Berechnung der Geschossanzahl und Firsthöhe Bayern
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Berechnung der Geschossanzahl und Firsthöhe Bayern
Guten Tag!
Ich befinde mich in der planungs-Anfangsphase. bei uns (Bayern) darf II-geschossig gebaut werden - heißt das nun aber, dass erhöhter Keller (bis 120 cm) und schräges Obergeschoss (nur 2/3 über 2,30) als insgesamt ein Vollgeschoss gezählt werden? bzw. mit Erdgeschoss das Haus dann 2-geschossig ist?
Welche Höhe muss ich für ein normales Geschoss rechnen? Mir steht eine max. Firsthöhe von 8,7 m zur Verfügung.
Klar, dass wir irgendwann einen Fachmann brauchen, aber für die groben Idee wäre mir eine Beantwortung der Fragen hilfreich.
Vielen Dank für Ihre Mühe - und Entschuldigung, mein b/p funktioniert nicht in groß.
Gruß,
G. m. jetzt zerbröselt auch noch mein großes m ...
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Bauplanungesrecht und Architekt
zweigeschossig heißt natürlich, dass nur zwei Vollgeschoss, also bspw. Erdgeschoss und 1. Obergeschoss mit Dachgeschoss, das kein Vollgeschoss mehr ist, gebaut werden können. Die Firsthöhe ergibt sich aus der Höhe aller Geschosse, also auch aus dem (Nichtvollgeschoss) Dachgeschoss. 8,7 m bei drei Geschossen ist durchaus üblich (in Deutschland und Bayern).
Empfehlung: um allzugroße eigene (ggf. falsche) Hoffnungen selbst zu schüren empfiehlt sich die möglchst frühzeitige Hinzuziehung eines Architekten. Dieser kostet im Allgemeinen für die Beantwortung bauplanungsrechtlicher Belange (verlässliche Bebaubarkeit) nicht allzu viel.