Verantwortlich für das Aufheizen einer Fußbodenheizung bis zur Belagreife im Neubau?
BAU-Forum: Fußbodenheizungen / Wandheizungen
Verantwortlich für das Aufheizen einer Fußbodenheizung bis zur Belagreife im Neubau?
Hallo Experten,
Wir sind Anfang Mai in unsere neue Doppelhaushälfte mit Fußbodenheizung eingezogen.
Nun haben wir gestern eine saftige Nachzahlung der Stadtwerke bekommen, da wir in den ersten Wochen viel geheizt haben um unser Parkett legen zu können.
Beim Ablesen des Gaszählers ist uns aufgefallen, dass es quasi unmöglich ist, dass der Bauträger bzw. der Heizungsbauer die Aufheizphase übernommen haben.
Inwieweit sind sie verantwortlich dafür? Müssen sie nur kurz anheizen oder müssen sie ein längere Heizperiode übernehmen?
Wir würden die uns entstandenen Heizkosten nämlich gern dem Bauträger in Rechnung stellen.
Vielen Dank vorab für eine Antwort.
A. Herbst
Wir sind Anfang Mai in unsere neue Doppelhaushälfte mit Fußbodenheizung eingezogen.
Nun haben wir gestern eine saftige Nachzahlung der Stadtwerke bekommen, da wir in den ersten Wochen viel geheizt haben um unser Parkett legen zu können.
Beim Ablesen des Gaszählers ist uns aufgefallen, dass es quasi unmöglich ist, dass der Bauträger bzw. der Heizungsbauer die Aufheizphase übernommen haben.
Inwieweit sind sie verantwortlich dafür? Müssen sie nur kurz anheizen oder müssen sie ein längere Heizperiode übernehmen?
Wir würden die uns entstandenen Heizkosten nämlich gern dem Bauträger in Rechnung stellen.
Vielen Dank vorab für eine Antwort.
A. Herbst
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Aufheizen des Estrichs
Hallo Annika Herbst,
es ist absolut notwendig und vorgeschrieben den Estrich nach einem gewissen Schema aufzuheizen, um die Feuchte im Estrich zu verringern. Das ist die Sache des Installateurs. Sache des Bodenlegers ist es dann eine CM-Messung zur Bestimmung des Restfeuchtegehaltes durchzuführen.
Natürlich kostet die Belegreif-Aufheizung Energie. Im Normalfall ist dies Sache des Bauherren. In Ihrem Falle jedoch ist Tag der Immobilien-Übergabe und der zu dieser Zeit herrschende Zählerstand (Strom oder Gas) maßgeblich. Oder es gibt eine individuelle Regelung.
MfG
Ing. Lorek