Eingabeplanung vs. Baubeschreibung: Unterschiede, Verbindlichkeit & Konsequenzen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Eingabeplanung vs. Baubeschreibung: Unterschiede, Verbindlichkeit & Konsequenzen?
wir haben ein Haus von einem Bauträger gekauft. Laut Baubeschreibung auch einen Keller mit Heizung (insg. 4 Heizkörper). Auf unsere Nachfrage hin, warum der Keller nicht gedämmt wurde, teilte uns der Bauträger (und auch der von uns mit der Qualitätskontrolle beauftragte Architekt) mit, das der Keller wegen der Raumhöhe von 2,25 m nicht zu Wohnzwecken gedacht sei und deswegen nicht gedämmt werden müsste.
Da wir hier nun zur Abwasserberechnung ein geändertes Verfahren haben, bin ich zum Bauamt um mal in den Bebauungsplan zu schauen. Dort finde ich nun in meiner Hausakte Zeichnungen des Hauses in denen der Keller sehr wohl wärmegedämmt ist.
Ich dachte bisher, das die Eingabeplanung auch im Freistellungsverfahren bindend ist und das Änderungen der ursprünglichen Planung mitgeteilt werden müssen. Betrifft das etwa nicht den Wärmeschutz? In der Bauakte findet sich die Bestätigung des Eingabearchitekten das der Wärmeschutz (WSVO95) erfüllt ist.
Vielen Dank!
Dierk Hohmann
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Ich verstehe, dass Sie ein Haus von einem Bauträger gekauft haben und es Unstimmigkeiten zwischen der Baubeschreibung und der tatsächlichen Ausführung (Kellerdämmung, Heizkörper) gibt. Um die Situation richtig einzuschätzen, ist es wichtig, die Unterschiede und die rechtliche Verbindlichkeit von Eingabeplanung und Baubeschreibung zu verstehen.
Die Eingabeplanung (auch Bauantragsplanung genannt) ist ein Bestandteil des Bauantrags, der beim Bauamt eingereicht wird. Sie dient dazu, die Genehmigung für das Bauvorhaben zu erhalten. Die Baubeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung der Bauleistungen, die im Bauvertrag mit dem Bauträger vereinbart wurden.
🔴 Gefahr: Abweichungen zwischen Baubeschreibung und tatsächlicher Ausführung können zu Baumängeln und Gewährleistungsansprüchen führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Abweichungen von einem Bausachverständigen oder Anwalt für Baurecht prüfen, um Ihre Rechte zu wahren.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Eingabeplanung
- Die Eingabeplanung (auch Bauantragsplanung) ist ein Bestandteil des Bauantrags und dient der Genehmigung des Bauvorhabens durch das Bauamt. Sie enthält alle wesentlichen Informationen über das geplante Gebäude, wie Grundrisse, Ansichten, Schnitte und Lageplan.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauvorlagen, Baugenehmigung - Baubeschreibung
- Die Baubeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung der Bauleistungen, die im Bauvertrag zwischen Bauherr und Bauträger vereinbart wurden. Sie enthält Angaben zu den verwendeten Materialien, der Ausführungsqualität und den technischen Details des Gebäudes.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Werkvertrag - Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird und die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er legt beispielsweise fest, welche Gebäude in welcher Größe und mit welchen Abständen errichtet werden dürfen.
Verwandte Begriffe: Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Baurecht - Freistellungsverfahren
- Ein Freistellungsverfahren ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, bei dem bestimmte Bauvorhaben ohne förmliche Baugenehmigung realisiert werden können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, Genehmigungsfreistellung - Bauakte
- Die Bauakte ist eine Sammlung aller Dokumente, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stehen. Sie wird beim Bauamt geführt und enthält unter anderem die Eingabeplanung, die Baugenehmigung und alle Nachträge und Änderungen.
Verwandte Begriffe: Bauamt, Baugenehmigung, Bauvorlagen - Abwasserberechnung
- Die Abwasserberechnung dient dazu, die Dimensionierung der Abwasserleitungen und -anlagen zu bestimmen, um eine ordnungsgemäße Ableitung des Abwassers sicherzustellen. Sie berücksichtigt die Menge und Zusammensetzung des Abwassers sowie die örtlichen Gegebenheiten.
Verwandte Begriffe: Entwässerung, Kanalisation, Kläranlage - Wärmeschutz
- Der Wärmeschutz dient dazu, den Wärmeverlust eines Gebäudes zu minimieren und den Energieverbrauch zu senken. Er umfasst Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle, die Verwendung von energieeffizienten Fenstern und Türen sowie die Optimierung der Heizungsanlage.
Verwandte Begriffe: Dämmung, Energieeffizienz, EnEVAbk.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen Eingabeplanung und Baubeschreibung?
Die Eingabeplanung ist Teil des Bauantrags und dient der Baugenehmigung. Die Baubeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung der Bauleistungen im Bauvertrag. - Welche Dokumente sind im Streitfall bindend?
Grundsätzlich ist der Bauvertrag mit der Baubeschreibung bindend. Allerdings kann die Eingabeplanung relevant sein, wenn sie Bestandteil des Bauvertrags ist oder auf sie Bezug genommen wird. - Was kann ich tun, wenn die Ausführung von der Baubeschreibung abweicht?
Sie sollten die Abweichungen schriftlich beim Bauträger rügen und eine Frist zur Nachbesserung setzen. Dokumentieren Sie die Mängel mit Fotos und Zeugen. - Welche Rechte habe ich bei Mängeln?
Sie haben das Recht auf Nacherfüllung (Beseitigung der Mängel), Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, wenn die Mängel erheblich sind. - Was bedeutet Freistellungsverfahren?
Ein Freistellungsverfahren ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, bei dem bestimmte Bauvorhaben ohne förmliche Baugenehmigung realisiert werden können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. - Wo finde ich die Eingabeplanung meines Hauses?
Die Eingabeplanung befindet sich in der Bauakte, die beim Bauamt aufbewahrt wird. Sie können Einsicht in die Bauakte beantragen. - Was ist eine Abwasserberechnung?
