Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?

Hallo,

es geht um ein denkmalgeschütztes Haus in Hessen.

Ich wohne zur Miete und habe vor zwei Jahren einige Wände mit Fichteholzbrettern gedämmt zur Schall- und Wärmedämmung (Schalldämmung, Wärmedämmung). Nun fordert mich die Vermieterin plötzlich auf, die gesamte Holzverkleidung zu entfernen mit der Begründung, es könne sich Schimmel bilden.

Ich bin davon überrascht, da sie die Holzverkleidung bereits vor zwei Jahren gesehen hat, als sie mit ihrem Ehemann in meiner Wohnung die Funktion der Rauchwarnmelder überprüfte. Damals sagte sie keinen Ton zu den Holzbrettern. Außerdem bin ich irritiert, weil sie vor einigen Wochen nur die Wohnung zu besichtigen wünschte, um zu sehen, ob sich möglicherweise Schimmel durch die Holzverkleidung gebildet hat.

Ich achte sehr auf meine Gesundheit und auch auf ein gesundes Raumklima und ich lüfte viel. In den zwei Jahren der bestehenden Holzverkleidung ist mir nie Schimmel aufgefallen.

Es steht der Vermieterin ja frei, ihren Sinn zu ändern, mich irritiert aber die Begründung, weshalb ich euch um Hilfe bitte.

Sie schreibt: "Das Haus wurde im Jahr 2000 vom ehemaligen Besitzer gründlich renoviert und mit einer Außenwand Wärmedämmung versehen. Meine Sorge ist, dass der Taupunkt durch die jetzt angebrachte Holzverkleidung sich in das Konstruktinnere der Wand verlagert und Schimmel entstehen kann. "

Frage 1: Macht die Aussage Sinn?

Frage 2: Mir kam das Haus beim meinem Einzug nicht wärmegedämmt vor, sondern im Gegenteil schlecht gedämmt. Zur Info: Das Haus ist ein Altbau und denkmalgeschützt. Es fällt auf, dass große Risse durchgehend unten an der Wand ums Haus herum verlaufen. Frage dazu: Ist es möglich, dass nach einer "gründlichen Renovierung" schon nach 20 Jahren die ganze Hauswand rissig ist?

Falls nicht, hieße das, dass die Renovierung tatsächlich nicht gemacht wurde.

Danke für eure Hilfe!

Grüße,

  • Name:
  • Jutta
  1. ohne nähere Angaben zum konkreten Wandaufbau

    und die Ausbildung der Detailpunkte (insbesondere Fensterbereich) kann die Frage nicht beantwortet werden.

    Die Aussage

    [ Zitat Anfang ] ... Das Haus wurde im Jahr 2000 vom ehemaligen Besitzer gründlich renoviert und mit einer Außenwand Wärmedämmung versehen. ... [ Zitat Ende ]
    bedeutet ja nicht, dass die Wärmedämmung außen angebracht wurde, sondern nur, dass die Außenwände gedämmt wurden.

    Die Holzpaneele können durchaus ein bauphysikalisches Problem darstellen, müssen es aber nicht.

    Wenn auf die Verkleidung so viel Wert gelegt wird, eventuell mal einen Bauphysiker bemühen.

  2. Wurden Sie beim Einzug

    Foto von wiki

    nicht über die vorhandene Innendämmung informiert? ... und dass Sie deshalb an den Außenwänden nicht "groß" bohren sollten?
  3. Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?

    Hallo,

    danke für eure Antworten!

    @Volker Stöckel: [ Zitat Anfang ] ... bedeutet ja nicht, dass die Wärmedämmung außen angebracht wurde, sondern nur, dass die Außenwände gedämmt wurden. ... [ Zitat Ende ] Das ist mir klar. Doch worauf wollen Sie hinaus?

    Ich hänge einige Fotos an, hoffe die helfen weiter.

    Den Riss an der Hauswand fotografiere ich in den nächsten Tagen. Ich habe eine Grippe und bin heute noch schlapp.

    @wiki: [ Zitat Anfang ] ... Wurden Sie beim Einzug nicht über die vorhandene Innendämmung informiert? ... und dass Sie deshalb an den Außenwänden nicht "groß" bohren sollten? ... [ Zitat Ende ] Mir scheint, Sie verwechseln hier innen mit außen. Aber nein, ich wurde über die Außendämmung nicht informiert.

    Meine 2. Frage ist bis jetzt noch nicht beantwortet. Nämlich, ob es sein kann, dass schon nach 20 Jahren ums gesamte Hauswand ein großer Riss am Boden verläuft?

    (Ergänzender Hinweis: Der Riss ist etwa 1 bis 1,5 cm breit. Auch für einen Laien wie mich gut erkennbar.)

    Dass würde nämlich bedeuten, dass die Renovierungsarbeit schlecht durchgeführt wurde oder vielleicht nicht. Und dann ist der Einwand der Vermieterin über die Taupunktverlagerung durch meine zusätzliche Dämmung völlig belanglos.

    Unterlagen wurden mir dazu bislang nicht vorgelegt.

    Das muss ja nicht heißen, dass meine Vermieterin ein schlechter Mensch ist. Vielleicht wurde die alte Dame hinters Licht geführt. Wenn heutzutage Personalausweise und Impfpässe gefälscht werden, warum sollte dann jemand nicht auch eine Rechnung über eine Renovierungsarbeit fälschen?

    Viele Grüße,

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?" auf die Frage "Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Antwort "Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?" auf die Frage "Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 3. Bild zu Antwort "Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?" auf die Frage "Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 4. Bild zu Antwort "Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?" auf die Frage "Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Jutta
  4. Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?

    Wie zitiere ich richtig? Kann mir jemand dabei helfen?
  5. Energieausweis

    Fordern sie vom Vermieter erst mal den Energieausweis an und vergleichen sie dann den Ausweis durch einen Experten mit dem tatsächlichen Verbrauch. Weiterhin passt nicht "denkmalgeschützt" und Außenwanddämmung zusammen. Das mit dem Schimmel könnte schon stimmen wenn es Wärmebrücken gibt. Schimmel kann schon entstehen, wenn Möbel zu dicht an der Wand stehen, bei einer Holzverkleidung erfolgt das erst recht. Ich vermute, der Vermieter hat über 2 Jahre alles über Schimmel gesammelt und hat das jetzt geballt präsentiert. Hier zeigt sich mal wieder: als Mieter sollte man nichts zum schöner wohnen tun. Bei einer Außendämmung liegt ein Taupunkt in dieser Dämmung und nicht in der Wand, schon gar nicht in der Vertäfelung. Der Taupunkt wird berechnet, ansonsten ist es ein Schlagwort der Unwissenden.
  6. Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?

    Danke für die Antwort, Klaus Kirschner!

    Das mit dem Energieausweis ist eine gute Idee.

    Das Haus ist zweifelsfrei denkmalgeschützt, ich irre mich nicht. Es ist bei Wikipedia in der Liste der Kulturdenkmäler angeführt. Es handelt sich um einen ehemaligen Klosterhof mit mehreren Gebäuden aus dem 18. Jahrhundert.
    Heißt das dann, dass es gar keine Außenwanddämmung geben darf?

    Sich an einen Bauphysiker zu wenden, wie hier ein Vorschlag gemacht wurde, wäre eine gute Idee, um den Konflikt zu lösen, es scheitert nur daran:
    Die Vermieterin fordert, dass ich die gesamte Holzverkleidung sofort entferne oder dass ich auf meine Kosten einen vereidigten Gutachter kommen lasse, der im Gutachten erklärt, dass die Holzverkleidung fachgerecht angebracht wurde und kein Risiko von Bauschäden besteht UND dass der Gutachter für eventuell entstehende Bauschäden haftet.
    Und für so was finde ich niemanden ...

    Ich nutze regelmäßig Thermo- und Hygrometer und lüfte wirklich viel. Ich überprüfe auch regelmäßig meine Holzverkleidung auf Feuchtigkeit oder Schimmel hin.
    Ich habe überlegt, was ich noch tun kann, um den Konflikt vom Tisch zu bekommen. Nun habe ich gegoogelt und sehe, dass es Messgeräte gibt, die TVOC, flüchtig organische Stoffe, anzeigen.
    Ist das empfehlenswert für mich?
    Wenn ja, könnt ihr mir ein Gerät empfehlen?

    Viele Grüße,

    • Name:
    • Jutta
  7. Außenwandisolierung Dämmputz Raumseite

    Foto von wiki

    wird in verschieden Stärken z.B. bei Steingebäude mit Denkmalschutz gerne gemacht. Als Laie muss/kann man das nicht sehen ...
  8. Mietvertrag

    Bei einem denkmalgeschütztem Haus zerstört eine Außendämmung den Denkmalschutz. Weiterhin sollten Sie als Mieter wissen, was Sie in der Wohnung machen dürfen, was Sie ohne Absprache mit dem Vermieter machen dürfen. Eine Vertäfelung gehört nicht dazu. Oberstes Gebot ist: beim Auszug den Zustand beim Einzug herstellen. Also schnellstens die Vertäfelung runter und die tausend Bohrlöcher verschließen. Die Forderung nach einem vereidigten SV ist Quatsch. Aber geben Sie dem Vermieter keinen Kündigungsgrund wenn Sie weiter mieten wollen. Zu den Pflichten des Vermieters gehört die Übergabe vom Energieausweis bei Mietbeginn und die Verankerung von Gebrauchsregeln für die Wohnung, z.B. Regeln für die Heizung oder Regeln für Reinigung und Lüftung.
  9. Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?

    Guten Morgen,

    danke nochmal für eure Antworten!

    Meine gegoogelte Information ist die, dass Außendämmung bei einem denkmalgeschützten Haus sich nicht grundsätzlich ausschließt, aber sehr schwierig ist.
    Der Farbton des ursprünglichen Mauerwerks muss genau getroffen sein wie auch die Struktur. Deshalb, um so mehr, muss es schriftliche Unterlagen darüber geben. Und zwar sind das nicht nur eine Rechnung von der Baufirma, wie ich erst schrieb, sondern auch eine Genehmigung vom Denkmalamt. Beides werde ich von der Vermieterin anfordern. Sollte sie das nicht vorzeigen können, ist ihr gesamter Vortrag zum Taupunkt und der extrem großen Schimmelgefahr hinfällig.

    @Klaus Kirschner: Der Mietvertrag besagt, dass bauliche Veränderungen beim AUSZUG zu entfernen sind. Da ich nicht am Ausziehen bin, besteht m.E. kein Grund, die Holzvertäfelung jetzt schon zu entfernen. Oder siehst du das anders?

    Ich gab der Vermieterin eine schriftliche Erklärung, dass ich bei meinem Auszug die Holzbretter auf eigene Kosten entfernen werde und die Wohnung durch Streichen und/oder Tapezieren wieder in den Originalzustand versetze, sofern kein/e Nachmieter/in den Wunsch nach Übernahme erhebt, da mir ein Großteil der Holzvertäfelung nach meinem Dafürhalten gut gelungen ist. Sieht irgend jemand dazu notwendige Ergänzungen?

    Ergänzung zum Bisherigen: Ich bin als schwerbehindert anerkannt wegen einer chronischen Krebserkrankung. Das soll kein Gejammer sein und kein Mitleidgeheische, es ist einfach so. In dem Fall ist es wahrscheinlich hilfreich.

    Denn die angemietete Wohnung entsprach vor meinen Dämmungsmaßnahmen mit Holz weder meinem durch die Krankheit erhöhten Wärmebedürfnis noch entsprach sie meinem Ruhebedürfnis, da die Wohnung sehr hellhörig ist. In der Nähe der Wohnung ist eine Autowerkstatt, wo tagsüber oft Lärm ist. z.B. wird im Freien mit einer Flex gesägt, besonders im Frühjahr und im Sommer. Das verschwieg mir die Vermieterin bei der Anmietung der Wohnung.

    Als ich viele Fichteholzpaneelbretter geschenkt bekam, die unlackiert und unverleimt sind, brachte ich die Bretter auf eigene Kosten an einigen Wänden der Wohnung an, um die Vermieterin kostenmäßig zu entlasten.

    Seit der Holzdämmung belastet mich der Lärm von der Autowerkstatt kaum noch. Auch die Wohnungswärme entspricht meinen Bedürfnissen.

    Sollte die Holzdämmung jetzt schon, also während des Zeit meines Wohnens- auf Drängen der Vermieterin  -  entfernt werden müssen, dann hätte die Vermieterin ein neues Problem.

    Oder sieht hier jemand das anders?

    Viele Grüße, Jutta

  10. Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung,

    Durch den Luftraum zwischen Holz und Wand ist es grundsätzlich möglich, dass sich dort Schimmel bildet und sogar sehr wahrscheinlich.

    Warum sich die Vermieterin jetzt um den Schimmel kümmert, letztlich sind Sie ihm ausgesetzt, ist ihre Sache. Aber bei einer Krebserkrankung vermutet sie vermutlich, dass sie alles auf eigene Kosten ausräumen muss.

    Eine sachgerechte Innendämmung in einem denkmalgeschützten Gebäude sieht nach meinen Informationen anders aus. Einen solchen Luftraum sollte es nicht geben. Aber wenn Sie dies umbauen, müsste es beim Auszug auf Ihre Kosten wieder zurück gebaut werden. Das ist bei einer Holzwand einfacher.

    Grundsätzlich sind solche Baumaßnahmen ohne (schriftliche!) Zustimmung des Vermieters unzulässig.

    Außerdem sind bei einer Innendämmung in so einem Altbau geringere Dämmwerte zulässig. Das führt in einem solchen Gebäude grundsätzlich zu sehr viel höheren Heizkosten und weniger gutem Raumgefühl. Sie können in einem nicht denkmalgeschützten Gebäude oder Neubau daher geringer sein.

  11. Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?

    Hallo Pauline Neugebauer,

    danke für Ihre Antwort!

    Leider hat niemand auf meine Frage geantwortet, wie man hier im Forum zitiert. Deshalb setze ich Ihre Sätze in Anführungsstriche zur Verdeutlichung.

    [ Zitat Anfang ] ... Einen solchen Luftraum sollte es nicht geben. ... [ Zitat Ende ]
    Ich verstehe Sie nicht. Von welchem Luftraum reden Sie?
    [ Zitat Anfang ] ... Grundsätzlich sind solche Baumaßnahmen ohne (schriftliche!) Zustimmung des Vermieters unzulässig. ... [ Zitat Ende ]

    Hierzu habe ich eine andere Rechtsauffassung, nämlich die, dass die Holzvertäfelung von Wänden in der Mietwohnung nicht als bauliche Veränderung gilt. Ausgenommen ist der Einbau einer Holzwand mitten im Raum als Zwischenwand.

    Infolgedessen ist sie nicht vermietergenehmigungspflichtig. Natürlich ist der Mieter verpflichtet, die Vertäfelung beim AUSZUG wieder zu entfernen, es sei denn, der Vermieter verzichtet darauf, etwa weil sie ihm gefällt.
    Dazu:

    oder:

    Und hier dazu, dass der Vermieterin die Holzvertäfelung seit 2 Jahren bekannt ist:

    Wenn Sie Ihre gegenteilige Rechtsauffassung mit entsprechenden Urteilen untermauern würden, wäre ich Ihnen wirklich dankbar.

    • Name:
    • Jutta
  12. Dämmwunder Holzbretter?

    Foto von wiki

    wenn auf der Raumseite Partiell dünne (?) Profilbretter/Nut und Feder (?) auf Dünnen Holzlatten ohne weitere Dämmung (?) nicht Luftdicht an die Wandgeschraubt wurden wird/kann das nicht sehr viel Dämmen (Wärme und Schall)

    Es kann aber dafür sorgen das die Oberflächen Temperatur auf dem Holz viel Wärmer ist, was natürlich gleichzeitig die Gefühlte Wärme (Wohlfühlklima) wegen z.B. fehlender Kaltluft ströme erheblich verbessert. Nachteil die Temperatur der Verdeckten Original Wand definitiv nimmt ab ... wenn die Taupunkt Temperatur auch in kritischen Bereichen (nicht Sichtbar) nicht unterschritten wird (?) ... bei Normal Temperierter Normal feuchter Raumluft (?) ... bei Trockener Außenwand (?) wird nichts Passieren. Da das alles aber unbekannt ist ... gibt's keine Antwort. Rechtsfrage: war das eine unzulässige Baumaßnahme (?) die wegen nicht Fachgerecht zu Schäden am Gebäude führen kann/wird/ ... muss unbeantwortet bleiben.

  13. Der Vermieter möchte das nicht

    Foto von wiki

    Punkt. Die Bedenken sind bauphysikalisch absolut berechtigt, dass ein Schaden entstehen kann. Häufig kommt es z.B. bei Küchenzeilen an Außenwänden zu erheblichen Schimmelschäden.

    Was soll das Ziel sein?

    Die Angelegenheit ist ja nun sozusagen aktenkundig. Sollte es zu Schäden kommen, ist es sowieso schwierig da wieder herauszukommen. Insofern ist es ja ggf. eine Möglichkeit, einen Schriftsatz aufzustellen in dem Sie bestätigen, für etwaige Schäden aufzukommen.

