HOAI Vorvertrag: Gebührenhöhe, Leistungen & Kostenüberblick für Bauherren?
In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit einer Provision im Vorvertrag, die korrekte Anwendung der HOAI bei Architektenleistungen und die Risiken einer Vorauszahlung ohne klare Leistungsbeschreibung. Es wird betont, dass Bauherren die Vertragsbedingungen genau prüfen und sich rechtlich beraten lassen sollten, bevor sie einen Vorvertrag unterzeichnen. Die Unterscheidung zwischen Architektenhonorar und Vertriebskosten ist zentral, ebenso wie die Bedeutung der Leistungsphasen nach HOAI.
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HOAI Vorvertrag: Gebührenhöhe, Leistungen & Kostenüberblick für Bauherren?
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GoogleAI-Analyse: HOAIAbk. Vorvertrag: Gebühren, Leistungen, Kosten
Ich verstehe, dass Sie Fragen zur Gebührenpraxis bei Vorverträgen nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) haben. Ein Vorvertrag im Bauwesen regelt typischerweise die Leistungen, die vor dem eigentlichen Bauvertrag erbracht werden, wie z.B. die Erstellung von Entwürfen oder die Einholung von Genehmigungen.
Die Gebühren für diese Leistungen richten sich nach den Leistungsphasen der HOAI. Es ist wichtig, dass im Vorvertrag klar definiert ist, welche Leistungsphasen abgedeckt sind und wie die Honorarberechnung erfolgt. Üblicherweise wird ein prozentualer Anteil des Gesamthonorars für die erbrachten Leistungen im Vorvertrag vereinbart.
Wichtige Aspekte, die Sie prüfen sollten:
- Welche Leistungsphasen sind im Vorvertrag enthalten?
- Wie hoch ist der Prozentsatz des Gesamthonorars, der für diese Leistungen berechnet wird?
- Was passiert, wenn der Bauvertrag nicht zustande kommt? (Werden die erbrachten Leistungen trotzdem in Rechnung gestellt?)
Es ist ratsam, den Vorvertrag von einem unabhängigen Architekten oder einem Anwalt für Baurecht prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Vorvertrag von einem Experten prüfen, bevor Sie ihn unterzeichnen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
- Die HOAI ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt fest, wie die Honorare für die verschiedenen Leistungsphasen eines Bauprojekts berechnet werden. Die HOAI dient als Grundlage für die Honorarvereinbarung zwischen Architekt/Ingenieur und Bauherr.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarzone, Grundleistungen - Leistungsphasen
- Die HOAI unterteilt ein Bauprojekt in verschiedene Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen, für die ein bestimmter Prozentsatz des Gesamthonorars berechnet wird. Die Leistungsphasen dienen der Strukturierung des Bauprojekts und der Honorarberechnung.
Verwandte Begriffe: HOAI, Grundleistungen, Besondere Leistungen - Vorvertrag
- Ein Vorvertrag ist eine Vereinbarung, die vor dem eigentlichen Bauvertrag geschlossen wird. Er regelt die Leistungen, die im Vorfeld der Bauausführung erbracht werden, wie z.B. Planung, Entwurf und Genehmigungsplanung. Der Vorvertrag sichert die Zusammenarbeit zwischen Bauherr und Architekt/Bauunternehmen für diese Vorleistungen.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Architektenvertrag, Werkvertrag - Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmen, der die Ausführung der Bauarbeiten regelt. Er enthält detaillierte Angaben zu den zu erbringenden Leistungen, den Preisen, den Zahlungsbedingungen und den Gewährleistungsfristen. Der Bauvertrag ist die Grundlage für die Realisierung des Bauprojekts.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Vorvertrag - Architektenvertrag
- Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen Bauherr und Architekt, der die Planungs- und Überwachungsleistungen des Architekten regelt. Er enthält detaillierte Angaben zu den zu erbringenden Leistungen, den Honoraren und den Haftungsbedingungen. Der Architektenvertrag ist die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Bauherr und Architekt.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Vorvertrag - Honorar
- Das Honorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der HOAI und den vereinbarten Leistungen. Das Honorar kann als Pauschalhonorar, Zeithonorar oder Erfolgshonorar vereinbart werden.
Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Vergütung - Provision
- Eine Provision ist eine Vergütung, die an einen Vermittler oder Makler für die erfolgreiche Vermittlung eines Geschäfts gezahlt wird. Im Zusammenhang mit einem Bauprojekt kann eine Provision an einen Makler gezahlt werden, der das Grundstück oder die Immobilie vermittelt hat.
Verwandte Begriffe: Maklercourtage, Vermittlungsgebühr, Erfolgshonorar
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Vorvertrag im Bauwesen?
Ein Vorvertrag im Bauwesen ist eine Vereinbarung, die vor dem eigentlichen Bauvertrag geschlossen wird. Er regelt die Leistungen, die im Vorfeld der Bauausführung erbracht werden, wie z.B. Planung, Entwurf und Genehmigungsplanung. Der Vorvertrag sichert die Zusammenarbeit zwischen Bauherr und Architekt/Bauunternehmen für diese Vorleistungen. - Wie werden die Gebühren für einen Vorvertrag nach HOAI berechnet?
Die Gebühren für einen Vorvertrag richten sich nach den Leistungsphasen der HOAI, die im Vorvertrag vereinbart wurden. Üblicherweise wird ein prozentualer Anteil des Gesamthonorars für die erbrachten Leistungen berechnet. Die genaue Höhe hängt von den vereinbarten Leistungen und dem Schwierigkeitsgrad des Projekts ab. - Was passiert, wenn nach dem Vorvertrag kein Bauvertrag zustande kommt?
Im Vorvertrag sollte geregelt sein, was passiert, wenn kein Bauvertrag zustande kommt. In der Regel werden die bis dahin erbrachten Leistungen (Planung, Entwurf etc.) dem Bauherrn in Rechnung gestellt. Es ist wichtig, dass die Bedingungen für diesen Fall klar im Vorvertrag definiert sind. - Kann ich die Gebühren für einen Vorvertrag verhandeln?
Ja, die Gebühren für einen Vorvertrag sind grundsätzlich verhandelbar. Es ist ratsam, sich vorab über die üblichen Honorarsätze zu informieren und die eigenen Vorstellungen in die Verhandlungen einzubringen. Eine transparente Kommunikation mit dem Architekten/Bauunternehmen ist hierbei wichtig. - Welche Vorteile bietet ein Vorvertrag?
Ein Vorvertrag bietet den Vorteil, dass die Leistungen und Honorare für die Vorplanung und Entwurfsphase klar geregelt sind. Er schafft Planungssicherheit für beide Parteien und ermöglicht es dem Bauherrn, die Kosten für diese Leistungen besser zu kalkulieren. Zudem sichert er die Zusammenarbeit mit dem Architekten/Bauunternehmen für die wichtigen Vorarbeiten. - Was sollte ich bei der Unterzeichnung eines Vorvertrags beachten?
Vor der Unterzeichnung eines Vorvertrags sollten Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen. Achten Sie insbesondere auf die Beschreibung der Leistungen, die Höhe des Honorars, die Zahlungsbedingungen und die Regelungen für den Fall, dass kein Bauvertrag zustande kommt. Lassen Sie den Vertrag im Zweifelsfall von einem Experten prüfen. - Welche Rolle spielt die HOAI bei Vorverträgen?
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) dient als Grundlage für die Berechnung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Auch bei Vorverträgen wird die HOAI herangezogen, um die Honorare für die erbrachten Planungsleistungen zu bestimmen. Die HOAI bietet eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Honorarberechnung. - Was ist der Unterschied zwischen einem Vorvertrag und einem Bauvertrag?
Ein Vorvertrag regelt die Leistungen, die vor dem eigentlichen Baubeginn erbracht werden, wie z.B. Planung und Entwurf. Ein Bauvertrag hingegen regelt die Ausführung der Bauarbeiten und die damit verbundenen Leistungen. Der Bauvertrag kommt in der Regel erst nach Abschluss der Planungsphase zustande.
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HOAI: Provision vs. Vorausleistung für Planungsarbeiten
Provision oder Vorausleistung
auf Planungsarbeiten?