Eine Abwasserberechnung dient dazu, die Dimensionierung der Abwasserleitungen und -anlagen zu bestimmen, um eine ordnungsgemäße Ableitung des Abwassers sicherzustellen. Sie ist Teil der Bauplanung. - Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er legt beispielsweise fest, welche Gebäude in welcher Größe und mit welchen Abständen errichtet werden dürfen.
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Wann ein Gutachten sinnvoll ist und wie es Ihnen hilft.
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Heizung im Keller: Dämmung erforderlich? – Klärung
Was haben denn ...
Werter Fragesteller
Heizung und Wohnzwecke mit einander zu tun? NICHTS
Wenn Sie Ihren Hobbyraum heizen wollen oder exotische Tiere im Keller halten und deswegen heizen, sind die Wände zu dämmen.
Ende
Und die Eingabeplanung hilft Ihnen noch bei der Argumentation. -
Baubeschreibung vs. Eingabeplanung: Dämmung einklagbar?
lv entscheidend
Hallo, ärgerlich - sicher.
entscheidend ist aber nicht die Eingabeplanung, sondern die Leistungsbeschreibung - denn - auch die Dämmung der Kellerwände könnte in Eigenleistung erfolgen - wenn vereinbart - zeichnerisch kann sie so oder so vorgesehen werden.
so ist das - lv raus - reingesehen - bau'vertrag raus reingesehen - steht es drin haben sie ein recht drauf - steht es nicht drin - Pech gehabt - leider
liebe Grüße
jens raabe -
Bauträger-Gewinnmaximierung: Minderungen akzeptieren?
Gewinne der Bauträger
Der Gewinn wird maximiert in dem man den Einsatz minimiert.
Gutgläubige Käufer werden mit scheinbar stichhaltigen Argumenten abgespeist.
Haben Sie bekommen was Sie gekauft haben oder sind Sie mit Minderungen zufrieden? -
Kaufvertrag prüfen: Was wurde wirklich gekauft?
Hallo hr. klaus
das ist ja die Frage - was hat er gekauft? ansonsten bin ich natürlich ganz ihrer Meinung. -
WSVO-Nachweis: Dämmpflicht und Eigenleistung – Hinweis nötig?
WSVO
Hallo zusammen,
nur eine Frage von Laienmund: wenn für die Einhaltung der alten WSVO eine Dämmung des geheizten Kellers nötig ist, muss denn dann der Bauträger im Vertrag nicht explizit darauf hinweisen, dass der Kunde das ggf. in Eigenleistung machen muss? So war es zumindest bei unserem (vom Bauträger) nicht gedämmten Dach: wir musstem dem Bauträger schriftlich bestätigen, dass er uns auf unsere gesetzliche Pflicht hingewiesen hat - schließlich haftet er ggf. wegen Verstoßes gegen die Wärmeschutzverordnung. Auch wenn die nie jemand kontrollieren dürfte ... -
Keller mit Heizung gekauft: Wärmedämmung fehlt – Betrug?
Hallo laut Kaufvertrag und Baubeschreibung habe ich einen ...
Hallo,
laut Kaufvertrag und Baubeschreibung habe ich einen Keller mit Heizung gekauft. In den vom Bauträger mir überlassenen Zeichnungen sind die Heizkörper auch eingezeichnet.
Was jetzt auffällt: Diese Zeichnungen sind mit den Zeichnungen der Eingabeplanung identisch. Aber: In der Eingabeplanung ist die Wärmedämmung zeichnerisch als solche dargestellt, im Kaufvertrag sind diese Bereiche ebenso wie die Kellerwand geschwärzt.
Komischerweise ist die Eingabeplanung auch von einem anderen Architekten verfasst worden. Die Bauausführung bzw. Bauleitung hat dann ein anderer Architekt gemacht.
Wir nutzen den Keller als Wohn/Spielfläche, Waschraum und Trockenkeller, deshalb waren wir auch über die Heizung im Keller ganz froh.
Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr keimt in mir der Verdacht, dass uns der Bauträger vorsätzlich die Wärmedämmung erspart hat. Allgemeinsprachlich wäre das Betrug?
Was ich noch nicht einordnen kann ist die Stellung "unseres" Baubegleiters. Der Mann ist Architekt und betreibt mit weiteren Architekten und einem Bau-Ingeniör ein Architekturbüro. Nach ihm wäre diese Bauausführung absolut in Ordnung, dafür spräche halt das es sich um keine Wohnfläche handelt und das daher der Keller auch nicht über 19 Grad geheizt werden müsse.
Vielen Dank für Ihre Mühe,
Dierk Hohmann -
Naive Oberflächlichkeit beim Hauskauf: Dämmung vertraglich?
nicht betrogen, sondern naiv
>Verdacht, dass uns der Bauträger vorsätzlich die Wärmedämmung >erspart hat. Allgemeinsprachlich wäre das Betrug?
Nein, das ist allgemeinsprachlich "naive Oberflächlichkeit bei der größten Investition Ihres Lebens ... " Sie haben scheinbar Verträge unterschrieben, ohne dass ihnen klar war WAS sie kaufen/unterschreiben. Haben sie einen Keller mit Dämmung vertraglich festgelegt? Nein? Dann bekommen sie auch keinen ... traurig aber wahr ...
> Was ich noch nicht einordnen kann ist die Stellung "unseres" >Baubegleiters.
Das können Sie besser einordnen, wenn Sie uns verraten, wer ihn bezahlt und wer ihn vermittelt hat? Ihr Bauträger? Vermute ich fast. Dann ist der so sinnvoll wie eine Beratung des Anwalts ihres BTs in einem Rechtsstreit mit ihrem Bauträger ... -
Wärmebedarfsberechnung anfordern: Keller berücksichtigt?
WSVO anfordern
Hallo,
Sie müssten doch vom Bauträger eine Wärmebedarfsberechnung oder sonst eine Bescheinigung erhalten haben, die beweist, dass Ihr Haus die Bedingungen der WSVO 95 einhält - prüfen Sie dort doch einmal, wie der Keller da eingeflossen ist. Aber viel Hoffnungen will ich Ihnen nicht machen, BTs sitzen solche Fragen gerne aus ... -
WSVO-Gültigkeit prüfen: Bauantrag-Datum entscheidend!
