Zuständigkeit: Abdichtung und Unterhalt der Gebäudeanschlüsse zwischen alten FW-Häusern in Reihenbauweise
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Zuständigkeit: Abdichtung und Unterhalt der Gebäudeanschlüsse zwischen alten FW-Häusern in Reihenbauweise

Frage 1:

Wer ist bei angrenzenden eigenständigen Nachbarwänden (echte Grenzwände, nicht gemeinsame Nachbarwände) für Dichtigkeit und Unterhaltung der Verkleidung der Gebäudeanschlüsse zuständig bei Gebäuden unterschiedlichen Alters, Lt. N. Bau. O/N. NachbG. Ni. gilt ja "wer anbaut dichtet" aber gilt das auch bei Häusern die z.B. ca. 1670 und dann ca. 1750 (an) gebaut wurden? Gefragt ist nach der handwerklichen Ausführung und Kostentragung:

Mein Nachbar hat sein FW-Haus (BJ. ca. 1750) um 1967 vollständig mit Eternit verkleidet, der (asbesthaltige) Schutt (inkl. Verpackungsmaterial und Lieferscheinen) wurde z.T. im Zwischenraum entsorgt. Als Abdichtung wurde ein Bleiband auf die Traglattung der Eternitfassade genagelt, unter den Platten herausgeführt und auf meinen Dachziegeln (mein Haus ist niedriger) angedengelt. Das Walzblei ist mehrteilig angebracht. Im Durchschnitt wurde alle 3 Ziegelreihen ein "neues" Stück angesetzt. Aus dem Hohlraum zwischen den Gebäuden herauf betrachtet, scheint inzwischen Licht zwischen den Fugen hindurch. NOCH läuft kein Wasser in relevanten Mengen hinein hinein.

Mein Architekt rät zur Erneuerung. Die Kosten sind jedoch nicht unerheblich, da in die Eternitfassade eingegriffen werden muss. Wer hat den Schutt zu entsorgen, der kaum erreichbar in dem Hohlraum liegt? Wer hat für den Gebäudeanschluss zu sorgen?

Frage 2: Gleicher Nachbar führt ein undichtes Regenfallrohr ca. 15 cm entfernt in einer "Gebäudeecke" zu meiner (30 cm vorspringenden) Giebelwand entlang. Bei normalen Regen spritzt Wasser aus den Nähten des Fallrohres gegen meine Wand/Fachwerk. Bei stärkeren Regen läuft regelmäßig die Dachrinne vom Nachbarn im Bereich Fallrohr über. Fallrohr und Dachrinne sind nicht verstopft. Eckständer und Schwelle vom 2. OGAbk. meines Hauses, zeigen deutlich Feuchteschäden. Die "Gebäudeecke" selbst zeigt nach Südost, von wo fast nie Niederschlag kommt. Kann ein Sachverständiger normalerweise eine Ursächlichkeit zwischen Schaden am Fachwerk und Regenfallrohr feststellen, oder verbleiben solche Folgeschäden mein Problem?

Gruß S.

  • Name:
  • Hr. S
  1. verschiedene Probleme

    Foto von wiki

    Warum will ihr Architekt, dass nun ihre Handwerker an dem alten Bleianschluss des Nachbarn rumfummeln? Wollen Sie Ihr Dach neu eindecken? Dann gilt natürlich "Wer baut schließt an! "

    Die Sache mit dem verstopften Standrohr lässt sich vermutlich nur in Zusammenarbeit mit dem Nachbarn und mit einer Rohrreinigungsfirma klären. Vermutlich muss hier mal eine Spülung und ggf. eine Kamerabefahrung vorgenommen werden, um den Zustand der Entwässerung zu untersuchen. Wohin entwässert denn das Fallrohr? In einen Kanal oder in eine Sickergrube oder ... Natürlich können Sie den Nachbarn schriftlich auffordern, seine Regenentwässerung instand setzen zu lassen, da durch überlaufende Fallrohrstutzen ständig ihre Fassade gewässert wird und dies zu Schäden führt.

  2. Raparatur

    d.h. also, wer auf seiner Seite veranlasst, das an dem dichtanschluss etwas gemacht werden muss, trägt die Kosten dafür. Wer ist aber zuständig, wenn dieser in der Vergangenheit fehlerhaft ausgeführt wurde, oder schlicht verschlissen ist?

    Letzteres ist hier der Fall.

    Zum Regenfallrohr: Kanal erfolgt direkt in die öffentl. Kanalisation. Ob Verengung im Erdreich vorliegt ist mir nicht bekannt aber auch nicht wichtig. Das Rohr ist an zahlreichen Stellen gerissen. Gruß S

    • Name:
    • Hr. S
  3. Baumängel und Schäden

    Sie können nur tätig werden, wenn an Ihrem Eigentum Schäden auftreten. Änderungen verlangen durch "könnte" bringt nichts. Eventuelle Baumängel sind verjährt, der Nachbar ist nun Eigentümer der Baumängel. Der Asbest ist ungefährlich solange dieser nicht bearbeitet wird. Deshalb auf keinen Fall arbeiten an des Nachbarn Eternitfassade ausführen. Also nur abwarten und beobachten und dem Architekten keinen Auftrag aufzwingen. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN