EU  -  Architekt zulässig und eingabebefugt?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

EU  -  Architekt zulässig und eingabebefugt?

Ist es in D. erlaubt, aus Kostengründen einen ausländischen Architekten (EU) zu beauftragen und ist dieser berechtigt, die Pläne hier einzureichen?
z.B. ein Architekt aus Polen, Ungarn, Tschechien oder Rumänien?
Die sind halt wesentlich billiger.
Vom Gefühl her würde ich sagen, dass dies möglich sein müsste, oder täusche ich mich?
  • Name:
  • Jürgen
  1. Fast. Es gibt eine Europäische Architektenrichtlinie ...

    Fast. Es gibt eine Europäische Architektenrichtlinie (RL 85/384/EWG), die die Anerkennung der Berufsausbildungen etc. beinhaltet.
    Ein polnischer, französischer, ungarischer usw. Architekt kann durchaus in Deutschland arbeiten, muss aber wie in anderen Ländern auch in eine Architektenkammer der Länder eintreten, eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen usw.
    Unter anderem sind das Dinge zum Schutz der Bauherren. Während eines Bauvorhabens gibt es der genehmigenden Behörde gegenüber Erklärungen abzugeben, die ein Architekt, der Ihr Bauvorhaben nicht vor Ort betreut, nicht abgeben kann. Mit einem Bauantrag beginnt das Vorhaben erst.
    Gruß aus Wiesbaden,
    Christoph Kornmayer

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