Noch mal ...
Werter Fragesteller
eine vorsichtige Frage: Von wann ist der Bauantrag für das Haus, dass da noch die WSVO galt?
Und mit dem nicht im Vertrag wäre ich ein bisschen vorsichtig. Schließlich sind die gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Und wenn der Keller angeschüttet wird, ohne den Käufer - so dieser da überhaupt schon feststand - auf evtl. Eigenleistung hinzuweisen, könnte zumindest zum kostenfreien Schachtenund Wiederverfüllen verpflichten. -
Baubegleiter-Auswahl: Referenzen und DIN-Überwachung wichtig
Hallo den Baubegleiter wenn ich ihn mal so ...
Hallo,
den Baubegleiter (wenn ich ihn mal so nennen darf) habe ich aus der einen Nachbarstadt ausgesucht (und auch selbst bezahlt), hilfreich waren dabei seine "Referenzen" im dortigen städtischen Wohnungsbau. Besonderen Wert habe ich bei der Beauftragung auf die Überwachung in punkto DINAbk. etc. etc. gelegt. Einen Rechtsanwalt (andere Nachbarstadt) habe ich mir auch zur Beratung gesucht ..., aber das ist ein anderes Blatt.
Der Wärmeschutznachweis hängt am Kaufvertrag, ist EIN Formblatt mit Stempel und Unterschrift des Eingabe-Architekten, das Kreuz ist an der Stelle: Wärmeschutz erfüllt.
Das Haus haben wir 1998 gekauft, es ist 2001 fertiggestellt worden. Weil ich nun einen Grundstücksgrundriss für die anstehende Änderung der Abwassergebühr im Bauamt kopieren wollte, kam ich an meine Hausakte (die mich bisher nie interessierte).
Für mich ist das nach wie vor Betrug. Und die Naiven betrügt man nicht. Nein, wirklich, tut man nicht. Man haut auch keine kleineren.
Vielen Dank für Ihre Mühe,
Dierk Hohmann -
Wärmeschutznachweis einsehen: Eigentümer-Anspruch!
Wenn Sie ...
Werter Fragesteller
den Aussteller des Nachweises kennen, bitten Sie den doch mal um ein Exemplar. Schließlich sind Sie ja Eigentümer. Dann könne Sie sehen, was darin berücksichtigt wurde. -
Kein gedämmter Keller: Anspruch prüfen – Baubeschreibung!
Wieso Betrug?
Wenn in der dem Kaufvertrag anhängender Baubeschreibung kein Hinweis auf einen gedämmten Keller auftaucht (ist keinesfalls Standard ) haben sie, falls bauphysikalisch nicht notwendig, auch keinen Anspruch hierauf. Sie können jemanden beauftragen bzw. selber machen, wenn sie dem Keller eine andere Nutzung zuführen möchten als als reiner Nutzkeller. Sehr wahrscheinlich wäre der Kaufpreis direkt höher gewesen, wenn der Bauträger einen gedämmten Keller inkl. Dampfsperre für Wohnraumzwecke verkauft hätte.
Gruß Christian -
Bauleistungsbeschreibung: Details vor Hauskauf prüfen!
Bauleistungsbeschreibung
ich verstehe das alles nicht mehr - kauft sich jemand ein Auto - liest er vorher was das Auto verbraucht - das es hoffentlich eine verzinkte karosserie hat - welches Radio - wieviel kw - welches drehmoment bei welcher Umdrehung - usw. - nur beim Hausbau kümmert sich scheinbar niemand um die Bauleistungsbeschreibung - da sollte alles drinnenstehen - und - definitiv - was da nicht als Auftragsnehmerleistung drinnensteht - haben sie nicht gekauft. was meinen sie mit welchen Argumenten oft Interessenten zu mir kommen und über "tolle" Angebote berichten und da gäbe es die und die Firma die sooooooooooo günstig baut. na ja - studiert man die Bauleistungsbeschreibungen - oder fährt man dann mal zu solch einer "Baustelle" - wenn es nicht so traurig wäre könnte man lachen. zu ihrem Fall - eventuell wurde ihnen bewusst oder unbewusst sugeriert ein paar Heizkörper im Keller bedeuten sie haben einen Wohnkeller gekauft. das ist leider nicht richtig - dazu gehört unter anderem - zum einen ein anderer Wandaufbau - eventuell auch anderes wandmaterial - der Keller muss höher aus dem Boden raus - die Fenster müssen eine bestimmte mindestgröße haben - und die Raumhöhe muss der jeweiligen Landesbauordnung genügen - eventuell kommen auch noch Bedingungen an den fluchtweg und die "notwendige" Treppe hinzu. (verschweigen will ich auch nicht das sowas nun einmal auch um einiges teurer wird) also - Augen auf beim Hauskauf und vor allem Bauleistungsbeschreibung studieren - verdammich noch mal - die gehört zum vertrag
liebe Grüße
jens raabe
kleiner Tipp noch: vergessen sie nach Möglichkeiten den drang zu klagen - kostet nerven - die Anwälte freuen sich - der Richter - wenn er gutgelaunt ist schlägt einen Vergleich vor - die Anwälte freuen sich wieder - da verdienen sie natürlich etwas mehr - und am Ende zahlen sie drauf -
Betrugsvorwurf: Rechtliche Konsequenzen bedenken!
