Heizungsinstallateur  -  zu viele Stunden abgerechnet
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Heizungsinstallateur  -  zu viele Stunden abgerechnet

vor einigen Monaten haben wir einen Heizungsinstallateur damit beauftragt, in unserem Keller die Anschlüsse für Heizung (Gas) und Wasser zu legen.
Bei seiner Abschluss-Rechnung verlangt er nun für die geleistete Arbeit eine deutlich überhöhte Anzahl an Arbeitsstunden (32 statt ca. 20).
Ich hatte in dieser Woche Urlaub, war also ständig an der Baustelle und weiß somit, dass sich die Summe seiner Anwesenheit (4 Tage) auf nicht mehr als 18 Stunden (6/4/2 und 6) beläuft  -  Pausen noch nicht mal eingerechnet.
Mündlich vereinbart war außerdem eine Anfahrtspauschale von 25 € pro Tag (dies auch, weil er ohnehin in Augsburg zu tun hatte und z.B. seine Frau zur Abschlussprüfung an die hiesige Universität fuhr und dort auch wieder abholte).
An diese Pauschale hat er sich bei seiner ersten Rechnung noch gehalten, in der letzten Rechnung berechnet er jedoch plötzlich eine Anfahrt von täglich 3 Stunden (!), was laut Routenplaner zwar korrekt ist, jedoch eben nicht der getroffenen Absprache entspricht (schließlich wäre es ja geradezu lächerlich, bei einem Aufenthalt von 4 bzw. 2 Stunden pro Tag jedesmal noch 3 Stunden Fahrtkosten zu bezahlen.
Auf unseren Einwand hin droht er nun zum einen mit einem Gutachter und zum anderen damit, die letzte Rechnung dahingehend abzuändern, dass er anstatt der 3 Fahrtstunden eine Kilometerpauschale berechnet.
Was den Gutachter betrifft, so müsste dieser dann ja auch meine eigene, nicht unbeträchtliche Arbeitsleistung bei der Rohrverlegung (Verlegung der HT-Rohre, Hilfe bei der Montage etc.) berücksichtigen, oder?
Frage: wie sollen wir uns in der ganzen Sache nun weiter verhalten?
(wir haben ihn jetzt erstmal schriftlich dazu aufgefordert, eine detaillierte Zuordnung zwischen Arbeitsstunden und Arbeitstätigkeit vorzunehmen, damit wir diese mit unseren eigenen Aufzeichnungen bzw. mit denen meiner Eltern (wohnen im Nachbarhaus und waren ebenfalls ständig anwesend) abgleichen können.
MfG
Stefan Taubenberger
  • Name:
  • Stefan Taubenberger
  1. Frage

    welchen Stundenlohn hat er den abgerechnet?
    Gruß Christian
  2. Stundenlohn

    Vereinbart und abgerechnet wurden 35 € die Stunde.
  3. Würde ihm persönlich das bezahlen was vereinbart und geleistet

    wurde. Alles andere kann er sich einklagen und muss es beweisen. Dürfte ihm schwer fallen 3 h Anfahrt als vereinbart abzurechnen, wenn es schon eine Rechnung mit Pauschale gibt. Aber bezahlen sie ihm seine Zeit und sein Material, so wie wirklich verwendet.
  4. hat jetzt den Rechtsanwalt eingeschaltet

    Hallo Herr Jähn,
    danke für den Tipp. Ich habe dem Handwerker nun bereits zwei Briefe (per Einschreiben) geschrieben, in denen ich eine detaillierte Aufschlüsselung der geleisteten Arbeiten verlangte, welche ich dann mit meinen Notizen abgleichen wollte.
    Bislang Fehlanzeige.
    Daraufhin habe ich einen weiteren Brief geschrieben, in dem ich unseren guten Willen auf eine gütliche Einigung ausgedrückt habe und (bis zur Klärung der Differenzen) eine Zahlung von 500 € angekündigt habe (welche ich am selben Tag auch noch angewiesen habe)
    Wenige Tage später erhielten wir nun plötzlich ein Schreiben eines Rechtsanwaltes, in dem uns mitgeteilt wurde, dass wir bis zum 12. April nicht nur die volle vom Handwerker in Rechnung gestellte Summe zu bezahlen hätten (abzgl. der geleisteten 500 €), sondern auch noch seine Anwaltskosten (die uns per separater Rechnung zugehen sollen).
    Ist das überhaupt rechtens  -  v.a. eingedenk der Tatsache, dass wir lediglich eine erste Mahnung erhalten haben (und auch die nicht mal per Einschreiben)?
    Wie sollen wir uns nun weiteres verhalten?
    herzliche Grüße

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