Bauvoranfrage abgelehnt: Kniestock erhöhen – Gründe, Alternativen & Erfolgschancen?
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Bauvoranfrage abgelehnt: Kniestock erhöhen – Gründe, Alternativen & Erfolgschancen?

BY  -  In unserer Bauvoranfrage haben wir eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt, indem wir den Kniestock von 0,5 m auf 1,8 m erhöhen wollten. Dies wurde in der Bauausschuss-Sitzung, in welcher wir anwesend waren, aber uns nicht äußern durften, abgelehnt. Im anschließenden Schreiben der Gemeinde war ausgeführt, dass das von uns geplante Haus Aufgrund der Umgehungsbebauung mit eingeschossigen Wohnhäusern sowie der Hanglage optisch stark herausragen würde.
Der Bebauungsplan (ist schon ein bichen älter) sieht neben dem o.g. Kniestock v. 0,5 m eine Dachneigung vom von 18 bis 23 Grad vor. Alle errichteten Häuser sind vom Bebauungsplan abgewichen. Die gegenüberliegenden Gebäude (gebaut vor ca. 20 Jahren) haben ihre Kellergeschosse ca. 1,3 m aus dem Boden heraus, obwohl nur 0,5 m erlaubt sind. Das unmittelbare Nachbarhaus (vor 7 Jahren gebaut) hat eine Dachneigung von 45 Grad.
Mich würde nun interessieren, ob es die Möglichkeit gibt, sich gegen diese Ablehnung zur Wehr zu setzen. Meiner Meinung nach hat die Gemeinde aus folgenden Gründen falsch entschieden:
  • In unserer schriftlichen Bauvoranfrage haben wir u.a. begründet, dass unser Planungswunsch weder die Traufhöhe noch die Giebelhöhe der vorhandenen gegenüber liegenden Gebäude überschreitet. Unsere Argumente wurden jedoch den Bauausschuss-Mitgliedern nicht vorgelesen. Der Bürgermeister machte vielmehr darauf aufmerksam, bereits mit dem Landratsamt gesprochen zu haben, wo man unseren Antrag als "bedenklich" einstufe.
  • In der Bauausschuss-Sitzung selbst waren als Ablehungs-Argumente lediglich zu hören: "Dieses Haus gefällt mir nicht. " "So baut man nicht in Franken". Ein Sach-Argument wurde von keinem der Mitglieder vorgetragen.
  • Zur Bauausschuss-Sitzung haben wir Fotos mitgebracht. Es wurde uns nicht erlaubt, diese vorzulegen. Die Bilder zeigten Häuser mit gleicher Bauweise (stehen leider nicht in unserem Gemeindegebiet) sowie ein Foto eines der o.g. gegenüberliegenden Gebäude, in welches wir die Umrisse unseres Hauses eingezeichnet hatten, um zu zeigen, dass weder die Giebelhöhe noch die Traufhöhen überschritten werden.
  • In der gleichen Sitzung wurde über einen Bauantrag entschieden und hierbei eine Geschossanzahl-Erhöhung genehmigt. Es handelt sich hierbei zwar um ein anderes Baugebiet, welches jedoch ebenfalls einen Kniestock von 0,5 m vorsieht. Bei einem Gespräch mit dem Bürgermeister am folgenden Tag begründeter dieser die Entscheidung des Bauausschusses damit, dass dieses Haus sich zwischen die bestehende Bebauung optisch einfügen würde.
  • Name:
  • Inge Schäfer
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    Ich verstehe, dass Ihre Bauvoranfrage zur Erhöhung des Kniestocks abgelehnt wurde. Dies ist ärgerlich, aber nicht aussichtslos. Die Ablehnung deutet darauf hin, dass Ihr Vorhaben nicht mit dem Bebauungsplan der Gemeinde übereinstimmt, insbesondere hinsichtlich der Festsetzungen zur Gebäudehöhe (Traufhöhe, Giebelhöhe) und möglicherweise der Dachneigung.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Gründe für die Ablehnung genau prüfen: Fordern Sie eine detaillierte schriftliche Begründung der Ablehnung an. Nur so können Sie die Argumentation der Gemeinde nachvollziehen.
    • Bebauungsplan analysieren: Studieren Sie den Bebauungsplan genau. Gibt es Spielräume oder Ausnahmen, die Sie nutzen könnten?
    • Gespräch mit der Gemeinde suchen: Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Bauamt, um die Ablehnung zu besprechen und mögliche Kompromisse auszuloten.
    • Alternativen prüfen: Gibt es alternative Lösungen, um Ihren Planungswunsch zu realisieren, z.B. durch eine andere Dachform oder eine geringere Erhöhung des Kniestocks?