    Sorgt auf der Vermieterseite für Sicherheit und ein gutes Verhältnis zwischen den Parteien. Alles andere führt zu nichts, außer zu Magenbeschwerden. Viel Erfolg!

  14. Luftraum

    Es ist der Luftraum hinter der Holzvertäfelung, der von den Befestigungslatten hergestellt wird.

    Er stellt einerseits eine gute Wärmedämmung, aber auch eine Temperaturabsenkung der Wand dar. So kann der Taupunkt an der Wandoberfläche unterschritten werden und Schimmelbildung eintreten.

  15. Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?

    Danke für eure Antworten!

    @wiki: Unter Nr. 9,3. Abs. habe ich schon auf meine schriftliche Erklärung hingewiesen. Es kann sinnvoll sein, sie um den Punkt zu erweitern, dass ich auch gegebenenfalls Schimmelschäden beseitigen werde für den Fall, dass welche auftreten sollten.
    Aus rechtlicher Sicht halte ich das zwar nicht für zwingend erforderlich, denn wenn man schreibt, dass man beim Auszug die Wohnung wieder in ihren Originalzustand versetzen wird, dann schließt das auch ein, eventuelle Schimmelschäden zu beseitigen, es sei denn, sie bestanden schon vorher.
    Aber egal, vielleicht hilft das, Ruhe bei der Vermieterin reinzubringen.

    Frage zur Dämmung: Hinterm Kleiderschrank wurde zusätzlich zum Unterkonstrukt bestehend aus dünnen Holzlatten biologische Dämmwolle verwendet.

    Wäre es sinnvoll, im Wohnzimmer und im anderen Raum die dünnen Holzlatten zu entfernen und die Bretter direkt an die Wand zu nageln? Dann entsteht keine Kaltluft zwischen Wand und Brettern.

    Meine Frage Schimmelsporenmessgerät ist noch unbeantwortet.
    Ich weiß, dass es Luftqualitätsmessgeräte gibt, die auch TVOC messen.
    Wäre das eine empfehlenswerte Option für mich?

    • Name:
    • Jutta
  16. Rechtsfragen

    Foto von wiki

    Hallo Jutta, ich habe die von dir verlinkten Seiten dreimal durchgelesen ...

    "

    oder:

    Und hier dazu, dass der Vermieterin die Holzvertäfelung seit 2 Jahren bekannt ist:

    ... finde da als Laie nichts was deine Rechtsaufassung erklärt/stützt. Nur zur Info: Eine Holzverkleidung aus Profilbrettern an einer Decke ("Holzdecke") ist was anders als eine auf einer Außenwand innen zur Isolierung Angebrachte Holzverkleidung aus Profilbrettern. Bei der "Holzdecke" passiert gewöhnlich nichts was die Substanz des Gebäudes schädigen könnte.

  17. Beweise

    Es wäre der Beweis zu erbringen, dass die Vertäfelung (ich sage "Umbau") rechtens ist. Das ist durch Messgeräte und subjektives Empfinden nicht zu erbringen. Dagegen genügt die Behauptung des Eigentümers, sein Eigentum "könnte" geschädigt werden völlig und ohne Beweise. Damit ist jede Mühe, den Zustand zu belassen eine Vergeudung von Geld und Zeit. Es geht auch nicht um einen Rückbau bei Auszug und damit um die Aussage "will nicht ausziehen, also kann es vorerst bleiben" sondern um eine dauerhafte Schädigung der Bausubstanz und deren Beseitigung zu der ein Mieter nur "Tschüss" sagt bei Auszug. Auch das "vor 2 Jahren gesehen" ist keine Genehmigung und Akzeptanz der Maßnahme.
  18. Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?

    Ich bitte höflich darum, rechtliche Diskussionen zu unterlassen. Zum einen lese ich, dass das in diesem Forum nicht vorgesehen ist.
    Ich verfolge die Rechtsprechung im Mietrecht recht genau, da Jura ein "Steckenpferd" von mir ist. Eine Holzvertäfelung wird nach allgemeiner Rechtsauffassung genauso gewertet, wie wenn ein Mieter die Wände schwarz streicht oder mit einer auffälligen Strukturtapete versieht. Alles eine Frage des Geschmacks, solange beim Auszug wieder der vorige Zustand hergestellt wird.

