In unserer am 15.08.05 erstmals bezogenen Eigentumswohnung (Neubau) hat sich ein Wasserschaden ereignet, den der Bauträger zu vertreten hat. Der Fall ist bereits rechtshängig, ruht aber derzeit, da eine außergerichtliche Regelung mit der Haftpflicht-Versicherung des Bauträgers versucht wird. Diese hat bereits angedeutet, dass eine Wertminderung nicht akzeptiert werde, weil eine entsprechende Reparatur (Trocknung und teilweiser Aus- und Einbau (Ausbau, Einbau) der Innenwände) erfolgt sei. Ich habe aber eine neue Wohnung gekauft, muss bei einem Weiterverkauf natürlich den gehabten Wasserschaden dem Erwerber bekanntgeben und werde deshalb mit Sicherheit für die Wohnung weniger erlösen können. Daher meine ich, dass mir eine Wertminderung in Höhe von (ca. 15 % des Kaufpreises) zustehen müsste. Hat jemand entsprechende Erfahrungen?
Die Wohnung liegt in Baden-Württemberg.
Wertminderung nach Wasserschaden
BAU-Forum: Innenwände
Wertminderung nach Wasserschaden
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Wertminderung nach Wasserschaden?
Hallo, rentnerohneende!
Es kommt auf die technische Frage an, ob nach den sodann vollständig ausgeführten Reparaturarbeiten und dem Trocknen an den vom Wasserschaden betroffenen Bauteilen noch irgendeine Verringerung der Qualität oder der Lebensdauer zu verzeichnen ist.
Sollte das nicht der Fall sein, gibt es auch keine Wertminderung.
Ohne allerdings deinen Fall in Einzelheiten zu kennen, vermute ich daher, dass die Auffassung der Versicherung korrekt sein könnte.
Die Rechtsprechung der Obergerichte zu sogenannten "reparierten Unfallfahrzeugen" lässt sich auf Immobilien nicht 1:1 übertragen.
Einen Wasserschaden, bei dem du annehmen darfst, dass er fachgerecht und den anerkannten Regeln der Technik entsprechend behoben wurde, ohne dass an den betroffenen Bauteilen eine Beeinträchtigung der Qualität oder Lebensdauer verblieb, brauchst du auch bei einem etwaigen Verkauf der Wohnung nicht ungefragt gegenüber den Kaufinteressenten zu erwähnen.
Viele Grüße
Ralf
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