    Ich rate Ihnen, sich professionelle Unterstützung zu suchen. Ein Architekt oder Baurechtsexperte kann Ihnen helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und eine Strategie zu entwickeln, um Ihr Bauvorhaben doch noch zu realisieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich eine detaillierte Rechtsberatung ein, um Ihre Erfolgschancen realistisch einschätzen zu können.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der Bebauung von Grundstücken in einer Gemeinde regelt. Er enthält Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubaren Grundstücksflächen.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baulinie, Baugrenze.
    Kniestock
    Der Kniestock (auch Drempel genannt) ist die senkrechte Wand, die auf der Decke des obersten Vollgeschosses eines Hauses errichtet wird und das Dach trägt. Er beeinflusst die Wohnfläche im Dachgeschoss.
    Verwandte Begriffe: Drempel, Dachgeschoss, Traufhöhe.
    Bauvoranfrage
    Eine Bauvoranfrage ist ein formeller Antrag, mit dem vor einem Bauantrag die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens geprüft werden kann. Sie dient der Planungssicherheit.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Vorbescheid.
    Traufhöhe
    Die Traufhöhe ist die Höhe, in der die Dachtraufe über dem Bezugspunkt (z.B. Geländeoberfläche) liegt. Sie ist ein wichtiges Maß zur Bestimmung der Gebäudehöhe.
    Verwandte Begriffe: Giebelhöhe, Gebäudehöhe, Firsthöhe.
    Dachneigung
    Die Dachneigung ist der Winkel, in dem das Dach geneigt ist. Sie wird in Grad angegeben und beeinflusst das Erscheinungsbild des Hauses sowie die Nutzung des Dachgeschosses.
    Verwandte Begriffe: Dachform, Satteldach, Walmdach.
    Umgehungsbebauung
    Eine Umgehungsbebauung liegt vor, wenn ein Bauvorhaben versucht, die Festsetzungen des Bebauungsplans auf unzulässige Weise zu umgehen, beispielsweise durch eine geschickte Ausnutzung von Ausnahmeregelungen.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Baurecht, Ausnahmegenehmigung.
    Hanglage
    Eine Hanglage bezeichnet ein Grundstück, das sich in einem geneigten Gelände befindet. Dies kann besondere Anforderungen an die Bebauung und die Gestaltung der Außenanlagen mit sich bringen.
    Verwandte Begriffe: Geländeoberfläche, Stützmauer, Geländeanpassung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Bauvoranfrage?
      Eine Bauvoranfrage ist ein formeller Antrag, mit dem Sie vor einem Bauantrag die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens prüfen lassen können. Sie dient dazu, Planungssicherheit zu gewinnen und unnötige Kosten zu vermeiden.
    2. Was ist ein Bebauungsplan?
      Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der festlegt, wie Grundstücke in einer Gemeinde bebaut werden dürfen. Er enthält detaillierte Vorgaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubaren Grundstücksflächen und anderen baulichen Details.
    3. Was bedeutet Kniestock?
      Der Kniestock (auch Drempel genannt) ist die senkrechte Wand, die auf der Decke des obersten Vollgeschosses eines Hauses errichtet wird und das Dach trägt. Er beeinflusst die Wohnfläche im Dachgeschoss.
    4. Was ist eine Umgehungsbebauung?
      Der Begriff Umgehungsbebauung wird verwendet, wenn ein Bauvorhaben versucht, die Festsetzungen des Bebauungsplans auf unzulässige Weise zu umgehen, beispielsweise durch eine geschickte Ausnutzung von Ausnahmeregelungen.
    5. Welche Rolle spielt die Hanglage bei einer Bauvoranfrage?
      Bei einer Hanglage können besondere baurechtliche Bestimmungen gelten, beispielsweise hinsichtlich der zulässigen Gebäudehöhe oder der Gestaltung der Außenanlagen. Die Hanglage kann auch Auswirkungen auf die Berechnung der Geschossfläche haben.
    6. Was kann ich tun, wenn meine Bauvoranfrage abgelehnt wurde?
      Wenn Ihre Bauvoranfrage abgelehnt wurde, sollten Sie zunächst die Gründe für die Ablehnung genau prüfen. Anschließend können Sie mit der Gemeinde sprechen, alternative Lösungen prüfen oder einen Widerspruch einlegen.
    7. Wie lange ist eine Bauvoranfrage gültig?
      Die Gültigkeitsdauer einer positiven Bauvoranfrage ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. In der Regel beträgt sie zwischen einem und drei Jahren.
    8. Benötige ich für eine Bauvoranfrage einen Architekten?
      Ob Sie für eine Bauvoranfrage einen Architekten benötigen, hängt von den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ab. In einigen Bundesländern ist die Vorlage von Bauvorlagen durch einen Architekten vorgeschrieben.

    🔗 Verwandte Themen

    • Bebauungsplan verstehen
      Wie man einen Bebauungsplan richtig liest und interpretiert.
    • Bauantrag stellen
      Die notwendigen Unterlagen und der Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens.
    • Rechte und Pflichten als Bauherr
      Was Sie bei der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens beachten müssen.
    • Nachbarrechtliche Belange
      Wie Sie Konflikte mit Ihren Nachbarn vermeiden.
    • Finanzierung eines Bauvorhabens
      Tipps zur Finanzierung und Fördermöglichkeiten.
  2. Einspruch Bauvoranfrage: Fristen & Prüfung durch Behörde

    Einspruch Bauvoranfrage
    Diese wird schriftlich beantwortet. Es sind dort Fristen zum Einspruch genannt. Also handeln.
    Des Weiteren können Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Prüfung der gemeindlichen Entscheidung, als übergeordnete und genehmigende Behörde eine Überprüfung des gemeindlichen Beschlusses vornehmen lassen, etc. etc.
    Möglichkeiten gibt es viele. Diese sollte Ihr Architekt schon kennen. Ggf. auch durch (geringfügige) Anpassung der Planung.
    MfG
    R. Kaiser
  3. Bebauungsplan: Anpassung Umgebungsbebauung als Argument

    hinterher ist man immer klüger
    Taktisch besser wäre gewesen, mit einer "Anpassung an die Umgebungsbebauung" zu argumentieren.
    Das wäre auch eine Begründung für den Einspruch.
    Sie müssen aber damit rechnen, dass man die Abweichungen in der Umgebungsbebauung mit "nichtwissen" bestreitet.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Bauvoranfrage Kniestock: Ablehnung, Einspruch & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Bei Ablehnung einer Bauvoranfrage zur Kniestock-Erhöhung ist es entscheidend, die Fristen für den Einspruch zu beachten und die Entscheidung der Gemeinde durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde prüfen zu lassen. Eine Anpassung an die Umgebungsbebauung kann als Argument für den Einspruch dienen. Es ist ratsam, sich von einem Architekten beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten und Alternativen zu bewerten. Die Ablehnungsgrundlage Umgehungsbebauung sollte genau analysiert werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die genannten Fristen für den Einspruch, wie im Beitrag Einspruch Bauvoranfrage: Fristen & Prüfung durch Behörde erläutert wird. Versäumnis kann den Verlust Ihrer Rechte bedeuten.

    ✅ Zusatzinfo: Eine mögliche Strategie ist, mit einer "Anpassung an die Umgebungsbebauung" zu argumentieren, wie im Beitrag Bebauungsplan: Anpassung Umgebungsbebauung als Argument vorgeschlagen. Dies kann eine stärkere Position im Einspruchsverfahren ermöglichen.

    👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie einen Architekten, um die spezifischen Gründe für die Ablehnung zu analysieren und eine fundierte Strategie für den Einspruch oder alternative Bauplanung zu entwickeln. Prüfen Sie, ob die Ablehnung auf Basis des Bebauungsplans gerechtfertigt ist und ob es Spielraum für Verhandlungen gibt.

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