Seriösen Bauträger erkennen: Checkliste für Hausbau-Anfänger & Tipps zur Auswahl
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Seriösen Bauträger erkennen: Checkliste für Hausbau-Anfänger & Tipps zur Auswahl

Hallo erstmal an alle!
Wir planen derzeit einen Hausbau und sind eher Neulinge auf diesem Gebiet.
Nun gibt es im Internet tausende Anzeigen mit vielversprechenden Texten etc.
Aber nun die Frage:
Wir haben einen Bauträger derzeit im Auge, der aus unserer Sicht ein gutes Angebot gemacht hat ... Lage und Haus passen ...
Wie finde ich denn jetzt raus, ob es sich hier um einen seriösen Bauträger handelt?
Wie kann ich mich denn absichern, dass nicht während des Hausbaus auf einmal Extra-Kosten auf mich zukommen?
Gruß und Danke erstmal.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich empfehle Ihnen, bei der Auswahl eines Bauträgers folgende Punkte zu berücksichtigen:

    • Referenzen: Fragen Sie nach Referenzprojekten und kontaktieren Sie ehemalige Bauherren.
    • Bonität: Prüfen Sie die Bonität des Bauträgers (z.B. über Creditreform).
    • Baubeschreibung: Achten Sie auf eine detaillierte und vollständige Baubeschreibung.
    • Vertrag: Lassen Sie den Bauvertrag von einem Anwalt prüfen.
    • Zahlungsplan: Der Zahlungsplan sollte nach Baufortschritt gestaffelt sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese sorgfältig.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und die fertigen Immobilien verkauft. Er übernimmt die Planung, Organisation und Durchführung des Bauvorhabens.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler
    Baubeschreibung
    Die Baubeschreibung ist ein detailliertes Dokument, das alle wesentlichen Merkmale des Bauvorhabens beschreibt, wie z.B. verwendete Materialien, Ausstattungsmerkmale und Bauleistungen.
    Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Bauvertrag, Baupläne
    Bauvertrag
    Der Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauträger, der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Er enthält u.a. Angaben zum Bauvorhaben, zum Preis und zum Zahlungsplan.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Kaufvertrag, Architektenvertrag
    Bonität
    Die Bonität ist die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Sie wird von Wirtschaftsauskunfteien bewertet.
    Verwandte Begriffe: Kreditwürdigkeit, Zahlungsfähigkeit, Insolvenzrisiko
    Referenzprojekt
    Ein Referenzprojekt ist ein Bauvorhaben, das ein Bauträger bereits erfolgreich abgeschlossen hat. Es dient als Beispiel für seine Leistungsfähigkeit und Qualität.
    Verwandte Begriffe: Musterhaus, Vergleichsobjekt, Bauprojekt
    Zahlungsplan
    Der Zahlungsplan regelt, wann welche Zahlungen vom Bauherrn an den Bauträger zu leisten sind. Er ist in der Regel an den Baufortschritt gekoppelt.
    Verwandte Begriffe: Ratenzahlung, Abschlagszahlung, Vorauszahlung
    Baufertigstellungsversicherung
    Eine Baufertigstellungsversicherung schützt den Bauherrn vor finanziellen Schäden, falls der Bauträger während des Baus insolvent geht und das Bauvorhaben nicht fertiggestellt werden kann.
    Verwandte Begriffe: Baugewährleistung, Bauversicherung, Insolvenzversicherung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Unterlagen sollte ich vom Bauträger verlangen?
      Sie sollten sich Referenzprojekte, die Baubeschreibung, den Bauvertrag und Informationen zur Bonität des Bauträgers aushändigen lassen.
    2. Wie kann ich die Bonität eines Bauträgers prüfen?
      Sie können die Bonität über Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform oder Bürgel prüfen lassen. Auch ein Blick in das Handelsregister kann Aufschluss geben.
    3. Was ist eine detaillierte Baubeschreibung?
      Eine detaillierte Baubeschreibung enthält alle wesentlichen Informationen zum Bauvorhaben, wie z.B. verwendete Materialien, Ausstattungsmerkmale und Bauleistungen.
    4. Warum sollte ich den Bauvertrag von einem Anwalt prüfen lassen?
      Ein Anwalt kann den Vertrag auf Klauseln prüfen, die Sie benachteiligen könnten, und Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren.
    5. Was bedeutet ein Zahlungsplan nach Baufortschritt?
      Das bedeutet, dass Sie erst dann Zahlungen leisten, wenn bestimmte Bauabschnitte abgeschlossen sind. Dies minimiert Ihr Risiko.
    6. Wie finde ich heraus, ob ein Bauträger zuverlässig ist?
      Sprechen Sie mit anderen Bauherren, die bereits mit dem Bauträger gebaut haben. Besichtigen Sie Referenzobjekte und achten Sie auf die Qualität der Ausführung.
    7. Was tun, wenn der Bauträger insolvent geht?
      Eine Baufertigstellungsversicherung kann Sie vor finanziellen Schäden schützen, falls der Bauträger während des Baus insolvent geht.
    8. Welche Rolle spielt die Lage des Baugrundstücks bei der Wahl des Bauträgers?
      Einige Bauträger sind auf bestimmte Regionen oder Grundstücksarten spezialisiert. Achten Sie darauf, dass der Bauträger Erfahrung mit der Bebauung des jeweiligen Grundstücks hat.

    🔗 Verwandte Themen

    • Baufinanzierung
      Informationen zu Krediten und Fördermöglichkeiten für den Hausbau.
    • Bauvertrag prüfen
      Worauf Sie bei der Prüfung eines Bauvertrags achten sollten.
    • Baubeschreibung verstehen
      Die wichtigsten Punkte in einer Baubeschreibung.
    • Mängel am Bau
      Wie Sie Baumängel erkennen und beseitigen lassen.
    • Energetische Sanierung
      Tipps zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Hauses.
  2. Bauträger-Check: Anwaltliche Vertragsprüfung empfohlen

    an der Größe seiner Autos 😉
    Scherz beiseite!
    z.B. indem Sie zunächst den Bauträger und speziell den Vertrag vom eigenen Anwalt kurz prüfen lassen.
    Grüße aus Thüringen
  3. Tipp: Bauvertrag vorab vom Anwalt prüfen lassen!

    Perfekt. 1. guter Tipp!
    Hallo Her Filusch,
    damit wäre das schon mal der erste gute Tipp ... nicht das mit dem Auto, sondern dem RA:-)
    Vielen Dank schon mal.
    Gehe mal nicht davon aus, dass dieser Besuch beim RA sehr teuer sein wird?!
    Was muss ich denn noch beachten?
  4. Bauträger-Check: Bonität im Bundesanzeiger prüfen

    Wirtschaftliche
    Situation des Bauträgers mal hier suchen:
  5. Bauaufsicht: Bauträger sollte Baubetreuer akzeptieren

    2.
    Er hat generell nichts gegen Ihren Wunsch, einen Baubetreuer zu beauftragen,
    und diesen regelmäßig allein oder mit Ihnen zusammen, Ausführungskontrollen an wichtigen Bauabschnitten vornehmen zu lassen.
    ;-)
  6. Tipp: Bauvertrag vorab vom Anwalt prüfen lassen!

    Perfekt. 1. guter Tipp!
    Hallo Her Filusch,
    damit wäre das schon mal der erste gute Tipp ... nicht das mit dem Auto, sondern dem RA:-)
    Vielen Dank schon mal.
    Gehe mal nicht davon aus, dass dieser Besuch beim RA sehr teuer sein wird?!
    Was muss ich denn noch beachten?
  7. Bauleiter vs. Dekra: Eigene Bauaufsicht sinnvoll?

    Also eine sog. Bauaufsicht in Form eines Bauleiters ...
    Also eine sog. Bauaufsicht in Form eines Bauleiters wäre ebenso vorhanden wie die Endabnahme durch einen Dekra-Gutachter ... ist das etwas besonderes oder sollte man trotzdem einen eigenen Bauleiter hierzu heranziehen?
  8. Bauleiter & Bundesanzeiger: Zahlen richtig interpretieren?

