Stadtwerke Anschluss falsch verlegt: Wer zahlt die Mehrkosten für Strom/Gas/Wasser?
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Stadtwerke Anschluss falsch verlegt: Wer zahlt die Mehrkosten für Strom/Gas/Wasser?
wir haben mit einem Bauträger ein Einfamilienhaus gebaut. die Stadtwerke haben Aufgrund der Zeichnung vom Generalunternehmer die Anschlüsse für
Strom / Gas / Wasser gesagt und zeichnerisch vorliegen gehabt.
Aufgrund dieser Planung erhielten wir ein Angebot über die
kosten.
nach erfolgter Verbauung der Stromleitung jetzt die Rechnung.
im Angebot der Stadtwerke wurden 16 Meter Stromleitung aufgeführt, tatsächlich verbaut wurden 26 Meter.
1.) die Differenz von 10 Meter ist nachvollziehbar.!
2.) die Stadtwerke kalkulierten ihr Angebot auf "hausanfang"!
3.) die Anschlüsse (laut Zeichnung ) sollten aber beim Hausende verbaut werden, Differenz 10 Meter!
haben sich die Stadtwerke an ihr Angebot zu halten, denn sie
haben nachweislich die Zeichnungen mit den Anschlüssen vorliegen
gehabt und von unserer Seite wurde keine Änderung erklärt, hinsichtlich streckenverlauf und Länge, weder schriftlich noch
mündlich!
komisch ist, das für Wasser und Strom keine "mehr-Meter" in Rechnung gestellt wurden, hier haben die Stadtwerke die
richtige meteranzahl als kaltulationsgrundlage gelegt.
ich bin nicht bereit zu zahlen, da für mich das Angebot bindent ist.
oder sehe ich das falsch.
danke für euer Feedback.
Gruß
henning
-
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Ich verstehe, dass es bei der Verlegung der Stadtwerke-Anschlüsse (Strom, Gas, Wasser) zu einer Abweichung von den ursprünglichen Plänen gekommen ist. Dies führt nun zu Mehrkosten.
Wichtig: Die Klärung, wer für die Mehrkosten aufkommt, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Bauträger und dem Generalunternehmer sowie den Absprachen mit den Stadtwerken ab.
Ich empfehle folgende Schritte:
- Prüfung der Verträge: Analysieren Sie die Verträge mit dem Bauträger und dem Generalunternehmer hinsichtlich der Verantwortlichkeiten für die Planung und Ausführung der Anschlüsse.
- Dokumentation: Stellen Sie alle relevanten Dokumente (Zeichnungen, Angebote, Rechnungen, Schriftverkehr) zusammen.
- Gespräch mit den Stadtwerken: Klären Sie, wie die Abweichung entstanden ist und ob die Stadtwerke eine Teilschuld tragen.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Baurecht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Anschluss (Stadtwerke)
- Die Verbindung eines Gebäudes mit dem öffentlichen Versorgungsnetz für Strom, Gas, Wasser und ggf. Fernwärme. Der Anschluss umfasst die Verlegung von Leitungen bis zum Übergabepunkt im Gebäude.
Verwandte Begriffe: Hausanschluss, Versorgungsleitung, Übergabepunkt. - Bauträger
- Ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und die fertigen Immobilien verkauft. Der Bauträger trägt das wirtschaftliche Risiko des Bauprojekts.
Verwandte Begriffe: Projektentwickler, Immobilienentwickler, Bauherr. - Generalunternehmer
- Ein Unternehmen, das die Ausführung eines Bauprojekts im Auftrag des Bauherrn übernimmt. Der Generalunternehmer koordiniert die verschiedenen Gewerke und ist für die termingerechte Fertigstellung verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Bauleiter, Baukoordinator, Hauptunternehmer. - Bauzeichnung
- Eine detaillierte Darstellung eines Bauprojekts, die alle relevanten Informationen für die Ausführung enthält, wie z.B. Maße, Materialien und Anschlüsse. Sie dient als Grundlage für die Planung und Ausführung des Baus.
Verwandte Begriffe: Bauplan, Architektenplan, Ausführungsplanung. - Angebot (Stadtwerke)
- Eine verbindliche Offerte der Stadtwerke für die Herstellung der Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz. Das Angebot basiert auf den eingereichten Plänen und enthält die Kosten für die Ausführung der Arbeiten.
Verwandte Begriffe: Kostenvoranschlag, Leistungsbeschreibung, Vertrag. - Mehrkosten
- Zusätzliche Kosten, die aufgrund von Änderungen, Fehlplanungen oder unvorhergesehenen Ereignissen während eines Bauprojekts entstehen. Die Mehrkosten müssen von der verantwortlichen Partei getragen werden.
Verwandte Begriffe: Nachtrag, Zusatzkosten, Folgekosten. - Verantwortlichkeit
- Die Pflicht, für die Folgen eines Handelns oder Unterlassens einzustehen. Im Baurecht ist die Verantwortlichkeit oft vertraglich geregelt und kann bei Fehlplanungen oder Ausführungsfehlern zu Schadensersatzansprüchen führen.
Verwandte Begriffe: Haftung, Gewährleistung, Schadenersatz.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wer ist verantwortlich, wenn Stadtwerke-Anschlüsse falsch verlegt werden?
Die Verantwortlichkeit hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Bauherr, Bauträger, Generalunternehmer und den Stadtwerken ab. Fehler in der Planung, Ausführung oder Kommunikation können die Verantwortlichkeit beeinflussen. - Welche Dokumente sind wichtig, um die Verantwortlichkeit zu klären?
Wichtig sind Baupläne, Angebote der Stadtwerke, Rechnungen, Verträge mit Bauträger und Generalunternehmer sowie jeglicher Schriftverkehr bezüglich der Anschlüsse. - Wie kann ich mich gegen ungerechtfertigte Mehrkosten wehren?
Zunächst sollten Sie die Mehrkosten detailliert prüfen und mit den ursprünglichen Angeboten vergleichen. Anschließend können Sie versuchen, eine Einigung mit den beteiligten Parteien zu erzielen. Im Zweifelsfall sollten Sie rechtlichen Rat einholen. - Was ist der Unterschied zwischen Bauträger und Generalunternehmer?
Ein Bauträger plant und baut in der Regel auf eigenem Grundstück und verkauft die Immobilie anschließend. Ein Generalunternehmer übernimmt die Ausführung eines Bauprojekts im Auftrag des Bauherrn. - Welche Rolle spielen die Stadtwerke bei der Verlegung von Anschlüssen?
Die Stadtwerke sind für die Herstellung der Anschlüsse bis zum Übergabepunkt im Gebäude verantwortlich. Sie erstellen Angebote auf Basis der eingereichten Pläne und führen die Arbeiten entsprechend aus. - Was bedeutet "Anschluss" im Zusammenhang mit Stadtwerken?
Ein Anschluss bezeichnet die Verbindung eines Gebäudes mit dem öffentlichen Versorgungsnetz für Strom, Gas, Wasser und gegebenenfalls Fernwärme. - Was ist eine Bauzeichnung und wozu dient sie?
Eine Bauzeichnung ist eine detaillierte Darstellung eines Bauprojekts, die alle relevanten Informationen für die Ausführung enthält, wie z.B. Maße, Materialien und Anschlüsse. Sie dient als Grundlage für die Planung und Ausführung des Baus. - Was tun, wenn die Stadtwerke eine falsche Planungsgrundlage hatten?
Wenn die Stadtwerke aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Pläne ein falsches Angebot erstellt haben, sollten Sie dies umgehend mit den Stadtwerken klären und eine Korrektur des Angebots fordern.
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Stadtwerke: Tippfehler im Angebot? – Wasseranschluss prüfen!
Warum schreiben Sie den
Stadtwerken nicht einen netten Brief, also höflich, das hier wohl ein Tippfehler vorliegt.
Wasser = 16 m, Gas =16 m, also muss auch Wasser =16 m sein da gleiche Stelle am Haus wo es reingeht.
Evtl. rechnet die aber auch ab Anschluss in der Straße. Vielleicht lag der bei Wasser weiter weg?
