Lichtschacht zu hoch geplant? Ursachen, Lösungen & Risiken bei Neubau
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Lichtschacht zu hoch geplant? Ursachen, Lösungen & Risiken bei Neubau

Hallo Experten,
bei unserm Neubau sind die Lichtschächte aus unserer Sicht zu hoch. Unser Keller schaut 1 m aus dem Boden. Hierdrin sind die Fenster. Die Lichtschächte sind bündig mit der Fensteroberkannte montiert.
Wenn ich nun wieder verfülle schauen die Lichtschächte noch ca. 70 cm aus dem Boden.
Das sieht natürlich total sch ... aus!
Den Bauträger darauf hingewiesen, sagt er ja und.. ist genau nach Planung.
Mag ja sein aber ich als Laie konnte die Pläne mit Höhenangaben gar nicht verstehen. Erschwerend kommt hinzu das der Bezugspunkt höher lag.
Ich habe auch noch einen unabhängigen Bau. -Ing für die Überwachung.
Der hat sich schon mit dem Bauträger in den Harren gehabt. Der Bauträger sagte, wenn er dem Bauträger Planungsfehler vorwirft, kann man dem Ing mangelhafte Beratung vorwerfen ...
Mir eigentlich egal.. nur die Lichtschächte hätte ich gern tiefer!
Einfach tiefer setzen geht nicht ... Schöck Aqua-Stopp Schächte ... laut Schöck so gut wie unmöglich ohne Beschädigung wieder abzubekommen (bzw. Aufwand teurer als neue)
Hat jemand einen Rat was ich nun tue? Oder muss ich damit leben weil war ja so geplant?
Gruß
Richard
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Montage oder Veränderung der Lichtschächte kann die Wasserdichtigkeit des Kellers beeinträchtigen.

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    Ich verstehe, dass die Lichtschächte bei Ihrem Neubau zu hoch erscheinen. Da der Keller 1 m aus dem Boden ragt und die Lichtschächte bündig mit der Fensteroberkante montiert sind, würden sie nach dem Verfüllen noch ca. 70 cm herausragen. Dies deutet auf einen möglichen Planungsfehler hin.

    Mögliche Ursachen:

    • Fehlerhafte Höhenangaben in den Bauplänen.
    • Mangelnde Koordination zwischen Bauträger und Bauleitung.
    • Unzureichende Berücksichtigung des Geländeverlaufs.

    🔴 Gefahr: Ein zu hoch liegender Lichtschacht kann zu Wassereintritt in den Keller führen, insbesondere bei Starkregen. Zudem besteht die Gefahr von Beschädigungen durch mechanische Einwirkungen.

    Mögliche Lösungen:

    • Überprüfung der Baupläne und Höhenangaben durch einen unabhängigen Bauingenieur.
    • Anpassung der Lichtschächte durch Aufstockelemente oder Kürzung (ggf. in Absprache mit dem Hersteller, z.B. Schöck Aqua Stopp).
    • Anpassung des Geländeverlaufs im Bereich der Lichtschächte.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Planung und Ausführung von einem Bauingenieur überprüfen. Klären Sie die Ursache des Problems und lassen Sie sich hinsichtlich der optimalen Lösung beraten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Lichtschacht
    Ein Lichtschacht ist ein Bauelement, das vor Kellerfenstern angebracht wird, um Tageslicht und Belüftung in Kellerräume zu ermöglichen. Er besteht in der Regel aus Beton, Kunststoff oder Metall und ist mit einem Gitterrost abgedeckt.
    Verwandte Begriffe: Kellerfenster, Entwässerung, Gitterrost
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist sowohl für die Planung als auch für die Ausführung des Baus verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Architekt, Generalunternehmer
    Bauingenieur
    Ein Bauingenieur ist ein Experte für die Planung, Konstruktion und Überwachung von Bauwerken. Er ist für die Statik, die Bauphysik und die Bauausführung verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Statiker, Bauleiter
    Höhenangabe
    Eine Höhenangabe ist eine Angabe über die Höhe eines Punktes über dem Meeresspiegel oder einem anderen Bezugspunkt. Sie ist wichtig für die Planung und Ausführung von Bauprojekten.
    Verwandte Begriffe: Geländehöhe, Nivellement, Höhenkoten
    Planungsfehler
    Ein Planungsfehler ist ein Fehler, der bei der Planung eines Bauprojekts gemacht wird. Er kann zu Problemen bei der Ausführung und zu Mängeln am Bauwerk führen.
    Verwandte Begriffe: Ausführungsfehler, Baumangel, Baupfusch
    Schöck Aqua Stopp
    Schöck Aqua Stopp ist ein System zur Abdichtung von Lichtschächten und Kellerfenstern. Es soll verhindern, dass Wasser in den Keller eindringt und wird von der Firma Schöck Bauteile GmbH vertrieben.
    Verwandte Begriffe: Kellerabdichtung, Wasserdichtigkeit, Drainage
    Wasserdichtigkeit
    Wasserdichtigkeit ist die Eigenschaft eines Bauteils, kein Wasser durchzulassen. Sie ist besonders wichtig bei Bauteilen, die mit Erdreich oder Wasser in Berührung kommen, wie z.B. Kellerwände und Lichtschächte.
    Verwandte Begriffe: Abdichtung, Drainage, Feuchtigkeitsschutz

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Lichtschacht?
      Ein Lichtschacht ist ein Bauelement, das vor Kellerfenstern angebracht wird, um Tageslicht und Belüftung in Kellerräume zu ermöglichen. Er dient auch dazu, das Kellerfenster vor Erdreich und Feuchtigkeit zu schützen.
    2. Warum ist die richtige Höhe eines Lichtschachts wichtig?
      Die Höhe des Lichtschachts ist entscheidend, um zu verhindern, dass Wasser in den Keller eindringt. Ein zu hoch liegender Lichtschacht kann bei Regen oder Schneeschmelze zum Problem werden. Außerdem sollte der Lichtschacht so hoch sein, dass er ausreichend Licht in den Keller lässt.
    3. Was tun, wenn der Lichtschacht zu hoch ist?
      Wenn der Lichtschacht zu hoch ist, sollte man zunächst die Ursache des Problems ermitteln. Möglicherweise liegt ein Planungsfehler vor oder die Höhenangaben stimmen nicht. Anschließend kann man den Lichtschacht anpassen, indem man ihn kürzt oder das Gelände anpasst.
    4. Kann man einen Lichtschacht nachträglich verändern?
      Ja, in vielen Fällen ist es möglich, einen Lichtschacht nachträglich zu verändern. Dies kann durch Kürzen, Aufstocken oder Anpassen des Geländes geschehen. Es ist jedoch wichtig, die Wasserdichtigkeit des Kellers nicht zu beeinträchtigen.
    5. Welche Risiken bestehen bei einem falsch montierten Lichtschacht?
      Ein falsch montierter Lichtschacht kann zu Wassereintritt in den Keller führen, was zu Schimmelbildung und Bauschäden führen kann. Außerdem kann ein zu hoch liegender Lichtschacht eine Stolpergefahr darstellen.
    6. Wie finde ich einen Fachmann für Lichtschächte?
      Sie können einen Fachmann für Lichtschächte über Online-Portale, Empfehlungen von Bekannten oder durch die Handwerkskammer finden. Achten Sie auf Qualifikationen und Erfahrung des Fachmanns.
    7. Was ist ein Schöck Aqua Stopp?
      Schöck Aqua Stopp ist ein System zur Abdichtung von Lichtschächten und Kellerfenstern. Es soll verhindern, dass Wasser in den Keller eindringt.
    8. Welche Normen sind bei Lichtschächten zu beachten?
      Bei Lichtschächten sind verschiedene Normen zu beachten, insbesondere im Hinblick auf Wasserdichtigkeit, Statik und Belüftung. Die genauen Normen können je nach Bundesland und Bauordnung variieren.

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  2. Lichtschächte über Niveau: Sinn oder Unsinn?

    wofür denn überhaupt dann ...
    Lichtschächte?! wenn die Fenster eh oberhalb des geländeniveaus sind , machen die doch keinen Sinn. oder versteh ich da was falsch?🙂
  3. Haus zu hoch, Gelände zu tief: Ursachen & Folgen

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    70 cm
    das Haus steht also 70 cm zu hoch bzw. das Gelände ist 70 cm zu tief. Wie kommen Sie dann zur Haustür rein? Hängt da auch eine einsame Eingangsstufe in der Luft? Und wie sieht die Kellerwand aus, die 70 cm zu weit rausschaut? Wer hat das Hinterfüllen in Auftrag?
    Kann doch alles nicht sein.
  4. Missverständnis: Lichtschacht-Höhe vs. Geländeoberkante

