Fertighaus nachbauen  -  Urheberrechtsverletzung?
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen

Fertighaus nachbauen  -  Urheberrechtsverletzung?

Wertes Forum,
Bekannte von uns befinden sich in der Planungsphase für den Bau ihres Einfamilienhauses. Dazu haben sie auch Angebote von mehreren Fertighausherstellern bekommen. Ein Haus davon gefällt ihnen besonders, deshalb haben sie mit dem Grundriss / Baubeschreibung des Ferighausherstellers einen Bauunternehmer um ein Gegenangebot in Massivhausbauweise gebeten. Und siehe da, bei vollständiger Vergleichbarkeit ist der Massivbau sogar noch etwas günstiger.
Nun ist die Frage, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegen könnte, wenn das Haus vom Bauunternehmer erstellt wird.
Viele Grüße
Michael
Vielen Dank im Voraus
  • Name:
  • Michael
  1. hat denn niemand eine Einschätzung zu unserem Problem?

    Gruß
    Michael
    • Name:
    • Michael
  2. Nur eine Einschätzung

    Grundriss und Baubeschreibung sind keine eingabefähige (und Ausführungsfähige!) Planung. Ein Einzelmassivbau billiger als eine Serienfertigung? Ich vermute, der Bauunternehmer hat Probleme, wie stellt er sich denn z.B. den Zahlungsplan vor? Sind die Bekannten Architekten, oder können sie die Vergleichbarkeit aus anderen Gründen kompetent beurteilen? Soweit einige andere Probleme, die man zunächst klären sollte.
    Sicherlich gilt ein Urheberrecht, aber der Planer wird beim Erstellen der Eingabeplanung schon wissen, wie viele kosmetische Änderungen ausreichen, um das zu umgehen. (a) Laienmeinung, b) nein, ich habe das nicht so gemacht, c) ja, das tut man nicht ...)
    Gruß
    VL
  3. Nun ja ...

    Nun ja ich muss meinem Vorredner dahingehend recht geben, dass derjenige, der den Beantrag nachher einreicht durch einige Änderungen einen Plan basteln kann, der den Ureberrechtsschutz nicht verletzt (schließlich ähneln sich ja die meisten Häuser ohnehin). Sollte allerdings der "ursprüngliche" Plan, also der, der es Ihnen angetan hat, eine außergewöhnliche Gestaltung sein, was hindert Sie bzw. Ihre Freunde daran den Plan von demjenigen einreichen zu lassen, der das Haus entworfen hat? Kommt es von dem Fertighaushersteller, so wird dieser vielleicht etwas zerkirscht sein nicht Auftrag für den Bau zu erhalten, aber so bleibt ihm immerhin noch ein kleiner Gewinn. Kann dies der Fertighäusler nicht (weil alle seine Grundrisse auf seine Fertigteilwandstärken usw. abgestimmt sind), so könnten Sie ihm ja den reinen Entwurf abkaufen.
    Etwas abkupfern ist  -  sofinde ich  -  schon in Ordnung. Das Rad erfinden die wenigsten neu. Aber eine reine Kopie wäre unfein.
    Gruß
    Thomas

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