Hauskauf: Anzahlung vor Einzug & unbestimmter Termin? Risiken & Vorgehen
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Hauskauf: Anzahlung vor Einzug & unbestimmter Termin? Risiken & Vorgehen

Hallo,
wir planen, ein Haus zu kaufen und haben bereits das geeignete Objekt gefunden. Der Makler unterbreitet allerdings hinsichtlich der Kaufabwicklung Vorschläge, die uns etwas seltsam erscheinen:
Abschluss des norariellen Kaufvertrags im Januar 2009. Mit Abschluss des Vertrags eine Anzahlung auf den Gesamtwert von 20 %. Da die Eigentümer noch eine Eigentumswohnung suchen und somit kein eindeutiger Einzugstermin feststeht, schlägt der Makler vor, dass wir zum 01.05.2009 die restlichen 80 % bezahlen und vom Eigentümer ein Nutzungsentgelt bis zum tatsächlichen Einzugstermin bekommen. Sollte sich der Auszug des Eigentümers länger als geplant hinziehen, steigt das Nutzungsentgelt entsprechend an.
Nun zu meinen Fragen:
Ist es üblich, bei Abschluss des Kaufvertrags eine Anzahlung zu leisten? Wenn ja, in welcher Höhe? In unserem Fall steht ja nach der Anzahlung keinerlei Nutzungszeitpunkt für das Haus fest.
Hat jemand Erfahrung mit dem Thema Nutzungsentgelt? Aus meiner Sicht geht diese Rechnung nicht auf, da ich ja bei der Idee des Maklers im Januar 2009 20 % der Kaufsumme und zum 01.05. den vollen Kredit aufnehme und entsprechend rückzahlen muss. Gleichzeitig habe ich aber auf nicht definierte Zeit meine Miete zu bezahlen.
Sind oben geschilderte Vorgehensweise in irgendeiner Form üblich, oder versucht hier nur der Makler, die Probleme des Verkäufers auf unsere Kosten auszutragen?
Ich bin für alle Hinweise dankbar.
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  • Borst
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Anzahlung ohne Absicherung (Auflassungsvormerkung, Notaranderkonto) vermeiden.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe Ihre Bedenken bezüglich der vorgeschlagenen Kaufabwicklung. Eine Anzahlung vor dem tatsächlichen Einzug, insbesondere bei einem unbestimmten Einzugstermin, birgt Risiken.

    🔴 Gefahr: Eine vorzeitige Anzahlung ohne gesicherte Gegenleistung (wie z.B. eine Auflassungsvormerkung) kann im Falle einer Insolvenz des Verkäufers zu einem Totalverlust der Anzahlung führen.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu beachten:

    • Auflassungsvormerkung: Bestehen Sie auf einer sofortigen Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese sichert Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung.
    • Notaranderkonto: Vereinbaren Sie die Zahlung der Anzahlung auf ein Notaranderkonto. Der Notar zahlt das Geld erst an den Verkäufer aus, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z.B. Einzug).
    • Nutzungsentgelt: Vereinbaren Sie ein angemessenes Nutzungsentgelt für die Zeit zwischen Kaufvertragsabschluss und Einzug, falls der Verkäufer das Haus weiterhin bewohnt.
    • Einzugstermin: Versuchen Sie, einen möglichst konkreten Einzugstermin im Kaufvertrag zu fixieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Kaufvertrag vor Unterzeichnung von einem Fachanwalt für Immobilienrecht prüfen. Klären Sie alle offenen Fragen mit dem Makler und dem Notar.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Auflassungsvormerkung
    Die Auflassungsvormerkung ist ein dingliches Recht, das im Grundbuch eingetragen wird und den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sichert. Sie verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück mehrfach verkauft oder belastet. Verwandte Begriffe: Grundbuch, Eigentumsübertragung, dingliches Recht.
    Notaranderkonto
    Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, das von einem Notar geführt wird. Es dient der sicheren Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften. Der Notar zahlt das Geld erst an den Verkäufer aus, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Verwandte Begriffe: Treuhandkonto, Kaufpreiszahlung, Notar.
    Nutzungsentgelt
    Das Nutzungsentgelt ist eine Entschädigung, die der Käufer an den Verkäufer zahlt, wenn dieser das Objekt nach dem Kauf, aber vor der Übergabe, weiterhin nutzt. Es stellt eine Art Miete dar. Verwandte Begriffe: Miete, Entschädigung, Übergabe.
    Kaufvertrag
    Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer sich verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Verwandte Begriffe: Vertrag, Eigentum, Kaufpreis.
    Makler
    Ein Makler ist eine Person oder ein Unternehmen, das gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen vermittelt oder nachweist. Im Immobilienbereich vermittelt der Makler den Kauf oder die Miete von Immobilien. Verwandte Begriffe: Vermittler, Provision, Immobilien.
    Eigentumswohnung
    Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung in einem Gebäude, die im Sondereigentum einer Person steht. Daneben gibt es Gemeinschaftseigentum, das allen Eigentümern gehört. Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Wohnungseigentumsgesetz.
    Insolvenz
    Insolvenz bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens. Im Falle einer Insolvenz kann das Vermögen des Schuldners zur Befriedigung der Gläubiger verwertet werden. Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Konkurs, Gläubiger.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Auflassungsvormerkung?
      Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung sichert. Sie verhindert, dass der Verkäufer das Haus an jemand anderen verkauft oder mit einer Hypothek belastet.
    2. Was ist ein Notaranderkonto?
      Ein Notaranderkonto ist ein Konto, das vom Notar verwaltet wird. Die Anzahlung wird auf dieses Konto eingezahlt und erst an den Verkäufer ausgezahlt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, z.B. der Einzug erfolgt ist.
    3. Was ist ein Nutzungsentgelt?
      Ein Nutzungsentgelt ist eine Entschädigung, die der Käufer an den Verkäufer zahlt, wenn dieser das Haus nach dem Kaufvertragsabschluss, aber vor dem Einzug des Käufers, weiterhin bewohnt. Es ist quasi eine Miete.
    4. Welche Risiken birgt ein unbestimmter Einzugstermin?
      Ein unbestimmter Einzugstermin erschwert die Planung und kann zu finanziellen Belastungen führen, wenn Sie beispielsweise Miete zahlen müssen, obwohl Sie bereits eine Anzahlung geleistet haben.
    5. Wie kann ich mich vor Risiken bei einer Anzahlung schützen?
      Sichern Sie die Anzahlung durch eine Auflassungsvormerkung und ein Notaranderkonto ab. Vereinbaren Sie ein Nutzungsentgelt und versuchen Sie, einen konkreten Einzugstermin zu vereinbaren.
    6. Was passiert, wenn der Verkäufer insolvent wird?
      Wenn der Verkäufer insolvent wird, bevor Sie Eigentümer des Hauses geworden sind, kann Ihre Anzahlung verloren gehen, wenn sie nicht ausreichend gesichert ist.
    7. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Einzugstermin nicht eingehalten wird?
      Ob Sie vom Kaufvertrag zurücktreten können, hängt von den konkreten Vereinbarungen im Kaufvertrag ab. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
    8. Welche Kosten entstehen durch ein Notaranderkonto?
      Die Kosten für ein Notaranderkonto sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nach der Höhe der hinterlegten Summe.

    🔗 Verwandte Themen

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      Funktionsweise und Bedeutung der Auflassungsvormerkung beim Immobilienkauf.
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      Regelungen und Berechnung des Nutzungsentgelts.
    • Risiken beim Immobilienkauf
      Überblick über typische Risiken und wie man sich davor schützt.
    • Kaufvertrag prüfen lassen
      Warum eine anwaltliche Prüfung des Kaufvertrags sinnvoll ist.
  2. 🔴 Hauskauf: Anzahlung vor Einzug – Hohes Risiko!

    Finger davon ...
    Finger davon mehr muss man dazu nicht sagen ...
  3. ⚠️ Kaufvertrag: Anzahlung vor Einzug – Finger weg!

