Sicherheitentausch: Erst- gegen zweitrangige Grundschuld
BAU-Forum: Baufinanzierung

Sicherheitentausch: Erst- gegen zweitrangige Grundschuld

Ich habe eine Frage bzgl. eines möglichen Sicherheitentauschs in NRW: Es existiert eine erstrangige Grundschuld in Höhe von 100000,- € auf einem Haus zur Absicherung eines Kredits, der aktuell noch mit 85.000,- € valutiert und in acht Jahren voll getilgt ist. Schuldner des Kredits ist Person A, Eigentümer des Hauses ist aber Person B. Nun möchte Person B deas Haus verkaufen und dafür natürlich die Grundschuld löschen lassen (ansonsten ist das Grundbuch leer). Person A ist damit auch einverstanden und möchte ein Sicherheitentausch vornehmen und sein eigenes Haus belasten. Allerdings ist auf dem Haus von Person A bereits eine Grundschuld eingetragen, sodass der Gläubiger (= die Bank) zukünftig nur noch eine zweitrangige Grundschuld als Sicherheit hat. Kosten (Grundbuch, Notar usw.) werden vom Schuldner übernommen.

Als Entschädigung ist Person A auch bereit einen etwas höheren Zins zu akzeptieren (wegen der minderwertigen Sicherheit) und ggf. eine einmalige Gebühr. Person A ist auch bereit den Kredit ggf. komplett abzulösen und eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Dies ist aber nur eine zweitbeste Lösung.

Meine Frage ist nun, ob die Bank damit einverstanden sein wird oder ob Person A sogar einen Anspruch auf einen Sicherheitentausch hat. Welche Möglichkeit hat die Person A, wenn die Bank sich querstellt und sich weigert dem Sicherheitentausch zuzustimmen?

  • Name:
  • Rolf
  1. Grundschuld

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    Grundschuld

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