    Also eine sog. Bauaufsicht in Form eines Bauleiters ...
    Also eine sog. Bauaufsicht in Form eines Bauleiters wäre ebenso vorhanden wie die Endabnahme durch einen Dekra-Gutachter ... ist das etwas besonderes oder sollte man trotzdem einen eigenen Bauleiter hierzu heranziehen?
    Den Bundesanzeiger habe ich mir eben etwas genauer angeschaut, aber kann leider die ganzen Zahlen nicht wirklich interpretieren!
  9. Bauträger-Referenzen: Termintreue, Kosten, Mängel prüfen

    2-3 Referenzprojekte ...
    besuchen und mit den Leuten sprechen.
    Kostet fast nichts und bringt viel.
    Fragen stellen nach Termintreue, Festkosten, Sonderwünschen und Mängelbeseitigung.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
  10. Bauträger-Referenzen: Ehrliche Meinungen einholen!

    Den Vorschlag hatte er auch schon gemacht und ...
    Den Vorschlag hatte er auch schon gemacht und wollte mir mehrere Personen nennen, die auch genau dieses Haus hätten ...
    Vielleicht bin ich ja übervorsichtig, aber er wird mir wohl kaum Leute empfehlen, die im Ärger mit dieser Fa. stehen?!
    Aber das haben wir auch vor: Mit den Leuten reden ...
    Das sind schon mal viele gute Tipps von Euch: Vielen, vielen Dank schon mal!
    Achja, ein vereidigter Baugutachter wäre im Preis bereits eingeschlossen ... reicht das nicht aus oder meint Ihr, man sollte lieber einen eigenen auch noch hinzu ziehen?
  11. Bauleiter vs. Sachverständiger: Aufgaben & Unterschiede

    so ohne Namen ist die Ansprache aber doof!
    Mann, da sind ja mehr "Baubehinderer" als welche die schaffe Zugange. 😉
    Bekommen Sie dann auch die Berichte von dem öbvSV in Kopie?
    Der eigene Sachverständige ist kein Bauleiter und hat somit geringe Möglichkeiten zum direkten Einwirken.
    Er wird Sie allerdings bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Vertrag auf Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik beraten.
    Er kann Ihnen bei berechtigten Forderungen den Rücken stärken und damit durch sachliche Argumente das Kräftegleichgewicht herstellen.
    Oder er wird Ihnen eventuell sagen, dass Ihre Forderung eine übertriebene Erwartungshaltung ist, die sich im Streitfall letztlich nicht durchzusetzen sein wird.
    Eine wichtige Aufgabe eines Baubetreuers sehe ich darin, frühzeitig die Baubeschreibung durchzugehen und gemeinsam zu erläutern und mit Substanz zu versehen, um die Preise für die Sonderwünsche noch vor Vertragsabschluss zu haben.
    Auch bei der Bemusterung kann man als Baubetreuer sinnvoll helfen, weil manche Bauherren mit der Vielzahl, der in der kürze der Zeit geforderten Entscheidungen schlicht überfordert werden.
    Offensichtlich hat die DEKRA das Haus als Typ schon mehrfach kontrolliert und so beschränkt man sich hier auf die Endabnahme.
    Nach dem Malern ist alles schön.
  12. Qualitätssicherung: Eigene Bauleitung zur Stärkung ratsam

    Vielen Dank Herr Filusch für die ausführlichen Anmerkungen ...
    Vielen Dank Herr Filusch für die ausführlichen Anmerkungen.
    Also heißt das für mich, dass es sicherlich nicht verkehrt ist, wenn ein eigener "Bauleiter" immer mal nach dem rechten schaut und mich eben stärkt. Nicht mehr und nicht weniger!
    Die Fa. schreibt hier: "Qualitätssicherung durch kompetente Baubegleitung eines vereidigten Gutachters"
    und
    "Bausicherheitspakete (wie Arbeitslosenausfallversicherung, Fertigstellungsgarantie und Bauwesensversicherung)
    Baubegleitete Qualitätskontrollen"
    Reicht das für mich als Bauherr nicht aus?
  13. Abtretung Garantieleistungen: Risiko für Bauherren?