    Die entscheidungsrelevante Frage ist hier, ob Schäden an der Bausubstanz entstanden sind oder nicht. Und den Beweis hat die Vermieterin zu führen und es nicht einfach zu behaupten.

    In einem Juraforum wurde der Fall schon ausdiskutiert. Da schrieb jemand so schön, es kann sich auch hinter Schränken Schimmel entstehen und Wasserrohre können hinter der Wand rosten. Soll der Mieter jetzt auf Verdacht alle Schränke abbauen und die Mauern aufstemmen, um nachzuschauen, ob irgendwo Rost oder Schimmel ist?

    Also lasst uns bitte weiterhin über fachgerechte Holzdämmung unterhalten!

    • Name:
    • Jutta
  19. Mmh

    "Mir kam das Haus beim meinem Einzug nicht wärmegedämmt vor, sondern im Gegenteil schlecht gedämmt. " (Lach!)

    Es kam mir so vor, dass dort Komfort nicht vorkommt.

    Ein Anklopfen an die Fassade hätte aus dem Verdacht vermutlich längst Gewissheit werden lassen und wir bräuchten hier nicht nur auf ungesicherten Behauptungen unsere Argumentationen aufbauen ...

    Da die Argumentationen im Vergleich bzw. mittels Gleichsetzung von Brettverschalung und schwarzer Wandfarbe hier Fragesteller_innenseitig Erstsemester-Jurastudium-Stammtischniveau angenommen haben, können wir hier leider auch nicht weiter helfen.

    Übrigens: Es ist sehr leicht, einen rechnerischen Nachweis für die Schimmelpilzgefährdung hinter der raumseitig angebrachten Bretterschicht zu erstellen und somit ist die vermieterseitige Behauptung keine Behauptung mehr, sondern ein "begründeter Verdacht" für die Gefährdung der Bausubstanz durch die Mieterseitig durch eigenmächtigen Umbau erhöhte Gefahr verdeckter Schimmelpilzbildung.

    Offenbar waren für die geneigte Fragestellerin nicht die richtigen bzw. erwünschten Antworten dabei. Kann mich deshalb Hr. Kirschner nur anschließen.

  20. ohne nähere Angaben zum konkreten Wandaufbau

    die leider bisher nicht einmal ansatzweise kamen, ist eine Diskussion sinnlos.

    Die Behauptung

    [ Zitat Anfang ] ... Eine Holzvertäfelung wird nach allgemeiner Rechtsauffassung genauso gewertet, wie wenn ein Mieter die Wände schwarz streicht oder mit einer auffälligen Strukturtapete versieht. ... [ Zitat Ende ]
    möchte ich stark anzweifeln.

    Gerade Innendämmungen sind bauphysikalisch heikel. Entweder ist eine Dampfsperre vorhanden, die durch die Lattung wie in Käse perforiert wurde und damit nicht mehr funktionsfähig ist oder es ist eine kapillaraktive Dämmung, die den Verbund zur Raumluft benötigt.

    In beiden Fällen wäre die Holzverschalung eine Sachbeschädigung.

  21. Rechtsfragen

    Foto von wiki

    Hallo Jutta, mit den Rechtsfragen (Link's) hast Du angefangen ...

    Das mit der Autowerkstatt verstehe ich nicht ... wohne auf dem Dorf hier gibt's Nachbarn die machen Brennholz mit der Benzinkettensäge  -  hätte mein Vermieter mir das sagen müssen? ...

    Was haben Schränke/Einbauküche/Wandabstand mit Deiner Frage zu tun?

  22. Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?

    Hallo wiki,

    nein, mit den Rechtsfragen haben zwei andere Leute angefangen. Lies dir bitte Punkt 8 und 10 durch.

    Ich postete die Links viel später, weil es hieß, dass mir sogar eine Kündigung drohe bei Nichtentfernung des Holzaufbaus.
    Das kann man wirklich anders sehen. Bevor die Kündigung käme, müsste die Vermieterin klären lassen, ob das eine bauliche Veränderung ist oder nicht.
    Und falls es zu einem Streit käme, wovon ich noch hoffe, dass er sich verhindern lässt, kann ich positiv für mich anführen, dass ich der Vermieterin ganz früh eine Erklärung gab, dass ich beim Auszug die Wohnung wieder in den Originalzustand versetzen werde  -  freiwillig und noch bevor sie ihre Schreiben verfasste. Das ist nicht selbstverständlich.

