Gewährleistungsfrist abgelaufen  -  noch Mängelanzeige möglich?
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Gewährleistungsfrist abgelaufen  -  noch Mängelanzeige möglich?

Altbausanierung (Arbeiten an Türen, Treppen usw.) wurde in 1998 ausgeführt, letzte Rechnungen im November 1998 gestellt. Im Februar 1999 wurde außer Gewährleistungseinbehalt alles bezahlt. Jetzt möchten wir diesen einbehaltenen Betrag anfordern. Besteht noch die Möglichkeit für den Auftraggeber, die Zahlung wegen evtl. Mängeln zu verweigern? Könnte er sagen: Gut, dass Sie sich melden, wir haben schon eine ganze Weile Probleme mit diesen Türen. Erst wenn Sie folgende (bereits während der Gewährleistungsfrist aufgetretenen) Mängel abstellen, bekommen Sie Ihr Geld.
Ab wann lief konkret die Gewährleistungsfrist? Es gab keine offizielle Abnahme. M.E. doch spätestens seit Februar 1999, als die letzten Rechnungen bezahlt wurden, oder?
  • Name:
  • Carola
  1. Gewährleistung abgelaufen

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    normaler BGBAbk.-Werkvertrag ohne besondere Regelungen vorausgesetzt:
    Vorbehaltlose Zahlung der Schlussrechnung = Abnahme
    Ende Gewährleistungsfrist = 5 Jahre nach Abnahme
    Es können also keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden.

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