Muss Hauseigentümer zu Straßenerneuerung zuzahlen?
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Muss Hauseigentümer zu Straßenerneuerung zuzahlen?

Nachdem unsere Stadt schon einige Jahre überschuldet ist und ohne genehmigten Haushalt vegetiert, soll die jahrzehntelang ramponierte und vernachlässigte Straße in der mein Haus steht erneuert werden, inklusive Kanalisation. Nun steht in der Tageszeitung, dass die Gemeinde von den Hauseigentümern bis zu 5-stellige Beträge abfordern wird.
Da ich zusehen muss, wie ich über die Runden komme, kann ich so eine zusätzliche Belastung nicht schultern. Daher die Frage, ob ich verpflichtet bin, zur neuen Straße was dazu zu zahlen.
Hat dazu jemand einen Tipp, was Sachstand ist und wie man eine eventuelle Forderung der Stadt vermeiden kann?
Ich wohne in der Stadt 95030 Hof in Bayern.
  • Name:
  • Simon Zahlemann
  1. Das Zauberwort heißt ...

    Das Zauberwort heißt Straßenausbaubeiträge nach 8 KAG. Eines der schwierigsten Themen überhaupt. Das ist was für nen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ich bin zu lange raus davon ...
  2. scheint die neue Masche der Gemeinden ...

    scheint die neue Masche der Gemeinden und Städte zu sein. In Berlin wurden Straßen statt sie zu sanieren (auf Staatskosten) so lange nicht repariert bis sie total kaputt waren. Den Neubau durften dann noch einmal die Anlieger bezahlen.
  3. Straßenbeiträge

    Straßenbeiträge werden von den Gemeinden unabhängig von deren jeweiligen Finanzsituation erhoben. Bei älteren Straßen scheidet nach der einschlägigen Rechtsprechung der Einwand der vernachlässigten Straßenunterhaltung regelmäßig aus. Wenn man die Beitragsforderung nicht zahlen kann aber ansonsten den Bescheid für rechtmäßig hält, ist man gut beraten, nicht den Bescheid anzufechten, sondern bei der Gemeinde eine Billigkeitsmaßnahme, beispielsweise eine Stundung zu beantragen.
  4. Vielen Dank für die Beiträge

    Toll, dass ich zur Kasse gebeten werde, obwohl es sich um eine Durchgangsstraße handelt, über die Schwerlast- und Berufsverkehr (Schwerlastverkehr, Berufsverkehr) fährt, die letztendlich hauptsächliche Verursacher der Schäden sind. Ich möchte auch gerne mal jemanden in den Geldbeutel fassen dürfen, auch wenn dieser das nicht will.
    Jedenfalls werde ich, sobald ich einen entsprechenden Bescheid in den Händen habe, den Bescheid von einem Anwalt auf dessen rechtliche Richtigkeit prüfen lassen.
    Grüße
    • Name:
    • Klaus G.
  5. Umlage auf Mieter

    Kann ich als Vermieter eigentlich diese Straßenbaukosten auf meine Vermieter umlegen?
  6. Entschuldigung ..

    vorheriger Beitrag von Klaus G.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN