Tilgungsrate erhöhen zur Kreditablösung: Vorfälligkeitsentschädigung umgehen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Der Thread diskutiert die Möglichkeit, durch Erhöhung der Tilgungsrate und Nutzung von Sondertilgungen einen Baukredit vorzeitig abzulösen und dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden. Ein Nutzer fragt, ob die Bank sich weigern kann, eine Anpassung der monatlichen Rate nach einer Sondertilgung vorzunehmen. Die Antworten untersuchen die Vertragsbedingungen bezüglich Sondertilgungen und deren Auswirkungen auf die Restschuld und Laufzeit des Kredits. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob der Fragesteller versucht, die Vorfälligkeitsentschädigung durch eine geschickte Auslegung des Vertrags zu umgehen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung

Tilgungsrate erhöhen zur Kreditablösung: Vorfälligkeitsentschädigung umgehen?

Hallo,
wir haben eine Baufinanzierung, die noch zwei Jahre läuft.
in den Sonderbedingungen des Vertrags steht, dass a) gewisse Sondertilgungen möglich sind und b) nach erfolgter Sondertilgung die monatliche rate angepasst werden kann.
nun wollen wir faktisch den Kredit ablösen, indem wir die monatliche Tilgungsrate gleich restschuld setzten. die Bank weigert sich aber, da sie sagt, wird hätten uns bis 2005 festgelegt, und wir kämen nur mit einer Vorfälligkeitsentschädigung da raus.
hatte jemand schon einmal eine ähnlich kuriose Situation?
danke
hendrik
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  • hendrik
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie Ihre Baufinanzierung vorzeitig ablösen möchten, indem Sie die Tilgungsrate erhöhen. Da Ihr Vertrag Sondertilgungen und eine Anpassung der monatlichen Rate nach Sondertilgungen vorsieht, ist dies grundsätzlich möglich.

    Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

    • Sondertilgungsrecht: Prüfen Sie genau, in welcher Höhe Sondertilgungen jährlich möglich sind.
    • Anpassung der Tilgungsrate: Klären Sie mit Ihrer Bank, wie die Anpassung der Tilgungsrate nach einer Sondertilgung konkret erfolgt.
    • Vorfälligkeitsentschädigung: Ziel sollte es sein, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden. Durch die Nutzung von Sondertilgungen und die Anpassung der Tilgungsrate können Sie den Kreditrahmen ausschöpfen, ohne eine solche Entschädigung zahlen zu müssen.
    • Alternativen prüfen: Vergleichen Sie die Kosten und Vorteile der Tilgungsanpassung mit anderen Optionen, wie z.B. einem Forward-Darlehen oder einer Umschuldung.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank auf und lassen Sie sich ein konkretes Angebot erstellen, wie sich die Erhöhung der Tilgungsrate und die Sondertilgungen auf die Restlaufzeit und die Gesamtkosten Ihres Kredits auswirken. Lassen Sie sich alle Berechnungen transparent aufzeigen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation zwischen Kreditnehmer und Bank bei vorzeitiger Kreditablösung. Der Kreditnehmer möchte durch eine drastische Erhöhung der monatlichen Tilgungsrate auf die Höhe der Restschuld den Kredit faktisch sofort tilgen, ohne die vertraglich vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Die Bank lehnt dies mit Verweis auf die bis 2005 laufende Zinsbindung ab.