    Missversständniss..
    Sorry habe mich wohl falsch ausgedrückt.
    Das Haus ist genau wie geplant. Eingang mit Treppe, Keller 1 m aus Boden usw.
    Die Kellerfenster sind zu 2/3 über Gelände, 1/3 unter Gelände. Vor dem Fenster ist ein Lichtschacht.
    Ich hatte gedacht die Lichtschachtoberkante kommt (ca.) auf Höhe Gelände. Gesetzt wurde sie aber Oberkante Fenster (glass), nicht Rahmen) und schauen damit (nach verfüllen) 70 cm aus dem Boden.
    Genau nach Planung ...
    Sieht aber Sch ... aus. Warum die so gesetzt wurden kann mir übrigens heute auch niemand mehr beantworten. Im Prinzip weiß jeder es ist zu hoch ... aber Planung ist scheinbar Planung ...
    Gruß
    Verzweifelter Richard
  5. Planungsfehler Lichtschacht: Bauträger haftbar?

    Planungsfehler?
    Ist doch ein eklatanter Planungsfehler  -  und von wem stammt diese Planung? Doch sicher vom Bauträger, dann muss er auch dafür einstehen!
    Und bei der Ausführung wurde wohl auch nichts gedacht ...
  6. Planungsfehler: Optische Beeinträchtigung – Was zählt?

    Was ist ein Planungsfehler
    Ab wann ist es ein Planungsfehler? Optische Beeinträchtigung ab ...?
    Aussage Bauträger sie waren beim Planungsgespräch dabei! Pech gehabt..
    Ist das so?
    Ab wann ist es ein Fehler? Ab dem Moment wo ich sages sieht doof aus oder ab ...?
    Wer entscheidet ob es ein Fehler ist? Der Eine sagt doch, och halb so wild, ich sage schrecklich ... Und nun?
    Bitte helft mir!
    Gruß
    Richard
  7. Lichtschacht-Planung: Laienverständnis vs. Fachwissen

    Foto von Lieselotte Tussing

    Wirklich schlimm
    ich gebe Ihnen Recht, Richard, die Tragweite der Besprechungen zu diesem Punkt kann kein Laie übersehen! Woher sollen Sie wissen, was die Folgen sind, wenn verschiedene Faktoren zusammen treffen. Dafür müssen Sie Fachleute haben.
    Und ich denke, diese Fachleute ziehen jetzt den Schwanz ein, weil sie wissen, dass da erhebliche schwarze Schatten fallen!
    Haben Sie in irgendeiner Form Anweisungen zu diesem Punkt gegeben?
    Wurde Ihnen die Höhe der Lichtschächte explizit mitgeteilt?
    Gibt es Besprechungsprotokolle?
    Haben sie Ansichtszeichnungen (Bauantrag, Ausführungszeichnungen o.ä.)?
    Frage an die Fachleute: ist ein nicht verfüllter Lichtschacht nicht funktionsfähig und damit ein Mangel (UV-Beständigkeit o.ä.)?
    • Name:
  8. Planungsfehler & Ausführungsmängel: Lichtschacht-Debakel

    wenn
    es eine Planung gab, in der die Lichtschächte zu hoch eingezeichnet sind, war es ein Planungsfehler. hhmmm, ich nehme aber mal an, das es lediglich 1:100-Pläne gab, die schnitte waren dann wohl noch vom letzten Objekt ... ;--)
    (Schubladenplanung). hinzu kommt dann noch der ausführende, der wohl auch riesige Scheuklappen vor den Augen hatte ...
    hier fehlt neben einer vernünftigen Planung wohl auch die Koordination. am falschen Ende gespart. Abhilfe: Bauträger in die Pflicht nehmen, der muss die Dinger austauschen.
  9. Lichtschacht-Position: Pläne prüfen – Bauträger haftet?

    ob das so geplant war?
    Lassen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Berater doch die Pläne zeigen, auf denen die Lichtschächte über dem Gelände liegen!
    Ich bin fest davon überzeugt, das es die nicht gibt.
    Genauso wenig wird es wohl eine ordentliche Ausführungs-, bzw. Werkplanung geben!
    Und zu dem Streitgespräch zwischen Bauträger und Ihrem Berater würde ich nur meinen, dass betroffene Hund bellen. Der Bauträger verfällt gerade in Einschüchterungstaktik. Woher ich das bloß kenne?
    Also nicht klein bekommen lassen! Lichtschächte die soweit oberhalb des Geländes liegen, sind auf keinen Fall nach den allgem. anerkannten Regeln der Technik od Baukunst.
  10. Alternative: Lichtschacht weglassen – Einzelfallentscheidung

    Ehrenrettung, manchmal geht es nicht anders
    bei uns waren auch Lichtschächte vorgesehen, als das Haus stand fand ich es besser die wegzulassen, da es sich vom Gelände so ergeben hatte. Und da sah ich im Höhenschnitt nicht. bzw. fand ich, dass mehr Raum für Stellplatz besser ist als Erde angeschüttet.
    Und so konnte man den Lichtschacht weglassen. Bauträger ging drauf ein (und hat sogar ein paar Mark dafür erstattet). Aber das ist wohl eher die Ausnahme.
    Wollte nur sagen, auf Plänen sieht man (der Laie) nicht alles.
    Der Fall hier ist aber eher anders zu bewerten.
  11. Bauträgerpflicht: Verkehrssicherheit bei Lichtschächten

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Pflichtenverteilung Bauträger, Bauberater
    Der Bauträger hat den Hut auf. Und er hat nach verkehrsüblicher Sitte zu bauen. Wenn Sie etwas anderes haben wollen, muss der Bauträger sich das von Ihnen schriftlich bestätigen lassen  -  und einen Lichtschacht, der 2/3 aus dem Boden ragt, halte ich nicht für verkehrsüblich.

    Bei Ihrem Bau. -Ing. ist die Sache nicht so klar, da wir nicht wissen was vereinbart ist. Es kann sein, dass er Gesamtschuldner mit dem Bauträger ist, d.h. Sie! können sich evtl. an ihn halten, der Bauträger aber nicht an ihn, falls er nicht ihn bezahlt hat  -  was ich aber kaum annehme.

    Falls Sie aber den Bau. -Ing in Anspruch nehmen (d.h. ein Schaden ist anerkannt), muss er Ihre Forderungen (z.B. mit Hilfe seiner Versicherung) begleichen, aber Sie müssen ihm Ihre Forderungen abtreten, damit er sich vom Bauträger, den tatsächlich Schuldigen, die Kosten erstatten lassen kann.

    Der Bauträger hat nämlich nur ein Vertragsverhältnis mit Ihnen und ist nur Ihnen gegenüber verpflichtet seine Leistung zu erbringen. Und wenn Sie sich noch 10 weitere Betreuer holen, die alle geschlafen haben  -  der Bauträger bleibt der einzig Schuldige und kann die Schuld nicht auf andere abwälzen, die Sie! bezahlt haben, aber je nach Vertrag können Sie! den Betreuer ggf. in Haftung nehmen, denn Ihnen! hat er eine Leistung vertraglich garantiert  -  nämlich aufzupassen und je nach Vertrag hat er die Leistung ggf. nicht erfüllt.

  12. Ausführungsplanung: GOK-Angabe & Lichtschacht-Position

    Problem ist..
    Es gibt eine 1:50 Planung (Ausführungsplanung)
    Da sind diese SCH ... -Dinger so eingezeichnet, wie sie montiert sind. Angabe ist unter anderem in Klammern >10 cm GOK
    Der Messpunkt auf den sich die GOK bezieht ist aber etwas vom Haus weg. Es gibt ein leichtes Gefälle, sodass das was 10 cm über GOK am Haus 50 cm mehr ist!
    Achtung so habe ich das als Laie verstanden!
    Also, es wurde genau nach Planung ausgeführt. Laut Bodengutachten Grundwasser kann bis GOK ansteigen, deshalb sind Lichtschächte "etwas" aus dem Boden. Aber diese Höhe erschlägt mich doch.
    Als Montage gemäß Planung. Lesen konnte ich die Pläne nicht, habe sie nicht verstanden. Heute würde ich hellhöriger ...
    Also kurz Montage nach Ausführungsplanung, auch die ausführende Firma, brav nach Plänen aber ausshen ist einfach sch ...
    und nun?
    Verzweifelter Richard
  13. Bauherren-Pflicht: Planprüfung vs. Bauträger-Haftung

    Tja, in Abwandlung des alten Spruches ...
    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" heißt es hier "Unwissenheit schützt vor Schaden nicht".

    Ich vertrete hier ja manchmal radikale Bauherren-Interessen, denke aber in diesem Fall, dass der Bauträger gut raus ist, weil Sie oder Ihr Überwacher schlichtweg gepennt haben oder unwissent keine Zeichnungen lesen können. Wenn Sie da wirklich Defizite haben, dann sollten Sie Ihren Bau-Ing. mal anhauen, der sollte das können. Nur der hält sich auch an die vorgelegten Planunterlagen und prüft diese nur bedingt auf Plausibilität.

    Ansonsten: Dumm gelaufen. Das müssen Sie auf Ihre Kappe nehmen!

    Wenn das mal kein Fake ist ...

  14. Planverständnis: Bauherr vs. Fachplaner – Wer haftet?

    @FPT
    1. Dieses ist kein Fake ... warum solltest es.. ist es so ungewöhnlich? .. verstehe ich nicht
    2. So wie ich Sie verstehe bin ich platt..
    Also muss ein Bauherr.. lassen wir mal den Ing. raus, in der Lage sein Pläne lesen zu können, zu verstehen, usw..
    Ich habe hier auch Bewehrungspläne.. wenn da jetzt was falsch geplant ist.. habe ich den schwarzen Peter weil ich die Pläne habe? Was ist mit der mir vorliegenden EnEVAbk.🔴 Was da drin steht verstehe ich auch nicht ... usw ...
    Ich verstehe überhaupt nichts in den Bewehrungsplänen ... Pech gehabt? Kann es ja wohl nicht sein. Das Haus stürzt ein.. und man sagt "war doch klar, hätten sie doch im Bewehrungsplan sehen müssen ... "?
    Extrembeispiel: Haustür nur 1,50 m hoch geplant ... Pech gehabt? War doch so geplant?
    Sorry, das kann (und will) ich nicht glauben.
    Ich habe mich mit den Plänen erst Beschäftigt als mir auffiel das die Dinger zu hoch sind. Vorher habe ich gar nicht verstanden was da stand. Mein Fehler das ich Laie bin und mit Bauträger baue?
    Richard
  15. Lappalie? Planungsfehler & Ansprüche beim Neubau

    Etwas übertrieben, "verzweifelter" Richard
    Wegen so 'einer Lappalie ist man doch nicht verzweifelt.

    Sie müssen keine Bewehrungspläne lesen können, Beton- und Stahllegearbeiteren sollte stets Ihr Statiker, der die entsprechenden Pläne dafür erstellt hat, abnehmen. Davon sollten Sie also die Finger lassen. Der Statiker haftet für seine Arbeit.

    Haustür: Auch wenn irgendjemand den Eingang für Zwerge geplant hat, ist das kein Drama. Seien Sie täglich auf der Baustelle, nehmen Sie Richtlatte, Wasserwage, wenigestens (!) aber einen "Zollstock" mit, und lassen Sie bei Fehlern rückbauen (= abreißen). Schweigend zugucken, wie Planungsfehler 1:1 umgesetzt werden, ist fatal. Sie verlieren Ihre Ansprüche gegenüber den Ausführenden.

    Laie zu sein und mit einem Bauträger zu bauen ist generell kein Fehler, jedoch sollten Sie sich bei dieser Investition mehr um Ihr Projekt kümmern. Wer sich auf fremde Bauleiter/-überwacher/-controller usw. verlässt, muss mit Überraschungen rechnen.

    Zu Ihrem Problem: War dem Planer der spätere, von Ihren gewünschte Gelädeverlauf VOR Planung bekannt?