Aber um welchen Betrag geht es denn 100,-? oder mehr? -
Stadtwerke Angebot: Meterzahl der Anschlüsse genau prüfen!
glaube
die Sachlage ist anders @kho
Ich habe das so verstanden, dass im Angebot bei 2 von 3 Anschlüssen 26 m angeboten wurden, beim 3. Anschluss nur 16 m aber tatsächlich 26 benötigt, verbaut und abgerechnet wurden wie bei den anderen 2.
Wenn ich das jetzt aber falsch verstanden habe, dann haben Sie recht, aber vorsicht, ich würde mir mal genau durchlesen was da unterschrieben wurde, Vertragsbedingungen usw. nicht das die auf die Idee kommen die vom Fragesteller als "richtig" bezeichnete aber objektiv falsche Meterzahl in allen Fällen zu verbessern. -
Stadtwerke: Mehrkosten durch Kalkulation – Anschlussleitung prüfen!
Problem ist wohl dass
das eigentliche Material nicht allzu teuer ist. Also ob 16 oder 26 m. Und das verlegen auch nicht (Rohrgraben muss eh Bauherr stellen bzw. wird verrechnet).
Nur verlangen die Stadtwerke nicht den Einkaufpreis, sondern einen Preis der eben entsprechend Kalkuliert wird. Und dann sind 10 m schon Mehrkosten.
Ich habe bei mir auch nachgemessen und reklamiert. Allerdings ging es hier um die Leitung ab Grundstücksgrenze, weil diese laut Satzung NICHT der Bauherr zahlen muss.
Zwischenzeitlich wird das wohl gerade geändert bei vielen Kommunen, dass Bauherr ab Anschluss zahlt und somit auch im öffentlichen Teil der Straße. -
Stadtwerke: Pauschale Abrechnung – Grabenkosten beachten!
Pauschale Abrechnung..
wie schon richtig bemerkt kostet das Material (Kabel/Rohr) relativ wenig. Daher werden von vielen Versorgern diese bis zu einer festgelegten Meterzahl (z.B. 30 m) mit einem einheitlichen Preis angeboten.
Der Graben ist da schon etwas teuerer. Wurde der Graben von den Stadtwerken erstellt? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Stadtwerke Anschluss falsch verlegt – Wer zahlt die Mehrkosten?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um Mehrkosten, die durch eine fehlerhafte Verlegung von Stadtwerke Anschlüssen (Strom, Gas, Wasser) entstanden sind. Ein Tippfehler im Angebot der Stadtwerke wird vermutet. Die korrekte Meterzahl der Anschlüsse und die Abrechnungsmethoden (Pauschale vs. tatsächlicher Verbrauch) sind zentrale Punkte. Die Kosten für den Grabenbau spielen ebenfalls eine Rolle.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Stadtwerke Angebot: Meterzahl der Anschlüsse genau prüfen! ist es entscheidend, das Angebot der Stadtwerke genau zu prüfen und die angegebenen Meterzahlen der Anschlüsse (Stromanschluss, Gasanschluss, Wasseranschluss) zu verifizieren. Abweichungen können zu unerwarteten Mehrkosten führen.
💰 Kosten: Im Beitrag Stadtwerke: Mehrkosten durch Kalkulation – Anschlussleitung prüfen! wird darauf hingewiesen, dass die Materialkosten für Kabel und Rohre oft gering sind, die Stadtwerke jedoch einen kalkulierten Preis verlangen, der zu Mehrkosten führen kann. Daher ist eine genaue Prüfung der Abrechnung wichtig.
🔧 Praktische Umsetzung: Es wird empfohlen, die Stadtwerke höflich auf den vermuteten Tippfehler im Angebot anzusprechen, wie im Beitrag Stadtwerke: Tippfehler im Angebot? – Wasseranschluss prüfen! vorgeschlagen. Zudem sollte geprüft werden, ob die Abrechnung pauschal oder nach tatsächlichem Verbrauch erfolgt, wie in Stadtwerke: Pauschale Abrechnung – Grabenkosten beachten! erläutert.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Vertragsbedingungen mit dem Bauträger und Generalunternehmer bezüglich der Kostenübernahme bei fehlerhafter Verlegung der Stadtwerke Anschlüsse. Klären Sie die Abrechnungsmethode (Pauschale oder tatsächlicher Verbrauch) mit den Stadtwerken und fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten an.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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