    ✅ Zustimmung: Die rechtliche Einschätzung der Bank ist hier grundsätzlich korrekt. Eine einseitige Anpassung der monatlichen Rate auf die Restschuld ist rechtlich nicht als bloße Sondertilgung oder Ratenanpassung zu werten, sondern als vollständige vorzeitige Rückzahlung des Darlehens. Dies löst nach § 490 Abs. 2 BGBAbk. und der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich einen Anspruch der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung aus.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme des Kreditnehmers, durch eine vertraglich erlaubte Ratenanpassung die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen zu können, ist rechtlich nicht haltbar. Die vertraglichen Klauseln zu Sondertilgungen und Ratenanpassungen sind in der Regel als begrenzte Optionen innerhalb der vereinbarten Zinsbindung ausgestaltet und nicht als Instrument zur vollständigen Vertragsablösung gedacht.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist der genaue Wortlaut der vertraglichen Sonderbedingungen. Enthalten diese eine Klausel, die eine unbegrenzte Erhöhung der Tilgungsrate erlaubt, könnte dies im Einzelfall anders zu beurteilen sein. Allerdings ist dies bei standardisierten Bankverträgen extrem selten. Zudem könnte eine solche Klausel als überraschende Klausel gemäß § 305c BGB unwirksam sein.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass der Kreditnehmer ohne rechtliche Prüfung eigenmächtig eine hohe Rate überweist. Die Bank könnte dies als Teilzahlung zurückweisen oder als vertragswidrige Handlung werten, was zu Verzugszinsen und zusätzlichen Kosten führen kann. Ein Rechtsstreit wäre teuer und zeitaufwendig.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Kreditnehmer sollte umgehend einen auf Bank- und Darlehensrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Dieser kann den konkreten Vertrag prüfen und die Erfolgsaussichten einer Klage auf Zustimmung zur Ratenanpassung bewerten. Alternativ sollte der Kreditnehmer die Vorfälligkeitsentschädigung berechnen lassen und prüfen, ob eine Umschuldung zu einem günstigeren Anschlusskredit wirtschaftlich sinnvoller ist als das Abwarten der Zinsbindung.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt einen Versuch, eine bestehende Baufinanzierung vorzeitig vollständig abzulösen, indem die monatliche Tilgungsrate auf Höhe der Restschuld gesetzt wird – unter der Annahme, dass dies einer Sondertilgung entspricht und keine Vorfälligkeitsentschädigung auslöst.

    🔴 Gefahr: Die Annahme, dass eine Anpassung der Tilgungsrate auf Restschuld-Höhe automatisch eine Sondertilgung darstellt, ist rechtlich und vertraglich nicht haltbar – insbesondere wenn der Vertrag eine feste Laufzeit bis 2005 vorsieht und keine Klausel zur vollständigen vorzeitigen Ablösung ohne Entschädigung enthält.

    ⚠️ Korrektur: Eine Tilgungsanpassung nach Sondertilgung bezieht sich stets auf eine bereits erfolgte, vertraglich zulässige Teiltilgung – nicht auf eine hypothetische oder künstlich konstruierte 'Tilgung durch Rate'. Eine vollständige Ablösung vor Vertragsende ist grundsätzlich eine Vorfälligkeit, unabhängig von der gewählten Rate.

    ➕ Ergänzung: Selbst bei zulässigen Sondertilgungen (z. B. bis zu 5 % p. a.) ist eine vollständige Ablösung nicht automatisch erlaubt – es bedarf einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung oder einer Einigung mit der Bank.

    ❌ Widerspruch: Die Bank hat recht: Eine vertraglich festgelegte Laufzeit bis 2005 schließt eine vorzeitige Ablösung ohne Entschädigung aus, es sei denn, der Vertrag enthält eine ausdrückliche Ausnahmeklausel – was im vorliegenden Fall offensichtlich nicht der Fall ist.

    🔴 Gefahr: Der Versuch, die Restschuld als 'monatliche Tilgung' zu maskieren, birgt das Risiko einer vertragswidrigen Handlung, die ggf. zu Mahnungen, Kosten oder sogar einer Kündigung führen kann.

    ✅ Zustimmung: Die Prüfung der Sonderbedingungen ist grundsätzlich richtig – doch entscheidend ist nicht die Möglichkeit von Sondertilgungen, sondern die ausdrückliche Zulassung einer vollständigen vorzeitigen Ablösung ohne Entschädigung.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Kreditvertrag unverzüglich durch einen auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder einen unabhängigen Finanzierungsexperten prüfen – insbesondere auf eventuelle versteckte Ablöseoptionen, Widerrufsrechte oder fehlerhafte Klauseln; eine einseitige Umstellung der Rate ist rechtlich nicht durchsetzbar.