    Garantieleistungen?
    In der Schweiz kann der Bauträger die Garantieleistungen an den Bauherrn abtreten. Das liest sich so, als kriegt der Bauherr etwas, in Wirklichkeit muss er sich selber mit den Subunternehmern herumschlagen, wenn Mängel auftreten. Der Bauträger bezweckt mit dieser Klausel, nicht für die Schlampereien seiner Subunternehmer / Nachunternehmer, die er ausgesucht hat, geradestehen zu müssen.
    Wenn das in Deutschland als Vertragsklausel zulässig ist, herausstreichen!
  14. Gewährleistungsansprüche: Bauträger-Klauseln prüfen lassen

    Die Gewährleistungsansprüche und nicht die Garantieleistungen
    meinst Du sicher,
    Hallo Jens!
    Das "versuchen und vereinbaren" die Bauträger hier auch.
    Man muss das wohl nicht unbedingt streichen, weil das hier "automatisch" also von vorn herein sozusagen schwebend unwirksam ist.
    Das könnte, wenn es rechtswirksam sein würde, sogar für den Bauherren dann hilfreich sein, wenn der Bauträger früher weg ist als die Subunternehmer / Nachunternehmer.
    Die Vereinbarung hat aber durchaus eine Existenzberechtigung für die praktische Abwicklung von Gewährleistungshandlungen wie z.B. Terminabsprachen usw.
    Aber deshalb empfehle ich ja (immer) die rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt.
    Grüße in die Schweiz
  15. Bauträger-Gewährleistung: 5 Jahre BGB plus Versicherung?

    Nachdem ich das mit der Qualitätskontrolle mir 3x ...
    Nachdem ich das mit der Qualitätskontrolle mir 3x durchgelesen habe, kann man anscheinend wirklich zwischen den Zeilen lesen.
    Auf jeden Fall werde ich das prüfen lassen.
    Laut Website übernimmt der Bauträger 5 Jahre Gewährleistung nach BGBAbk. und 5 Jahre Baugewährleistungsversicherung.
    Übernimmt nicht der Bauherr die Gewährleistung des zugesicherten Termins mit seinen Subunternehmer / Nachunternehmer?
    Ist dafür nicht der Bauleiter der Fa. zuständig oder muss ich die Termine koordinieren?
  16. Baugutachter: Dämmkonzept & Bauphysik prüfen lassen!

    Meinung ...
    Hallo
    Ich würde als erstes mit den Plänen/Ausführungsbeschreibungen usw. zu einem unabhängigen Sachverständigen / Architekten / Ingenieur usw. gehen der einmal über das Ganze schaut.
    Besonders wichtig dabei sind m.M. nach das "Dämmkonzept" die Heizungsanlage mit Heizlastberechnung (selbstverständlich nur Fußbodenheizung oder WH), sowie generell die Bauphysik der einzelnen Bauteile/Ausführungen.
    (Effizienzhaus 55 ist m.M. nach Mindeststandard).
    Sofern etwas "fehlt" oder von dem Bauträger nicht "eingeplant" wurde würde ich dies in den Vertrag aufnehmen lassen. (Im Vorfeld meistens leicht möglich/sie haben ja noch nicht Unterschrieben ...)
    Mit diesem Vertrag dann zum RA für eine Überprüfung ...
    Ist auch da alles klar kann es losgehen ...
    Auf einen unabhängigen Sachverständigen den ich selbst bezahle und in meinem Auftrag handelt, würde ich bei einer der größten Investitionen meines Lebens nie verzichten ...
    (Dieser sollte auch während der Bauphase kommen. Wenn alles tapeziert ist, was soll da Begutachtet werden?)
    Gruß
  17. Baugutachter: Welche Kosten kommen auf mich zu?