Betrügereinmaleins
Werter Fragesteller,
bedenken Sie immer, dass der Verwurf des Betruges evtl. rechtliche Konsequenzen für Sie haben könnte. So sehr sie sich auch beschissen fühlen: rechtlich ist relativ klar definiert, was man als Betrug bezeichnen darf und was nicht und vor allem: SIE MÜSSEN STICHGALTIGE BEWEISE haben! Sollte ihnen in diesem Thread mal der Name des BTs rausrutschen, haben Sie schon ein Problem. Also vorsicht, geben Sie ihrem Gegner Saures, aber keine Vorlage für seinen Rechtsanwalt ... der Mensch von Solarkritik.de sitzt gerade für 2 Wochen in Haft deswegen, so wie ich das verstanden habe ... -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Eingabeplanung vs. Baubeschreibung: Verbindlichkeit und Konsequenzen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Bauträger zur Dämmung eines Kellerraums verpflichtet ist, wenn dieser laut Baubeschreibung eine Heizung enthält, aber die Raumhöhe nicht für Wohnzwecke ausreicht. Entscheidend sind die vertraglichen Vereinbarungen in der Baubeschreibung und im Kaufvertrag. Die Eingabeplanung dient als Referenz, ist aber nicht automatisch bindend für die Bauausführung. Ein fehlender Hinweis auf Eigenleistungen in Bezug auf die Dämmung kann zu Ansprüchen führen. Der Wärmeschutznachweis sollte geprüft werden, um die Einhaltung der WSVO zu überprüfen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Naive Oberflächlichkeit beim Hauskauf: Dämmung vertraglich? ist es entscheidend, die Verträge genau zu prüfen und festzulegen, ob eine Dämmung im Kaufvertrag vereinbart wurde. Fehlt diese Festlegung, besteht kein Anspruch.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bauleistungsbeschreibung: Details vor Hauskauf prüfen! betont die Wichtigkeit, die Bauleistungsbeschreibung vor dem Hauskauf gründlich zu prüfen, ähnlich wie beim Autokauf. Hier sollten alle Details zum Wandaufbau, Boden, Fenster, Raumhöhe und Heizkörpern aufgeführt sein.
🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Betrugsvorwurf: Rechtliche Konsequenzen bedenken! warnt davor, den Bauträger leichtfertig des Betrugs zu bezichtigen, da dies rechtliche Konsequenzen haben kann. Stichhaltige Beweise sind erforderlich.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Kaufvertrag und die Baubeschreibung auf konkrete Vereinbarungen zur Dämmung des Kellers. Fordern Sie den Wärmeschutznachweis vom Bauträger an und lassen Sie diesen von einem unabhängigen Experten prüfen. Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Beachten Sie auch den Beitrag Wärmebedarfsberechnung anfordern: Keller berücksichtigt?.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Eingabeplanung, Baubeschreibung, Bauvertrag, Bauträger". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … und Qualitätsmanagement gar kein Thema sind, bei dem sich Architekt und Bauträger unterscheiden. …
- … hat der Bauherr einen Treuhänder und Fachmann auf seiner Seite. Beim Bauträger nicht. Der Bauherr realisiert beim Bauträger Fehler erstens später, zweitens nicht …
- … es nicht zu (Über-) Zahlungen für mangelhafte Teilleistungen kommt, wird beim Bauträgerhaus später reagiert und es wird nach Zahlungsplan weiterbezahlt, angesichts von …
- … die Eindeutigkeit des Leistungssolls. Ich will nicht darauf hinaus, dass der Bauträger die schlechteren Werk- und Detailpläne (Werkpläne, Detailpläne) an der Baustelle hat …
- … oder nach Hundertsteln baut. Es geht um die Baubeschreibung. Beim Bauträger besteht diese aus vielleicht 20 Seiten, während die Ausschreibungen des Architekten …
- … leicht 100 Seiten an Umfang haben. Der Bauherr ist beim Bauträger viel mehr auf Vertrauen angewiesen, bei einem Keller nach statischen Erfordernissen aus Stahlbeton bzw. Fertigstahlbetonwand, außen feuchtigkeitsisoliert, innen glatt und gestrichen das Richtige zu bekommen als beim Architekten, der auf die Keller-Leistungsbeschreibung 5 Seiten verwendet. Ein klares Plus für das Architektenhaus. …
- … Bauträger: Jahresverträge mit Handwerkern für Standardisierung …
- … Den Bauträgern/GUs sind Jahresverträge sehr wohl geläufig, das ist eben einer der …
- … Standardlösungen: Preisvorteile für Bauträger & Handwerker …
- … so erlebt. Da würd ich den Unterschied festmachen. Da kann der Bauträger (und der Handwerker) was einsparen, was er dann einstecken oder an …
- … individueller baut. Ansonsten hängt die Qualität halt arg vom einzelnen Handwerksbetrieb/Bauträger/Architekt ab. Da gibt es alle Schäfchen, von schwarz über viel …
- … Standardlösungen: Grundriss vs. Ausführungsplanung – Architekt vs. Bauträger …
- … Bei der Grundriss-Planung (Eingabeplan) gebe ich Ihnen 100 %ig recht. Würde ich auch nie von einem Bauträger/Generalunternehmer machen lassen (abgesehen von einem Reihenhaus oder dergleichen). Ein …
- … ich das anders. Da ist eine Baufirma welche auch als Generalunternehmer/Bauträger tätig ist IMHO die kostengünstigere und auch für die meisten Bauherrn …
- … Ich selbst habe übrigens die Eingabeplanung vom freien Architekten machen lassen, den Rohbau von einem örtlichen Bauunternehmen …
- … Architekten: Standesehre vs. Pfusch bei Bauträger-Projekten? …
- … unterschreiben? Warum tut Ihr nichts gegen Architekten, die bei (oder für) Bauträger arbeiten, und geltende LBOAbk.'s mit den Füßen treten, die z.B. …
- … Bauleiter: Treuhänder des Bauherren vs. Bauträger-Interessen? …
- … soll er sein. Jedoch - und stellt man dies mit dem Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer gleich, so hat dieser doch auch die Interessen des …
