Großküchenprojekt nach VOB: Sind Lieferung & Montage Nebenleistungen ohne LV-Beschreibung?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Großküchenprojekt nach VOB: Sind Lieferung & Montage Nebenleistungen ohne LV-Beschreibung?
Stefan Schneider
-
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Ich beurteile die Frage wie folgt: Ob Lieferung und Montage von Küchengeräten als Nebenleistungen gelten, hängt von der Auslegung des Vertrags und der VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ab.
🔴 Gefahr: Wenn Lieferung und Montage nicht explizit im Leistungsverzeichnis (LVAbk.) aufgeführt sind, besteht Unsicherheit, ob diese im Leistungsumfang enthalten sind. Dies kann zu Streitigkeiten über die Vergütung führen.
- VOB/B §4 Abs. 2: Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung der vertraglichen Leistungen. Nicht vereinbarte Leistungen sind gesondert zu vergüten.
- Nebenleistungen: Leistungen, die zur vertraglichen Leistung gehören, auch wenn sie nicht explizit im LV erwähnt sind, sind grundsätzlich mit der Hauptleistung abgegolten.
Ich empfehle, die Rücksprache mit dem Architekten schriftlich zu dokumentieren, um Klarheit über den Leistungsumfang zu schaffen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie den Leistungsumfang schriftlich mit dem Auftraggeber, um Nachträge zu vermeiden. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Baurecht hinzu.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Leistungsverzeichnis (LV)
- Das Leistungsverzeichnis (LV) ist eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Bauleistungen. Es enthält alle relevanten Informationen, wie Art, Umfang und Qualität der Leistungen.
Verwandte Begriffe: Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung, Angebot. - Nebenleistungen
- Nebenleistungen sind Leistungen, die zur Ausführung der Hauptleistung notwendig sind, auch wenn sie nicht explizit im Leistungsverzeichnis (LV) aufgeführt sind. Sie sind in der Regel mit der Hauptleistung abgegolten.
Verwandte Begriffe: Zusätzliche Leistungen, Besondere Leistungen, Vertragsleistungen. - VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
- Die VOB ist ein Standardwerk im deutschen Baurecht, das die Rechte und Pflichten von Auftraggebern und Auftragnehmern bei Bauleistungen regelt. Sie besteht aus den Teilen A, B und C.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauvertrag, BGBAbk.. - Zusätzliche Leistungen
- Zusätzliche Leistungen sind Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen und gesondert vergütet werden. Sie müssen vom Auftraggeber angeordnet oder genehmigt werden.
Verwandte Begriffe: Nebenleistungen, Besondere Leistungen, Nachtragsangebot. - Architekt
- Ein Architekt ist ein Fachmann, der Gebäude entwirft, plant und die Bauausführung überwacht. Er ist auch für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen (LV) zuständig.
Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bauleiter, Planer. - Vertragsbestandteil
- Ein Vertragsbestandteil ist eine Vereinbarung, die Teil eines Vertrages ist und für beide Vertragsparteien bindend ist. Er kann schriftlich oder mündlich getroffen werden.
Verwandte Begriffe: Vertrag, Vereinbarung, Klausel. - Vergütung
- Die Vergütung ist die finanzielle Entschädigung für erbrachte Leistungen. Sie wird in der Regel im Vertrag vereinbart und kann pauschal oder nach Aufwand erfolgen.
Verwandte Begriffe: Honorar, Entgelt, Lohn.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was sind Nebenleistungen nach VOB?
Nebenleistungen sind Leistungen, die zur Ausführung der Hauptleistung notwendig sind, auch wenn sie nicht explizit im Leistungsverzeichnis (LV) aufgeführt sind. Sie sind in der Regel mit der Hauptleistung abgegolten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. - Wie werden nicht im LV beschriebene Leistungen vergütet?
Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis (LV) beschrieben sind, aber notwendig sind, um die vertragliche Leistung zu erbringen, können als zusätzliche Leistungen geltend gemacht werden. Hierfür ist eine gesonderte Vereinbarung mit dem Auftraggeber erforderlich. - Was ist bei der Auslegung des Leistungsverzeichnisses zu beachten?
Das Leistungsverzeichnis (LV) ist so auszulegen, wie es ein verständiger und sachkundiger Bieter verstehen musste. Unklare oder widersprüchliche Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers. - Welche Rolle spielt die Rücksprache mit dem Architekten?
Die Rücksprache mit dem Architekten kann zur Klärung des Leistungsumfangs beitragen. Es ist ratsam, die Ergebnisse der Rücksprache schriftlich zu dokumentieren, um Missverständnisse zu vermeiden. - Was ist der Unterschied zwischen Nebenleistung und zusätzlicher Leistung?
Eine Nebenleistung ist zur Erbringung der Hauptleistung erforderlich und in der Regel mit dieser abgegolten. Eine zusätzliche Leistung ist eine Leistung, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgeht und gesondert vergütet wird. - Wie kann man Streitigkeiten über den Leistungsumfang vermeiden?
Um Streitigkeiten über den Leistungsumfang zu vermeiden, ist es wichtig, den Leistungsumfang vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzulegen und alle Unklarheiten im Leistungsverzeichnis (LV) zu beseitigen. - Was tun, wenn der Architekt mündlich eine Leistung zusagt, die nicht im LV steht?
Mündliche Zusagen des Architekten sollten immer schriftlich bestätigt werden, um im Streitfall einen Nachweis zu haben. Ansonsten können solche Zusagen schwer durchsetzbar sein. - Welche Bedeutung hat die VOB im Baurecht?
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Standardwerk im deutschen Baurecht und regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggebern und Auftragnehmern bei Bauleistungen. Sie wird häufig als Grundlage für Bauverträge verwendet.
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VOB: Lieferung & Montage – Leistungsumfang bei Großküchen (DIN 18299)
bitte alles lesen
Hallo,
mal in § 2 (1) VOB/B lesen und dazu in Pkt. 2 DINAbk. 18299 VOBAbk./C.
Die Lieferung und Montage gehört im allgemeinen zum geschuldeten Leistungsumfang.
Gibt es denn schon ein konkretes Problem?
Beim anschließen der Geräte kommt es manchmal zu Streitigkeiten, wo die Leistungsgrenze ist. Die sollte deshalb exakt ausgeschriebene werden.
Mit freundlichen Grüßen -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Großküchenprojekt VOBAbk.: Lieferung & Montage – Nebenleistungen oder nicht?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich darum, ob Lieferung und Montage von Küchengeräten bei Großküchenprojekten nach VOB als Nebenleistungen gelten, auch wenn sie nicht explizit im Leistungsverzeichnis (LV) beschrieben sind. Die VOB/B § 2 (1) und DINAbk. 18299 VOB/C Pkt. 2 sind hier relevant. Die genaue Abgrenzung des Leistungsumfangs, besonders beim Anschluss der Geräte, ist entscheidend, um Streitigkeiten zu vermeiden. Eine exakte Ausschreibung ist daher empfehlenswert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Unklare Formulierungen im Leistungsverzeichnis (LV) bezüglich Lieferung und Montage können zu erheblichen Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer führen. Es ist ratsam, den Leistungsumfang vorab mit dem Architekten abzuklären und schriftlich festzuhalten. Siehe Beitrag VOB: Lieferung & Montage – Leistungsumfang bei Großküchen (DIN 18299).