    Sehr guter Tipp. Danke! Die Überlegung eines eigenen Sachverständigen ...
    Sehr guter Tipp. Danke!
    Die Überlegung eines eigenen Sachverständigen ist sicherlich lohnenswert ... Kann man mir grob sagen, welche Kosten hier auf mich zukommen?
    Ist das zitierte " "Qualitätssicherung durch kompetente Baubegleitung eines vereidigten Gutachters" nicht das gleiche?
  18. Sachverständiger: Fragen zur Dachkonstruktion stellen

    Sachverständiger
    Hallo
    Ein Sachverständiger (auch wenn er öffentlich bestellt/vereidigt ist) kann immer nur "so gut" sein wie die Frage die er "gestellt" bekommt ...
    z.B. könnte man (oder Frau) dem SV die Frage stellen ob der Dachaufbau mit Dämmung/Dampfsperre usw. bauphysikalisch richtig geplant/ausgeführt ist/wird.
    Dies zu Überprüfen (mit Berechnungen) und den Aufbau zu Überwachen ist bestimmt aufwändiger als z.B. die Frage ob es sich um ein Dach handelt und ob die Ziegel ordnungsgemäß verlegt wurden. (In beiden Fällen können sie einen SV fragen und eine Abnahme vorlegen ...)
    Gruß
  19. Architekt als Bau-Betreuer: Alternative zum Sachverständigen?

    Da ich einen Bekannten habe, der Architekt ist, ...
    Da ich einen Bekannten habe, der Architekt ist, müsste der mir sicherlich doch auch in der Funktion als "Betreuer" fachlich helfen können oder sollte man wirklich einen "richtigen" Sachverständigen konsultieren?
    Welche Kosten muss man denn dann grob kalkulieren?
  20. Sachverständiger vs. Architekt: Definition & Unterschiede

    Sachverständig oder nicht
    Ob jemand ein "richtiger Sachverständiger" ist oder nicht, ist in Deutschland nicht klar definiert. Wenn jemand mit 50 verschiedenen Methoden Bierflaschen öffnen kann, dann darf er sich unbesorgt Sachverständiger für das Bierflaschenöffnen nennen.
    Ein Architekt hat ein Studium absolviert und wenn er dann noch die nötige Berufserfahrung hat, und für seine Tätigkeiten entsprechend haftpflichtversichert ist, dann ist er sachverständig genug und prädestiniert, die Bauüberwachung für Ihr BVAbk. zu übernehmen. Übrigens können Sie, wenn Ihr Freund schon Architekt ist, den klassischen Weg einer Architektenbeauftragung gehen, anstatt einer Bauträger-, bzw. Generalunternehmer/Generalübernehmer-Beauftragung. Ihr Freund, der Architekt, plant den Bau und schreibt die Bauarbeiten aus. Sie vergeben die Aufträge an Bauunternehmer und der Architekt überwacht die Ausführung und ist für Ausführungs- und Planungsmängel mit haftbar.
    Vermutlich handelt sich auch nicht um einen echten Bauträger, den Sie im Auge haben, sondern um einen Schlüsselfertigbauer, bzw. Generalunternehmer oder -Übernehmer. Den Unterschied sollte man kennen. Hier mal lesen:

    Wenn Sie doch unbedingt eine Schlüsselfertigbaufirma beauftragen wollen, dann kann ein Architekt auch BQÜ (baubegleitende Qualitätsüberwachung) machen. Im Gegensatz zur echten Bauüberwachung ist die Haftung bei einer BQÜ aber anders geregelt. Fragen Sie Ihren Freund einfach. Eine Zertifizierung oder öffentliche Bestellung ist zur Durchführung solcher Tätigkeiten für einen ausgebildeten Architekten/Bauingenieur nicht erforderlich, jedoch muss die Berufshaftpflicht diese Tätigkeiten mitversichern. Aber es kann nicht schaden, wenn ein Architekt/Bauingenieur, der BQÜ macht, auf entsprechende Fortbildungen verweisen kann und ggf. einem der technischen Überwachungsvereine angeschlossen ist (z.B. GTÜ, Dekra), da bei diesen Organisationen die Versicherungs- und Vertragsfragen geklärt sind und die BQÜ nach definierten Regeln erfolgt.
    Hier mal lesen:

    Gruß

  21. Schlüsselfertigbau: Grundstückspreise vergleichen sinnvoll

    Vielen Dank erstmal für diese ausführliche Info. Meines ...
    Vielen Dank erstmal für diese ausführliche Info.
    Meines Wissens nach stellt diese Fa. eben schlüsselfertig ein "Haus hin" ... mal einfach ausgedrückt ...
    Nachdem ich Preise etc. verglichen habe, konnte ich eigentlich nicht feststellen, dass dieses Unternehmen irgendwie den Preis für das Grundstück teurer angesetzt hätte (Recherche beim Liegenschaftsamt ).
    Allerdings ist mein Bekannter auch beruflich eingespannt, sodass er zwar immer mal schauen kann, aber als ang. Architekt auch nicht die Möglichkeiten dazu hat.
    Ist es heutzutage nicht normal, "so" zu bauen?
  22. Bauträger vs. Fertighaus: Mehr Sicherheit beim Bauträger?

    Ich habe mir gerade mal die Unterschiede zwischen ...
    Ich habe mir gerade mal die Unterschiede zwischen einem Bauträger und einer Fertigstellungs-Fa. angeschaut ...
    Liege ich falsch, oder habe ich mit einem Bauträger nicht mehr Sicherheit im Hinblick auf die Arbeiten etc?
  23. Bauträgervertrag: Grundstückskauf & Sicherheitshinweise

    Grundstückskauf
    Wenn das Grundstück der Firma gehört, dann könnte es sich tatsächlich um einen echten Bauträgervertrag handeln.
    Da ist der Bauträger der Bauherr und Sie kaufen das fertige Produkt, aber ggf. speziell nach Ihren Wünschen geplant.
    Das es bei einem Bauträger mehr Sicherheit gibt als woanders ist nicht gesagt. Einen Fehlgriff können Sie überall machen, sowohl beim Bauträger, beim Generalunternehmer/Generalübernehmer und auch bei einer Architektenbeauftragung. Da heißt es infomieren und Referenzen sammeln.
  24. Hausbau: Regionale Unternehmen für Qualität bevorzugen

    100 % Sicherheit gibt es nicht
    Man muss auch ein bisschen Glück haben.
    Wenn man direkt baut, d.h. ohne Bauträger oder Generalunternehmer oder was auch immer, hat man die Möglichkeit, nicht den billigsten Unternehmer zu nehmen (wo dann auch die Arbeit danach ist), sondern ortsansässige Unternehmen zu berücksichtigen, die einen Ruf zu verlieren haben.
    Es soll ja immer noch welche geben, die nicht nur Geld verdienen wollen, sondern auch die Zufriedenheit des Kunden anstreben.
  25. Bauträger-Auswahl: Checkliste für den Hausbau-Vertrag

    Das stimmt. Korrigiert mich, wenn ich was vergessen ...
    Das stimmt. Korrigiert mich, wenn ich was vergessen habe, aber ich würde dann folgendermaßen vorgehen:
    • Referenzen durch bereits gebaute Gebäude und deren Käufer
    • Vorgespräch mit dem Bauträger und Besichtigung des Bauplatzes
    • Einholung der Namen der Firmen, die den Bau durchführen
    • Mit dem Architekten des Bauträger das Haus zusammen stellen
    • Vorplanung meinem Architekten zeigen
    • Vertrag mit meinem RA durchgehen
    • Wenn keine Änderungen notwendig, zum Notar

    Habe ich was vergessen?