- … nämlich ein mängelfreies und abnahmefähiges Haus zu bauen. Selbstverständlich stehen dem Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer dagegen andere Interessen, die ihn dazu verleiten könnten, die …
- … Architekt & Bauträger: Kombination für optimale Bauherren-Lösung! …
- … Architekt vs. Bauträger? …
- … Bauherr: Königsweg – Architekt, Bauträger oder Generalunternehmer? …
- … den einen ist der klassische freie Architekt, für den anderen der Bauträger und für anderen der Generalunternehmer/Generalübernehmer. Auch beim Bauen mit Architekts …
- … Bauwesen: Beweisbarkeit von Fehlverhalten – Architekt vs. Bauträger …
- … Oder einem Bauträger, dass er absichtlich mangelhaft baut um seinen Gewinn zu steigern? …
- … Und: Aus welcher Kammer wollen Sie die Bauträger rausschmeißen? …
- … zusammen. Wie gut hat es eine Gemeinde oder Stadt, wenn ein Bauträger als Lokalmatatdor als Erschließungsträger zur Verfügung steht und selbst die Bauleitplanung …
- … Architekten: Titel & Kammermitgliedschaft bei Bauträger-Tätigkeit …
- … dabei auch um diejenigen, die z.B. bei oder für Bauträger arbeiten oder deren Geschäftsführer sind. Und kommt mir nicht mit dem Argument, dass das keine echten Architekten sind. Auch diese führen offiziell den Architekten-Titel und sind in der Architektenkammer eingetragen, teilw. sogar als freischaffend. …
- … Auch für die Träger öffentlicher Aufträge wurden Kapitalgesellschaften gegründet, die dann nicht einmal mehr VOBAbk.-gerecht ausschreiben und beauftragen müssen. Da können dann freihändige Aufträge vergeben werden und und und. Wer da als Architekt, Bauträger, Generalunternehmer oder Generalübernehmer keine Lobby hat, darf sich mit …
- … Marktverzerrung: Bauträger optimieren Margen auf Kosten der Qualität …
- … Architekt vs. Bauträger. Wie in meinem Beitrag dargestellt wird es wohl in zahlreichen anderen Kommunen hergehen. Da wird der Markt derartig verzerrt, Marktgesetze außer Kraft gesetzt, dass es den Bauträgern doch nur zu leicht gemacht wird, ihre Margen auf …
- … Dä Deifl isch a Eichhörnchen . Da steckt im Typhaus des Bauträger, oder in der Reihenhauszeile Einsparpotential. …
- … besonders viele schwarze Schafe bei den Bauträger, die darauf abzielen die Kundschaft, die meist nichts von der Sache versteht zu übervorteilen, aber andererseits hätte ich ein Haus wie unsers nie von einem Architekt für den Preis bekommen! …
- … Grundsätzlich finde ich die Diskussion Bauträger vs. Architekt eher sinnlos, weil der Zeitgeist geht nun mal …
- … fragst Du, Werner, warum die Architekten und anderen Generalunternehmer/Generalübernehmer und Bauträger nicht auf die Straße gehen? Jetzt dürftest Du einen Grund kennen. …
- … Diskussion: Architektenhaus vs. Bauträgerhaus – Persönliches Treffen? …
- … System Architektenhaus vs. System Bauträger (Generalunternehmer/Generalübernehmer) Haus? …
- … baugewerblich tätiger Architekt und freier Architekt: der Architekt darf schon als Bauträger tätig werden, er darf sich dann nur nicht mehr freier Architekt …
- … nennen. Auch hier muss erst mal die Kammer Infos bekommen. Die Bauträgertätigkeit ist nicht unzulässig. Nur Geschäftspapier mit dem Zusatz freier Architekt …
- … Architekt vs. Bauträger: Vorwürfe & kaufmännische Rechnung …
- … Vorwürfen angekommen. Nur der Architekt kann richtig und billig bauen, alle Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer usw. sind Betrüger. Machen wir doch mal eine einfache …
- … kaufmännische Rechnung auf: Ein Bauträger baut, sagen wir mal 20 Reihenhäuser im Jahr a 200.000 . Bei 8.000 für alles pro Stück (Bauleitung, Ausschreibung usw.) mithin 160.000 für ein freies Architektenbüro. Jetzt Stelle ich nen Arbeitslosen Architekten ein, Zahl ihm 35.000 /Jahr und bin genau um den Tick billiger, um meine Dinger zu verhökern. Und damit habe ich noch nichts über die Qualität des BVAbk. ausgesagt ... (Bruno: sag doch mal Spaßeshalber, was sowas offiziell nach HOAIAbk. kostet, ich habe es einfach nur mal so gegriffen) ... …
- … Architekt vs. Bauträger: Schwarz/Weiß-Denken & fehlende Kritikfähigkeit? …
- … eindeutig kontra Architekt - dafür aber voll des Lobes für den Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer. Allerdings waren die Schreiber auch selbst von dieser Zunft …
- … Reihenhäuser: Honorar nach HOAIAbk. vs. Bauträgeraufschläge …
- … kommen die 160.000 ganz gut hin als Honorar. Nehme ich die Bauträgeraufschläge raus und setze 20 Reihenhäuser Keller+E+1+Dach 6,5 …
- … Architekt vs. Bauträger: Vor- & Nachteile – Daseinsberechtigung beider Systeme …
- … Bauträger-Preis: Honorarberechnung & Bauträger-Aufschlag im Detail …
- … sicher nicht angedeutet werden, dass die Differenz zu den 200.000,- den Bauträger-Aufschlag darstellt, oder? …
- … sind: Nämlich als RH + Bodenplatte + Grundstück. Wir reden doch von einem Bauträger-Preis. Ohne Grundstück und mit Keller müsste das Haus nämlich mehr …
- … Der Ausdruck Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer-Aufschlag suggeriert ja auch, dass damit eben Vertrieb und Gewinn …
- … enthalten sind, also auch die allgemeinen Betriebskosten sowie Gewerbesteuern. Wenn der Bauträger den Architekten und den Bauleiter als Angestellten beschäftigt, dann gehören deren …
- … Um einen einigermaßen korrekten Vergleich von Bauträger-Haus und Architektenhaus durchführen zu können, benötigen wir zuerst korrekte Informationen …
- … über die Kosten und Erträge, möglichst auch die Gewinne, eines typischen Bauträgers (typisch nicht als arithmetrisches Mittel, sondern als Modalwert, dem häufigsten Wert). …
