auf unsere Anfrage, ob das Kellerfenster (Lichtschacht)
an der Giebelseite nicht noch um 10 cm versetzbar sei
(Gesamtlänge Wand 3,60 - wir wollen einen Schrank stellen,
aber halt nicht vor den Lichtschacht) erhielten wir folgende
Antwort: ...
Die Planung des Kellergeschosses ist für das komplette BVAbk. bereits abgeschlossen und in die Statik sowie in die Ausführungspläne (diese benötigt der Rohbauer spätestens 2 Wochen vor Baubeginn) eingearbeitet. Eine Änderung der Ausführungspläne zu diesem Zeitpunkt würde erhebliche Kosten
verursachen.
Das fide ich jetzt verblüffend. So ein kleines Fenster mit solchen Konsequenzen ☹