ich habe von meinem bisher favorisierten Bauunternehmen (Massiv-Fertighaus, eigenes Grundstück, also kein Bauträger) einen Vertragsmuster bekommen, bei dem mir einige Punkte auffallen. Ich würde gerne wissen, ob diese Punkze üblich bzw. akzeptabel sind oder kritisch sind und besser rausverhandelt werden sollten:
1) Der Bauunternehmer kann nach Fertigstellung innerhalb von 6 Tagen eine förmliche Abnahme verlangen. Das erscheint mir OK. Allerdings formuliert er ein paar Punkte später, dass statt einer förmlichen Abnahme auch eine Fertigstellungserklärung durch einen Gutachter erfolgen könne. Bedeutet das, dass er, falls z.B. Mängel bestehen, er sich durch ein Gutachten, welches bestätigen sollte (denn den Gutachter bestellt er), eine mängelfreie Abnahme erklären kann?
2) Auch bei den Abschlagszahlungen kann laut Vertrag durch einen Gutachter geklärt werden, ob die Zwischenleistungen mangelhaft sind. Allerdings steht drinnen, das er 3 Gutachter (bei IHKAbk. gelistet) vorschlägt, von denen ich einen auswählen kann. Akzeptabel oder bedenklich?
3) Wenn man den Vertrag kündigt sind 10 % der Summe fällig, es sei denn man könnte einen geringeren Schaden nachweisen. Ich denke letzteres wird schwer sein. Ich erinnere mich dunkel, dass hier im Forum mal stand, dass nur 5 % gerichtlich "erlaubt" seinen. Leider finde ich den Beitrag nicht. Oder trifft das nur auf andere Fälle zu?
4) Wenn die Firma den Vertrag kündigt (z.B. weil wir nicht zahlen können u. ä.) sind auch nochmal 10 % fällig. Das ist doch etwas kräftig, oder?
5) Last not least möchte der Bauunternehmer während der Bauarbeiten das Hausrecht ausüben dürfen. Im Forum las ich schon, dass dass nicht gut ist. Was heißt das genau? Im Streitfall kann er mir den Zugang zum Haus verweigern? Was ist, wenn ich einzelne Gewerke in Eigenleistung ausführen (lassen) möchte (z.B. Fliesen), die noch vor Ende der Gesamtausführung (z.B. Außenputz) durchgeführt werden sollen? Kann er das verhindern?
Viele Fragen. Vielen Dank für die Antworten.