- … wieviel Zeit investiert der Bauträger? …
- … was tut der Bauträger? …
- … nun sind die befürworter des bauen mit einem Bauträger dran. was …
- … wieviel Zeit investiert der Bauträger? …
- … was tut der Bauträger? …
- … nun sind die befürworter des bauen mit einem Bauträger dran. was …
- … Architekt vs. Bauträger: Eigeninteresse & Konkurrenz im Forum …
- … eindeutig kontra Architekt - dafür aber voll des Lobes für den Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer. …
- … dieser Gruppen wird schon aus Eigeninteresse ein gutes Haar an den Bauträgern lassen wollen. Denn die Bauträger sind quasi eine direkte Konkurrenz zu …
- … den freien Architekten und die Bauträger drücken die Handwerker gerne im Preis und gehen ansonsten auch nicht gerade partnerschaftlich mit den Handwerkern um. …
- … Die meisten Bauherrn in meinem Baugebiet mit ausschließlich freistehenden Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus haben mit Bauträger gebaut, obwohl der Grundstücksverkauf nur direkt an die Bauherrn abgewickelt …
- … wurde. Und die allermeisten Bauträger-Bauherrn waren mit ihren Bauträgern gut bis sehr gut zufrieden. Und diese Bauherrn empfehlen diese Bauträger potentiellen Bauherrn auch weiter. …
- … Architekt vs. Bauträger: Relativierung von …
- … Vorwürfen angekommen. Nur der Architekt kann richtig und billig bauen, alle Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer usw. sind Betrüger. ', die durch ein einfaches Nachzählen …
- … Bauhandwerk arbeitet! Ausnahmen natürlich ausgenommen - ich traue einigen hier schreibenden Bauträger, Generalübernehmer, Generalunternehmer durchaus Fachkompetenz zu! …
- … die Bauträger drücken die Handwerker gerne im Preis und gehen ansonsten auch nicht gerade partnerschaftlich mit den Handwerkern um' ein Eigentor. Glauben Sie wirklich, dass Handwerker, die im Preis gedrückt werden, das nicht an Qualität und Leistung in Abstrich bringen? Wissen Sie tatsächlich, an was der Bauträger spart, um seinen Preis x für sein Haus y halten …
- … Und wieso meinen Sie, dass die Bauträger gut sind, weil Bauherrn in Ihrem Baugebiet mit ihnen zufrieden waren? Können Ihre Bauherrn-Kollegen das überhaupt beurteilen? Sorry, aber das bezweifle ich sehr stark! …
- … Darüber hinaus Stelle ich jetzt mal die Behauptung auf, dass der überwiegende Anteil der Fragen hier im Forum Problemstellungen von Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer-Bauten sind und nur ein Bruchteil davon Architektenbauten betreffen. …
- … Bauträger: Bauherren bauen mit Bauträger – Architekten & Handwerker beteiligt …
- … meisten Bauherrn bauen mit Bauträger, was aber übrigens keinesfalls ausschließt, dass daran auch freie Architekten oder Handwerker beteiligt sind. …
- … Bauträger: Konzepte & Bebauungsplan – Hausplanung ohne Bauherren …
- … Zu Ihrer Aufstellung: Kurz gesagt: Glauben Sie tatsächlich, dass ein Bauträger seine Häuser nicht mit diesem Aufwand betreibt? Auch ein Bauträger hat Konzepte zu entwickeln, den Bebauungsplan zu studieren und und …
- … Beispiel: Eine Tafel Schokolade ist vorkonfektioniert, eine individuelle Hochzeitstorte nicht. Der Bauträger bedient eine andere Zielgruppe, nämlich die, die mit einem vorkenfektioniertem Haus …
- … Architekt: Problemlöser für Bauherren mit Bauträger-Problemen! …
- … jedem klar sein, wer in BAU.DE Bauherren, die mit ihrem supertollen Bauträger oder …
- … Architekt vs. Bauträger: Wirtschaftliche Zwänge & Mängelbeseitigung …
- … Grundsätzlich haben sowohl Bauträger als auch Architekten wirtschaftliche Zwänge (nörgelnde, verschwendungssüchtige Ehefrauen, ... ;-)). Und …
- … wegen arbeiten und (Zeit und Leistung) optimieren, nicht anders als ein Bauträger auch. Genauso glaube ich, dass beiden nicht an Mängeln gelegen ist, …
- … Genauso wie es engagierte Architekten gibt, gibt es mit Sicherheit engagierte Bauträger, Ich behaupte jetzt mal frech - wahrscheinlich auch in vergleichbarem Zahlenverhältnis. …
- … Schwierigkeiten sehe ich dann, wenn es nicht mehr der kleine, lokale Bauträger, sondern der global Player bzw. der Auswärtige ist, der es sich …
- … Ansonsten gilt für mich: Architektenhaus = Maßanzug, Bauträger- / Fertighaus = Konfektionsware. Für beides gibt es zufriedene Anwender . Pawlow …
- … Zum Schluss noch ein Pro-Bauträger-Argument: Im Problemfall habe ich einen Ansprechpartner, der mir zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist (sein sollte). Beim Arch-Bau kann (wohlgemerkt, kann, nicht muss!) es passieren, dass Verantwortlichkeiten zwischen den Beteiligten hin- und hergeschoben (hingeschoben, hergeschoben) werden und sowohl Architekt als auch Bauherr sich zwischen den Stühlen wiederfinden (Erfahrung im Bekanntenkreis). …
- … Architekt vs. Bauträger: Voraussetzungen & Sachkenntnis im Vergleich …
- … welche Voraussetzungen vorliegen müssen: Architekt / Ingenieur = Studium. Bauunternehmer = Meisterbrief. Bauträger = Erlaubnis nach § 34 c GewOAbk., erforderliche Sachkenntnis: keine! Generalunternehmer …
- … Bauträger: Wirtschaftlicher Gegner des Bauherrn – Architekt als Alternative? …
- … Der Bauträger ist der wirtschaftliche Gegner des Bauherrn hat es hier mal …
- … Das Herausrechnen des Bauträgerzuschlags war ein Scherz an MoRüBe. Auch wenn er drin wäre, …
- … Zur Bauträgerkalkulation habe ich weiter vorne eine um Bemerkungen ergänzte Seminarunterlage verlinkt, …
- … Architektenhaus vs. Bauträgerhaus: Kosten, Risiken & Vergleich …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhaus vs. Bauträgerhaus/Fertighaus: Kostenvergleich, Vor- & Nachteile?