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Tilgungsrate
    Die Tilgungsrate ist der Betrag, der monatlich zur Rückzahlung eines Kredits geleistet wird. Sie setzt sich aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil zusammen.
    Verwandte Begriffe: Zins, Annuität, Kreditrate
    Sondertilgung
    Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Tilgung, die über die vereinbarte monatliche Rate hinaus geleistet wird. Viele Baufinanzierungsverträge erlauben jährliche Sondertilgungen bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Darlehenssumme.
    Verwandte Begriffe: Tilgung, Kreditablösung, Vorfälligkeitsentschädigung
    Vorfälligkeitsentschädigung
    Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig, wenn ein Darlehen vorzeitig abgelöst wird und die Bank dadurch Zinsverluste erleidet. Die Höhe der Entschädigung wird individuell berechnet.
    Verwandte Begriffe: Kreditablösung, Zinsbindung, Darlehensvertrag
    Zinsbindung
    Die Zinsbindung ist der Zeitraum, in dem der Zinssatz für ein Darlehen festgeschrieben ist. Nach Ablauf der Zinsbindung muss eine Anschlussfinanzierung vereinbart werden.
    Verwandte Begriffe: Zinssatz, Sollzins, Nominalzins
    Forward-Darlehen
    Ein Forward-Darlehen ist ein Darlehen, das heute abgeschlossen wird, aber erst in der Zukunft in Anspruch genommen wird. Dies kann sinnvoll sein, um sich günstige Zinsen für die Anschlussfinanzierung zu sichern.
    Verwandte Begriffe: Anschlussfinanzierung, Zinsbindung, Baufinanzierung
    Umschuldung
    Eine Umschuldung bedeutet, dass ein bestehendes Darlehen durch ein neues Darlehen bei einer anderen Bank abgelöst wird. Dies kann sinnvoll sein, wenn bessere Konditionen erhalten werden können.
    Verwandte Begriffe: Kreditablösung, Zinsvergleich, Baufinanzierung
    Baufinanzierung
    Eine Baufinanzierung ist ein Darlehen, das speziell für den Bau oder Kauf einer Immobilie aufgenommen wird. Sie ist in der Regel durch eine Grundschuld auf das Grundstück gesichert.
    Verwandte Begriffe: Hypothek, Grundschuld, Immobilienkredit

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Sondertilgung?
      Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Tilgung, die über die vereinbarte monatliche Rate hinaus geleistet wird. Viele Baufinanzierungsverträge erlauben jährliche Sondertilgungen bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Darlehenssumme.
    2. Wie vermeide ich eine Vorfälligkeitsentschädigung?
      Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig, wenn Sie ein Darlehen vorzeitig ablösen und die Bank dadurch Zinsverluste erleidet. Durch die Nutzung von Sondertilgungen und die Anpassung der Tilgungsrate können Sie den Kreditrahmen ausschöpfen, ohne eine solche Entschädigung zahlen zu müssen.
    3. Was ist ein Forward-Darlehen?
      Ein Forward-Darlehen ist ein Darlehen, das Sie heute abschließen, aber erst in der Zukunft in Anspruch nehmen. Dies kann sinnvoll sein, um sich günstige Zinsen für die Anschlussfinanzierung zu sichern.
    4. Was bedeutet Zinsbindung?
      Die Zinsbindung ist der Zeitraum, in dem der Zinssatz für Ihr Darlehen festgeschrieben ist. Nach Ablauf der Zinsbindung muss eine Anschlussfinanzierung vereinbart werden.
    5. Was ist eine Umschuldung?
      Eine Umschuldung bedeutet, dass Sie Ihr bestehendes Darlehen durch ein neues Darlehen bei einer anderen Bank ablösen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie bessere Konditionen erhalten können.
    6. Wie wirkt sich eine höhere Tilgungsrate auf die Laufzeit aus?
      Eine höhere Tilgungsrate führt zu einer schnelleren Rückzahlung des Darlehens und verkürzt somit die Laufzeit. Dadurch sparen Sie Zinskosten.
    7. Was sollte ich bei der Anpassung der Tilgungsrate beachten?
      Achten Sie darauf, dass die Anpassung der Tilgungsrate transparent und nachvollziehbar erfolgt. Lassen Sie sich von Ihrer Bank genau erklären, wie sich die Anpassung auf die Restlaufzeit und die Gesamtkosten auswirkt.
    8. Kann ich die Tilgungsrate auch senken?
      In vielen Fällen ist es auch möglich, die Tilgungsrate zu senken. Dies kann sinnvoll sein, wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert. Beachten Sie jedoch, dass sich dadurch die Laufzeit des Darlehens verlängert und die Gesamtkosten steigen.

