LV-Mängel & Kostenexplosion: Was tun bei fehlerhaftem Leistungsverzeichnis & Architekten-Fehlplanung?
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LV-Mängel & Kostenexplosion: Was tun bei fehlerhaftem Leistungsverzeichnis & Architekten-Fehlplanung?

Liebe Forumsteilnehmer,
2 LVAbk., die vom Architektenbüro erstellt wurden, weisen Mängel auf. Fachfirmen sagen aus (alle), dass Gewerke so nicht ausführbar sind.
Bei einer LV zu Fenstern wird vom günstigsten Anbieter die vom Architekten veranschlagte Summe um fast 150 % überschritten, bei weiteren Gewerken deutet sich ein ähnliches Desaster an.
Wie reagieren?
Keine Abrechnung auf Basis HOAIAbk., sondern fest vereinbarter Gesamtpreis, zu zahlen in 3 Teilbeträgen nach Fortschritt der Architektenarbeit
  • Name:
  • Odenwälder
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    ? Gefahr: Ungeklärte Mängel im LVAbk. können zu Ausführungsfehlern und Baumängeln führen, die die Sicherheit des Gebäudes beeinträchtigen können.

    GoogleAI-Analyse

    Mangelhafte Leistungsverzeichnisse (LV) können zu erheblichen Problemen bei Bauprojekten führen, insbesondere wenn Fachfirmen die Ausführbarkeit der Gewerke anzweifeln und die Kosten deutlich steigen.

    ? Gefahr: Fehlerhafte LV können zu Bauzeitverzögerungen, zusätzlichen Kosten und rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

    Ich empfehle folgende Schritte:

    • Prüfung des LV: Lassen Sie das LV von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen, um die Mängel zu dokumentieren.
    • Mängelanzeige: Informieren Sie das Architekturbüro schriftlich über die festgestellten Mängel und fordern Sie eine Nachbesserung des LV.
    • Kostenvoranschläge: Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge von verschiedenen Fachfirmen ein, um die tatsächlichen Kosten der Gewerke zu ermitteln.
    • Vertragsprüfung: Überprüfen Sie den Architektenvertrag auf Regelungen zu Haftung bei Planungsfehlern und Kostenüberschreitungen.
    • Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Mängel, Absprachen und Kostensteigerungen sorgfältig.

    ? Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Fachanwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte zu wahren und die nächsten Schritte zu planen.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Leistungsverzeichnis (LV)
    Ein detailliertes Dokument, das alle für ein Bauprojekt erforderlichen Leistungen beschreibt. Es dient als Grundlage für Angebote und Abrechnungen. Ein LV enthält detaillierte Beschreibungen der auszuführenden Arbeiten, Mengen und Qualitäten. Verwandte Begriffe: Baubeschreibung, Angebot, Abrechnung.
    Architektenvertrag
    Ein Vertrag zwischen Bauherr und Architekt, der die Leistungen des Architekten (Planung, Bauleitung etc.) und die Vergütung regelt. Der Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.).
    Bauvertrag
    Ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmen, der die Ausführung der Bauarbeiten und die Vergütung regelt. Der Bauvertrag legt die Details der Bauausführung fest. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, VOBAbk./B.
    Abrechnung
    Die Zusammenstellung und Berechnung der erbrachten Leistungen nach Abschluss oder während eines Bauprojekts. Die Abrechnung muss nachvollziehbar und prüfbar sein. Verwandte Begriffe: Aufmaß, Leistungsverzeichnis, Rechnungsprüfung.
    Aufmaß
    Die genaue Messung der erbrachten Bauleistungen vor Ort, um die abgerechnete Menge zu bestimmen. Das Aufmaß dient als Grundlage für die Abrechnung. Verwandte Begriffe: Abrechnung, Leistungsverzeichnis, Mengenermittlung.
    Mängelanzeige
    Die schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer über festgestellte Mängel an der erbrachten Leistung. Die Mängelanzeige ist wichtig, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mangelbeseitigung, Schadensersatz.
    Kostenplanung
    Die Ermittlung und Überwachung der voraussichtlichen Kosten eines Bauprojekts. Eine realistische Kostenplanung ist entscheidend für den Erfolg des Projekts. Verwandte Begriffe: Budget, Kostenschätzung, Kostenkontrolle.
    Bauleitung
    Die Überwachung und Koordination der Bauausführung durch den Architekten oder einen Bauleiter. Die Bauleitung sorgt für die Einhaltung der Planung und der Bauvorschriften. Verwandte Begriffe: Architekt, Bauleiter, Bauüberwachung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist ein Leistungsverzeichnis (LV)?
      Antwort: Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist eine detaillierte Aufstellung aller Bauleistungen, die für ein Bauprojekt erforderlich sind. Es dient als Grundlage für die Angebotserstellung durch Fachfirmen und für die Abrechnung der erbrachten Leistungen.
    2. Frage: Was tun, wenn die Kosten die veranschlagte Summe deutlich überschreiten?
      Antwort: Wenn die Kosten die veranschlagte Summe deutlich überschreiten, sollten Sie zunächst die Ursachen für die Kostensteigerung ermitteln. Mögliche Ursachen sind fehlerhafte LV, unvollständige Planung, unvorhergesehene Schwierigkeiten oder Änderungen während der Bauausführung. Lassen Sie die Abrechnung prüfen und fordern Sie eine detaillierte Aufstellung der Mehrkosten.
    3. Frage: Welche Rechte habe ich bei einem fehlerhaften LV?
      Antwort: Bei einem fehlerhaften LV haben Sie das Recht auf Nachbesserung durch den Architekten. Sie können auch Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn Ihnen durch den Fehler ein Schaden entstanden ist. Es ist ratsam, einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren.
    4. Frage: Wie kann ich mich vor Kostenexplosionen schützen?
      Antwort: Um sich vor Kostenexplosionen zu schützen, sollten Sie vor Baubeginn eine detaillierte und realistische Kostenplanung erstellen lassen. Achten Sie auf eine sorgfältige Planung und ein vollständiges LV. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie die Preise. Vereinbaren Sie feste Preise oder Preisobergrenzen mit den Fachfirmen.
    5. Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Architektenvertrag und einem Bauvertrag?
      Antwort: Ein Architektenvertrag regelt die Leistungen des Architekten, wie Planung, Bauleitung und Kostenkontrolle. Ein Bauvertrag regelt die Leistungen der ausführenden Baufirmen, wie Maurerarbeiten, Zimmererarbeiten oder Elektroinstallationen.
    6. Frage: Was bedeutet "Abrechnung nach Fortschritt"?
      Antwort: Die Abrechnung nach Fortschritt bedeutet, dass die Baufirma in regelmäßigen Abständen Teilbeträge für die bereits erbrachten Leistungen in Rechnung stellt. Diese Teilbeträge basieren auf dem tatsächlichen Baufortschritt und werden in der Regel durch Aufmaße und Rechnungsprüfungen nachgewiesen.
    7. Frage: Was ist ein Aufmaß?
      Antwort: Ein Aufmaß ist die genaue Messung der erbrachten Bauleistungen vor Ort. Es dient als Grundlage für die Abrechnung der Leistungen und wird in der Regel von einem Architekten oder Bauleiter durchgeführt.
    8. Frage: Was ist eine Mängelanzeige?
      Antwort: Eine Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer (z.B. Baufirma oder Architekt) über festgestellte Mängel an der erbrachten Leistung. Die Mängelanzeige sollte detailliert beschreiben, welche Mängel vorliegen und welche Maßnahmen zur Beseitigung gefordert werden.