    @wiki: Ich weiß nicht, wie du zu Nachbarn und Brennholzmachen mit der Kettensäge kommst  -  ich schrieb davon nichts. Vielleicht verwechselst du das mit einem anderen Thread.

    Wie ich sehe, wurde eine Beleidigung gegen mich erfreulicherweise von der Forumsleitung gelöscht.

    Für alle anderen hänge ich einen Screenshot von den Nutzungsbedingungen dieses Forums an, zum Nachlesen!
    Besonders verweise ich auf den letzten Punkt.

    Ich weiß von beiden großen Juraforen, dass dort alle Beiträge als fiktiver Fall verfasst werden müssen, denn eine kostenlose Rechtsberatung ist nicht zulässig.
    Ich stehe hier mit meinem Vornamen im Forum und einem konkreten Bauproblem, das sich leicht zu einem Rechtsstreit entwickeln kann und ihr gebt ganz konkrete Rechtsauskünfte!
    Wenn sich eure Rechtsberatungen dann noch als falsch herausstellen sollten, macht ihr euch schadensersatzpflichtig und euer Admin kann eine gebührenpflichtige Abmahnung kassieren. Das kann teuer werden!

    Ich habe jetzt keine Lust mehr und verlasse diesen Thread.

    Angaben zum konkreten Wandaufbau kann ich nicht machen, da ich von der Vermieterin nicht mehr weiß, als dass das Haus vor 20 Jahren gründlich renoviert worden sein soll inklusive einer Außenwand Wärmedämmung.
    Bei der Angabe mit der "gründlichen Renovierung" kommt mir komisch vor, dass ein großer Bodenriss an der Außenwand ums ganze Haus verläuft und man meinen sollte, dass bei einer gründlichen Renovierung nicht solche Schäden nach recht kurzer Zeit auftreten.

    Belege für die Renovierung und Außenwanddämmung habe ich aber keine erhalten, die die Vermieterin eigentlich ihrem Schreiben beilegen sollte.

    Insofern kann ich nichts mehr zu dieser Diskussion beitragen.

    Vielen Dank trotzdem für euer Bemühen.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?" auf die Frage "Taupunktverlagerung durch Innenwandholzdämmung, macht die Aussage Sinn?" im BAU-Forum "Außenwände und Fassaden"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Jutta
  23. Autowerkstatt

    Foto von wiki

    Hallo Jutta,

    die von dir aufgeführte Autowerkstatt macht genauso Lärm der Dich stört. Mein Nachbar mit der Kettensäge stört mich auch. In beiden Fällen werden die Vermieter nichts dafür können.

    Hat alles mit deinem Problem nichts zu tun.

  24. Profilbretter ohne Unterkonstruktion direkt angeschraubt?

    Foto von wiki

    Es ist der Luftraum hinter der Holzvertäfelung, der von den Befestigungslatten hergestellt wird. Er stellt einerseits eine gute Wärmedämmung, aber auch eine Temperaturabsenkung der Wand dar. So kann der Taupunkt an der Wandoberfläche unterschritten werden und Schimmelbildung eintreten.

    Pauline Neugebauer

    Sieht auf Fotos so aus, als wären die Profilbretter direkt ohne Unterkonstruktion (?) = ohne Luftraum an die Wand geschraubt. Wenn die Wand, auf denen die Bretter direkt aufliegen, feucht/nass wäre/würde, wären die Bretter bestimmt verzogen, weil das Holzfeuchtigkeit aufnimmt/abgibt/reguliert. Die Isolation Wärme/Schall durch die dünnen Holzbretter ist bei dieser Variante sehr sehr gering. Das ist eine sehr ungewöhnlich Variante, könnte aber funktionieren, ohne dass Schimmel entsteht.

  25. Mmh

    Da die hobbyjuristische Fragestellerin offenbar im Alltag gewohnt ist stets Recht zu bekommen und/oder zumindest das letzte Wort zu haben und bei hier davon abweichenden Erfahrungen gleich mit Rechtsfolgen für Forum und Berater droht, sollten wir diesen Thread tatsächlich und ihrem Wunsch gemäß als BEENDET und GESCHLOSSEN betrachten. Sie möchte unsere Hilfe nicht, weil sie nicht das von ihr erwünschte Ergebnis, nämlich eine Bestätigung ihrer Meinung, beinhaltete.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN