Geschossanzahl Berechnung in Bayern: Was zählt als Vollgeschoss? Firsthöhe & Keller?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Geschossanzahl Berechnung in Bayern: Was zählt als Vollgeschoss? Firsthöhe & Keller?
Ich befinde mich in der planungs-Anfangsphase. bei uns (Bayern) darf II-geschossig gebaut werden - heißt das nun aber, dass erhöhter Keller (bis 120 cm) und schräges Obergeschoss (nur 2/3 über 2,30) als insgesamt ein Vollgeschoss gezählt werden? bzw. mit Erdgeschoss das Haus dann 2-geschossig ist?
Welche Höhe muss ich für ein normales Geschoss rechnen? Mir steht eine max. Firsthöhe von 8,7 m zur Verfügung.
Klar, dass wir irgendwann einen Fachmann brauchen, aber für die groben Idee wäre mir eine Beantwortung der Fragen hilfreich.
Vielen Dank für Ihre Mühe - und Entschuldigung, mein b/p funktioniert nicht in groß.
Gruß,
G. m. jetzt zerbröselt auch noch mein großes m ...
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Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.
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Die Berechnung der Geschossanzahl in Bayern ist abhängig von der Bayerischen Bauordnung (BayBOAbk.). Ob ein erhöhter Keller und ein schräges Obergeschoss als Vollgeschosse zählen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Ein Kellergeschoss wird als Vollgeschoss gewertet, wenn es im Mittel mehr als 1,40 m aus dem Gelände herausragt. Die genaue Höhe kann je nach Gemeinde variieren. Ein Keller, der bis zu 1,20 m aus dem Gelände ragt, wird in der Regel nicht als Vollgeschoss gezählt.
Ein schräges Obergeschoss wird dann als Vollgeschoss gewertet, wenn es über mindestens zwei Drittel seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,30 m oder mehr aufweist. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, wird es nicht als Vollgeschoss gezählt.
Die Firsthöhe ist ebenfalls ein wichtiger Faktor bei der Bauplanung. Sie wird vom höchsten Punkt des Daches bis zur Geländeoberfläche gemessen. Die maximal zulässige Firsthöhe ist im Bebauungsplan oder in der Gemeindesatzung festgelegt.
👉 Handlungsempfehlung: Um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den baurechtlichen Bestimmungen entspricht, empfehle ich Ihnen, sich von einem Architekten oder einem Bauamt beraten zu lassen. Diese können Ihnen eine verbindliche Auskunft zur Geschossanzahl und Firsthöhe geben.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Vollgeschoss
- Ein Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss eines Gebäudes, das bestimmte Anforderungen an die lichte Höhe und die Lage über der Geländeoberfläche erfüllt. Die genauen Kriterien sind in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt.
Verwandte Begriffe: Geschossflächenzahl, Geschossigkeit, Kellergeschoss - Firsthöhe
- Die Firsthöhe ist die Höhe vom höchsten Punkt des Daches (First) bis zur Geländeoberfläche. Sie ist ein wichtiger Parameter bei der Bauplanung und wird durch den Bebauungsplan oder die Gemeindesatzung begrenzt.
Verwandte Begriffe: Traufhöhe, Gebäudehöhe, Dachneigung - Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist das zentrale Gesetz für das Bauwesen in Bayern. Sie enthält Regelungen zu Bauvorhaben, Baugenehmigungen, Bauausführung und anderen baurechtlichen Aspekten.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Landesbauordnung - Geschossflächenzahl (GFZAbk.)
- Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt das Verhältnis der Summe der Geschossflächen zur Grundstücksfläche an. Sie begrenzt die zulässige Bebauung eines Grundstücks und wird im Bebauungsplan festgelegt.
Verwandte Begriffe: Baumassenzahl, Grundstücksfläche, Bebauungsdichte - Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er enthält Festsetzungen zur Art der Bebauung, der Geschossigkeit, der Firsthöhe und anderen baulichen Parametern.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Flächennutzungsplan, Baulinie - Kellergeschoss
- Ein Kellergeschoss ist ein Geschoss, das teilweise oder vollständig unterhalb der Geländeoberfläche liegt. Es wird als Vollgeschoss gewertet, wenn es bestimmte Anforderungen an die Höhe über dem Gelände erfüllt.
Verwandte Begriffe: Untergeschoss, Souterrain, Vollgeschoss - Lichte Höhe
- Die lichte Höhe ist der vertikale Abstand zwischen der Oberkante des Fußbodens und der Unterkante der Decke oder des Daches. Sie ist ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung, ob ein Geschoss als Vollgeschoss zählt.
Verwandte Begriffe: Raumhöhe, Deckenhöhe, Geschosshöhe
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was zählt in Bayern als Vollgeschoss?
Antwort: Ein Geschoss gilt als Vollgeschoss, wenn es vollständig über der Geländeoberfläche liegt und eine bestimmte lichte Höhe aufweist. Kellergeschosse, die mehr als 1,40 m aus dem Gelände ragen, und Obergeschosse mit einer lichten Höhe von mindestens 2,30 m über zwei Drittel der Fläche, werden in der Regel als Vollgeschosse gezählt. - Frage: Wie wird die Firsthöhe in Bayern gemessen?
Antwort: Die Firsthöhe wird vom höchsten Punkt des Daches bis zur natürlichen Geländeoberfläche gemessen. Die maximal zulässige Firsthöhe ist im Bebauungsplan oder in der Gemeindesatzung festgelegt. Es ist wichtig, diese Vorgaben einzuhalten, um Genehmigungsprobleme zu vermeiden. - Frage: Zählt ein ausgebautes Dachgeschoss in Bayern als Vollgeschoss?
Antwort: Ob ein ausgebautes Dachgeschoss als Vollgeschoss zählt, hängt von der lichten Höhe und der Größe der ausgebauten Fläche ab. Wenn die lichte Höhe über zwei Drittel der Fläche mindestens 2,30 m beträgt, wird es als Vollgeschoss gewertet. Andernfalls wird es nicht als Vollgeschoss gezählt. - Frage: Was ist die Geschossflächenzahl (GFZ) und wie beeinflusst sie die Bebaubarkeit?
Antwort: Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Sie wird im Bebauungsplan festgelegt und begrenzt die maximale Größe des Gebäudes. Die Einhaltung der GFZ ist entscheidend für die Genehmigung des Bauvorhabens. - Frage: Wo finde ich die relevanten Bauvorschriften für Bayern?
Antwort: Die relevanten Bauvorschriften für Bayern finden Sie in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen. Diese Dokumente sind online verfügbar und enthalten detaillierte Regelungen zu Bauvorhaben, Geschossanzahl, Firsthöhe und anderen baurechtlichen Aspekten. - Frage: Was passiert, wenn ich die zulässige Geschossanzahl überschreite?
Antwort: Wenn Sie die zulässige Geschossanzahl überschreiten, kann dies zu Problemen bei der Baugenehmigung führen. Im schlimmsten Fall kann die Baugenehmigung verweigert werden oder es kann zu nachträglichen Auflagen und Bußgeldern kommen. Es ist daher wichtig, die Bauvorschriften genau einzuhalten. - Frage: Kann ein Architekt bei der Berechnung der Geschossanzahl helfen?
Antwort: Ja, ein Architekt kann Ihnen bei der Berechnung der Geschossanzahl und der Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen helfen. Er verfügt über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um Ihr Bauvorhaben optimal zu planen und umzusetzen. Die Beratung durch einen Architekten ist besonders empfehlenswert, wenn Sie unsicher sind oder komplexe Bauvorhaben planen.
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Hinweise zu energieeffizienten Baustandards und Fördermöglichkeiten in Bayern.
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Vollgeschoss vs. Dachgeschoss: Firsthöhe in Bayern beachten!
Bauplanungesrecht und Architekt
zweigeschossig heißt natürlich, dass nur zwei Vollgeschoss, also bspw. Erdgeschoss und 1. Obergeschoss mit Dachgeschoss, das kein Vollgeschoss mehr ist, gebaut werden können. Die Firsthöhe ergibt sich aus der Höhe aller Geschosse, also auch aus dem (Nichtvollgeschoss) Dachgeschoss. 8,7 m bei drei Geschossen ist durchaus üblich (in Deutschland und Bayern).
Empfehlung: um allzugroße eigene (ggf. falsche) Hoffnungen selbst zu schüren empfiehlt sich die möglchst frühzeitige Hinzuziehung eines Architekten. Dieser kostet im Allgemeinen für die Beantwortung bauplanungsrechtlicher Belange (verlässliche Bebaubarkeit) nicht allzu viel. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.
Geschossanzahl in Bayern: Vollgeschoss, Firsthöhe & Keller
💡 Kernaussagen: In Bayern zählen nur Vollgeschosse zur Geschossanzahl. Ein erhöhter Keller (bis 120 cm) kann als Vollgeschoss gewertet werden. Die Firsthöhe ergibt sich aus der Höhe aller Geschosse, einschließlich des Dachgeschosses. Die Hinzuziehung eines Architekten wird empfohlen, um die Bebaubarkeit und die Einhaltung des Baurechts sicherzustellen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Details zur Firsthöhe sind entscheidend für die Berechnung der Geschossanzahl. Beachten Sie den Beitrag Vollgeschoss vs. Dachgeschoss: Firsthöhe in Bayern beachten! für weitere Informationen.
✅ Zusatzinfo: Zweigeschossig bedeutet in Bayern, dass nur zwei Vollgeschosse (z.B. Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) gebaut werden dürfen. Ein Dachgeschoss, das kein Vollgeschoss ist, ist zusätzlich möglich.
👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie einen Architekten für eine detaillierte Bauplanung und zur Klärung der spezifischen Anforderungen des Baurechts in Bayern. Dies hilft, Fehlplanungen und Probleme mit dem Bauantrag zu vermeiden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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