Dachsanierung: Frist für Auftragsausführung? Rechte, Pflichten & Zeitrahmen
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Dachsanierung: Frist für Auftragsausführung? Rechte, Pflichten & Zeitrahmen

Hallo, ich hoffe, ich habe das richtige Forum gefunden.
Am 6. September 2006 erteilten wir einen Auftrag zur Dachsanierung mit dem Hinweis, es sei dringend u.a. wegen der MwSt. -Erhöhung. Der Handwerker sah das auch ein, meinte aber, dass es wegen der Auftragslage unwahrscheinlich sei, dass er noch im Oktober anfangen könnte. Nachdem wir dann Mitte November immer noch nichts gehört hatten, erkundigten wir uns nach dem Stand der Dinge. Es hieß er hätte viel zu tun, aber man versteht unsere Bedenken und es bleibt bei dem vorher vereinbarten Preis. Uns ist klar, dass dieser auch noch etwas steigen kann. Naja, nun haben wir bis jetzt immer noch nichts gehört. Deshalb möchte ich gerne wissen, in welchem Zeitrahmen ein Handwerker zur Ausführung der Leistung verpflichtet ist. Die Firma ist in unserer Region sehr bekannt und hat einen guten Ruf, es handelt sich daher nicht um schwarze Schafe.
Danke für die Hilfe.
  • Name:
  • Kathrin Poser
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie einen Auftrag zur Dachsanierung erteilt haben und sich fragen, ob es eine Frist für die Ausführung gibt. Grundsätzlich gilt: Wenn im Vertrag keine konkrete Frist vereinbart wurde, muss der Handwerker die Leistung in angemessener Zeit erbringen.

    Was "angemessen" ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art und dem Umfang der Arbeiten, der Auftragslage des Handwerkers und der Dringlichkeit (z.B. wegen der MwSt.-Erhöhung, wie in Ihrem Fall). Ich empfehle, dem Handwerker schriftlich eine angemessene Frist zur Ausführung zu setzen. Diese Frist sollte realistisch sein, aber auch deutlich machen, dass Sie auf die Ausführung der Arbeiten bestehen.

    Sollte der Handwerker diese Frist verstreichen lassen, ohne die Arbeiten begonnen zu haben, gerät er in Verzug. In diesem Fall haben Sie verschiedene Rechte, wie z.B. das Recht auf Schadensersatz oder das Recht, den Auftrag von einem anderen Handwerker ausführen zu lassen (auf Kosten des ursprünglichen Handwerkers). 🔴

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Handwerker schriftlich eine angemessene Frist zur Ausführung der Dachsanierung und weisen Sie auf die möglichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung hin. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und halten Sie Beweise für den erteilten Auftrag und die Dringlichkeit bereit. Bei anhaltenden Problemen empfehle ich, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Auftragsverzug
    Auftragsverzug tritt ein, wenn ein Handwerker eine vereinbarte Leistung nicht innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist erbringt. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen oder dem Recht auf Rücktritt vom Vertrag führen.
    Verwandte Begriffe: Leistungsstörung, Nacherfüllung, Schadensersatz
    Fristsetzung
    Die Fristsetzung ist die Aufforderung an den Handwerker, die ausstehende Leistung innerhalb einer bestimmten, angemessenen Zeit zu erbringen. Sie ist oft Voraussetzung für weitere rechtliche Schritte bei Verzug.
    Verwandte Begriffe: Mahnung, Nacherfüllungsfrist, Verzug
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung, die ein Handwerker bei Verzug oder mangelhafter Leistung zahlen muss, um den entstandenen Schaden auszugleichen.
    Verwandte Begriffe: Minderung, Aufwendungsersatz, Vertragsstrafe
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. Sie beträgt bei Bauleistungen in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Nachbesserung, Garantie
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Bestätigung des Auftraggebers, dass die Leistung des Handwerkers im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Fertigstellung
    Minderung
    Die Minderung ist die Reduzierung des Werklohns aufgrund von Mängeln an der erbrachten Leistung. Sie ist ein Recht des Auftraggebers bei mangelhafter Leistung.
    Verwandte Begriffe: Preisminderung, Wertminderung, Schadensersatz
    Nacherfüllung
    Die Nacherfüllung ist das Recht des Auftraggebers, vom Handwerker die Beseitigung von Mängeln an der erbrachten Leistung zu verlangen.
    Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Reparatur, Nachbesserung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich, wenn der Handwerker die Frist zur Auftragsausführung nicht einhält?
      Wenn der Handwerker die gesetzte Frist zur Auftragsausführung nicht einhält, gerät er in Verzug. Sie haben dann das Recht, Schadensersatz zu fordern, vom Vertrag zurückzutreten oder die Arbeiten von einem anderen Handwerker auf Kosten des ursprünglichen Handwerkers ausführen zu lassen.
    2. Was ist eine "angemessene Frist" für die Ausführung eines Auftrags?
      Eine "angemessene Frist" hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art und dem Umfang der Arbeiten, der Auftragslage des Handwerkers und der Dringlichkeit des Auftrags. Es ist wichtig, eine Frist zu setzen, die realistisch ist, aber auch deutlich macht, dass Sie auf die Ausführung der Arbeiten bestehen.
    3. Wie setze ich dem Handwerker eine Frist zur Auftragsausführung?
      Ich empfehle, die Frist schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu setzen. In dem Schreiben sollten Sie die Art des Auftrags, das Datum der Auftragserteilung, die gesetzte Frist und die möglichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist angeben.
    4. Kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn der Handwerker die Frist nicht einhält?
      Ja, wenn der Handwerker in Verzug gerät, haben Sie grundsätzlich das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dies sollten Sie jedoch erst tun, nachdem Sie dem Handwerker eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben und diese fruchtlos verstrichen ist.
    5. Was bedeutet Schadensersatz bei Verzug des Handwerkers?
      Schadensersatz bedeutet, dass der Handwerker Ihnen den Schaden ersetzen muss, der Ihnen durch den Verzug entstanden ist. Dies kann beispielsweise Mehrkosten für die Beauftragung eines anderen Handwerkers oder entgangener Gewinn sein.
    6. Muss ich den Handwerker bezahlen, wenn er die Arbeiten nicht fristgerecht ausführt?
      Sie müssen den Handwerker nur für die tatsächlich erbrachten Leistungen bezahlen. Wenn die Arbeiten mangelhaft oder nicht fristgerecht ausgeführt wurden, können Sie die Zahlung entsprechend mindern oder ganz verweigern, bis die Mängel behoben sind.
    7. Was ist, wenn der Handwerker die Verzögerung mit seiner hohen Auftragslage begründet?
      Eine hohe Auftragslage des Handwerkers entbindet ihn nicht von seiner Pflicht, den Auftrag in angemessener Zeit auszuführen. Er muss seine Kapazitäten so planen, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann.
    8. Wie lange habe ich Zeit, Mängel an der Dachsanierung zu reklamieren?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung. Innerhalb dieser Frist können Sie Mängel reklamieren und Nachbesserung verlangen.

