Nachbars-Fenster direkt in meinen Garten
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Nachbars-Fenster direkt in meinen Garten

Hi Leute,
ich habe einen kleinen Garten (ca. 150 m²) hinter meinem Eigenheim, der von allen Seiten von 2 m hohen Ziegelmauern eingezäunt ist. An einer Seite ist diese Mauer etwas höher und Teil eines einstöckigen Gebäudes und das hat ein kleines Fenster mit Blick in meinen Garten. Momentan ist dieses Fenster zwar von den Besitzern/Mietern blickdicht zugeklebt und auch meistens geschlossen, aber für die Zukunft könnte das ja mal ein Streitpunkt werden, z.B. wenn das Gebäude mal anders genutzt wird oder andere Besitzer/Mieter reinkommen.
Ich möchte ja nicht, dass mir beim Grillen, Sonnenbaden oder der Gartenarbeit dauernd ein Nachbar zugucken kann oder mir seine Lebensgeschichte erzählt.
Wer hat denn da mal Infos zur rechtlichen Lage? Darf ich das Fenster irgendwie abdecken (Hecke davor, zukleben, zumauern)? Wie ist das überhaupt geregelt mit Mauern und Gebäuden, die direkt an das eigene Grundstück angrenzen? Ich habe bisher nur Erfahrung mit Häusern, bei denen die Gärten durch einfache Zäune mit entsprechenden Abständen und Höhen getrennt waren.
In diesem Fall eines Gartens mitten in der Stadt zwischen anderen Häusern dürfte die Lage ja etwas anders sein.
Falls das für die Klärung der Sachlage wichtig ist: Ich bin seit ca. 1 Jahr der Besitzer des Grundstücks. Das Fenster (und das zugehörge Gebäude) waren schon vorher da, wahrscheinlich schon 10 Jahre oder mehr. Das Grundstück liegt in NRW. Der Garten gehört ausschließlich zu meinem Grundstück, ist also kein Gemeinschaftseigentum oder sowas.
Gruß, Jan.
  1. Brandwand?

    Prinzipiell hätte ich gesagt, dass diese Wand gar kein Fenster haben darf, wenn keine Baulast eigetragen ist. Jetzt kenne ich mich in der Landesbauordnung NRW nicht so gut aus, aber im Zweifel hilft immer noch das zuständige Bauamt weiter ...

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN