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  • 10552: Zeitaufwand für Bauleitung und Energieberatung

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im ges. Forum "Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen" - weitere Infos »

Zeitaufwand für Bauleitung und Energieberatung 16.07.2011

Hallo,
in einem Reihenmittelhaus (ca. 120 m²) soll folgendes gemacht werden:

  • Abbrucharbeiten, Estrich raus
  • Wasser, Strom, Heizung (Fußbodenheizung)
  • neue Fenster, Haustüre
  • Außendämmung
  • Verputzen, Malern

Ein Energieberater soll folgende Aufgaben übernehmen:

  • Energieberatung für KFWA
  • Bauleitung, -überwachung
  • Angebote einholen

Wieviele Stunden bzw. welche Kosten kann man für diese Leistungen ungefähr ansetzen?
Hintergrund:
Mein Energieberater ist ganz besonders engangiert und möchte bei jedem Gespräch mit Handwerkern dabei sein, auch wenn es nur um die Farbe geht, und bei allem involviert sein, auch bei der Platzierung von Steckdosen. Dies spiegelt sich allerdings auch in den abgerechneten Stunden wieder. Ich würde gerne wissen, was da so anfallen könnte.
Grüße
Magnus

  1. Möchte Er oder Ist Er schon tätig geworden 16.07.2011

    Foto von Josef Schrage

    Hallo Magnus,
    wenn Sie schreiben "Dies spiegelt sich allerdings auch in den abgerechneten Stunden wieder"
    dann kennen Sie den Zeitaufwand doch.
    Oder?

    Name:

    • Josef Schrage
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. Fehlt noch etwas 16.07.2011

    Das ist ja schonmal positiv, dass der Energieberater auch Planer und Bauüberwacher ist. Ich nehme an, er ist Architekt oder Bauing?
    Ihre Aufstellung, was er leisten muss, würde ich noch etwas umstellen und ergänzen:

    • Energieberatung für KFWA (die KfW braucht keine Energieberatung, die Beratung und die Berechnung ist für Sie, um festzulegen, was gemacht werden soll. Die KfW erhält nur die Unterschrift des Sachverständigen auf dem KfW-Antrag)
    • Ausführungsplanung (ganz wichtig)
    • Ausschreibung und Vergabe (Angebote einholen)
    • Bauleitung, -überwachung

    Was er zu bekommen hat ist in der HOAIA (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelt. Das Honorar wird anhand der anrechenbaren Baukosten zwischen Minimal- und Maximalgrenzen ermittelt. Es kann als Pauschalhonorar vereinbart werden (unabhängig vom Aufwand) oder nach Aufwand, wobei bei Abrechnung nach Aufwand die Minimalgrenze nicht unterschritten und die Maximalgrenze nicht überschritten werden darf.

    Name:

    • Andreas Lott, Dipl.-Ing. (FH)
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.inglott.de
  3. Er ist bereits tätig 19.07.2011

    Hallo,
    der Energieberater ist bereits tätig und hat die Bauleitung übernommen. Ich bin auch sehr zufrieden.
    Die von ihm angesetzten Gesamtkosten für seine Leistung erscheinen mir jedoch relativ hoch und ich hätte gerne einen Anhaltspunkt, in welcher Region die Kosten so in etwa liegen sollten.
    Mir ist bewusst, dass ich die Leistungen und den Aufwand in keinster Weise kontrollieren kann. Darum wüsste ich gerne, wie viele Stunden für o. g. Vorhaben erfahrungsgemäß anfallen.
    (Würde ich seine Aufwandsschätzung nennen, wären die Antworten sicher verfälscht, daher verzichte ich darauf.)
    Danke & Grüße
    Magnus

  4. vielleicht tut's dann nicht mehr so weh: 06.09.2011

    hat jetzt nicht direkt mit dieser Sache zu tun, ich will es aber dennoch ansprechen:
    Sie wissen, dass es u.U. eine Förderung genau dieser Leistungen durch die KFWA gibt? Siehe Link unten!

    Weiterführende Links:

    • http://www.../index.jsp

    Name:

    • Alfons Fischer, Dipl.-Ing.(FH)
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.ing-fischer.com

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