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  • 10842: Nach Zinsfestschreibung Darlehen verlängert und nun wieder bei 1 % Tilgung! Darf die Bank sowas? Nochmal 30 Jahre von vorne?

Baufinanzierung

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Nach Zinsfestschreibung Darlehen verlängert und nun wieder bei 1 % Tilgung! Darf die Bank sowas? Nochmal 30 Jahre von vorne? 11.07.2003    

Hallo,
ich habe vor ca. 8 Jahren bei der Frankfurter Hypobank
ein Darlehen aufgenommen, welches mit 1& Tilgung losging.
Der Berater erklärte mir damals, das nach 30 Jahren
dieses Darlehen dann abgezahlt ist.
Vor gut einem Jahr war die erste Zinsfestschreibung für
diesen Kredit zuende und ich bekam von der Bank ein
schreiben mit einem Angebot wie dieses Darlehen nun
weiterlaufen kann.
Es war eigendlich nur anzukreuzen ob ich fünf Jahre
oder zehn Jahre festschreiben wollte. Jeweils mit
etwas unterschiedlichen Zinsen. 5%, nochwas
Das vor acht Jahren die Zinsen über 8 % lagen wunderte
ich mich auch nicht, daß die nun zu zahlenden Raten
wesentlich niedriger waren als vorher.
Und klar ist auch, das man ja zuerst wenig abträgt und
viel Zinsen zahlt.
Nun komme ich dahinter, das die Bank einfach wieder mit
einem Prozent Tilgung berechnet hat. Also wieder 30 Jahre
zahlen.
Inzwischen ist aus der Frankfurter Hypobank die Deutsche
Hyp geworden und nun die Eurohypo.
Bin wohl zu leichtgläubig und unvorsichtig gewesen,aber mein
Berater erklärte mir zuerst ja, das die Tilgung im laufe
der Zeit ja automatisch höher wird und ich bin davon ausge-
gangen, da0 es auch immer so ist.
Darf die Bank sowas machen ohne drauf hinzuweisen?
Acht Jahre länger zahlen als gedacht, oder habe ich eine
Chance das zu ändern nun nach über einem Jahr?
Vielen Dank
WEbby

Name:

  • Webby
  1. Verständnisfrage 11.07.2003    

    1 % wovon, damals und jetzt?
    Viele Grüße

    Name:

    • Marion Daffner
  2. das Kleingedruckte? 11.07.2003    

    alles richtig gelesen, was Sie unterschrieben haben?

    Name:

    • Werner Aselmeyer
  3. Laienantwort 11.07.2003    

    Die Bank hat Dir ein Angebot gemacht, das Du nicht annehmen musstest, aber es dennoch getan hast.
    Was man der Bank sicher vorwerfen kann, ist das Du schlecht Beraten wurdest. Inwieweit sich dadurch Rechtsansprücje etc. ableiten lassen kann ich nicht nachvollziehen.
    Wenn ich Dich richtig verstehe, zahlst Du jetzt doch monatlich weniger als zuvor, richtig? Wenn ja, dann suche Dir für den Differenzbetrag doch eine vernünftige Anlagenform und Du kannst Dein Darlehen nach Ablauf der zuletzt festgesetzten Laufzeit durch das Angesparte verringern.
    Grüße
    Sascha

    Name:

    • Herr SasCon
  4. jährl. Sondertilgung vereinbart? 11.07.2003    

    wenn ja, dann sondertilgen Sie jedes Jahr in der vollen vereinbarten Maximalhöhe.

    Name:

    • Werner Aselmeyer
  5. Verständnisfrage 11.07.2003    

    zurück,
    habe etwas falsch gelesen.
    Vielleicht doch noch mal zu Sicherheit den Tilgungsanteil der letzten höheren Annuität mit dem ersten Tilgungsanteil der ersten niedrigeren Annuität vergleichen.
    Grüße

    Name:

    • Marion Daffner
  6. Wieviel Jahre haben Sie denn verlängert? 13.07.2003    

    Den freien Tilgungsanteil können Sie zurücklegen, allerdings nicht sicher mit dem Kreditzinssatz (im Mom. wenigstens).
    Wußten Sie denn nicht, wie Ihre Kredite funktionierten?
    War Ihnen nicht bekannt, daß Sie nach Zinsbindungsablauf kündigen, bzw. neu verhandeln können?
    Es wäre wichtig, daß man sich mit einer Sache, die den wesentlichen Teil eines Lebens begleitet vertraut macht.

    Name:

    • Alfred Witzgall
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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