sind. Theoretisch ist auch ein Kniestock mit 2 m möglich, wenn dieser im Bebauungsplan in der Höhe nicht begrenzt ist. Alles andere sehe ich als Vollgeschoss, also E+1. Die mögliche Höhe des Kniestocks würde ich aber vorher mit der Behörde/Gemeinde abklären.