- … Architektenhaus, Bauträgerhaus, Fertighaus, Kostenvergleich, Bauplanung, Architektur, Hausbau, Angebot, Gewerke, Tragwerksplanung …
- … Architektenhaus vs. Bauträgerhaus/Fertighaus: Kostenvergleich, Vor- & Nachteile? …
- … Ich vergleiche hier die Kosten und Aspekte von Architektenhäusern, Bauträgerhäusern und Fertighäusern. Ein Architektenhaus bietet individuelle Gestaltung, erfordert aber …
- … mehr Eigenverantwortung und Koordination der Gewerke. Bauträgerhäuser sind oft günstiger und schneller realisiert, bieten aber weniger Individualisierung. Fertighäuser sind eine Mischform mit standardisierten Elementen und schneller Bauzeit. …
- … Im Vergleich dazu bieten Bauträger- und Fertighäuser oft Komplettangebote, die einen Teil dieser Kosten …
- … BauträgerhausEin Bauträgerhaus ist ein Haus, das von einem Bauträger auf einem …
- … eigenen Grundstück errichtet und anschließend verkauft wird. Der Bauträger übernimmt die gesamte Planung und Bauausführung.Verwandte Begriffe: Projektentwicklung, Schlüsselfertigbau, Wohnungsbau …
- … Welche Nachteile hat ein Architektenhaus?Ein Architektenhaus ist in der Regel teurer als ein Fertighaus oder Bauträgerhaus, da die Planung und Koordination der Gewerke aufwendiger sind. …
- … des Architektenhauses nichts. Es müsste nämlich eher das Haus vom Generalunternehmer/Bauträger zusätzlich überwacht werden. Beim Architektenhaus hat der Bauherr den Treuhänder in …
- … Architektenhaus: Vorteil gegenüber Bauträger – Auch mit Überwachung …
- … überwachen lassen möchte ist das Haus immer noch günstiger als das Bauträger aus ohne Überwachung ... Also klarer Vorteil für das individuell geplante …
- … Bauüberwachung: Bauträgerhaus – Benötigt zwei unabhängige Instanzen …
- … besonders weil er ja beim Bauträgerhaus dann 2 unabhängige externe Bauüberwacher bräuchte. ;-)) …
- … Kellerdämmung: Bauträgerhaus – Perimeterdämmung & Erdarbeiten …
- … pauschale Aussage, dass ein Architektenhaus günstiger ist als ein Fertig- / Bauträgerhaus, wenn man zum Vergleich vollkommen überteuerte Angebote heranzieht? …
- … das doch mal rein, Herr Stodenberg. das könnten sie ja auch mal Vergleichen und durchrechnen. Ich finde es übrigens richtig, hier von Werbung zu sprechen, Herr Stodenberg! Architekten dürfen ja nur durch ihre Leistung werben und die hat bruno ja in einer (für den Bauherren kostenlosen!) wochenendaktion bewiesen. danke dafür! ich finde den Thread insgesamt sehr interessant. übrigens sagte mir gerade ein älterer Kollege, dass vor 20 Jahren auch schon Vergleiche gezogen wurden. damals lagen die Architekt-Häuser in einzelvergabe im direkten Vergleich im schnitt 20.000 dm günstiger. meine eigenen Berechnungen beim Vergleich von drei bt-Häusern mit der Architekt-Variante haben im letzten Jahr ergeben, dass einer Gleichauf lag (da war allerdings die Baubeschreibung sehr dürftig) und zwei Häuser um 15.000 höher lagen. der …
- … sondern Zahlen zur Diskussion gestellt und lerne gerne dazu. Die beiden Bauträgerangebote sind meines Wissens unter Marktkonditionen zustande gekommen. Kostengünstigeres bei gleicher …
- … Hauskosten: Pragmatische Ermittlung – Bauträgerhäuschen als Vergleich …
- … Wer kennt hier aus dem Süddeutschen Raum nicht die typischen, schlüsselfertigen Bauträgerhäuschen mit 120 - 130 m² Wohnfläche für um die 150 …
- … der vielleicht 10 - 20 % was davon in die Taschen des Bauträgers geht. Aber das von Herren Stubenrauch vorgestellte Haus ist ja soweit …
- … Herr Baumann - von den Bauträgern aber nicht mit der Ausstattung ... …
- … Die von Ihnen genannten Bauträger- / Fertighäuschen mit m²-Preisen von 1.200-1.250 gibt es, siehe Link. Da sucht …
- … Hyper-Schlüsselfertig um mal einen neuen Begriff zu gebrauchen. In welchem normalen Bauträgerangebot (Fertighausanbieter) ist der Aushub dabei, die Malerarbeiten, das Eingangspodest? …
- … Planungsleistungen: Architekt vs. Bauträger – Kostenvergleich …
- … und Tragwerksplaner voll angesetzt. Wer als Planer behauptet, preislich mit dem Bauträgerangebot mindestens gleichziehen zu können, darf die eigenen Kosten nicht schönrechnen. …
- … Jetzt kommt aber der Umkehrschluss: der Bauträger, der in seinen Kosten nur 3.500 an Planungsleistungen ausgewiesen hat, streicht im Berechnungsbeispiel anscheinend 35.000 ein für Leistungen, die nicht transparent sind. Baukosten können es nicht sein, das beweist die gewerkeweise Aufschlüsselung. …
- … Fazit: es gab teilweise Differenzen zur seriösen Berechnung von etwa 8-10 m²! (bei Wohnfläche <120 m²). hinzu kommt dann noch die teuer erkaufte und dann verschenkte Fläche durch schlecht konzipierte Grundrisse. rechnet man dann mal die Summen zusammen, kommen hier kosten von 10-15.000 zusammen. meine Berechnungen habe ich anhand von Zeichnungen von vier recht großen Bauträgern hier im Norden durchgeführt. …
- … Grundrisse: Architekt statt Bauträger – Vergleichbarkeit sichern …