  16. GOK-Definition: Lichtschacht-Tieferlegung erforderlich!

    Ist doch eindeutig, Richard
    Unter 10 cm über GOK (Geländeoberkante) verstehe ich 10 cm über dem fertigen Gelände im Endzustand. GOK ist KEIN Höhenfestpunkt (der bei ihrem BVH irgendwo weiter entfernt und ca. 50 cm höher liegt), die GOK änderst sich selbstverständlich je nach anstehendem oder geplantem Gelände. Die GOK kann sich auf keinen Mess Punkt beziehen! Die Lichtschächte müssen tiefergelegt werden, m.E. ist der Fall eindeutig.
    MfG Ortwin
  17. Geländeoberkante: Ortwin's Expertise zur Lichtschacht-Höhe

    Foto von

    dto
    ich schlage mich eindeutig auf Ortwins Seite  -  der Mann hat Recht. Ihre Geländeoberkante kann nicht sonst wo als fester Punkt angenommen werden.
    @FPT: langsamlangsam, wenn Sie die Arbeiter auf der Baustelle zum Abreißen auffordern, weil Ihnen was spanisch vorkommt, kann das in die Hose gehen. Gerade bei Bauträgern oder Generalunternehmern! Richtiger Weg ist die schriftliche Meldung an Ihren Vertragspartner.
    Stellen Sie sich vor, Sie lassen abreißen und es war richtig. Sie haben's nur nicht verstanden ...
    • Name:
  18. Soll-Ist-Vergleich: Lichtschacht-Planung prüfen!

    Richtig tu,
    man sollte stets wissen, was man da tut bzw. anordnet, sonst kann der Schuss in den Ofen gehen.

    Den Soll-Ist-Vergleich sollte man eigentlich jedem zutrauen.

  19. Baustellen-Anweisungen: Bauherr vs. Bauträger-Rechte

    Foto von

    naja,
    wenn es sich auf die Höhe der Eingangsöffnung bezieht, die 1,50 ml.H.aufweist, ja. Ansonsten bitte wirklich den ordnungsgemäßen Weg gehen.
    Darüber hinaus DÜRFEN Sie bei Bauträger, Generalunternehmer u.ä. gar keine Anweisungen auf der Baustelle geben. Deren Rechtsabteilungen sind meist um einiges größer als die der Bauherrn ... Und bei einer falschen Anweisung sind Sie dran, am falschen Ende der Wurst.
    FPT natürlich ausgenommen, der weiß eh alles besser, genauer, kennt jede allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)😉
    • Name:
  20. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Lichtschacht zu hoch geplant? Lösungen im Neubau

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um zu hoch geplante Lichtschächte bei einem Neubau, bei dem der Keller teilweise aus dem Boden ragt. Hauptprobleme sind optische Beeinträchtigungen und die Frage, wer für den Planungsfehler verantwortlich ist. Es wird diskutiert, ob der Bauträger haftet, wenn die Ausführung den Plänen entspricht, diese aber unglücklich sind. Die korrekte Definition der Geländeoberkante (GOK) und deren Bezugspunkt in der Ausführungsplanung spielen eine entscheidende Rolle.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Bauherren-Pflicht: Planprüfung vs. Bauträger-Haftung sollten Bauherren oder ihre Bau-Ingenieure die Planunterlagen sorgfältig prüfen, um solche Fehler frühzeitig zu erkennen. Unwissenheit schützt nicht vor Schaden.

    ✅ Empfehlung: Der Beitrag GOK-Definition: Lichtschacht-Tieferlegung erforderlich! stellt klar, dass die Geländeoberkante (GOK) sich auf das fertige Gelände im Endzustand bezieht und nicht auf einen festen Höhenpunkt. Daher müssen die Lichtschächte in diesem Fall tiefergelegt werden.

    📊 Zusatzinfo: In der Ausführungsplanung (1:50) sind die Lichtschächte möglicherweise korrekt eingezeichnet, aber der Bezugspunkt für die GOK liegt etwas entfernt vom Haus, was zu einer Differenz von bis zu 50 cm führen kann, wie in Ausführungsplanung: GOK-Angabe & Lichtschacht-Position beschrieben.

    🔴 Risiko: Der Beitrag Baustellen-Anweisungen: Bauherr vs. Bauträger-Rechte warnt davor, eigenmächtig Anweisungen auf der Baustelle zu geben, besonders bei Bauträgern oder Generalunternehmern, da dies rechtliche Konsequenzen haben kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeit für den Planungsfehler. Lassen Sie sich die Pläne zeigen und prüfen Sie, ob die Lichtschächte korrekt eingezeichnet sind. Achten Sie auf die Definition der Geländeoberkante (GOK) und deren Bezugspunkt. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen unabhängigen Experten hinzu. Siehe auch Lichtschacht-Position: Pläne prüfen – Bauträger haftet?.

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