Forward-Darlehen kündigen/widerrufen? Möglichkeiten, Risiken & Alternativen bei Kreditverkauf?
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Forward-Darlehen kündigen/widerrufen? Möglichkeiten, Risiken & Alternativen bei Kreditverkauf?

Hallo in die Runde,
wir haben im vorigem Jahr zur Anschlussfinanzierung einen Forward-Darlehensvertrag unterschrieben, leider war zu diesem Zeitpunkt noch nichts bekannt von den üblen Machenschaften einiger Banken: Kreditverkäufe an Investoren.
Die Frage ist, gibt es noch eine Möglichkeit, aus dem unterschriebenen Vertrag " sauber " herauszukommen?
Zwar hatte die neue Bank auf Anfrage unsere Bedenken entkräftet, lieber wäre uns jedoch ein Abtretungsverzicht in schriftlicher Form, den haben wir aber nicht.
Kann uns jemand einen Rat geben?
Gibt es irgendwo eine " schwarze Liste " mit der Aufstellung von Banken, die man lieber meiden sollte? Vielleicht gibt es auch schon eine Webseite zum Thema Immobilien und Heuschrecken?
Vielen Dank für jeden Hinweis, Michael
  • Name:
  • Michael
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe Ihre Bedenken bezüglich des Verkaufs Ihres Forward-Darlehens. Grundsätzlich ist ein Forward-Darlehen ein bindender Vertrag. Ob eine Aufhebung möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

    Ein Widerruf ist in der Regel nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich. Eine Kündigung des Forward-Darlehens ist meist nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Die Höhe dieser Entschädigung kann erheblich sein.

    Ein Abtretungsverzicht im Vertrag könnte eine Möglichkeit bieten, den Verkauf des Kredits zu verhindern oder zumindest Ihre Rechte zu stärken. Prüfen Sie Ihren Vertrag diesbezüglich genau.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, den Darlehensvertrag von einem Anwalt oder einer Verbraucherberatung prüfen zu lassen. Diese können Ihre individuellen Rechte und Möglichkeiten am besten einschätzen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Forward-Darlehen
    Ein Darlehen zur Zinssicherung für eine zukünftige Anschlussfinanzierung. Es ermöglicht, sich heutige Zinsen für die Zukunft zu sichern.
    Verwandte Begriffe: Anschlussfinanzierung, Zinsbindung, Sollzinsbindung.
    Anschlussfinanzierung
    Die Finanzierung einer Immobilie nach Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist. Oft wird hierfür ein neues Darlehen aufgenommen.
    Verwandte Begriffe: Forward-Darlehen, Umschuldung, Prolongation.
    Abtretungsverzicht
    Eine Klausel im Darlehensvertrag, die es der Bank untersagt, den Kredit an Dritte abzutreten (zu verkaufen).
    Verwandte Begriffe: Kreditverkauf, Gläubigerwechsel, Forderungsabtretung.
    Vorfälligkeitsentschädigung
    Eine Entschädigung, die der Darlehensnehmer an die Bank zahlen muss, wenn er das Darlehen vorzeitig zurückzahlt.
    Verwandte Begriffe: Darlehenskündigung, Zinsverlust, Schadenersatz.
    Kreditverkauf
    Der Verkauf eines Kredits von einer Bank an einen anderen Gläubiger (z.B. einen Investor).
    Verwandte Begriffe: Abtretung, Forderungsverkauf, Portfoliotransaktion.
    Widerrufsrecht
    Das Recht des Verbrauchers, einen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 14 Tage) ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
    Verwandte Begriffe: Rücktrittsrecht, Fernabsatzvertrag, Verbraucherschutz.
    Zinsbindung
    Der Zeitraum, in dem der Zinssatz für ein Darlehen festgeschrieben ist.
    Verwandte Begriffe: Sollzinsbindung, Festzins, variable Verzinsung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Forward-Darlehen?
      Ein Forward-Darlehen ist ein Darlehen, das heute abgeschlossen wird, aber erst in der Zukunft ausgezahlt wird. Es dient dazu, sich die aktuellen Zinsen für eine Anschlussfinanzierung zu sichern.
    2. Kann die Bank ein Forward-Darlehen einfach verkaufen?
      Grundsätzlich ja, sofern im Vertrag kein Abtretungsverzicht vereinbart wurde. Der Verkauf ändert jedoch nichts an den Konditionen des Darlehensvertrags.
    3. Was ist ein Abtretungsverzicht?
      Ein Abtretungsverzicht ist eine Klausel im Darlehensvertrag, die es der Bank untersagt, den Kredit an Dritte zu verkaufen.
    4. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Forward-Darlehen verkauft wurde?
      Sie haben weiterhin die gleichen Rechte und Pflichten wie zuvor. Der neue Gläubiger ist an die Konditionen des Darlehensvertrags gebunden.
    5. Kann ich ein Forward-Darlehen widerrufen?
      In der Regel nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss.
    6. Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
      Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Entschädigung, die die Bank für den entgangenen Gewinn erhält, wenn ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird.
    7. Wie hoch kann die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Forward-Darlehen sein?
      Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Restlaufzeit des Darlehens, dem aktuellen Zinsniveau und den vertraglichen Vereinbarungen. Sie kann sehr hoch sein.
    8. Sollte ich einen Anwalt einschalten?
      Ja, wenn Sie Bedenken haben oder unsicher sind, welche Rechte Sie haben. Ein Anwalt kann Ihren Vertrag prüfen und Sie beraten.

    🔗 Verwandte Themen

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      Wie Sie die beste Anschlussfinanzierung für Ihre Immobilie finden.
    • Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden
      Tipps und Tricks, um die Kosten bei vorzeitiger Kreditablösung zu minimieren.
    • Kreditvertrag prüfen lassen
      Warum eine professionelle Prüfung Ihres Darlehensvertrags sinnvoll ist.
    • Immobilienfinanzierung umschulden
      So senken Sie Ihre Zinskosten durch eine Umschuldung.
    • Rechte bei Kreditverkauf
      Ihre Rechte als Darlehensnehmer, wenn Ihr Kredit verkauft wurde.
  2. Forward-Darlehen: Aufhebung nur mit Nichtabnahmegebühr

    Forward-Darlehen  -  Vertragsaufhebung
    Aus einem Forward-Darlehensvertrag kommen Sie normalerweise nur gegen eine Nichtabnahmegebühr heraus. Diese ist in Ihrem Vertrag aufgeführt. Bitte lesen.
    Die sogenannten "üblen Machenschaften" (Gesetzeslücke) waren auch letztes Jahr schon bekannt. Es gab nur bis dahin noch keine schlecht recherchierten Fernsehberichte, die die Menschen verunsicherten.
    Die in den Berichten geschilderte Praxis ist kein übliches Vorgehen in der privaten Baufinanzierung in Deutschland.
    Beste Grüße
  3. Forward-Darlehen: Keine Panik! Vertrag rechtlich bindend

    Forward-Darlehen
    Hallo Michael,
    ich würde hier nicht in Panik verfallen, eine rechtliche Handhabe den bereits abgeschlossenen Vertrag wieder aufzulösen haben Sie ohnehin nicht. Momentan ist vieles übertrieben dargestellt worden und der DSGV hat bereits eine Unterlassung gegen die ARD veranlasst.

    Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit an einem sogenannten Risikobegrenzungsgesetz zu diesem Thema. Darüber hinaus kann ich mir nicht vorstellen dass der etwaige Effekt einer Bilanzbereinigung (und man bedenke, auch die kostet Abschreibung) auch nur annähernd den kostenmäßig überhaupt nicht abschätzbaren Imageverlust für das jeweilige Kreditinstitut aufwiegen kann; ich kann mir nicht vorstellen dass eine seriöse und gut dastehende Bank dieses heiße Eisen noch anfasst wobei ich natürlich weder Jurist noch Hellseher bin.

  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Forward-Darlehen: Kündigung, Widerruf & Alternativen – Was ist möglich?

    💡 Kernaussagen: Ein Forward-Darlehen kann in der Regel nur gegen eine Nichtabnahmegebühr aufgehoben werden. Panik ist unbegründet, da ein abgeschlossener Vertrag rechtlich bindend ist. Die aktuelle Berichterstattung über Kreditverkäufe ist teilweise übertrieben dargestellt.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die im Vertrag aufgeführte Nichtabnahmegebühr, wie im Beitrag Forward-Darlehen: Aufhebung nur mit Nichtabnahmegebühr erläutert wird.

    ✅ Zusatzinfo: Der DSGV hat eine Unterlassung gegen die ARD veranlasst, was die Übertreibung in der Darstellung des Themas Kreditverkauf unterstreicht. Das Bundesjustizministerium arbeitet am Risikobegrenzungsgesetz, um die Thematik der Bilanzbereinigung und Abschreibung bei Kreditinstituten anzugehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihren Forward-Darlehensvertrag sorgfältig auf Klauseln zur Nichtabnahmegebühr. Bleiben Sie ruhig und verlassen Sie sich nicht auf Panikmache, wie im Beitrag Forward-Darlehen: Keine Panik! Vertrag rechtlich bindend betont wird. Informieren Sie sich bei Bedarf rechtlich, aber vermeiden Sie übereilte Entscheidungen.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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