Meine persönliche Meinung: Wenn Provision, dann dem Abzocker lebewohl sagen, wenn für Planungsleistungen (Architektenkosten) benutzt, dann erst bei Erhalt der Plan- und Bauantragsunterlagen zahlen. Keine Vorauskasse für Null Leistung. // Keine Rechtsberatung. -
Bauvertrag: Zahlung erst nach Bauantragsunterlagen üblich
Genau wie Frank sagt
wir haben auch im letzten Jahr mit unserem Bau begonnen. Der Vertrag, den wir unterschrieben haben sah die erste Zahlung erst nach Erhalt der Bauantragsunterlagen vor. (Weiß jetzt grad nicht auswendig, glaub' es waren so um die 3 % vom Gesamt-KP)
Das ist m.E. auch in Ordnung.
Aber eine Provision würd' ich mir nicht gefallen lassen, schon gar nicht Vorkasse ohne irgendwelche Gegenleistung.
Wie hoch ist denn der Gesamt-KP? Und was wird von der Baufirma geleistet? Nur das Haus oder Haus + Grundstück oder ...
Sind Planungskosten usw. im Gesamtkaufpreis enthalten?
Wie lang habt Ihr Preisgarantie im Vertrag?
Wie ist das Rücktrittsrecht in dem Vorvertrag geregelt, falls das mit dem Bauen übernächstes Jahr auch nichts werden sollte?
Mal interessehalber: Warum wollt ihr euch denn jetzt schon an das Bauunternehmen binden? Wenn es nächstes Jahr mit dem Bau sowieso nichts wird, dann ist doch eine längere Vorbereitungszeit eigentlich nur von Vorteil für euch, oder? -
HOAI § 15: Abrechnung trotz geringer Architektenleistung?
Details
Erst mal vielen Dank, hätte gar nicht mit so einer schnellen Reaktion gerechnet. Zur Erklärung: das ausgesuchte Haus wurde bereits mehrfach gebaut, alles was der Architekt neu machen musste war die Erweiterung eines Giebels um einen halben Meter. Und selbst das habe ich zuerst vorgezeichnet. In der gestern eingegangenen Erklärung bezieht sich die Firma auf HOAIAbk. § 15 usw. und veranschlagt das Geld für Werbung, Vertrieb u. ä.
TK -
Werbung & Vertrieb: Endkunde zahlt Werbekosten? Unüblich!
Hä?
das müsst ihr jetzt aber noch etwas genauer erklären.
Seit wann muss denn der Endkunde (mal ganz naiv gefragt) die Werbe- und Vertriebskosten bezahlen? Klar müssen die in den Kaufpreis einkalkuliert werden, aber bezahlen muss die der Verkäufer des Objekts, weil der ist ja der Nutznießer der Maßnahmen.
Wie sind denn die ganzen Verhältnisse? Wer macht da was mit/für wem? Wie viele Personen (oder juristisch selbständige Firmen) sind denn an der ganzen Gaudi beteiligt? Kommt mir ehrlich gesagt so vor, als will da jeder dran verdienen und ihr sollts bezahlen 😉 -
HOAI § 15: Keine Grundlage für Werbe- und Vertriebskosten
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HOAI Leistungsphasen: Werbung/Vertrieb nicht enthalten
Noch mehr Hä?
§ 15 HOAIAbk. Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten
Da stehen dann die Leistungsphasen 1 - 9 beschhrieben. Da steht alles Mögliche drin, Werbung und Vertrieb aber nicht.
Also nochmal die Frage von oben erlätert: WER? Nach HOAI rechnen Architekten ab, nicht aber Hausvertriebler. -
Diplomer-Kommentar: Ironie bezüglich Architektenleistung
-
Vorvertrag: 4,5% Provision bei Vertragsunterzeichnung riskant
Also ...
fangen wir nochmal ganz von vorne an, wird aber etwas länger.- das Haus (bereits geplant und mehrfach gebaut) hat einen Komplettpreis von ca. 330.000 DM inkl. allem, was wir wollen.
- davon möchte der Auftragnehmer (der mittlerweile noch eine neue GmbH gegründet hat, offensichtlich für die Vermittlung der eigentlichen Leistung) bei Vertragsunterzeichnung ca. 4,5 % als, wie er sich ausdrückt Provision.
- der angesprochene Architekt wird durch die GmbH als Subunternehmer beauftragt, da das Haus ja bereits berechnet ist (Statik, etc.) und ihm obliegt später dann wohl auch zum Teil die Bauleitung.
