bei einer Aufstockung wurde eine Wand auf der Bestandsmauer weiterhochgezogen, diese steht jedoch mit nicht ausreichendem Abstand zum Nachbarn (was ja für den Bestand OK ist). Kurz: Riesen Fehler und keiner hat"s gemerkt. Verantwortung trägt der Planer und natürlich der Bauherr, klar, nur was kann da kommen?
- Es handelt sich um 10 Meter Wand die 30 cm zu dicht steht
- Eintragung auf Nachbargrundstück scheidet aus, da das Nachbarhaus bereits seine Abstandsfläche ausnutzt.
- Das Haus ist bereits fertig. Technisch kann man die Wand nicht ohne weitreichenden Abriss einrücken. Es muss verhältnismäßig sein. Wenn dies auf eine Strafe hinausläuft, über welche Höhen sprechen wir da?
Das hört sich für Sie sicher super diletantisch an, ist aber so. Mir geht gehörig die Bammel und meine Frau ist bereits fast am Rande des Nervenzusammenbruchs. Ihre Einschätzung würde mir helfen. Bundesland ist Hessen.