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  2. LV-Mängel: Architekten-Stellungnahme & Fachprüfung erforderlich!

    Fehlerhafte Leistungsverzeichnisse
    vorab Fachfirmen sagen viel, insbes. wenn der Tag lang ist, und Architekten mit unzureichenden Kenntnissen gibt's auch wie Sand am Meer.
    Empfehlung:
    1. Bitten Sie Ihren Architekten um schriftliche Stellungnahme mit Fristsetzung.
    2. dann wäre zuerst einmal festzustellen, ob die LVs wirklich mängelbehaftet sind. Ohne Fachmann geht da nicht viel.
    3. Wenn ja, wäre der Architekt aufzufordern nachzubessern
    4. Gelingt dies nicht, könnten Sie letztendlich vom Vertrag zurücktreten, was nicht ohne sein kann.
    Daher, nehmen Sie sich fachliche Unterstützung durch einen versierten Ausschreiber, der die Baubeschreibung und die LVs prüft, Sie entsprechend berät und, wenn nötig, Sie auch gegenüber Ihrem Architekten entsprechend vertritt.
    Anm. :
    > "Bei einer LVAbk. zu Fenstern wird vom günstigsten Anbieter die vom Architekten veranschlagte Summe um fast 150 % überschritten"<
    ... dies muss nichts (Negatives gegen den Architekten) heißen, denn wahrscheinlich will/kann der teure derzeit gar keine Aufträge annehmen.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    LV-Mängel & Kostenexplosion: Architektenfehler richtig angehen

    💡 Kernaussagen: Bei fehlerhaften Leistungsverzeichnissen (LVAbk.) und Kostenexplosionen durch Architektenfehler ist eine schriftliche Stellungnahme des Architekten mit Fristsetzung essenziell. Eine unabhängige Fachprüfung der LVs ist unerlässlich, um Mängel zweifelsfrei zu identifizieren. Die frühzeitige Einbeziehung eines Bausachverständigen kann helfen, die Ursachen für die Kostensteigerung zu ermitteln und die Verantwortlichkeiten zu klären. Bei Baumängeln und Planungsfehlern sollten Bauherren ihre Rechte kennen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Eine transparente Kommunikation mit allen Beteiligten ist wichtig, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut LV-Mängel: Architekten-Stellungnahme & Fachprüfung erforderlich! ist es entscheidend, die Leistungsverzeichnisse (LVs) von einem Fachmann prüfen zu lassen, um Mängel zu identifizieren, bevor weitere Schritte unternommen werden.

    ✅ Zusatzinfo: Die Kostenexplosion im Bauwesen kann verschiedene Ursachen haben, darunter fehlerhafte Bauplanung, unvollständige Leistungsverzeichnisse und mangelhafte Bauabrechnung. Eine detaillierte LV-Prüfung ist daher unerlässlich, um die tatsächlichen Kosten zu ermitteln und Nachträge zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie eine schriftliche Stellungnahme des Architekten zu den festgestellten LV-Mängeln und der Kostenexplosion an. Beauftragen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen mit der Prüfung der Leistungsverzeichnisse und der Bauplanung. Dokumentieren Sie alle Mängel und Mehrkosten sorgfältig, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

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