habe bereits weiter unten die Frage gestellt "Heizung muss ein Leck haben.. "
Unser Haus (Bayern) wurde Ende 2003 fertiggestellt, wir sind also vor zweieinviertel Jahren eingezogen. Seit kurzem haben wir dauernden Druckverlust in der Heizung, also man kann täglich bis Normaldruck auffüllen und am nächsten Tag ist wieder auf Null. Ausdehnungsgefäß wurde getauscht ohne Erfolg.
Bin beim Anwalt von Haus und Grund gewesen. Dieser hat mir geraten, keinesfalls irgendwen anderen dran zu lassen, da sonst der Installateur behaupten kann, der habe irgendwas vermurkst.
Wir sollen eine angemessene Nachfrist setzen und wenn die verstreicht sollen wir ein "selbständiges Beweisverfahren" beantragen, damit ein unabhängiger Sachverständiger die Sache beurteilt. Gerichtskosten etc. müsse der Heizungsbauer tragen.
Jetzt habe ich eins vergessen zu fragen, aber es eilt ja schon, und die haben immer nur Ende der Woche Sprechstunde, drum versuch ich es hier.
Jetzt frage ich mich, ob wir überhaupt Garantie-Ansprüche haben! Habe im Netz folgendes gefunden:
"Seit Anfang 2003 wurden die Gewährleistungsfristen in der "Vergabe- und Vertragsordnung (Vergabeordnung, Vertragsordnung) für Bauleistungen (VOBAbk.) " verdoppelt: für Bauwerke auf vier Jahre, für Arbeiten an einem Grundstück und für feuerberührte Teile auf zwei Jahre. Für maschinelle, elektrotechnische oder elektronische Anlagenteile, deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit von ihrer Wartung abhängt, wird die vierjährige Gewährleistung auf zwei Jahre verkürzt, wenn der Auftragnehmer nicht auch den Auftrag zur Wartung erhält (Beispiel: Wasserenthärtungsanlage). "
Fakten:
- Wir finden im Moment den Vertrag von damals nicht, wissen daher nicht ob VOB oder BGBAbk. - aber wenn es mind. 4 Jahre sein müssen, wären wir ja auf jeden Fall noch drin, oder?
- Da die letzten beiden Jahre aus persönlichen Gründen sehr turbulent waren, können wir uns auch nicht mehr erinnern, ob die Heizung (Gas) gewartet wurde oder nicht (v.a. hat uns der Installateur am Anfang gesagt, man müsse die gar nicht warten ...), da sowieso Aufgrund von diesem und jenem immer wieder der Installateur kommen musste (viel Pfusch, leider).
So, nun könnt ihr uns schlagen oder spotten, dass wir mit Verträgen und Wartung etc. so schlampig umgehen und nun halt bekommen was wir verdient haben ... aber das hilft dann auch nicht weiter. Daher meine Frage:
- Heizungsbauer unternimmt nichts und sagt es müsse ein Leck sein
- Ein Leck kann nicht von fehlender Wartung kommen, oder?
- Egal ob BGB, VOB oder sonst was - ist das ein Garantiefall?
Danke für kompetente Antworten!
Isa