leider wird mein allegemeines Anliegen (Grundriss-Beurteilung) im anderen Forum nicht beachtet, darum versuche ich das hier mit einer konkreten Frage zur Berechnung nach DINAbk. 277:
Ich versuche mich gerade an solch einer Berechnung (vgl. Link zum Entwurf). Folgendes ist mir unklar:
- Ich dachte, eine Treppe wird nur in einem Geschoss angerechnet?
- Wenn ein Raum über 2 Geschosse hoch ist, wie wird diese Fläche im oberen Geschoss angerechnet?
Diese Flächen spielen für mich eine große Rolle, da auf dem Grundstück nur 1-geschossige Bauweise zugelassen ist (d.h. das Obergeschoss darf nur 2/3 der Erdgeschossfläche über 2,30 m haben). Dies funktioniert hervorragend, wenn ich den Luftraum und den Treppenraum nicht anrechnen müsste.
Wer kann mir weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus,
Ulrike B.