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    • Dachsanierung: Kosten und Finanzierung
      Informationen zu Fördermöglichkeiten und Finanzierungsoptionen.
    • Mängelanzeige: So reklamieren Sie richtig
      Eine Anleitung zur korrekten Mängelanzeige beim Handwerker.
  2. Dachsanierung: Fristsetzung für Auftragsausführung!

    Foto von Josef Schrage

    verpflichtet
    Hallo Frau Poser,
    eine grundsätzliche Regel oder Frist innerhalb der ein Auftrag ausgeführt werden muss gibt es nicht.
    Die bei einem Auftrag vereinbarten Fristen sind jedoch einzuhalten.
    Setzten Sie dem Handwerker schriftlich eine Frist. Dann haben Sie eine.
    Dann eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung.
    Und alles schriftlich!
    Telefonanrufe und mündliche Zusagen (Vertröstungen) bringen nichts.
    Freundliche Grüße
    Josef Schrage
  3. VOB-Vertrag: Ausführungsbeginn innerhalb 12 Werktagen

    Falls VOBAbk. Vertrag
    § 5:
    "Ist für den Beginn der Ausführung keine Frist vereinbart, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen Auskunft über den voraussichtlichen Beginn zu erteilen. Der Auftragnehmer hat innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zu beginnen"
    • Name:
    • M.P.
  4. Dachsanierung: Termine für Baubeginn & Fertigstellung!

    Termine vereinbaren
    Es empfiehlt sich immer Termine zu vereinbaren, sowohl für den Baubeginn als auch für die Fertigstellung.
    Wenn nichts vereinbart ist, bleibt nur die bereits geschilderte Lösung.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Dachsanierung: Fristen, Rechte und Pflichten bei Auftragsausführung

    💡 Kernaussagen: Bei der Dachsanierung gibt es keine generelle Frist für die Auftragsausführung. Entscheidend sind die vertraglich vereinbarten Termine. Eine schriftliche Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist ratsam, wenn der Handwerker in Verzug gerät. Bei einem VOBAbk.-Vertrag kann der Auftragnehmer zur Auskunft über den voraussichtlichen Beginn aufgefordert werden und muss innerhalb von 12 Werktagen beginnen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Mündliche Zusagen und Telefonanrufe sind im Streitfall nicht relevant. Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen und Fristsetzungen schriftlich, wie im Beitrag Dachsanierung: Fristsetzung für Auftragsausführung! erläutert wird.

    ✅ Zusatzinfo: Es empfiehlt sich, sowohl für den Baubeginn als auch für die Fertigstellung der Dachsanierung konkrete Termine zu vereinbaren. Dies schafft Klarheit und vermeidet Missverständnisse, wie im Beitrag Dachsanierung: Termine für Baubeginn & Fertigstellung! betont wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Handwerker bei Verzug schriftlich eine angemessene Frist zur Auftragsausführung. Beachten Sie die Regelungen des VOB-Vertrags, falls dieser zur Anwendung kommt. Klären Sie im Vorfeld alle Details zur Dachsanierung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

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