- der jetzt gewünschte Vorvertrag soll ausschließen, dass uns zugearbeitet wird und wir uns dann anders entscheiden (verständlich)
- die komplette Hausplanung ist noch nicht abgeschlossen, die Unterlagen für Bauantrag etc. liegen noch nicht vor.
Es ist sicherlich nicht möglich alles, was in diesem (doch recht umfangreichen) Vertrag steht, hier wiederzugeben, noch für jemanden, der ihn nicht gelesen hat, ihn zu beurteilen. Daher danke ich, dass sich doch so viele rege beteiligen und bemühen. Vielleicht hilft es ja.
Fest steht, dass unser Vertragspartner vom Bauunternehmer zum Makler mutiert ist, und dafür vorab einen Teil des Preises haben möchte.
TK -
Vertragsprüfung: Fachanwalt Baurecht vor Unterzeichnung ratsam
Nochmal
TK, um nur einen Punkt rauszupicken: egal, wie oft das Haus bereits gebaut wurde und existiert, die Planung müssen Sie wie für ein Sondermodell zahlen.
Mein Rat zur ganzen Sache: Ab mit dem Vertragsmuster zum Fachanwalt für Baurecht und eine Erstberatung machen. Kostet 350,- zzgl. MwSt. und wird Ihnen weiterhelfen.
Von hier aus kann ohne genaue Einschätzung und Durchprüfung des Vertrages nur gemutmaßt werden. Und das hilft Ihnen nicht weiter. -
Bauvertrag: Nicht unterzeichnen! Anbieterwahl überdenken
Wenn ich richtig verstanden habe
ist der Vertrag ja noch gar nicht unterzeichnet. Das sollten Sie auch tunlichst sein lassen.
Da werden Sie noch ein paar Kilometer laufen müssen, um einen neuen Anbieter zu finden. Dieser war offensichtlich der Falsche.
Und fallen Sie bitte nicht auf Billigprodukte/-Angebote rein. -
Architekt als Subunternehmer: Bauleitung in Frage gestellt
Architekt = Subunternehmer = Bauleiter?
kann mir an dieser Stelle den Kommentar nicht sparen:
Wer glaubt, dass ein Architekt als Subunternehmer der ausführenden Firma den Bau leitet, der sollte auch meinen, dass ein Zironenfalter Zitronen faltet ...
Kai -
Und Sattelschlepper
schleppen Sättel 🙂 -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit einer Provision im Vorvertrag, die korrekte Anwendung der HOAIAbk. bei Architektenleistungen und die Risiken einer Vorauszahlung ohne klare Leistungsbeschreibung. Es wird betont, dass Bauherren die Vertragsbedingungen genau prüfen und sich rechtlich beraten lassen sollten, bevor sie einen Vorvertrag unterzeichnen. Die Unterscheidung zwischen Architektenhonorar und Vertriebskosten ist zentral, ebenso wie die Bedeutung der Leistungsphasen nach HOAI.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Vorvertrag: 4,5% Provision bei Vertragsunterzeichnung riskant ist eine hohe Provision bei Vertragsunterzeichnung ohne klare Gegenleistung riskant. Bauherren sollten darauf achten, dass Zahlungen an konkrete Leistungsphasen gekoppelt sind.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für eine Erstberatung durch einen Fachanwalt für Baurecht werden auf ca. 350,- zzgl. MwSt. geschätzt (siehe Vertragsprüfung: Fachanwalt Baurecht vor Unterzeichnung ratsam). Diese Investition kann vor teuren Fehlentscheidungen schützen.
✅ Zusatzinfo: Mehrere Nutzer empfehlen, Zahlungen erst nach Erhalt der Bauantragsunterlagen zu leisten (siehe Bauvertrag: Zahlung erst nach Bauantragsunterlagen üblich). Dies minimiert das Risiko, für nicht erbrachte Leistungen zu zahlen.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten den Vorvertrag von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen lassen, um sicherzustellen, dass die Gebühren angemessen sind und die Leistungen klar definiert sind. Es ist ratsam, alternative Angebote einzuholen und sich nicht auf vermeintliche Billigangebote zu verlassen (siehe Bauvertrag: Nicht unterzeichnen! Anbieterwahl überdenken).
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