- … dass man sich von der ausführenden Firma (Bauträger, Fertighausfirma) die Pläne machen lässt, denn die Häuser/Angebote lassen sich damit absolut nicht mehr vergleichen. Zudem steht diesen Unternehmen viel zu wenig Zeit zur Verfügung um dies kostenlos vor Vertragsabschluss vernünftig machen zu können. …
- … Ob man das vom Architekt geplante Haus dann als Bauträgerhaus, als Architektenhaus, als Fertighaus, als Holzrahmenhaus vom örtlichen Zimmermann …
- … Planungsleistungen: Bauträger – Architekt & Statiker beauftragt? …
- … hätte der Bauträger einen Architekten und den Statiker mit allen LeistungsPhasen beauftragt? bei den meisten ist doch nach Phase 5 Schluss, gebaut wird bei Bauträgern in der Regel nach den 100stel Plänen ... …
- … Fertighaus vs. Bauträger – Unterschiede? …
- … Zu Hr. Baumann bin ich der Meinung, dass sein Modell für ihn wahrscheinlich optimal passt und er für seinen Fall recht hat. Aber Hr. Nielson hat auch recht, weil man den Fall Baumann ganz sicher nicht verallgemeinern kann. Vorausgesetzt, seine Bemerkungen über die reduzierten Planungen von Bauträgern treffen zu, woran ich aber nicht zweifele. Nur, damit …
- … Verfügung. Ein Fragezeichen gibt es jedoch tatsächlich bei der Bauleitung. Der Bauträger hat wenigstens (theoretisch) seinen eigenen. Aber wer kümmert sich beim Fertighaus …
- … zu hohen Architektenkosten, Statikerkosten ... auch klar das diese Kosten beim Bauträger/Fertighaushersteller versteckt im Festpreis eigentlich auch enthalten sind ... daher auch …
- … gar nicht klar ist (!) ... wie's dann beim Bauträger/Fertighaus Festpreis aussieht ... es ist nicht geschuldet als die Leistungsbeschreibung …
- … Kostenvergleich: Architektenhaus, Fertighaus, Bauträgerhaus …
- … in etwa gleich teuer sind ... wenn wir jetzt noch ein Bauträgerangebot (Stein auf Stein) hätten wär dies sicherlich auch preisgleich anzusetzen. …
- … zu den ausführenden Handwerkern ... Egal ob Architekten - Fertig- oder Bauträgerhaus die Handwerkskosten dürften nahezu indentisch sein (!) ... ich …
- … hoffe hier will keiner ernsthaft behaupten das die Handwerker z.B. beim Bauträger günstiger wären? sprich die festen Kosten dürften bei allen 3 Varianten …
- … Architekten- bzw. Statikerleistungen (Architektenleistungen, Statikerleistungen) sind in der HOAIAbk. schön aufgeschlüsselt (Eingabeplanung Werk- und Detailplanung (Werkplanung, Detailplanung) samt Bauleitung bzw. Statik samt Bewehrungsplänen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Kosten Scheunenausbau: Preise für Planung, Bauantrag & Bauleitung?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar Einfamilienhaus: Freundschaftspreis angemessen? Kosten Bauantrag & Nachträge?
- … und ob der Wärmeschutznachweis damit erfüllt wird. Infos sollten in der Baubeschreibung und im Wärmeschutznachweis enthalten sein, beides gehört zur Eingabeplanung. Wenn …
- … Hauskosten von 175.000 ein Mindesthonorar von knapp 5.200 ergeben. Die nackte Eingabeplanung, also ohne Hirnschmalz, macht hiervon ein Viertel aus. …
- … nicht verstehen kann: Warum gehen Sie denn um Himmmelswillen zu einem Bauträger, wenn Sie einen Freund haben, der Architekt ist. Das geht mir …
- BAU-Forum - Ausbildung: Grund- und Weiterbildung - Weiterbildung für Bauzeichner: Eigene Eingabepläne & Alternativen zur Innenarchitektur?
- BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Fertighaus nachbauen: Urheberrechtsverletzung? Kosten, Vergleich mit Massivbau
- … Fertighaus, Nachbau, Urheberrecht, Massivhaus, Kosten, Bauplanung, Architekt, Bauvertrag …
- … davon gefällt ihnen besonders, deshalb haben sie mit dem Grundriss / Baubeschreibung des Ferighausherstellers einen Bauunternehmer um ein Gegenangebot in Massivhausbauweise gebeten. Und siehe da, bei vollständiger Vergleichbarkeit ist der Massivbau sogar noch etwas günstiger. …
- … Bauvertrag …
- … Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmer, der …
- … den Kosten, dem Zeitplan und den Gewährleistungen enthalten.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Baubeschreibung. …
- … Welche Rolle spielt der Bauvertrag beim Hausbau?Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr …
- … Kosten, dem Zeitplan und den Gewährleistungen enthalten. Eine rechtliche Prüfung des Bauvertrags ist ratsam. …
- … Bauvertrag prüfen lassenWichtige Klauseln und Rechte des Bauherrn. …
- … Grundriss und Baubeschreibung sind keine eingabefähige (und Ausführungsfähige!) Planung. Ein Einzelmassivbau billiger …
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- BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Hausbauplanung in Mittelhessen: Entwurf bewerten lassen – Tipps & Meinungen?
- … nach Bundesland und Gemeinde. In der Regel sind Bauantragsformulare, Bauzeichnungen, Lagepläne, Baubeschreibungen, statische Berechnungen und Nachweise zum Brandschutz erforderlich. Informieren Sie sich …
- … kenn ich, weil mein Architekt (wir bauen auch gerade) die Baueingabeplanung mit der Profi-Version erstellt hat - und selbst damit rumgespielt habe …
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