FI-Schalter defekt nach Neubau: Gewährleistung nach VOB noch gültig?
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FI-Schalter defekt nach Neubau: Gewährleistung nach VOB noch gültig?

Hallo Zusammen,
bei einem Neubau mit Abnahme am 17.11.1998 war jetzt ein FI-Schalter defekt. Mit der Elektrofirma bestand ein VOBAbk.-Vertrag begründet auf die damalige VOB. Ist dieser Mangel noch ein Gewährleistungsmangel oder nicht?
Bitte um schnelle Antworten, Danke.
  • Name:
  • MG
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    Ob ein Gewährleistungsanspruch besteht, hängt von der Verjährungsfrist nach VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) zum Zeitpunkt der Bauabnahme ab. Da die Abnahme am 17.11.1998 erfolgte, ist die Rechtslage entscheidend.

    Wichtig: Nach der VOB, die 1998 gültig war, betrug die Gewährleistungsfrist in der Regel 5 Jahre. Diese Frist begann mit der Abnahme des Werkes. Somit wäre die reguläre Gewährleistungsfrist am 17.11.2003 abgelaufen.

    Allerdings gibt es Ausnahmen, die eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist bewirken können:

    • Arglistige Täuschung: Wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde, kann die Frist länger sein.
    • Hemmung der Verjährung: Durch Mangelanzeigen oder Verhandlungen mit der Elektrofirma könnte die Verjährung gehemmt worden sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den VOB-Vertrag auf spezielle Vereinbarungen zur Gewährleistung. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Ansprüche zu prüfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    FI-Schalter
    Ein Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) ist ein elektrisches Sicherheitsgerät, das den Stromkreis unterbricht, wenn ein Fehlerstrom fließt. Er schützt Personen vor gefährlichen Stromschlägen.
    Verwandte Begriffe: RCD, Fehlerstrom, Schutzschalter.
    VOB
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen in Deutschland festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Vertragsbedingungen.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an seinem Werk einzustehen. Sie beginnt mit der Abnahme des Werkes und dauert in der Regel mehrere Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Nachbesserung.
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht annimmt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Fertigstellung.
    Mangelanzeige
    Die Mangelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, dass er Mängel am Werk festgestellt hat. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Beanstandung, Reklamation.
    Verjährung
    Die Verjährung ist der Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt nach VOB in der Regel 5 Jahre.
    Verwandte Begriffe: Verjährungsfrist, Anspruch, Rechtsverlust.
    Arglist
    Arglist liegt vor, wenn jemand bewusst einen Mangel verschweigt oder falsche Angaben macht, um einen anderen zu täuschen. Bei Arglist gelten längere Verjährungsfristen.
    Verwandte Begriffe: Täuschung, Vorsatz, Betrug.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein FI-Schalter?
      Ein FI-Schalter (Fehlerstrom-Schutzschalter) ist eine Sicherheitseinrichtung, die bei Ableitströmen den Stromkreis unterbricht und so vor Stromschlägen schützt. Er ist besonders wichtig in Badezimmern und anderen feuchten Umgebungen.
    2. Was bedeutet VOB?
      VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie regelt die Vertragsbedingungen zwischen Bauherr und Bauunternehmen und ist ein wichtiger Bestandteil von Bauverträgen.
    3. Wie lange ist die Gewährleistungsfrist nach VOB?
      Die Gewährleistungsfrist nach VOB beträgt in der Regel 5 Jahre, kann aber durch individuelle Vereinbarungen im Vertrag abweichen. Sie beginnt mit der Abnahme des Bauwerks.
    4. Was bedeutet Abnahme?
      Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Sie dokumentiert, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde und setzt die Gewährleistungsfrist in Gang.
    5. Was ist eine Mangelanzeige?
      Eine Mangelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an das Bauunternehmen über festgestellte Mängel am Bauwerk. Sie ist wichtig, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
    6. Was bedeutet Hemmung der Verjährung?
      Die Hemmung der Verjährung bedeutet, dass der Lauf der Verjährungsfrist vorübergehend unterbrochen wird, beispielsweise durch Verhandlungen zwischen Bauherr und Bauunternehmen. Nach Wegfall des Hemmungsgrundes läuft die Frist weiter.
    7. Was ist arglistige Täuschung?
      Arglistige Täuschung liegt vor, wenn ein Mangel bewusst verschwiegen wird, um den Bauherrn zu täuschen. In diesem Fall können die Gewährleistungsansprüche auch nach Ablauf der regulären Frist geltend gemacht werden.
    8. Was kann ich tun, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist?
      Auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können unter Umständen noch Ansprüche geltend gemacht werden, beispielsweise bei arglistiger Täuschung oder bei grobem Verschulden des Bauunternehmens. Eine rechtliche Beratung ist empfehlenswert.