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Finger weg!
    Der Makler denkt an Provision und Sie haben von dem
    geknebelten Kaufvertrag keinerlei Nutzen.
    Es ist ja oft so, dass der Verkäufer noch selbst keine
    neue Immobilie gefunden hat.
    Gehen Sie bitte nicht auf so eine Vereinbarung ein. Sollte sich der Kaufvertrag (Rücksprache mit Notar?) nicht ändern lassen, da der Makler "bockt" wäre eine neue Objektsuche erstrebenswert.
    In welchem Raum ist denn Ihre Immobilie?
  4. Hauskauf: Anzahlung & Einzug – Makler-Provision

    Antwort
    Vielen Dank für Ihre Antworten.
    Das Haus befindet sich im PLZ-Bereich 72. Ein Kaufvertrag existiert bisher noch nicht, da wir eigentlich nicht vorhatten, auf solche "Spielchen" einzugehen. Was mich allerdings verwundert ist, dass der Makler ja nichts davon hat. Wird ein Kaufvertrag geschlossen, so ist zu diesem Zeitpunkt die Provision zur Zahlung fällig, so viel ich weiß. Unabhängig von irgendwelchen Zahlungsbedingungen.
    Unsere Vorstellung wäre folgende: Abschluss des Kaufvertrags mit einem fest definierten Datum, wann wir ein leeres Haus vorfinden. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt der Einzug sowie die komplette Zahlung des Kaufpreises. Dies würden wir dem Makler als Bedingung für weitere Gespräche mit uns unterbreiten. Was mich nun noch interessiert ist, ob es üblich ist, eine Anzahlung zu leisten, oder ob der Kaufpreis im Normalfall komplett bezahlt wird.
    • Name:
    • Borst
  5. ✅ Hauskauf: Zahlung erst bei lastenfreiem Grundbuch!

    Wie Sie selbst sagen ...
    Wie Sie selbst sagen Kaufvertrag mit festem Übergabe- und Zahlungstermin. Anzahlung ist unüblich, da sichergestellt sein muss, dass Sie ein lastenfreies Grundbuch bekommen. Im schlimmsten Fall könnte ansonsten Ihre Anzahlung weg sein. Deshalb auch Abwicklung über Anderkonto mit Treuhandauftrag, d.h., der Notar darf nur nach Vorliegen aller Voraussetzungen den Kaufpreis auszahlen. Nix anderes.
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

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    Hauskauf mit Anzahlung vor Einzug: Risiken und Alternativen

    💡 Kernaussagen: Eine Anzahlung vor Einzug und ohne festen Übergabetermin birgt erhebliche Risiken beim Hauskauf. Der Kaufpreis sollte erst nach Sicherstellung eines lastenfreien Grundbuchs gezahlt werden. Ein Treuhandauftrag über ein Anderkonto beim Notar kann hier Sicherheit bieten. Die Interessen des Maklers (Provision) sollten nicht über die eigenen gestellt werden.

    🔴 Wichtiger Hinweis: Der Beitrag 🔴 Hauskauf: Anzahlung vor Einzug – Hohes Risiko! warnt eindringlich vor dieser Vorgehensweise. Es wird empfohlen, von solchen Angeboten Abstand zu nehmen, da das Risiko eines finanziellen Verlusts besteht.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag ⚠️ Kaufvertrag: Anzahlung vor Einzug – Finger weg! wird davor gewarnt, sich auf Knebelverträge einzulassen, die dem Käufer keinerlei Nutzen bringen. Es wird empfohlen, den Kaufvertrag von einem Notar prüfen zu lassen oder im Zweifelsfall eine neue Immobilie zu suchen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag ✅ Hauskauf: Zahlung erst bei lastenfreiem Grundbuch! betont die Wichtigkeit eines festen Übergabe- und Zahlungstermins im Kaufvertrag. Eine Abwicklung über ein Anderkonto mit Treuhandauftrag stellt sicher, dass der Notar den Kaufpreis erst nach Vorliegen aller Voraussetzungen auszahlt.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich beim Hauskauf nicht auf unübliche Zahlungsbedingungen ein. Bestehen Sie auf einem Kaufvertrag mit festem Übergabetermin und einer Abwicklung über ein Anderkonto, um Ihre Anzahlung zu schützen. Klären Sie alle Fragen zum Kaufvertrag und den Risiken mit einem Notar.

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