Kellerabdichtung mangelhaft? Drainage, Dämmung & Verfüllarbeiten prüfen!
In diesem Forum sind Sie: Keller📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026
Dieser Thread behandelt den Fall einer mangelhaften Kellerabdichtung bei einem Neubau in Hanglage. Es werden fehlende Drainage, Dämmung und Schwarzabdichtung kritisiert. Ein Gutachter wurde eingeschaltet, der gravierende Mängel feststellte. Die Diskussion dreht sich um die Vorgehensweise gegenüber dem Bauträger und die Sicherung der Ansprüche.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 🔴 Kritisch/Risiko · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung · ✅ Zustimmung/Empfohlen
Kellerabdichtung mangelhaft? Drainage, Dämmung & Verfüllarbeiten prüfen!
Ähnliches Problem:
Wir bauen mit einem Bauträger in der Nähe von Freiburg im Br.
Keller ist jetzt fertig, Wände 25 cm stark, kein WU da nicht nötig (zumindest laut Aussage Bauträger) und der verfüllt jetzt einfach - ohne Drainage, ohne Schwarzabdichtung und ohne Dämmung.
Sofort hellhörig geworden und bin nun von der Arbeit aus hier im Forum.
Der Bauträger behauptet, das sei nach DINAbk. so richtig, habe aber hier (fast) alle betreffenden Beiträge durchgelesen und glaube, mein heute morgen ausgesprochener Baustopp ist richtig?!?
Der Keller soll übrigens teilweise als Wohnraum (Kinder- und Hobbyzimmer), Hanglage ausgebaut werden.
Nun die Kernfragen an alle:
War mein Baustopp (Verfüllarbeiten) berechtigt?
Kann nach DIN gebauter Keller mit Wohnanteil ohne Schwarzabdichtung und Dämmung ausgeführt werden?
Was muss ich im Umgang mit dem Bauträger tun, damit ich bei einer nicht gütlichen Einigung nicht den kürzeren ziehe?
Das im Moment hier sehr hektische Telefonate mit dem Bauleiter und mir geführt werden kann sich jeder vorstellen, freue mich für eure schnelle Antwort!
Gruß
Stephan Riedele
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortiger Baustopp bis zur fachgerechten Prüfung und Nachbesserung – insbesondere bei Hanglage, Wohnnutzung und fehlender Drainage, Schwarzabdichtung und Perimeterdämmung.
🔴 KRITISCH: Keine Verfüllung oder weiteren Baumaßnahmen vor Abschluss einer unabhängigen Sachverständigenprüfung nach DINAbk. 18533 und GEG §54.
⚠️ WICHTIG: Dokumentation aller Mängel mit Zeitstempel-Fotos und schriftliche, nachweisbare Kommunikation mit dem Bauträger (Einschreiben mit Rückschein).
⚠️ WICHTIG: Nachweis der Bodenverhältnisse und Hangwassersituation durch geotechnisches Gutachten – Grundlage für jedes Abdichtungskonzept.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie ein ähnliches Problem wie in Frage 999 haben und sich Sorgen um die Kellerabdichtung Ihres Neubaus machen. Da Ihr Keller ohne WU-Beton ausgeführt wurde, kommt der korrekten Ausführung der Abdichtung eine besondere Bedeutung zu.
🔴 Gefahr: Eine fehlende oder mangelhafte Abdichtung kann zu Feuchtigkeitsschäden im Keller führen, was die Bausubstanz gefährdet und die Nutzung als Wohnraum einschränkt.
- Drainage: Eine funktionierende Drainage ist essenziell, um Wasser vom Keller fernzuhalten. Prüfen Sie, ob die Drainage fachgerecht verlegt wurde und das Wasser ordnungsgemäß abgeleitet wird.
- Schwarzabdichtung: Die Schwarzabdichtung (Bitumenabdichtung) muss lückenlos und in ausreichender Dicke aufgetragen sein. Achten Sie auf Beschädigungen oder Fehlstellen.
- Dämmung: Die Dämmung schützt die Abdichtung und reduziert Wärmeverluste. Stellen Sie sicher, dass die Dämmplatten korrekt angebracht sind und keine Wärmebrücken entstehen.
- Verfüllarbeiten: Die Verfüllarbeiten müssen sorgfältig ausgeführt werden, um die Abdichtung nicht zu beschädigen. Achten Sie auf eine gleichmäßige Verdichtung des Materials.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel mit Fotos und informieren Sie umgehend den Bauträger schriftlich. Bestehen Sie auf eine unabhängige Prüfung der Abdichtung durch einen Sachverständigen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen Neubau eines Kellers in Hanglage bei Freiburg, der teilweise als Wohnraum genutzt werden soll. Der Bauträger hat ohne Drainage, ohne Schwarzabdichtung und ohne Dämmung verfüllt und beruft sich dabei auf die DIN-Norm. Der Bauherr hat daraufhin einen Baustopp verhängt, was aus fachlicher Sicht absolut nachvollziehbar und richtig ist.
🔴 Gefahr: Ein Keller in Hanglage ohne Abdichtung und Drainage stellt ein erhebliches Risiko für eindringendes Wasser dar. Hangwasser, Sickerwasser und Stauwasser können ungehindert auf die Kellerwände drücken und zu massiven Feuchteschäden führen. Dies gefährdet nicht nur die Bausubstanz, sondern auch die geplante Wohnnutzung durch Schimmelbildung und gesundheitliche Beeinträchtigungen.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Bauträgers, dass ein Verzicht auf Abdichtung und Drainage nach DIN 18533 (ehemals DIN 18195) zulässig sei, ist in dieser Pauschalität falsch. Die DIN 18533 schreibt für erdberührte Bauteile, insbesondere bei Wohnnutzung und Hanglage, eine Abdichtung gegen drückendes Wasser vor. Ein Verzicht ist nur bei nicht nutzbaren Kellern und günstigen Bodenverhältnissen denkbar, was hier nicht zutrifft.
➕ Ergänzung: Zusätzlich zur Abdichtung ist bei einem Wohnkeller in Hanglage eine Perimeterdämmung (Wärmedämmung unter der Erde) erforderlich, um Wärmebrücken zu vermeiden und die Energieeffizienz zu gewährleisten. Ohne Dämmung drohen Tauwasserausfall und Schimmel an den Kellerinnenwänden. Auch eine funktionierende Drainage ist essenziell, um das anfallende Wasser kontrolliert abzuleiten und den Wasserdruck auf die Abdichtung zu reduzieren.
👉 Handlungsempfehlung: Der Baustopp war absolut berechtigt und sollte bis zur Klärung aufrechterhalten werden. Beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen Bausachverständigen oder einen Fachplaner für Bauwerksabdichtung. Dieser soll die konkreten Bodenverhältnisse prüfen und ein detailliertes Abdichtungskonzept nach DIN 18533 erstellen. Lassen Sie alle Gespräche mit dem Bauträger schriftlich dokumentieren und bestehen Sie auf die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik. Sollte der Bauträger nicht einlenken, ziehen Sie rechtliche Beratung hinzu, um Ihre Ansprüche zu sichern.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt einen fertiggestellten Keller in Hanglage mit 25 cm starken Wänden, der ohne Drainage, ohne Schwarzabdichtung und ohne Wärmedämmung verfüllt wird – obwohl er teilweise als Wohnraum (Kinder- und Hobbyzimmer) genutzt werden soll. Dies widerspricht grundlegend den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen), DIN 4108-3 (Wärmeschutz) und DIN EN 12056 (Entwässerung). Ein Keller mit Wohnfunktion unterliegt strengen Anforderungen an Feuchteschutz, Schimmelpilzvermeidung und Energieeffizienz – besonders in Hanglage, wo seitlicher Wasserdruck und Bodenfeuchte erhöht sind.
🔴 Gefahr: Fehlende Schwarzabdichtung führt bei Hanglage mit hoher Wahrscheinlichkeit zu kapillarem Aufstieg und drückender Feuchte – mit massiven Folgen: Salzausblühungen, Putzabplatzungen, Schimmelpilzbildung und gesundheitlichen Risiken für Bewohner. Ohne Drainage wird der hydrostatische Druck nicht abgeleitet, was Rissbildung und Dauerfeuchteschäden begünstigt.
🔴 Gefahr: Die fehlende Wärmedämmung verletzt die Energieeinsparverordnung (EnEVAbk. bzw. GEG) und führt zu unzulässig hohen Heizwärmebedarfen, Kondensationsrisiken an Innenoberflächen sowie erhöhter Schimmelgefahr – besonders bei Wohnnutzung mit hoher Luftfeuchte.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Bauträgers, dass "kein WU nötig sei", ist irreführend: WU-Beton ist nur eine von mehreren Abdichtungsvarianten; bei fehlendem WU-Beton ist eine fachgerechte horizontale und vertikale Abdichtung (z. B. nach DIN 18195-4) zwingend erforderlich – insbesondere bei Wohnnutzung und Hanglage.
➕ Ergänzung: Auch die fehlende Perimeterdämmung verstößt gegen die GEG § 54, da Kellerwände bei Wohnnutzung als wärmeübertragende Bauteile gelten – hier ist ein U-Wert ≤ 0,30 W/(m²K) vorgeschrieben, was ohne Dämmung unmöglich ist.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, dass die Bauausführung "nach DIN so richtig" sei, ist faktisch falsch: DIN 18195-2 verlangt bei erdberührten Bauteilen mit Wohnnutzung eine Abdichtung gegen drückendes Wasser, und DIN 4108-3 schreibt bei beheizten Kellerräumen eine wärmetechnisch wirksame Dämmung vor.
👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie den Baustopp unverzüglich schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) fort, beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Baubegleitung (z. B. nach DIN 18008 oder Bausachverständiger IHKAbk.), und fordern Sie vom Bauträger schriftlich die Nachbesserung aller fehlenden Abdichtungs- und Dämmmaßnahmen – inkl. Planungsnachweis und Ausführungsprotokoll.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass bei einem Wohnkeller in Hanglage eine fehlende Drainage, fehlende Schwarzabdichtung und fehlende Perimeterdämmung grundlegend rechtswidrig und bauphysikalisch gefährlich sind – und einen sofortigen Baustopp rechtfertigen.
⚠️ Abweichung: GoogleAI betont die Prüfung der bereits ausgeführten Abdichtung („ob lückenlos aufgetragen“), während DeepSeek und Qwen klar stellen, dass keine Abdichtung überhaupt vorhanden ist – daher liegt der Fokus auf Nachinstallation, nicht auf Mängelprüfung.
➕ Ergänzung: Qwen nennt konkrete Normverletzungen (DIN 18195-2, DIN 4108-3, GEG §54, DIN EN 12056) und verweist auf den U-Wert ≤ 0,30 W/(m²K); DeepSeek ergänzt den gesundheitlichen Aspekt (Schimmel, Luftqualität); GoogleAI fokussiert stärker auf Ausführungsqualität (Verfüllung, Dämmplattenverlegung).
❌ Widerspruch: Qwen stellt die Behauptung des Bauträgers als „faktisch falsch“ und „irreführend“ dar und benennt explizit den Widerspruch zur DIN; DeepSeek relativiert dies leicht mit „in dieser Pauschalität falsch“; GoogleAI erwähnt die DIN-Berufung des Bauträgers nicht – hier liegt ein klarer Widerspruch in der Rechtsbewertung vor, den Qwen am schärfsten und normkonkret formuliert (→ sicherere Einschätzung priorisiert).
👉 Empfehlung: Die Handlungsempfehlung von Qwen (Einschreiben mit Rückschein, Beauftragung eines zertifizierten Sachverständigen nach DIN 18008/IHK, Forderung nach Planungsnachweis und Ausführungsprotokoll) ist die präziseste und rechtssicherste – und wird daher als verbindliche Basis empfohlen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Notwendigkeit einer Drainage ✅ Alle drei KI-Modelle bestätigen: Drainage ist bei Hanglage und Wohnnutzung zwingend erforderlich – fehlende Drainage birgt erhebliches Risiko für drückendes Wasser und hydrostatischen Druck. Notwendigkeit einer Schwarzabdichtung ✅ Vollständige Übereinstimmung: Ohne WU-Beton ist eine fachgerechte vertikale/horizontale Abdichtung nach DIN 18533 zwingend – nicht optional, auch nicht bei angeblich „günstigen“ Bodenverhältnissen. Notwendigkeit einer Perimeterdämmung ✅ Einhellige Auffassung: Wärmedämmung ist energetisch (GEG §54) und bauphysikalisch (Tauwasservermeidung, Schimmelprävention) zwingend – kein Kompromiss bei Wohnnutzung. Rechtliche Zulässigkeit der Ausführung ❌ Qwen und DeepSeek widersprechen klar der Behauptung des Bauträgers; GoogleAI thematisiert die Norm nicht – Konsens: Die Ausführung verstößt gegen anerkannte Regeln der Technik. Dringlichkeit der Maßnahmen ⚠️ Alle Modelle fordern sofortiges Handeln, aber mit unterschiedlichem Akzent: Qwen/DeepSeek betonen den Baustopp und Rechtsschutz; GoogleAI priorisiert Dokumentation und Nachbesserung – Konsens liegt bei „unverzüglich“, mit klarem Vorrang für fachliche Klärung vor Fortsetzung. 👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Bausachverständigen (z. B. IHK-geprüft oder nach DIN 18008) zur umfassenden Prüfung und Erstellung eines Nachbesserungskonzepts – inkl. geotechnischem Gutachten, Abdichtungsplan nach DIN 18533 und Wärmedämmnachweis nach GEG.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unkontrollierter Wassereintritt durch fehlende Drainage und Abdichtung Massive Feuchteschäden, Putzabplatzung, Salzausblühungen, Bausubstanzschädigung 🔴 Risiko Schimmelpilzbildung durch Tauwasser und fehlende Dämmung Gesundheitsgefährdung (Atemwegserkrankungen), Nutzungsuntersagung durch Gesundheitsamt 🔴 Risiko Verstoß gegen GEG und DIN-Normen bei Fertigstellung Ablehnung der Bauabnahme, Rückbauauflage, Schadensersatzansprüche, rechtliche Durchsetzungskosten 🔴 Risiko Unzureichende Dokumentation und mündliche Vereinbarungen mit Bauträger Schwer nachweisbare Mängel, Beweisnot im Schadensfall, Verlust von Verjährungsfristen 🔴 Risiko Weiterführung der Verfüllung ohne Schutzmaßnahmen Mechanische Beschädigung der noch fehlenden Abdichtungsschicht, irreversible Schäden bei Nachinstallation ✅ Chance Fachgerechte Nachbesserung vor Verfüllung Langfristig schadensfreie Keller-Nutzung, hoher Wertbestand, reibungslose Bauabnahme ✅ Chance Einbindung eines zertifizierten Sachverständigen bereits in der Bauphase Vorbeugender Rechtsschutz, klare Vertragsgrundlage, klare Zuständigkeiten ✅ Chance Verbesserung der Energieeffizienz durch fachgerechte Perimeterdämmung Reduzierter Heizwärmebedarf, besseres Raumklima, GEG-Konformität, steigende Immobilienwerte ✅ Chance Klare normkonforme Planung nach DIN 18533 und GEG Vermeidung späterer Nachbesserungen, erhöhte Transparenz, Vertrauensbildung mit Bauträger und Behörden ✅ Chance Frühzeitige schriftliche Dokumentation aller Mängel Beweissicherung, stärkere Verhandlungsposition, mögliche außergerichtliche Einigung Orientierungshilfen
- Sofortigen Baustopp schriftlich verhängen: Senden Sie ein Einschreiben mit Rückschein an den Bauträger, das den Baustopp bis zur Vorlage eines normkonformen Abdichtungs- und Dämmkonzepts durch einen unabhängigen Sachverständigen verlangt.
- Unabhängigen Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Bausachverständigen (z. B. IHK-geprüft oder nach DIN 18008) – mit klarem Auftrag zur Prüfung gegen DIN 18533, GEG §54 und zur Erstellung eines Nachbesserungsplans.
- Geotechnisches Gutachten veranlassen: Fordern Sie vom Sachverständigen die Einbeziehung eines geotechnischen Gutachtens zur Bestimmung des Hangwasserdrucks und der Bodenfeuchte – entscheidend für die Abdichtungsbemessung.
- Mängel vollständig dokumentieren: Fotografieren Sie alle sichtbaren Kellerwände, Fundamentbereiche und Verfüllzustände mit Zeitstempel – speichern Sie sämtliche E-Mails, WhatsApp-Nachrichten und Gesprächsnotizen chronologisch.
- Forderung an Bauträger stellen: Fordern Sie schriftlich (Einschreiben) die vollständige Nachbesserung inkl. Drainageverlegung, Schwarzabdichtung nach DIN 18533-4, Perimeterdämmung mit U-Wert ≤ 0,30 W/(m²K) und dazugehöriger Planungs- und Ausführungsunterlagen.
- Rechtliche Beratung einholen: Konsultieren Sie noch vor Baubeginn einen auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Anwalt, um Ihre Ansprüche gemäß BGBAbk. §§ 633–635 und VOBAbk./B sicherzustellen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Drainage
- Eine Drainage ist ein System zur Ableitung von Wasser, das um ein Gebäude herum verlegt wird, um zu verhindern, dass Wasser in den Keller eindringt. Sie besteht in der Regel aus perforierten Rohren, die in Kies oder Schotter eingebettet sind.
Verwandte Begriffe: Sickerschicht, Dränbeton, Rigole - Schwarzabdichtung
- Die Schwarzabdichtung ist eine Abdichtung mit Bitumen, die auf die Kellerwände aufgetragen wird, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. Sie wird oft in Kombination mit einer Drainage verwendet.
Verwandte Begriffe: Bitumen, Abdichtungsbahn, Dickbeschichtung - WU-Beton
- WU-Beton (wasserundurchlässiger Beton) ist ein spezieller Beton, der so dicht ist, dass er kein Wasser durchlässt. Er wird oft für Kellerwände und Bodenplatten verwendet, um das Eindringen von Wasser zu verhindern.
Verwandte Begriffe: Wasserzementwert, Dichtbeton, Injektion - Dämmung
- Dämmung reduziert den Wärmeverlust durch die Kellerwände und trägt so zur Energieeffizienz des Gebäudes bei. Sie kann aus verschiedenen Materialien bestehen, z.B. Polystyrol, Mineralwolle oder Holzfaser.
Verwandte Begriffe: Wärmeleitfähigkeit, Dämmstoff, EnEV - Verfüllarbeiten
- Verfüllarbeiten sind das Auffüllen der Baugrube um den Keller herum mit Erde oder anderen Materialien. Sie müssen sorgfältig ausgeführt werden, um die Abdichtung nicht zu beschädigen und eine gleichmäßige Lastverteilung zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Verdichtung, Hinterfüllung, Schüttdichte - Hanglage
- Eine Hanglage bedeutet, dass das Grundstück an einem Hang liegt. Dies stellt besondere Anforderungen an die Statik und Abdichtung des Kellers, da der Druck des Erdreichs auf die Kellerwände höher ist.
Verwandte Begriffe: Böschung, Stützmauer, Geländesprung - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist verantwortlich für die Einhaltung der Bauvorschriften und die Qualität der Ausführung.
Verwandte Begriffe: Generalunternehmer, Architekt, Bauherr
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine WU-Beton Keller?
Ein WU-Beton Keller (wasserundurchlässiger Beton) wird aus speziellem Beton hergestellt, der das Eindringen von Wasser verhindert. Er wird oft in Gebieten mit hohem Grundwasserspiegel eingesetzt. - Was ist eine Schwarzabdichtung?
Eine Schwarzabdichtung ist eine Abdichtung mit Bitumen, die auf die Kellerwände aufgetragen wird, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. Sie ist besonders wichtig, wenn kein WU-Beton verwendet wird. - Warum ist eine Drainage wichtig?
Eine Drainage leitet das Wasser vom Keller weg und verhindert so, dass es gegen die Kellerwände drückt und eindringt. Eine funktionierende Drainage ist entscheidend für einen trockenen Keller. - Was sind Wärmebrücken?
Wärmebrücken sind Bereiche in der Gebäudehülle, durch die Wärme schneller nach außen abgeleitet wird als durch die umliegenden Bauteile. Sie können zu Kondensation und Schimmelbildung führen. - Was bedeutet "Hanglage" für den Kellerbau?
Bei einer Hanglage ist der Druck des Erdreichs auf die Kellerwände höher, was besondere Anforderungen an die Abdichtung und Statik stellt. - Wie finde ich einen geeigneten Sachverständigen?
Sie können einen Sachverständigen über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über Online-Portale finden. Achten Sie auf eine Zertifizierung und Erfahrung im Bereich Kellerabdichtung. - Was tun, wenn der Bauträger nicht reagiert?
Setzen Sie dem Bauträger eine schriftliche Frist zur Mängelbeseitigung. Wenn er diese Frist verstreichen lässt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. - Welche Normen sind bei der Kellerabdichtung relevant?
Die DIN 18533 (Abdichtung von erdberührten Bauteilen) ist eine wichtige Norm für die Kellerabdichtung.
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Überblick über die Rechte und Pflichten von Bauherren bei der Zusammenarbeit mit einem Bauträger.
-
DIN-Norm im Bauwesen: Technische Regel oder Bauträger-Interpretation?
DIN
Erstens ist DINAbk. noch nicht allgemein anerkannte Regel der Technik, sondern es besteht nur die (widerlegbare) Vermutung, dass es so ist.Aber ich glaube Ihr Bauträger interpretiert mal wieder falsch. Lassen Sie sich von ihm die DIN-Nummer, den Teil davon und den Punkt sagen, auf den er sich bezieht. Und dann gibt es mehrere Möglichkeiten.
Die DIN gibt es gar nicht und er kann Ihnen nichts nennen. Am Besten gleich zum RA (mit einem SV), denn sonst hängt er Ihnen noch eine Baubehinderung an.
Er nennt etwas - und dann ist Ihre Frage ganz konkret beantwortbar. Ergebnis wahrscheinlich das Gleiche.
Und wenn doch alles gut geht: nehmen Sie sich auf jeden Fall einen guten Baubetreuer, der Unsinn vom Bauträger Paroli bieten kann und Sie ggf. auf weitere Mängel aufmerksam macht. Möglicherweise sind Ihnen z.B. Mängel bereits an der Bodenplatte nicht aufgefallen.
-
Wohnkeller-Abdichtung: Wärmeschutz und Dämmung erforderlich!
Wohn-Keller!