  26. Bauunterlagen: Bauherr benötigt Kopien von Bauträger!

    Ja, schon ganz gut
    Vertraglich sicherstellen müssen Sie auch mit dem Bauträger, dass Sie Kopien aller Bauunterlagen und bautechnischen Nachweise erhalten, weil das bei Bauträgern nicht immer selbstverständlich ist. So sollten Sie Kopien erhalten von:
    • Bauantragsunterlagen
    • Ausführungspläne
    • Standsicherheitsnachweis
    • Baugrundgutachten
    • Tragwerksausführungspläne
    • Energiesparnachweis

    usw.
    All diese Unterlagen sollten Sie Ihrem SV zur Prüfung vorlegen.
    Auch muss geklärt sein, dass Ihr SV und Sie freien Zugang zur Baustelle haben. Ein Bauträger hat schließlich die Bauherrenfunktion inne und damit das Hausrecht bis zur Eigentumsübertragung.

  27. Vorplanungsleistungen: HOAI-Vergütung bei Nicht-Vertrag?

    Und noch ...
    Es kann sein, dass Vorplanungsleistungen des Bauträgers, die Sie vor Vertragsunterzeichnung in Anspruch nehmen, nach HOAIAbk. vergütet werden müssen, falls es nicht zum Vertrag kommt.
  28. Vorplanung: Kosten bei individueller Planung vorab?

    Heißt das für mich, dass ich bei der ...
    Heißt das für mich, dass ich bei der Vorplanung schon zahlen muss?
    Sprich, wenn wir das Haus besprechen und individuell planen, dass mich das schon etwas kosten kann?
    Ich will doch erst die Vorschläge des Bauträger sehen, bevor ich mich entscheide!
  29. Vorplanungskosten: Bauträger, Architekt, Bauvertrag

    Nein ...
    wenn Sie einen Vertrag haben, zahlen Sie dann, wie es im Vertrag geregelt ist.
    Aber wenn Sie eine individuelle, speziell für Sie entwickelte Planung veranlassen (also nicht die Vorlage von Entwürfen von Musterhäusern), und dann doch keinen Bauvertrag oder Bauträgervertrag schließen, können bis dahin aufgelaufene Planungskosten gemäß HOAIAbk. in Rechnung gestellt werden. Das ist nicht außergewöhnlich, sollte man als potentieller Bauherr aber wissen. Die Generalunternehmer/Generalübernehmer's, Bauträger und Architekten haben in diesen schwierigen Zeiten oft keine Reserven übrig für kostenlose, unverbindliche und zeitaufwendige Vorplanungen, sodass beim Nichtzustandekommen eines Bauvertrags dann zumindest die Vorplanungskosten fällig werden. Ist auch eigentlich nicht verwerflich, nur ein Bauwilliger sollte das wissen, wenn er vom Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer Planungsleistungen abruft.
  30. Planung kostenlos: Arbeitslosigkeit oder Dummheit?

    Keine Reserven ...
    Keine Reserven das war lustig ausgedrückt Andreas ... 🙂
    Und nun sein wir ehrlich: in der heutigen Zeit einem Spekulanten großzügig mal eben eine komplette Planung zu machen, zeugt entweder von Arbeitslosigkeit oder Dummheit. Wir wissen doch alle, was dann der nächste Schritt ist: irgendwann taucht dann so ein Teil bei mh auf. Oder wird, teilweise schlecht kopiert, an 45 andere mit der Bitte um Angebotserstellung (natürlich alles kostenlos und unverbindlich!) verschickt.
    Von so einem Mist landet mindestens ein Ding pro Woche bei mir in der Post und regelmäßig im Papierkorb.
    Lustig wird es, wenn man dann noch die Baubeschreibung des Original-Erstellers mit bekommt.. 🙂
    Die Architekten können Ihre Kosten dann wenigstens noch nach HOAIAbk. abrechnen. Beim Generalunternehmer/Generalübernehmer fällt das unter Akquise.
    Solln das die machen, die nichts besseres zu tun haben
  31. Planung: Kosten bei Nichtzustandekommen des Vertrags?

