Möglichkeiten gegen Ablehnung einer Bauvoranfrage
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Möglichkeiten gegen Ablehnung einer Bauvoranfrage

BY  -  In unserer Bauvoranfrage haben wir eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt, indem wir den Kniestock von 0,5 m auf 1,8 m erhöhen wollten. Dies wurde in der Bauausschuss-Sitzung, in welcher wir anwesend waren, aber uns nicht äußern durften, abgelehnt. Im anschließenden Schreiben der Gemeinde war ausgeführt, dass das von uns geplante Haus Aufgrund der Umgehungsbebauung mit eingeschossigen Wohnhäusern sowie der Hanglage optisch stark herausragen würde.
Der Bebauungsplan (ist schon ein bichen älter) sieht neben dem o.g. Kniestock v. 0,5 m eine Dachneigung vom von 18 bis 23 Grad vor. Alle errichteten Häuser sind vom Bebauungsplan abgewichen. Die gegenüberliegenden Gebäude (gebaut vor ca. 20 Jahren) haben ihre Kellergeschosse ca. 1,3 m aus dem Boden heraus, obwohl nur 0,5 m erlaubt sind. Das unmittelbare Nachbarhaus (vor 7 Jahren gebaut) hat eine Dachneigung von 45 Grad.
Mich würde nun interessieren, ob es die Möglichkeit gibt, sich gegen diese Ablehnung zur Wehr zu setzen. Meiner Meinung nach hat die Gemeinde aus folgenden Gründen falsch entschieden:
  • In unserer schriftlichen Bauvoranfrage haben wir u.a. begründet, dass unser Planungswunsch weder die Traufhöhe noch die Giebelhöhe der vorhandenen gegenüber liegenden Gebäude überschreitet. Unsere Argumente wurden jedoch den Bauausschuss-Mitgliedern nicht vorgelesen. Der Bürgermeister machte vielmehr darauf aufmerksam, bereits mit dem Landratsamt gesprochen zu haben, wo man unseren Antrag als "bedenklich" einstufe.
  • In der Bauausschuss-Sitzung selbst waren als Ablehungs-Argumente lediglich zu hören: "Dieses Haus gefällt mir nicht. " "So baut man nicht in Franken". Ein Sach-Argument wurde von keinem der Mitglieder vorgetragen.
  • Zur Bauausschuss-Sitzung haben wir Fotos mitgebracht. Es wurde uns nicht erlaubt, diese vorzulegen. Die Bilder zeigten Häuser mit gleicher Bauweise (stehen leider nicht in unserem Gemeindegebiet) sowie ein Foto eines der o.g. gegenüberliegenden Gebäude, in welches wir die Umrisse unseres Hauses eingezeichnet hatten, um zu zeigen, dass weder die Giebelhöhe noch die Traufhöhen überschritten werden.
  • In der gleichen Sitzung wurde über einen Bauantrag entschieden und hierbei eine Geschossanzahl-Erhöhung genehmigt. Es handelt sich hierbei zwar um ein anderes Baugebiet, welches jedoch ebenfalls einen Kniestock von 0,5 m vorsieht. Bei einem Gespräch mit dem Bürgermeister am folgenden Tag begründeter dieser die Entscheidung des Bauausschusses damit, dass dieses Haus sich zwischen die bestehende Bebauung optisch einfügen würde.
  • Name:
  • Inge Schäfer
  1. Einspruch Bauvoranfrage

    Diese wird schriftlich beantwortet. Es sind dort Fristen zum Einspruch genannt. Also handeln.
    Des Weiteren können Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Prüfung der gemeindlichen Entscheidung, als übergeordnete und genehmigende Behörde eine Überprüfung des gemeindlichen Beschlusses vornehmen lassen, etc. etc.
    Möglichkeiten gibt es viele. Diese sollte Ihr Architekt schon kennen. Ggf. auch durch (geringfügige) Anpassung der Planung.
    MfG
    R. Kaiser
  2. hinterher ist man immer klüger

    Taktisch besser wäre gewesen, mit einer "Anpassung an die Umgebungsbebauung" zu argumentieren.
    Das wäre auch eine Begründung für den Einspruch.
    Sie müssen aber damit rechnen, dass man die Abweichungen in der Umgebungsbebauung mit "nichtwissen" bestreitet.
    Gruß

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