ich lasse mein Haus von einem Generalunternehmer (bzw. Generalübernehmer) bauen, der es auch geplant hat.
Im Moment steht die Diskussion an, ob die zwei erforderlichen Kellerlichtschächte (die restl. Fenster werden abgeböscht) zum Auftrag gehören.
In der Baubeschreibung ist nirgends was von einem Kellerlichtschacht zu lesen, andererseits hat er ja das Haus geplant und wusste bei Angebotserstellung, dass das eine Kellerfenster exakt unter der Terrassentür liegt. Um den Keller und das Erdgeschoss also korrekt bauen zu können, muss vor dieses Fenster ein Lichtschacht. Er behauptet aber, Lichtschächte gehören generell zur Außenanlage und die sind nicht Teil des Auftrags. Ich bezweifle nun mal stark, dass das so stimmt, habe aber auch nichts konkretes in der Hand ...
Kann mir hier vielleicht jmnd weiterhelfen?
Danke im Voraus & Gruß
- Georg