✅ Zusatzinfo: Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die Vertragsbedingungen im Bauwesen. Teil B (VOB/B) enthält allgemeine Vertragsbedingungen, während Teil C (VOB/C) allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) beinhaltet. Die DIN 18299 ist ein Bestandteil der VOB/C und beschreibt allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie das Leistungsverzeichnis (LVAbk.) sorgfältig auf Vollständigkeit und Klarheit bezüglich Lieferung und Montage. Klären Sie Unklarheiten frühzeitig mit dem Architekten und halten Sie die Vereinbarungen schriftlich fest. Beachten Sie die relevanten Paragraphen der VOB/B und die DIN 18299 VOB/C, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "VOB, Lieferung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Herr Wortmann geht dabei nicht auf die Parameter ein, die vorliegen müssen um eine Unverhältnismäßigkeit zu begründen, was aber ebenfalls wichtig ist und weswegen ich - eben drum und deswegen - nochmals eine Frage bzw. die Frage dahingehend an Herrn Wortmann richtete, denn bei einer Falschlieferung - sodann die Sauberkeitsschicht in der Baubeschreibung beschrieben ist und …
- … nicht vorhanden ist, ist dies meiner Auffassung nach eine Falschlieferung- greift die Unverhätnismäßigkeitsbehauptung nicht. So auch Prof. Motzke und Prof. Oswald. Nun gehe ich davon aus, dass Herrn Wortmann dies sicherlich bekannt und auch klar ist, das es an dem so ist aber dem Fragesteller wird dies nicht klar sein. Deswegen meine Nachfrage zu diesem Thema. …
- … Verstehe ich nicht, sodann der Vertrag rechtsgültig abgeschlossen wurde, liegt doch sicher kein juristischer Mangel vor, weil eben der Vertrag sodann rechtsgültig ist, wo soll denn da der juristische Mangel sein. Und wenn man gegen das Bausoll verstoßt und etwas nicht liefert, was als Bausoll beschrieben steht, ist dies eine Falschlieferung, keinesfalls aber doch sicherlich wegen einem juristischen Mangel Im …
- … vorliegenden Fall natürlich eine Falschlieferung mit fatalen Folgen, nämlich den Folgen, die Sauberkeitsschicht nicht mehr nachträglich einbringen zu können. Bis dahin zumindest aus meiner Sicht noch kein juristischer Mangel. …
- … Die von Ihnen hier kund getanene Meinung vertrete ich nicht. Die Saiberkeitsschicht ist in der Baubeschreibung beschrieben und somit auch zu liefern. Eine Nichtlieferung der Sauberkeitsschicht ist eine Falschlieferung und bei Falschlieferung …
- … berufen kann, ist richtig, aber die Begründung mit dem Stichwort Falschlieferung ist juristisch nicht korrekt. Es handelt sich nicht um eine Falsch …
- … lieferung , sondern um einen Mangel. …
- … den anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu beheben. Wenn Sie einen VOBAbk.-Vertrag haben, haben Sie einen solchen Anspruch gemäß § 4 Absatz …
- … 7 VOBAbk./B unmittelbar. Beim BGBAbk.-Vertrag lohnt sich ein solches Schreiben aber ebenfalls, da Sie dann für einen späteren Prozess etwas eindeutiges vorweisen können. Sie sollten in dem Schreiben auch den derzeitigen Bautenstand kurz beschreiben. …
- … Ich habe gerade - nur interessehalber - mal eben in meinen persönlichen Seminaraufzeichnungen nachgesehen. Die müssen natürlich nicht zwangsläufig unbedingt - hinsichtlich der juristisch korrekten Bezeichnung - richtig und korrekt sein, jedenfalls war das Schlagwort von Herrn Prof. Motzke sowie auch von Herrn Prof. Oswald in jeweils getrennt voneinander stattfindenden Seminaren Falschlieferung und Anderslieferung . Die hatte ich mir bei/in …
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- … wenn VOBAbk.nicht vereinbart wurde - beimanchen richtern reicht es aus, wenn man davon ausgehen kann, das der Bauherr darüber hätte Kenntnis haben können. So wenn er imBaubereich selber tätig ist, oder wenn man nachweisen kann das ein anderes Vorgewerk z.B. Maurer im Ordnungsgemäß darüber in Kenntnis gesetzt hat! oder oder oder ... …
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