    Mal einfach ausgedrückt, da ich es leider immer ...
    Mal einfach ausgedrückt, da ich es leider immer noch nicht so ganz verstanden habe:
    Wenn ich beim ersten Besuch meine Wünsche äußere (KFWAbk. 55, Solar, FB-Heizung, andere Wände ... und er mir dafür ein Vorschlag unterbreitet, muss ich bei Nichtzustande kommen zahlen?
    Mal zum Vergleich: Wenn ich beim Autohändler mir verschiedene Autos konfig. lasse und diese ganzen Angebote nehme, stellt dieser doch auch keine Rechnung ... oder mache ich jetzt einen Fehler?
  32. Planungsleistung vs. Angebot: Kosten klar abklären!

    Bitte
    unterscheiden zwischen Planungsleistung und Angebot bzw. Kostenanschlag.
    Sind zur Erstellung eines Angebotes/Kostenanschlags Planungsleistungen erforderlich, weil Sie dem Unternehmer zur Abgabe eines Angebotes keine Pläne zur Verfügung stellen, so müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen diese Planung in Rechnung gestellt wird.
    Aber wo ist das Problem?
    Fragen Sie einfach, ob bzw. ab wann Ihnen Kosten entstehen.
  33. Respekt vor Expertenwissen: Dank für hilfreiche Tipps!

    Gar kein Problem, sondern eher meinen Respekt an ...
    Gar kein Problem, sondern eher meinen Respekt an alle, die in dieser Materie so fit sind ...
    Ich bin es leider nicht, und deswegen kommt sicherlich mal die eine oder andere dumme Frage ... aber ich habe schon viel gelernt ... ich denke, besser so ... als mit einem nassen Keller, Insolvenz-Firmen etc. ... das neue Jahr zu starten!
  34. Bauträger-Risiko: Auch gesunde Firmen können scheitern

    Zitatfunktion ...
    Zitatfunktion
    100 % Sicherheit gibt es nicht 31.12.09
    Man muss auch ein bisschen Glück haben.
    Eine Firma, die heute noch gesund erscheint, kann morgen schon kaputt sein ...
  35. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Seriösen Bauträger finden: Checkliste & Tipps für Hausbau-Anfänger

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread bietet eine umfassende Checkliste für Hausbau-Anfänger, um einen seriösen Bauträger zu erkennen. Wichtige Aspekte sind die Prüfung der Bonität, das Einholen von Referenzen, die Kontrolle der Bauunterlagen und die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen. Zudem wird auf die Bedeutung des Bauvertrags und mögliche Kosten bei Vorplanungsleistungen hingewiesen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie auf Klauseln zur Abtretung von Garantieleistungen, wie im Beitrag Abtretung Garantieleistungen: Risiko für Bauherren? beschrieben. Diese können dazu führen, dass Sie sich bei Mängeln selbst mit den Subunternehmern auseinandersetzen müssen.

    ✅ Zusatzinfo: Es ist ratsam, einen eigenen Bauleiter zu beauftragen, um die Qualität der Bauausführung zu überwachen und Ihre Interessen gegenüber dem Bauträger zu vertreten. Dies wird im Beitrag Qualitätssicherung: Eigene Bauleitung zur Stärkung ratsam ausführlich diskutiert.

    💰 Kosten: Klären Sie vorab, ob und welche Kosten für Vorplanungsleistungen anfallen, falls es nicht zu einem Bauvertrag kommt. Der Beitrag Planungsleistung vs. Angebot: Kosten klar abklären! gibt hierzu wichtige Hinweise.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Gewährleistung beträgt in der Regel 5 Jahre nach BGB, gegebenenfalls ergänzt durch eine Baugewährleistungsversicherung. Prüfen Sie die Details im Beitrag Bauträger-Gewährleistung: 5 Jahre BGB plus Versicherung?.

    👉 Handlungsempfehlung: Nutzen Sie die Checkliste im Beitrag Bauträger-Auswahl: Checkliste für den Hausbau-Vertrag und lassen Sie den Bauvertrag vor Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen. Besuchen Sie Referenzprojekte und sprechen Sie mit den Eigentümern, um sich ein umfassendes Bild vom Bauträger zu machen.

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