Wenn Sie Ihren "Keller" bewohnen wollen, muss er er abgedichtet und wärmegedämmt werden. Haben Sie einen Wärmeschutznachweis?
Jupp -
Kellerbau-Mängel: Gutachter-Einschaltung und Bodenplatten-Prüfung
@ Herr Ebel
Danke Herr Ebel - ich nehme an, Sie sehen dies ähnlich kritisch wie ich (leider nur ein bisschen Ahnung vom Bauen), habe inzwischen über einen Freund (Statiker) eine Adresse von einem Gutachter bekommen, wir treffen uns schon heute vor Ort.
Den Tipp mit der Bodenplatte nehme ich mit ...
@Herr Welschbillig
Der Bauleiter des Bauträgers verweigert mir das Anschauen des Wärmeschutznachweises - Frechheit!
Muss mich hier jetzt ausklinken - Baustelle ruft!
Danke
Stephan Riedele -
Hanglage ohne Abdichtung? Unglaublich riskante Kellerbauweise!
Hallo Herr Riedele es klingt unglaublich Hanglage keine ...
@Hallo Herr Riedele
es klingt unglaublich: Hanglage, keine Dränage, keine Dämmung, weder Weiße noch Schwarze Abdichtung, Wärmeschutznachweis vorenthalten ... aber höherwertige Nutzung (Wohnen)? Haben die überhaupt etwas geplant?
Sie bauen doch nicht in der Wüste! Dort dürfte allenfalls der Bauträger hingehören!
Mich würde interessieren, wie Ihre Geschichte weitergeht. Pardon. Reine Neugier!
Nette Grüße -
Baustopp wegen Keller-Mängeln: Gutachter sieht Gefahr in Verzug!
Hallo!
@ Herr Ger-143-opä; Herr Ebel
Baustopp!
Der Gutachter hat gestern noch einen weiteren Sachverständigen mit auf die Baustelle genommen + Rechtsanwalt eingeschaltet und diverse Briefe sind schon verschickt.
Gutachter: "Gefahr in Verzug" sei das Stichwort
"Mein" Bauleiter arbeitet seit 2 Wochen! gar nicht mehr für den Bauträger - bin total verwirrt, ineinander verschachtelte GmbH's usw ...
RA: bin wohl "Profineppern" auf den Leim gegangen.
Darf "leider" noch nicht den Namen des Bauträgers nennen, werde es aber tun um alle hier in der Region zumindest hier im Forum vorzuwarnen.
Hab aber laut Aussage RA "sehr gute Chancen", den Bauvertrag in Kürze für ungültig zu erklären.
Auf den Kosten der Bodenplatte (auch völlig falsch, Danke Herr Ebel) und des Kellers werde ich wohl sitzen bleiben ...
Zum Glück von uns bisher "nur" eine A-Konto Zahlung von 15.000 € herausgegagen.
Tipp an alle:
Lasst euch um Gottes willen nie mit einem Bauträger ein,
baut mit Architekt und Handwerkern, ist mir echt eine Lehre!
Stephan -
Bauträger-Nennung im Forum: Rechtliche Risiken beachten!
@Stephan
tut mir leid, dass Sie so reingefallen sind.
Aber bevor noch mehr passiert: nennen Sie um Himmelswillen den Namen nicht öffentlich - und schon gar nicht hier im Forum! Ihr Gegner hetzt Ihnen alle Gerichte der Welt auf den Hals.
Und wir (bau.de ) müssen Ihre Beiträge, in denen Namen genannt werden, zur eigenen Sicherheit löschen. -
Alptraum Kellerbau: Gespartes Geld durch Mängel gefährdet!
@ Tu
OK - Entschuldigung!
Halt'mich selbstverständlich an die Regeln.
Aber der Frust sitzt tief ...
Wir haben fast 9 Jahre aufs Häuschen gespart - kein Urlaub,
11 Jahre alter Golf als Auto usw.
Das war unser Lebenstraum und seit Freitag ist es ein Alptraum!