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      Informationen zur Funktionsweise des FI-Schalters und zur regelmäßigen Prüfung seiner Wirksamkeit.
  2. nein

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    nein
  3. Gewährleistung FI-Schalter: 5-Jahres-Frist – Gilt sie wirklich?

    Es waren 5 Jahre Gewährleistung vertraglich vereinbart ...
    und somit endet die Gewährleistung am 16.11.2003. Aber ich weiß nicht, ob auch auf elektronische Bauteile.
    Bitte nochmals um Antworten.
    • Name:
    • MG
  4. FI-Schalter vs. Scheinwerferbirne: Garantie-Vergleich im Neubau

    nein
    oder lassen Sie nach 2 Jahren die Scheinwerferbirne beim Auto in der Werkstatt auf Garantie wechseln?
  5. VOB/B 1996 § 13.4: Gewährleistung für Elektrik – 2 oder 5 Jahre?

    Foto von

    schnelle Antwort
    Sie hatten nur von einem VOBAbk.-Vertrag geschrieben. In der VOB/B 1996 § 13.4 steht:
    " (1) Ist für die Gewährleistung keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke ... 2 Jahre, ...
    (2) Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche abweichend von Absatz 1 ein Jahr, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen. "
    Auf gut deutsch: 2 Jahre, evtl. 1 Jahr, Antwort also: nein.
    Meine kurze und schnelle Antwort hat Ihnen das Nachschlagen in der VOB erspart. Jetzt rücken Sie raus, dass zusätzlich irgendwelche Gewährleistungsfristen vereinbart wurden. Woher soll ich die kennen? Komme mir veräppelt vor. Ich schlage vor Sie sehen einfach nach was Sie vereinbart haben.
  6. FI-Schalter Gewährleistung: Dank für schnelle, eindeutige Antworten!

    Vielen Dank an alle ...
    für die schnellen und eindeutigen Antworten.
    Es war mir einfach entgangen die 5 Jahre gleich mit in die Frage zu stellen, deshalb die Entschuldigung an Hr. Stubenrauch.
    • Name:
    • MG
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    FI-Schalter defekt im Neubau: Gewährleistung nach VOBAbk. sichern!

    💡 Kernaussagen: Die Gewährleistungsfrist für einen defekten FI-Schalter im Neubau richtet sich nach dem VOB-Vertrag. Ohne spezifische Vereinbarung beträgt sie gemäß VOB/B 1996 § 13.4 zwei Jahre für Bauwerke. Eine vertragliche Vereinbarung kann die Frist auf bis zu fünf Jahre verlängern. Die Gewährleistung erstreckt sich grundsätzlich auch auf elektronische Bauteile, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Gewährleistungsfrist vertraglich abweichen kann. Prüfen Sie Ihren VOB-Vertrag auf spezifische Regelungen zur Gewährleistung von Elektrik-Komponenten, wie im Beitrag Gewährleistung FI-Schalter: 5-Jahres-Frist – Gilt sie wirklich? diskutiert wird.

    📊 Zusatzinfo: Die VOB/B 1996 unterscheidet in § 13.4 zwischen Bauwerken und maschinellen/elektrotechnischen Anlagen. Für letztere kann die Wartung Einfluss auf die Gewährleistungsfrist haben, wie im Beitrag VOB/B 1996 § 13.4: Gewährleistung für Elektrik – 2 oder 5 Jahre? erläutert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie den VOB-Vertrag auf die vereinbarte Gewährleistungsfrist für den FI-Schalter. Kontaktieren Sie die Elektrofirma umgehend, um den Mangel zu melden und Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Dokumentieren Sie den Defekt und die Kommunikation mit der Elektrofirma sorgfältig.

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