    Verwandte Themen

    • Anschlussfinanzierung planen
      Wie Sie die beste Anschlussfinanzierung für Ihre Baufinanzierung finden.
    • Sondertilgungsrecht optimal nutzen
      Tipps und Tricks, um Ihr Sondertilgungsrecht effektiv einzusetzen.
    • Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden
      Strategien, um eine teure Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen.
    • Umschuldung – lohnt sich das?
      Wann eine Umschuldung Ihrer Baufinanzierung sinnvoll sein kann.
    • Zinsentwicklung im Blick behalten
      Wie Sie die Zinsentwicklung für Ihre Baufinanzierung einschätzen können.
  2. Sondertilgung: Höhe entscheidend für Kreditablösung

    Was sind denn "gewisse" Sondertilgungen?
    Wie hoch. Dann zahlen Sie doch mal das. Dann ist die Restschuld automatisch niedriger. Geht das nicht?
  3. Sondertilgung: Vertragsklausel zur flexiblen Tilgung

    komischer Vertrag
    normalerweise ist die Höhe der Sondertilgung (en) vereinbart.
    Wenn Sondertilgung in beliebiger Höhe möglich ist, könnten Sie doch theoretisch z.B. bis auf 1000 € tilgen und dies dann bis 2005 laufen lassen.
  4. Tilgungsrate & Laufzeit: Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden?

    pfiffig
    Hallo,
    es liest sich, als wäre es nicht ein komischer Vertrag, sondern als würde Hendrik ganz pfiffig versuchen, nicht nur die Tilgungsrate, sondern auch gleich noch die Laufzeit anzupassen und damit die Vorfälligkeitsentschädigung zu umschiffen.
    Was steht denn ganz genau unter "b" im Vertrag?
    Viele Grüße
  5. Kreditvertrag: Anpassung von Tilgung vs. Bankenpraxis

    pfiffig (2)
    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es keine komischen Verträge gibt. Also hat der Fragesteller etwas übersehen.
    Tilgung, Laufzeit etc. in einem Kreditvertrag zu Gunsten eines Kreditnehmers jederzeit "anpassen" zu können. Da lachen ja die Hühner 😉 ) )
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Tilgungsrate erhöhen & Vorfälligkeitsentschädigung umgehen?

    💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert die Möglichkeit, durch Erhöhung der Tilgungsrate und Nutzung von Sondertilgungen einen Baukredit vorzeitig abzulösen und dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden. Ein Nutzer fragt, ob die Bank sich weigern kann, eine Anpassung der monatlichen Rate nach einer Sondertilgung vorzunehmen. Die Antworten untersuchen die Vertragsbedingungen bezüglich Sondertilgungen und deren Auswirkungen auf die Restschuld und Laufzeit des Kredits. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob der Fragesteller versucht, die Vorfälligkeitsentschädigung durch eine geschickte Auslegung des Vertrags zu umgehen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Höhe der möglichen Sondertilgungen ist entscheidend für die Strategie zur Kreditablösung, wie im Beitrag Sondertilgung: Höhe entscheidend für Kreditablösung hervorgehoben wird. Eine unbegrenzte Sondertilgungsmöglichkeit könnte theoretisch genutzt werden, um die Restschuld erheblich zu reduzieren.

    ✅ Zusatzinfo: Die Vertragsbedingungen bezüglich der Anpassung der monatlichen Rate nach einer Sondertilgung sind von zentraler Bedeutung. Der Beitrag Tilgungsrate & Laufzeit: Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden? deutet an, dass eine genaue Prüfung der Klausel "b" im Vertrag notwendig ist, um die Möglichkeiten und Grenzen der Anpassung zu verstehen.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Diskussion dreht sich um die Baufinanzierung und die Möglichkeit der Sondertilgung, um die Restschuld zu reduzieren. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein wichtiger Faktor bei der vorzeitigen Kreditablösung. Die Zinsbindung des Darlehens spielt ebenfalls eine Rolle bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die genauen Bedingungen Ihres Kreditvertrags bezüglich Sondertilgungen und der Anpassung der monatlichen Rate. Konsultieren Sie gegebenenfalls einen Experten für Baufinanzierung, um die optimale Strategie zur Kreditablösung zu ermitteln. Beachten Sie den Beitrag Kreditvertrag: Anpassung von Tilgung vs. Bankenpraxis bezüglich der üblichen Vorgehensweise bei Kreditverträgen.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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