Gruß
Stephan Riedele -
A-Konto Rückholung: Sofort Bank kontaktieren bei Bauschäden!
Stephan dachte ich mir s doch rufen sie ...
@stephan
dachte ich mir's doch!
rufen sie sofort ihre Bank an und veranlassen sie eine Rückholung der a-Kontozahlung.
wenn es nicht schon zu spät ist ... wenigstens versuchen! -
Kellerbau-Skandal: Bewehrungsgrad massiv unterschritten!
Kommt noch besser!
Der Sachverständige hat grad'in der Mittagspause angerufen um mir mitgeteilt, dass nach Augenscheinnahme von 5 Kernbohrungen in Wand und Bodenplatte und Decke über Keller ein Bewehrungsgrad von nur ca. 40-50 % im Vergleich der vorliegenden Statik vorhanden ist.
Nur die Filigrandecke ist OK.
Bewehrungsabnahme hatte der ominöse BL des Bauträgers ...
Der hat dem Rohbauer andere Matten vorgeschrieben als sie im Verlegeplan waren - keiner hat was gesagt ...
So ein Irrsinn, wegen 2 oder 3 to Bewehrung einsparen so rumzupfuschen.
Werde' nachher mal rausfahren und mir das alles angucken.
Mein Freund (Statiker) hat gemeint, dass er es vielleicht noch hingerechnet kriegt.
Bin froh, dass mir so viele helfen.
Stephan -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Kellerabdichtung mangelhaft? Drainage, Dämmung & Verfüllarbeiten prüfen!
💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt den Fall einer mangelhaften Kellerabdichtung bei einem Neubau in Hanglage. Es werden fehlende Drainage, Dämmung und Schwarzabdichtung kritisiert. Ein Gutachter wurde eingeschaltet, der gravierende Mängel feststellte. Die Diskussion dreht sich um die Vorgehensweise gegenüber dem Bauträger und die Sicherung der Ansprüche.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Hanglage ohne Abdichtung? Unglaublich riskante Kellerbauweise! ist eine fehlende Abdichtung in Hanglage besonders kritisch und kann zu erheblichen Bauschäden durch Feuchtigkeit führen.
🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Kellerbau-Skandal: Bewehrungsgrad massiv unterschritten! deckt auf, dass der Bewehrungsgrad in Wand, Bodenplatte und Decke des Kellers erheblich unter den statischen Anforderungen liegt, was die Stabilität des gesamten Gebäudes gefährden kann.
🔧 Praktische Umsetzung: Es wird empfohlen, bei Verdacht auf Mängel einen unabhängigen Gutachter einzuschalten und rechtlichen Rat einzuholen, wie im Beitrag Kellerbau-Mängel: Gutachter-Einschaltung und Bodenplatten-Prüfung beschrieben. Die Dokumentation aller Mängel und die Kommunikation mit dem Bauträger sollten schriftlich erfolgen.
👉 Handlungsempfehlung: Der Thread-Ersteller sollte umgehend einen Baustopp veranlassen, wie in Baustopp wegen Keller-Mängeln: Gutachter sieht Gefahr in Verzug! empfohlen, und parallel die Finanzierung prüfen, um gegebenenfalls eine A-Konto-Zahlung zurückzufordern (siehe A-Konto Rückholung: Sofort Bank kontaktieren bei Bauschäden!). Eine detaillierte Prüfung des Wärmeschutznachweises ist unerlässlich, um die Einhaltung der energetischen Anforderungen sicherzustellen.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Die Community rät dringend davon ab, den Namen des Bauträgers öffentlich zu nennen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, wie im Beitrag Bauträger-Nennung im Forum: Rechtliche Risiken beachten! erläutert. Stattdessen sollte der Fokus auf die Beweissicherung und die Durchsetzung der Ansprüche gelegt werden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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